Arglistige Täuschung / Betrug durch Verschweigen eines Unfallschadens
Liebe Forengemeinde,
heute ist echt nicht mein Tag. Eine Hiobsbotschaft kommt nach der nächsten.
Wie bereits in einem anderen Beitrag ausgeführt, habe ich in 04/2006 einen Vorführwagen vom Vertragshändler gekauft. Dieser beinhaltete einen Russpartikelfilter sowie Unfallfreiheit.
Nachdem ich vor 2 Tagen meinen Steuerbescheid erhalten habe, war ich irritiert da in diesem die "Strafsteuer" addiert worden war. Da ich nicht sicher sagen konnte, ob ein Kaufvertrag der den RPF beinhaltet für das FA ausreichend ist, habe ich BMW in München kontaktiert.
Nach Prüfung des Kundenservice ergab die Historie, dass das Fahrzeug überhaupt keinen RPF beinhaltet. Im Klartext habe ich etwas gekauft, dass gar nicht existiert.
BMW bot daraufhin an, dass Problem zu lösen und mich so zu stellen, wie es im Kaufvertrag zugesichert worden ist.
Um sicherzustellen, dass keine Nachrüstung vorliegt, hat sich ein Händler heute den Wagen angesehen. Er druckste etwas herum & fragte dann, ob mir bekannt wäre, dass es sich bei meinem Fahrzeug um einen Unfallwagen handelte.
Natürlich hat ich keine Ahnung, hatte ja ein unfallfreies Fahrzeug gekauft.
Glückerlicherweise gab mir der Händler einen Ausdruck der Reparaturhistorie (hoffe er bekommt dafür keinen Ärger). Daraus war ersichtlich, da die komplette linke Seite sowie die Front massiv beschädigt waren.
Super, hab mir nen Unfallwagen andrehen lassen.
Habe dann heute sofort Betrugsanzeige gegen den Händler gestellt.
Mein Hauptproblem ist das der verkaufende Händler in Insolvenz ist. Werden morgen nochmal mit BMW direkt sprechen, ob diese mir weiterhelfen können.
Der Wagen entspricht natürlich nicht dem gezahlten Preis.
Ich sehe nicht ein, voll zahlen zu müssen.
Werksgarantie läuft noch bis zum September.
Gibt es eventuell eine Möglichkeit auf Wandlung bzw. Preisnachlass direkt über BMW? Der Händler ist ja nicht mehr greifbar.
Danke fürs zuhören.
25 Antworten
Insolvenz ist ja (noch) nicht pleite, parallel zu einer Anfrage bei BMW würde ich mich auch sofort mit dem Insolvenzverwalter des Händlers in Verbindung setzen.
Durch die Strafanzeige ist vermutlich eine aussergerichtliche Einigung erst einmal eher unwahrscheinlich - meiner Einschätzung nach, so dass wahrscheinlich jetzt erst einmal der Insolvenzverwalter auf den Ausgang des Prozesses warten muss, bevor er handeln kann - evtl kannst Du durch das Aussagen des zweiten Händlers da was beschleunigen - meistens aber - nach meiner Erfahrung - ist es so, dass vor einem gerichtlich geklärten Anspruch, keine Zahlungen erfolgen.
Da Du ja Besitzer und Halter des Wagens bist, bekommt der zweite Händler sicher keine Probleme, wenn er Dich über Vorschäden und die Reparaturhistorie aufklärt - das Fahrzeug ist schliesslich Dein Eigentum.
BMW ist eigentlich recht kulant, rechtliche Ansprüche bestehen allerdings nur gegenüber dem verkaufenden Händler, bei Abwicklung ohne rechtlichen Nachfolger, ist es aber schon möglich dass BMW aus Kulanzgründen hier einspringt, das ist dann aber eine freiwillige Geschichte seitens BMW - Gewährleistung bleibt davon natürlich unberührt, die ist nicht an den Vertragspartner Verkäufer gebunden.
Bei einem erheblichen Vorschaden kommt man sowieso kaum um die Beiziehung eines Rechtsanwalts herum.
Mit dem Insolvenzverwalter habe ich gestern bereits gesprochen und da wurde gleich gesagt, dass eine Meldung zur Tabelle wohl eher sinnlos ist.
Daraus habe ich geschlossen, dass es wohl eher auf bankrott hinauslaufen wird. Halt nix zu holen.
Nunja eher sinnlos heisst ja trotzdem dass der Anspruch bekannt geben werden muss, schon um auch bei einem evtl Rechtsnachfolger des Autohauses eine bessere Ausgangsposition zu haben.
Wie ist das eigentlich mit einem Rechtsnachfolger. Es wäre möglich, dass es diesem gibt, bekomme aber von keiner Seite her eine Bestätigung.
Wie kann ich eigentlich eine Forderung zur Tabelle melden?
