Anzeige wg. Nötigung

Hallo zusammen,

am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !

Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.

Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.

Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.

Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.

Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.

Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !

Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.

Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !

Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.

Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.

Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.

Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.

Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.

Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.

Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !

Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.

Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.

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Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Entschuldige mal.
Hab zwar nicht die ganzen Anworten gelesen, doch mit dieser Aussage Sorry aber solche Personen sollten erst gar keinen Führerschein besitzen dürfen. könntest du U. einem Fahranfänger den Führerschein absprechen.
Denk doch einfach mal an deine Fahranfängerzeit hast bestimmt alles perfekt gemacht🙂U

Die " Waldfee " ist ein Dauertroll der hier in unregelmäßigen Abständen auftaucht.Nicht füttern, das erledigt sich wieder von selber 😉.

Sie hatte einfach Angst das Auto zu bewegen und hat sich mehr für die UMwelt ( Pferdehof etc ) interessiert als für den aufkommenden Verkehr bzw. die dort befindliche Beschilderung.

Daher habe ich keinerlei Anstalten gemacht, sie in einer 30er Zone ( dort ist eine Siedlung, daher die Reglemtierung ) zu überholen, erst nach dem Reiterhof und mehrere hundert Meter später habe ich dann überholt, und das, ganz normal.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von waldfee-2000


Sorry aber solche Personen sollten erst gar keinen Führerschein besitzen dürfen.
Ich möchte mal wissen was die machen wenn es mal wirklich zu einer Stresssituation kommt.
Ich stelle es mir gerade vor wie es ist mit so jemanden beruflich zusammen zu arbeiten.

Entschuldige mal.
Hab zwar nicht die ganzen Anworten gelesen, doch mit dieser Aussage Sorry aber solche Personen sollten erst gar keinen Führerschein besitzen dürfen. könntest du U. einem Fahranfänger den Führerschein absprechen.
Denk doch einfach mal an deine Fahranfängerzeit hast bestimmt alles perfekt gemacht🙂U

Nö das nicht, ich wusste aber das ich das Problem bin und machte keine anderen Verkehrsteilnehme für meine schwäche verantwortlich.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Entschuldige mal.
Hab zwar nicht die ganzen Anworten gelesen, doch mit dieser Aussage Sorry aber solche Personen sollten erst gar keinen Führerschein besitzen dürfen. könntest du U. einem Fahranfänger den Führerschein absprechen.
Denk doch einfach mal an deine Fahranfängerzeit hast bestimmt alles perfekt gemacht🙂U

Die " Waldfee " ist ein Dauertroll der hier in unregelmäßigen Abständen auftaucht.Nicht füttern, das erledigt sich wieder von selber 😉.

Dann sag mir mal bitte warum ich ein Dauertroll bin?

Weil ich deine Meinung nicht so oft teile?

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Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Entschuldige mal.
Hab zwar nicht die ganzen Anworten gelesen, doch mit dieser Aussage Sorry aber solche Personen sollten erst gar keinen Führerschein besitzen dürfen. könntest du U. einem Fahranfänger den Führerschein absprechen.
Denk doch einfach mal an deine Fahranfängerzeit hast bestimmt alles perfekt gemacht🙂

Ich hoffe mal nicht, dass das jetzt ernst gemeint ist.... oder doch ?

Wenn ich an meine Fahrschulzeit zurückdenke, ist mir immer eines aufgefallen, der Fahrlehrer wies mich immer drauf hin, dass wir im Verkehr "kein Verkehrshindernis" sein wollen und er möchte, dass auch die erlaubte Geschwindigkeit (wenn es die Situation zulässt und was auch allermeistens der Fall ist) eingehalten wird. Er hat bei mir "einmal" das Gaspedal betätigt, als ich bei meiner allerersten Fahrstunde auf der Landstrasse bei erlaubten 100, 80 gefahren bin. Danach habe ich das nicht mehr gemacht, sondern mich an die TL gehalten.

Wenn ich heute viele Fahrschulen beobachte, dann könnte ich auf der Sau davonreiten. Es wird mit 30 in 50 Zonen dahingezottelt.

Selbst wenn man Fahranfänger ist, hängt es doch viel von dem ab, was man beigebracht bekommt.

Aus meiner Sicht hat die Fahrschule das Ziel nicht erreicht, wenn man nach der Prüfung immer noch durch die Gegend "schneckelt" und sich nicht traut, dass zu fahren was erlaubt ist.

Dann noch andere für die eigenen Fehler verantwortlich machen finde ich der absolute Gipfel !

Zitat:

Original geschrieben von Hapabla


erst nach dem Reiterhof und mehrere hundert Meter später habe ich dann überholt, und das, ganz normal.

Sagst du.

Aber wer hat nun mehr Grund die Unwahrheit zu erzählen? Die Frau oder du?

Ich meine du.

Mfg Zille

Also Zille, solche Unterstellungen sind Niveaulos!

