Anzeige wg. Nötigung
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
am Freitag erhielt ich Post von der Polizei mit dem Hinweis auf Zeugenfeststellung wegen dem Tatbestand der Nötigung !
Aus allen Wolken gefallen habe ich mich dann mit dem Verkehrskommisariat in Verbindung gesetzt und hatte erst da erfahren, worum es ging.
Es wird halt immer leichter, andere Mitmenschen zu denunzieren bzw. die Staatsanwaltschaft mit Sachen zu beschäftigen, die einem die Zornesröte in Gesicht jagt.
Kurzum, die sprichwörtliche "Nötigung" erfolgte an einem Sonntag auf einem asphaltierten Feldweg in einer 2spurigen 30er Zone (!), die vor mit fahrende Verkehrsteilnehmerin ( Anzeigenerstellerung ) fuhr als < als 20km/h, um die links und rechts der Weide entlang grasenden Pferde zu begutachten.
Mit gebührenden Abstand ( gut 8 Meter ) bin ich im zweiten Gang Standgas hinter her und habe mir mit meiner Frau das ganze Schauspiel angeschaut.
Nach dem die 30er Zone beendet und keine anstalten gemacht wurden, schneller als 25km/h zu fahren ( ich wartete gut 150 Meter ) , habe ich die Vorrausfahrende mit Abstand überholt und bin mit erlaubten 50km/h weitergefahren.
Es waren weder Fußgänger, Pferde, noch Bebauungen am Wegesrand vorhanden, es lag keine (!) Gefährdung dritter vor.
Nun erhielt ich ein Schreiben mit dem Tatvorurf - Nötigung - !
Zeugen = Mutter -> Tochter Fahranfänger
Zeugen bei mir -> meine Frau.
Mann o Mann, wollte mir das nur von der Seele schreiben, dass selbst in einer 30er Zone gedrängelt werden kann ... war mir bis dato nicht bewusst wie das gehen sollte.
261 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Nicht eingehaltener Mindestabstand zum vorrausfahrenden Fahrzeug in einer verkehrberuhigten Zone
Ist das ernst gemeint? Tempo im verkehrsberuhigten Bereich ~10 km/h - Mindestabstand halber Tacho also 5 Meter, um so dicht aufzufahren, um daraus eine Nötigung werden zu lassen, tja...
Zitat:
wildes "rumfuchteln" im Auto
Das ist nicht verboten, vielleicht hast du dich einfach nur an den Kopf gefaßt😁
Zitat:
abgebrochene Überholversuche.
Sind auch keine Nötigung.
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Ich würde an deiner Stelle erstmal dazu sagen, du seist mit dem Auto gar nicht gefahren. Keine Ahnung, wer das war. Dann nämlich ist es den Cops zu doof, da weiterzuermitteln, und die Sache wird untergehen. Die machen in einem solchen Fall bestimmt keine Täter- Zeugin- Gegenüberstellung mit 4 Unbeteiligten und dir 🙂
Ja gut, würde jetzt nicht sagen, dass man nicht gefahren ist. Ich würde sagen, dass man sich an den Vorwurf nicht erinnern kann. "Wüsste nicht wann ich wo jemanden genötigt hätte"
Zitat:
Original geschrieben von Roter-Baron
Ja gut, würde jetzt nicht sagen, dass man nicht gefahren ist. Ich würde sagen, dass man sich an den Vorwurf nicht erinnern kann. "Wüsste nicht wann ich wo jemanden genötigt hätte"Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Ich würde an deiner Stelle erstmal dazu sagen, du seist mit dem Auto gar nicht gefahren. Keine Ahnung, wer das war. Dann nämlich ist es den Cops zu doof, da weiterzuermitteln, und die Sache wird untergehen. Die machen in einem solchen Fall bestimmt keine Täter- Zeugin- Gegenüberstellung mit 4 Unbeteiligten und dir 🙂
So einfach ist es nun auch nicht. Beide Seiten haben Zeugen und das Auto, Kennzeichen wurde klar erkannt und kann zur Aufklärung verwendet werden. Mit lügen disqualifiziert man sich selber und zeigt, dass man etwas zu verbergen hat.
Am besten ist es bei der Wahrheit zu bleiben. Die Polizei ist auch nicht blöd und hört den ganzen Tag lang Lügen und Spinnereien.
Und einfach so ganz ohne Grund macht niemand eine Anzeige. Auch wenn die Anzeige wahrscheinlich lächerlich ist, muss es trotzdem etwas stattgefunden haben, dass die Frau dazu bewegt hat Anzeige zu erstatten.
