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Anzeige Wg. Großem Tribal

Themenstarteram 22. September 2005 um 1:25

hallo forum checkers,

es geht um meinen golf 4. habe auf dem letzten "golfclub pardyalarm" treffen bemerkt, dass meine heckscheibe zu kahl wirkt und ein tribal aufgeklebt. hatte kein bock auf ein 0815 tribal und habe es so aus einem wodka werbeplakat herausgeschnitten was bei uns im club hängt. das format ist seehr groß. die heckscheibe ist fasd vollständig zu. macht aber voll stimmung.

bin letztens beim rückwärts ausparken gegen einen lkw gesabbelt. polizei war leider direkt zu stelle. jetzt habe ich eine anzeige bekommen, dass meine sichtweise nach hinten beschränkt ist. und nicht fahrtüchtig und so. kann aber gut durch die spiegel (von porsche) alles sehen. was soll das? mein spätsommerurlaub hängt davon ab. hatte vor mitm golf runter nach lloret zu rollen.

habt ihr auch schonmal sowas erlebt?

kann ein aufkleber verboten sein?

keep on party making shaking

beer makes fun on the run

33 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von dc-viper

Was habe ich denn geschrieben? Bei mir steht doch sinngemäß das gleiche: Wenn die Heckscheibe beklebt wird, braucht man einen zweiten Aussenspiegel. Oder? :D

Guten Morgen !

Du hast auch geschrieben, dass man die Heckscheibe zupflastern kann, wenn man einen zweiten Aussenspiegel hat. Und das ist eben nicht ohne weiteres so (siehe entsprechender Beitrag von mir). :)

Du hast nur den meinen ersten Absatz zitiert, das Wesentliche steht in den darauf folgenden. ;)

 

Gruß,

JMcClane

Wie wärs denn mit einer Rückfahrkamera?

Wär der Riesenaufkleber damit zulässig?

Zitat:

Original geschrieben von Martin GT

Wie wärs denn mit einer Rückfahrkamera?

Wär der Riesenaufkleber damit zulässig?

Hallo !

Es ist unerheblich, ob eine Rückfahrkamera verbaut wird oder nicht. Es bleibt das Problem, dass Aufkleber, deren Fläche größer als 0,1 qm ist, eine BAG benötigen (VkBl. 1986, S. 557).

 

Gruß,

JMcClane

am 16. Oktober 2005 um 22:01

MUHAHAHAHAHA - STEALTHTECHNIK des Militärs ..... Wenn der Bauer nich schwimmen kann is die Badehose schuld, wa ?!?!

Oh MAN - so viel intelligenz muss bestraft werden - wie kann man denn seine Karre so zukleistern und nen gesamten LKW übersehen, egal welche Farbe der hat ....

Hab ich kein Verständnis für .....

Mal ne andere Sache, Du beschwerst Dich wegen der Anzeige wegen des Tribals - was ist denn mit dem Schaden, den du angerichtet hast - schliesslich gab es nunmal Blechkontakt. Ich finde es ganz in Ordnung das die Polizei so vorgeht - ich fänds echt nicht so doll. wenn jemand in mein (bzw. für das ich verantwortlich bin) Arbeitsgerät rauscht, und sich danach noch beschwert, oder im schlimmsten Fall einfach abhauen würde *kopfschüttel*

 

P.S. Vll wars nen japanischer LKW - Wir kriegen Euch alle, früher oder später - loooooool ....

Zitat:

Original geschrieben von LimaZulu

MUHAHAHAHAHA

... und ich dachte dass wenigstens Motor-Talk von diesem Unwort verschont bleibt.

Gez.

Rolf ROFL Grumpf :-)

am 17. Oktober 2005 um 17:31

Tja - wies im Wald reinschallt, so schallts heraus ... im wahrsten Sinne des Wortes schallend ....

Zitat:

Original geschrieben von GOLF MALOZZE

ja der war dunkelgrau. außerdem hat meine parkhilfe beim rückwärtsfahren nicht angeschlagen. ich tippe auf einen

stealth-lkw vom militär. naja kleiner golf kann halt nichts gegen militärtechnik ausrichten

Bist du eigentlich die ganze Zeit besoffen ... beim Autofahren und am Rechner? So kommt es mir nämlich vor.

Der King mit dem riesen Vodka-Tribal...gut das es auch mal den Richtigen erwischt hat und das es ein LKW war und kein Kind oder ne Oma.