Wenn die Straße sehr eng ist, die Fahrerin beim Überholvorgang nicht mal rechts war, und davor noch eine 15 Jährige Reiterin mit Pferd, gleichzeitig noch Fußgänger auf der Straße dann kann es ja wohl nicht so übertrieben sein wie beschrieben! Der Polizist gibt eventuell in dem Fall durch Fragen eine kleine Hilfestellung... aus Mitleid... aus Mitleid bekam z.B. meine Schwester ansicht in Polizeiakten ihres Ex Freundes... Frauen haben meist doch die besseren Argumente...

"Wie nah fuhr er denn auf?"
- wenn darauf hin keine vernünftige Antwort kommt dann kann man sicher gezielter Fragen:
"Waren die Scheinwerfer noch zu sehen?"

und so kommt das eine zum anderen.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Danach habe ich das nicht mehr gemacht, sondern mich an die TL gehalten.

Wenn ich heute viele Fahrschulen beobachte, dann könnte ich auf der Sau davonreiten. Es wird mit 30 in 50 Zonen dahingezottelt.

Du weist schon, dass die Zahlen in den Schildern nicht die Mindestgeschwindigkeit angeben? Als kann man sich nicht "daran halten".

Ein guter Fahrlehrer weiss, dass man die Geschwindigkeit an die Fähigkeiten des Fahrers anzupassen hat.

Vielleicht solltest du selber nochmal ein paar Fahrstunden bei einem richtigen Fahrlehrer nehmen. Deiner scheint ja eher darauf aus gewesen zu sein "cool" zu wirken um möglichst viel Geld an halbstarken Jugendlichen zu verdienen.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Feivel88


Also Zille, solche Unterstellungen sind Niveaulos!

Ne das ist nicht niveaulos, sondern genau das, was sich ein Richter der den Fall beurteilen muss fragen würde.

Was hat die Frau davon zu lügen? Nichts.
Was hat der TE davon zu lügen? Er entgeht einer Strafe.

Wem wird man wohl eher glauben?

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Du weist schon, dass die Zahlen in den Schildern nicht die Mindestgeschwindigkeit angeben? Als kann man sich nicht "daran halten".

Dennoch zählt 25km/h in einer 50er Zone als Verkehrsbehinderung und wird gegebenenfalls auch entsprechend geahndet.

Es kann auch ein überreagieren sein!

Ich kenne es selbst, 3 Monate altes Kind im Auto, da fährt man bewusst anders und nimmt auch Dinge subjektiv schlimmer wahr als sie eigentlich sind. Die ganze inszenierung ist ein künstliches "Hochgepushe" der Frau, weil der Fahrer auf einer sehr schmalen "Strass" nicht überholen kann ohne irgendwo auf der Wiese rum zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL


Dennoch zählt 25km/h in einer 50er Zone als Verkehrsbehinderung und wird gegebenenfalls auch entsprechend geahndet.

Keine frage. Ich würde mich da bestimmt auch aufregen drüber.

Aber trotzdem sollte man sich soweit im Griff haben, dass man genügend Abstand hält und nicht zum Drängeln neigt.

Bei 25km/h sind der o.g. Abstand von 8m gerade mal ausreichend um die Reaktionszeit zu überbrücken.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Feivel88


Ich kenne es selbst, 3 Monate altes Kind im Auto, da fährt man bewusst anders und nimmt auch Dinge subjektiv schlimmer wahr als sie eigentlich sind.

Das ist ja auch ein nachvollziehbares, menschliches Verhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Feivel88


Ich kenne es selbst, 3 Monate altes Kind im Auto, da fährt man bewusst anders und nimmt auch Dinge subjektiv schlimmer wahr als sie eigentlich sind.
Das ist ja auch ein nachvollziehbares, menschliches Verhalten.

Und genau deshalb wird die Staatsanwaltschaft über die Aussagen mal ordentlich nach denken, jeder mit gesundem Menschenverstand weiss das. Und wie weit hier tatsächlich eine ernsthafte "NÖTIGUNG" vorliegt, kann man anhand der beiden Aussagen nicht beurteilen. Somit wird der Fall von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt, weil man anhand der Aussagen der Tatbestand schon zweifelhaft ist. Sollte die Frau tatsächlich langsamer gefahren sein, als 30, also 2. Gang Standgas, das sind um die 12-14 km/h, ist dann schon logisch, dass man die Scheinwerfer nicht mehr sieht...

wobei das Ungefühl der Frau durch die Tatsache ihr (ein) Neugeborenes an Bord zu haben, definitiv beeinflusst wird. Somit ist es auch glaubwürdig, dass die Frau langsamer als 30 fuhr.

Für solche Fälle wäre u.U. auch der "Baby-an-Bord-Aufkleber" nützlich (der scheint am Fahrzeug nicht dran gewesen zu sein), um Hinterherfahrende auf die besondere Situation aufmerksam zu machen.

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