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Anzeige Wg. Großem Tribal

Themenstarteram 22. September 2005 um 1:25

hallo forum checkers,

es geht um meinen golf 4. habe auf dem letzten "golfclub pardyalarm" treffen bemerkt, dass meine heckscheibe zu kahl wirkt und ein tribal aufgeklebt. hatte kein bock auf ein 0815 tribal und habe es so aus einem wodka werbeplakat herausgeschnitten was bei uns im club hängt. das format ist seehr groß. die heckscheibe ist fasd vollständig zu. macht aber voll stimmung.

bin letztens beim rückwärts ausparken gegen einen lkw gesabbelt. polizei war leider direkt zu stelle. jetzt habe ich eine anzeige bekommen, dass meine sichtweise nach hinten beschränkt ist. und nicht fahrtüchtig und so. kann aber gut durch die spiegel (von porsche) alles sehen. was soll das? mein spätsommerurlaub hängt davon ab. hatte vor mitm golf runter nach lloret zu rollen.

habt ihr auch schonmal sowas erlebt?

kann ein aufkleber verboten sein?

keep on party making shaking

beer makes fun on the run

33 Antworten

Naja ob Bier beim Fahren Spass bringt, lass ich mal so im Raum stehen, wohl eher nicht.

Jetzt zu deinem Problem:

Ich geh mal davon aus, dass deine Heckscheibe komplett zugeklebt ist!

Jetzt schreibt der Gesetzgeber vor, dass du zwei Außenspiegel an deinem Fahrzeug hast.

Wenn du das hast, ist die erste Hürde überwunden. Jetzt müssen die aber für dein Fahrzeug zugelassen sein! Sonst gibt es auch hier Probleme.

Eventuell mal in die ABE sehen, unter Umständen schreibt die dir einen Innenspiegel vor (mit Sicht nach außen!).

Und wenn das so ist, dann ist die Anzeige gerechtfertigt. Wenn nicht, besteht da noch redebedarf. Eventuell auch mal mit dem TÜV sprechen.

Ist nem Kumpel auch passiert wegen einer getönten Scheibe hinten. Er hätte wohl einen Einweiser beim rückwärts Einparken benötigt. Hat ihn auch ganz schön geärgert.

wenn man es nicht schafft rückwärts einzuparken ohne den blick durch die heckscheibe sollte man sich gedanken drüber machen das ding freiwillig wieder abzumachen

Re: Anzeige Wg. Großem Tribal

 

Zitat:

Original geschrieben von GOLF MALOZZE

bin letztens beim rückwärts ausparken gegen einen lkw gesabbelt.

Zunächst einmal herzlich willkommen im Forum.

Ich nehme an, du hattest beim Ausparken keinen Einweiser zur Hand?!?

Wo jetzt schon das zweite mal von nem einweiser geredet wird: Ist der etwa Pflicht, oder kann man im nachhinein sagen, wenn man auf den verzichtet, dass man deshalb schuld ist? Also grob fahrlässig wg Versicherung? Bei LKWs kann ich es ja noch verstehen aber an nem Golf...?

Ich bin jetzt immer davon ausgegangen, dass ein zweiter Aussenspiegel reicht und man eigentlich die Heckscheibe zupflastern kann. Ist das nicht so? Ich lasse mich gerne belehren! :D

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper

Ich bin jetzt immer davon ausgegangen, dass ein zweiter Aussenspiegel reicht und man eigentlich die Heckscheibe zupflastern kann. Ist das nicht so? Ich lasse mich gerne belehren! :D

Hallo !

Nein, das ist nicht so.

§ 56 StVZO befasst sich u.a. mit Aussenspiegeln. Dort ist vorgeschrieben, dass "bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Aussenspiegel an der rechten Seite" angebracht sein muss (§ 56 II Nr. 2 StVZO).

Richtig ist, dass kleinere Aufkleber etc. keine BAG benötigen, sofern ihre Fläche kleiner als 0,1 qm ist. Dabei darf jedoch nicht mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern etc. zugeklebt sein (VkBl. 1986, S. 557).

Beim Aufbringen solcher Aufkleber etc. ist darauf zu achten, dass das ausreichende Sichtfeld des Fahrers (§ 35b II StVZO) gewährleistet ist.

Was unter einem "ausreichenden Sichtfeld des Fahrers" und einer "Einschränkung des Sichtfeldes des Innenspiegels" zu verstehen ist, steht in der RiLi 71/127/EWG, dort findest Du auch eine detaillierte Zeichnung dazu.

 

Gruß,

JMcClane

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper

Ich bin jetzt immer davon ausgegangen, dass ein zweiter Aussenspiegel reicht und man eigentlich die Heckscheibe zupflastern kann. :D

Bei unserem Thread-Starter-Checker hier hat's ja wohl nicht gereicht, wenn er den LKW nicht gesehen hat ... :D

LOL

Also wie er sich dann da noch drüber aufregen kann dass die Grünen ihn dran gekriegt haben ist ja schon der Hit...

Zitat:

Original geschrieben von CorsaB1999

Also wie er sich dann da noch drüber aufregen kann dass die Grünen ihn dran gekriegt haben ist ja schon der Hit...

Eben.

Es wird ja nicht umsonst ständig darauf hingewiesen, daß man sich vor Änderungen an seinem Kraftfahrzeug zunächst über die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen informieren sollte.

Themenstarteram 2. Oktober 2005 um 23:30

der lkw war grau, so wie die umgebung. den konnte man locker übersehen

die trucker sollten auch mal so stylen wie unser golf club "pardyalarm", dann fallen sie auch auf.

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Zitat:

Original geschrieben von JMcClane

Hallo !

Nein, das ist nicht so.

§ 56 StVZO befasst sich u.a. mit Aussenspiegeln. Dort ist vorgeschrieben, dass "bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Aussenspiegel an der rechten Seite" angebracht sein muss (§ 56 II Nr. 2 StVZO).

Gruß,

JMcClane

Was habe ich denn geschrieben? Bei mir steht doch sinngemäß das gleiche: Wenn die Heckscheibe beklebt wird, braucht man einen zweiten Aussenspiegel. Oder? :D

Zitat:

Original geschrieben von GOLF MALOZZE

der lkw war grau, so wie die umgebung.

Welcher Hersteller/Betreiber lackiert heute noch seine LKW's grau? Das war einmal Standardfarbe in den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts.

Themenstarteram 3. Oktober 2005 um 19:30

ja der war dunkelgrau. außerdem hat meine parkhilfe beim rückwärtsfahren nicht angeschlagen. ich tippe auf einen

stealth-lkw vom militär. naja kleiner golf kann halt nichts gegen militärtechnik ausrichten

Zitat:

Original geschrieben von GOLF MALOZZE

außerdem hat meine parkhilfe beim rückwärtsfahren nicht angeschlagen.

Vermutlich weil die Sensoren zu tief angebracht waren und unter dem LKW "hindurchgeleuchtet" haben.

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