Auch wenn jemand langsam fährt sollte man sich zusammenreissen und nicht drängeln, nötigen, beleidigen und andere in Gefahr bringen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Nicht eingehaltener Mindestabstand zum vorrausfahrenden Fahrzeug in einer verkehrberuhigten Zone auf einer Gesamtstrecke von 1100 Metern.
Zick Zack Fahren ; wildes "rumfuchteln" im Auto ; abgebrochene Überholversuche.@Caldingsbums,
Du solltest mal locker durch die Hose atmen, selten einen solchen Troll wie dich erlebt 🙁
Ich hatte Dir doch eine einfache Frage gestellt. Welcher Paragraf bzw. welche Paragrafen werden in dem
Schreiben genannt ?
Kannst Du das bitte beantworten, um die Gesamtsituation etwas verständlicher zu machen.
cal
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
in einer 30er Zone
Was war es denn ? Erst 30er Zone, dann wird ein VBB daraus.
cal
Zitat:
Original geschrieben von Felyxorez
Heftig, gell ? Leider war ich zu Jung um das wirklich zu verstehen als ich dabei war 🙁Zitat:
Original geschrieben von heltino
die tante sollte mal schleunigst den beruf wechseln.
da wundert man sich über so manche "rechtsprechung" in deutschland echt nicht mehr 🙄Aber es schockiert mich noch im Nachhinein .. Vor allem BMW, wenn sie Audi gesagt hätte, könnt ich es ja verstehen 😁
Spass 😁
da steh ich im allgemeinenen leumund als defensiv geltender GTI-fahrer voll drüber 😁
(wahrscheinlich ist alleine der besitz schon versuchter discotourenmord😰)
Zitat:
Original geschrieben von amgolfV
...Auch wenn jemand langsam fährt sollte man sich zusammenreissen und nicht drängeln, nötigen, beleidigen und andere in Gefahr bringen.
alles richtig, eine
nötigungseitens des TE erkenne ich aber beim besten willen nicht.
man kann drängeln, zum scharfen abbremsen nötigen, zum ausweichen nötigen.....
selbst wenn er mit 190 in der 30er zone überholt hätte, wäre der tatbestand der nötigung nicht gegeben.
fraglich ist was die tante bei der rennleitung genau ausgesagt hat. wenn sie sich über das überholen beschwert hätte, wäre sicherlich seitens der polizei keine nötigung daraus geworden.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
alles richtig, eine nötigung seitens des TE erkenne ich aber beim besten willen nicht.Zitat:
Original geschrieben von amgolfV
...Auch wenn jemand langsam fährt sollte man sich zusammenreissen und nicht drängeln, nötigen, beleidigen und andere in Gefahr bringen.
man kann drängeln, zum scharfen abbremsen nötigen, zum ausweichen nötigen.....selbst wenn er mit 190 in der 30er zone überholt hätte, wäre der tatbestand der nötigung nicht gegeben.
fraglich ist was die tante bei der rennleitung genau ausgesagt hat. wenn sie sich über das überholen beschwert hätte, wäre sicherlich seitens der polizei keine nötigung daraus geworden.
Wir kennen ja auch nur die Fassung vom TE. Ich will ihm nichts unterstellen aber um urteilen zu können muss man sich die Gegenseite auch anhören. Und das ist hier nicht möglich.
Es gibt auch welche die überholen langsame Fahrer, schneiden und steigen voll auf die Bremse um sich zu rächen. Es gibt nichts das es nicht gibt im Strassenverkehr und jeder will immer recht haben 🙂
Zitat:
Original geschrieben von callaloo
Ich hatte Dir doch eine einfache Frage gestellt. Welcher Paragraf bzw. welche Paragrafen werden in dem
Schreiben genannt ?
Sei mir nicht böse, aber aufgrund deiner vorangegangenen Angriffe mir ggü. habe ich doch eher Abstand genommen, die als Erwachsene Person in diesem Bereich ernst zu nehmen und somit ignoriert.
Zitat:
Original geschrieben von callaloo
Kannst Du das bitte beantworten, um die Gesamtsituation etwas verständlicher zu machen.
cal
Dieses kann ich dir im speziellen nicht beantworten, da dieses Schreiben dem RA vorliegt und ich mir die Parapgraphen nicht gemerkt habe.
Ich lege dir noch einmal nahe, meinen Ursprungsthread zu lesen.
Zitat:
Original geschrieben von Amgolfv
Wir kennen ja auch nur die Fassung vom TE.
Korrekt, man darf nicht außer Acht lassen, dass meine Schilderungen des Vorfalls rein subjektiv sind, aber ich war selbst von mir überrascht als ich das Schreiben der Polizei in den Händen hielt wg. der Zeugenfeststellung, ich konnte mich ad hoc nicht an die Situation erinnern.
Mehr wollte ich eigentlich nicht, außer euch mal an der Sache teilhaben lassen.