Hätteste das Geld für deinen Monsteraufkleber lieber mal in ne extra Fahrstunde aufm Parkplatz investiert.

am 22. Oktober 2005 um 6:52

Zitat:

Original geschrieben von GOLF MALOZZE

ja der war dunkelgrau. außerdem hat meine parkhilfe beim rückwärtsfahren nicht angeschlagen. ich tippe auf einen

stealth-lkw vom militär. naja kleiner golf kann halt nichts gegen militärtechnik ausrichten

MÖÖÖÖÖÖÖÖPPPPPP !!!

Leute, der hätte auch in den 80er nen Manta fahren können :D

@Golf Malozze

Merkst du noch was ?

Das hat nichts mehr mit Leichtsinn zutun, sonder dir hängt nun eine Anzeige hinterher und du heulst hier rum ?

Jeder von uns hat mal was verbotenes gemacht ( ich schmeisse nicht den ersten Stein :) ), aber sich darüber aufzuregen das die Rennleitung dich erwischt hat, richtig so.

PS: Tribal sehen doch mehr als dämlich aus, gibt doch mit Sicherheit andere Möglichkeiten seinen Wagen individuell zu gestalten, oder ?

Re: Anzeige Wg. Großem Tribal

 

Zitat:

Original geschrieben von GOLF MALOZZE

kann aber gut durch die spiegel (von porsche) alles sehen. was soll das?

Dann stellt sich aber trotzdem die Frage, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Die Farbe des LKW's kann definitiv nicht daran schuld gewesen sein.

Re: Re: Anzeige Wg. Großem Tribal

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Dann stellt sich aber trotzdem die Frage, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Die Farbe des LKW's kann definitiv nicht daran schuld gewesen sein.

Vielleicht ist er ja Farbenblind und kann grau nicht sehen! :D

Also ich finde das Argument von BlackMagic nicht schlecht. Spätestens wenn man rückwärts gegen einen LKW fährt, sollte man sich überlegen, ob man nicht doch besser den Aufkleber abmacht.

Ich glaube auch nicht das es Situatinen gibt in denen es irgendeine Entschuldigung gibt, rückwärts gegen einen parkenden LKW zu fahren.

Was wird DIr denn exakt vorgeworfen? Also einen PKW beim rückwärtsfahren zuu beschädigen gibt sowieso schon mal mindestens ein Bußgeld.

Ich kann vielen hier nur zustimmen:

Mach deinen coolen Wodka-Aufkleber ab und üb ein wenig fahren bzw parken ;)

Und deinen Spruch "beer makes fun on the run" lässt auch nicht ganz auf Vernunft schliessen.

Naja irgendwann wirste draus lernen, hoffentlich werden dann keine anderen Personen verletzt...

Re: Re: Re: Anzeige Wg. Großem Tribal

 

Zitat:

Original geschrieben von Reality

Vielleicht ist er ja Farbenblind und kann grau nicht sehen!

Er sollte aber zumindest erkennen, daß sich dort ein Gegenstand von nicht unerheblicher Größe befindet. Eventuell sollte er den Vorfall zum Anlaß nehmen, einen Augenarzt aufzusuchen. Eine Sehhilfe bewirkt oft Wunder.

Zitat:

Original geschrieben von JMcClane

Hallo !

Nein, das ist nicht so.

§ 56 StVZO befasst sich u.a. mit Aussenspiegeln. Dort ist vorgeschrieben, dass "bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Aussenspiegel an der rechten Seite" angebracht sein muss (§ 56 II Nr. 2 StVZO).

Richtig ist, dass kleinere Aufkleber etc. keine BAG benötigen, sofern ihre Fläche kleiner als 0,1 qm ist. Dabei darf jedoch nicht mehr als 1/4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern etc. zugeklebt sein (VkBl. 1986, S. 557).

Beim Aufbringen solcher Aufkleber etc. ist darauf zu achten, dass das ausreichende Sichtfeld des Fahrers (§ 35b II StVZO) gewährleistet ist.

Was unter einem "ausreichenden Sichtfeld des Fahrers" und einer "Einschränkung des Sichtfeldes des Innenspiegels" zu verstehen ist, steht in der RiLi 71/127/EWG, dort findest Du auch eine detaillierte Zeichnung dazu.

 

Gruß,

JMcClane

Kann es sein, dass sich der zweite Teil deines Beitrages auf die Frontscheibe bezieht?

mm

Zitat:

Original geschrieben von menschmeier

Kann es sein, dass sich der zweite Teil deines Beitrages auf die Frontscheibe bezieht?

Davon gehe ich eigentlich nicht aus, da dies nicht explizit erwähnt wird.

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