Theoretisch müsste ich doch erstmal den Kaufvertrag kündigen. Der Inso sagte aber was wollen sie kündigen wenn der Vertragspartner nicht mehr existiert.
osl77
Wer sagt das bei einer Inso der Vertragspartner nicht mehr exestiert - so ein riesiger Quatsch.
Bei Betrug, wie bei dir, solltest du sofort Anzeige erstatten. Der GF ist bei Betrug persönlich haftend und dies fließt nicht in die Inso mit hinein.
Der Insolvenzverwalter wird dir keine Tipps geben (er ist der rechtliche Nachfolger des GF) um sich selber zu schützen.
Geh zum Anwalt der Insolvenzrecht ausübt und erkundige dich, hier im Forum wirst du keine richtigen Informationen erhalten.
Gruß
Manhattan
Die Aussage, dass der Vertragspartner nicht mehr existiert habe ich vom Insoverwalter direkt.
Anzeige habe ich bereits erstattet, aber der GF scheint auch in Inso gehen zu wollen.
Damit wäre dann definitiv nichts mehr zu holen.
Wenn eine Betrugsanzeige vorliegt, geht die nicht in die Inso.
Also wirst du immer von den dein volles Geld bekommen.
Gruß
Manhattan
bin zwar aus dem Mercedes - Forum habe das gleiche mit einen BMW Händler aus Neu-Ulm durch zwar keine Inzolvenz aber genau so ärgerlich mein Tipp wenn man eien Rechtschutzsversicherung mit VRS hat dann zum Fachanwalt gehen der macht das weitere und man verliert nicht soviel nerven bei der ganzen Sache
Gruß aus Ulm
Zitat:
Original geschrieben von manhattan40789
Wenn eine Betrugsanzeige vorliegt, geht die nicht in die Inso.
Also wirst du immer von den dein volles Geld bekommen.
Gruß
Manhattan
Servus,
OSL77 hat sicherlich sagen wollen, dass der GF, der ja bei Betrug oder wissentlich verschleppter Insolvenz auch mit seinem privaten Vermögen haftet, eben auch in private Insolvenz gehen muss.
Das heisst aber dann auch, dass er (OSL77) eben kein Geld mehr sieht, denn wo nichts ist, kann man nichts holen.
So long Norbert
Betrug gibt es auch bei privater Insolenz nicht, das heißt er hätte auf jeden Fall einen Pfändbaren Titel.
Gruß
Manhattan
Ja nur wie genau die Sachlage ist, kann nur ein Rechtsanwalt vor Ort klären - es gibt ja z.B. auch die GmbH & Co KG da ist meist Geld zu bekommen sehr schwer.
Viele GF auch gerade bei BMW sind - keine Ahnung ob pro forma oder tatsächlich - auch nicht unbedingt mehr Inländer - ich hatte zumindest mit 2 Autohäusern zu tun, wo der Geschäftsführer nur noch Englisch konnte (und entweder aus Indien oder Pakistan kamen), das erschwert so ein Verfahren natürlich ungemein....
Zitat:
Original geschrieben von manhattan40789
Betrug gibt es auch bei privater Insolenz nicht, das heißt er hätte auf jeden Fall einen Pfändbaren Titel.
Gruß
Manhattan
Servus,
hab ich auch nicht behauptet, sondern, dass bei Betrug im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit der GF persönlich mit seinem Privatvermögen haftet.
Ausserdem nützt ein Titel garnichts, wenn nichts mehr zu holen ist.
Weiterhin sind Zwangsmassnahmen wie Mahnverfahren und Titulierung einer Forderung ab Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Insolventen zwecklos, da einzustellen. Ab diesem Datum sind Forderungen an den Insolvenzverwalter, ob tituliert oder nicht, nachzuweisen und bei der Insolvenztabelle anzumelden.
Aber wie DanielW29 richtig erkennt, kann nur ein beauftragter Anwalt die genaue Sachlage durchleuchten, alles andere ist reine Spekulation.
So long Norbert
Zitat:
Original geschrieben von Sig57
Weiterhin sind Zwangsmassnahmen wie Mahnverfahren und Titulierung einer Forderung ab Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Insolventen zwecklos, da einzustellen. Ab diesem Datum sind Forderungen an den Insolvenzverwalter, ob tituliert oder nicht, nachzuweisen und bei der Insolvenztabelle anzumelden.
Da muß ich dir Widersprechen, ich habe selber gegen jemanden ein Titel erwirgt der in der Private-Insolvenz ist. Die Private-Insolvenz wurde dadurch hinfällig und der "gute" durfte seine Insolenz irgendwo hinschieben, da ich es bis zum Landgericht durchgezogen habe.
Aber ich gebe dir absolut Recht, er sollte sich rechtlichen Beistand holen, da nach meiner Erfahrung irgendwo immer noch Geld gebunkert wird.
Es ist schon traurig das man soweit überhaupt gehen muss.
Gruß
Manhattan