Hallo @Hapabla,
mir ist Ende August etwas ganz Ähnliches passiert. Ich befuhr die A81 in Richtung Singen auf der linken Spur ebenfalls an einem Sonntag Mittag und war rel. zügig unterwegs, da meine Familie bereits im Urlaub war und ich nun hinterher wollte. Die rechte Spur war kolonnenartig besetzt, als plötzlich und unvermittelt ein TLN aus dieser Kolonne ohne zu blinken kurz vor mir auf die linke Spur ausscherte.
Ich in die Eisen, so dass ABS regelte und deutlich Quietschgeräusche der Reifen zu hören waren....ich habe echt gedacht, es reicht nicht mehr! Gleichzeitig Lichthupe als auch Hupe betätigt, um den Vordermann auf seinen Fauxpas aufmerksam zu machen und evtl. ihm dazu bewegen, die Situation durch erneutes Wiedereinscheren zu entschärfen, er aber stur auf der linken Spur geblieben und seinen Überholvorgang mit Richtgeschwindigkeit beendet.
Nachdem er wieder rechts rüber ist, hab ich ihm durch Gesten zu verstehen gegeben, dass er uns beide nebst seiner im Fahrzeug befindlichen Familie fast umgebracht hätte; er den Blick stur geradeaus. Ich hab mich dann vor ihm gesetzt, um mich kurz zu entspannen und wieder runter zu kommen und bin dann weitergefahren...den Vorfall hatte ich dann als Fahrfehler abgehakt.
Vier Wochen später bekomme ich Besuch den der Polizei mit dem Hinweis, dass gegen den Halter mit dem amtl. Kennzeichen bla bla (Firmenwagen) eine Anzeige wg. Nötigung vorliege. Man wollte von mir (Geschäftsführer) wissen, wer gefahren sei. Das es sich bei meinem Fahrzeug um einen Wagen handelt, der offensichtlich nicht jedem Mitarbeiter zur Verfügung steht und der Vorfall noch an einem Sonntag geschah, gab ich zu, dann diesem Tag den Wagen gefahren zu haben...mehr aber auch nicht.
Zum Vorfall habe ich mich nicht geäussert, aber danach sofort meinen Rechtsanwalt angerufen, der erstmal sagte, dass wir abwarten sollten, was als Nächstes kommt.
Nach zwei Wochen kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft Konstanz, dass das Verfahren wg. Nötigung gegen mich eingestellt wird 😁, und das Verfahren an die Bußgeldstelle weitergegeben wird. Ich habe mir nix mehr dabei gedacht und den Fall abgehakt.
Jetzt aber kommt's: letzte Woche bekomme ich ein Schreiben von der zentralen Bußgeldstelle in Karlsruhe, in der ich bezichtigt werde, zwar niemanden genötigt, aber den o. g. Verkehrsteilnehmer geschnitten zu haben in Verbindung mit einem Verwarnungsgeld von 30 €...als Zeuge des Vorgangs wurde der gleiche Verkehrsteilnehmer genannt, wie der aus der Anzeige wg. Nötigung...:eck:
D. h. wg. Denunziantentum soll ich nun gleich mal pauschal 30€ berappen, obwohl mir niemand das Vorgehaltene beweisen kann...🙄 Aber den Verstoß nicht zugegeben und die Situation geschildert. Mal sehen, was nun zurückkommt.
Wünsche dir bei deinem Verfahren viel Glück, denke aber, dass das Verfahren bei dir ebenfalls eingestellt wird...nur sollt du dann vlt. auch 30€ Verwarnungsgeld wg. nix zahlen...
Du bist ja anscheinend auch nich ganz recht... Glaube eher weniger, dass du den Rest deines Lebens damit leben möchtest, einen oder mehrere Menschen oder gar eine ganze Familie quasi auf dem Gewissen zu haben, nur weil du zu stur warst abzubremsen und immer auf dich besinnt bist.
30€ Verwarnungsgeld ohne Beweis? Was ist das für ein Staat...
Am Ende kommt dann raus, dass die 30€ als Schuldeingeständnis gewertet werden *lach*
Zitat:
Original geschrieben von knolfi
Hallo @Hapabla,
mir ist Ende August etwas ganz Ähnliches passiert.
...
...
...
Wünsche dir bei deinem Verfahren viel Glück, denke aber, dass das Verfahren bei dir ebenfalls eingestellt wird...nur sollt du dann vlt. auch 30€ Verwarnungsgeld wg. nix zahlen...
Der Unterschied zwischen dem von Dir und des vom TE geschilderten Falles ist der, daß es beim TE nach dessen Angaben zu keinerlei auch nur annähernd als Konflikt zu bezeichnenden Situation kam, einschließlich Gesten, Lichthupe etc.