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Anzeige wg fahrlässiger Körperverletzung nach Unfall

Themenstarteram 21. März 2005 um 9:09

Hallo Leute,

einen jungen Bekannten von mir ist folgendes (kurz zusammengefasst) passiert:

Er fuhr Nachts um ca 2 Uhr wg Glätte (wahrscheinlich aber wegen überhöhter Geschwindigkeit) mit seiner damaligen Freundin auf dem Beifahrersitz gegen einen Baum.

Beide nahezu unverletzt, bis auf ein paar Beulen und Kratzer.

Das Auto hat er von einen Kumpel abschleppen lassen, die Polizei hat er erst am nächsten morgen informiert.

Die fuhr zur Unfallstelle, um den Baum zu begutachten und hat ihn ne Stunde drauf wieder angerufen. Er bekam ne mündliche Verwarnung und wurde aufgefordert, beim nächsten mal sofort die Polizei zu rufen.

Soweit so gut, jetzt kommt aber seine Freundin ins Spiel, die er bei der Polizei überhaupt nicht erwähnt hat. Die ließ sich vorsorglich am Tag nach dem Unfall im Krankenhaus untersuchen und gab verständlicherweise an, das die Prellungen von oben beschriebenen Unfall herkamen.

Ihre Krankenkasse will nun vermutlich die Kosten der Untersuchung vom Unfallverursacher bzw dessen Versicherung erstattet bekommen.

So kam nun auch die Polizei drauf, das noch jemand mit im Auto war und hat ihn prompt wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.

Seine damalige Freundin wird, weil sie nach der Trennung sehr sauer auf ihn ist, ihre bevorstehende Aussage so negativ wie irgendwie möglich gestalten.

Zur Krönung des ganzen kommt noch dazu, das er die Fahrerlaubnis noch auf Probe hat.

 

Da er sehr beunruhigt ist wegen der Anzeige wollte ich euch hier mal fragen, was ihn im Normalfall vorraussichtlich erwartet (Geldstrafe, Führerscheinentzug, Nachschulung, usw).

Vielen Dank schonmal für alle Antworten.

Viele Grüße,

A4junkie

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. März 2005 um 7:01

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Dein Freund hat keinen Internetanschluß,

Du lässt ihn bei Dir nicht surfen,

dienstlich darf er auch nicht ran,

und alle Internetcafes in der Umgebung haben geschlossen.

Wirklich ein Pechvogel!

Ach weißt du, mich langweilt das Thema langsam.

Wenn du, oder jemand anders, noch einen sinnvollen Beitrag zur ursprünglichen Frage dieses Threads leisten willst, wäre ich sehr dankbar, wenn nicht werd ich wohl auch damit leben können.

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37 Antworten
am 12. Juli 2012 um 11:31

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Grundsätzlich hegt er keinen Groll gegen den Autofahrer, da dieser nüchtern war und sich (bisher) nach dem Unfall auch einsichtig und sehr korrekt verhalten hat.

Wenn seitens Deines Bruders keine persönlichen Interessen an einer Strafverfolgung vorliegen, würde ich von einer Strafanzeige absehen.

am 12. Juli 2012 um 11:40

Je nachdem. Wenn der Unfallgegner auch noch zuvilrechtlich belangt werden soll kann das für den Betroffenen schon sehr teuer werden.

Weiterhin wird noch mindestens ein medizinisches Gutachten erstellt werden müssen; wenn Dein Bruder keine Rechtschutzversicherung haben sollte wird er zunächst dafür in Vorkasse gehen und eine Sicherheitsleistung hinterlegen müssen. Das dürften ca. 600€ sein. Die Kohle kriegt er dann wieder.

Ich würde mich vielmehr fragen, ob das faire und einsichtige Verhalten des Verursachers mit einer zusätzlichen Zivilklage belohnt werden soll. Das zu erwartende Schmerzensgeld wird auch nicht die Welt sein.

Gruß,

Sebastian

Zitat:

Original geschrieben von saabi9-3

Ich würde mich vielmehr fragen, ob das faire und einsichtige Verhalten des Verursachers mit einer zusätzlichen Zivilklage belohnt werden soll. Das zu erwartende Schmerzensgeld wird auch nicht die Welt sein.

eben! so sehe ich es auch. ich hab auch schon wegen einer "türe aus versehen ans auto geknallt" die polente gerufen. weil der verursacher eben komplett uneinsichtig und "doof" geworden ist. hätte der anderes reagiert dann wäre da auch nix gekommen. auf der anderen seite habe ich auch schonmal vor jahren einem aus der dorfjugend einen schaden erlassen als er mir mit seinem frisierten moped ins auto geknallt ist. der wagen war eh schrott und söhnchen hatte einen stadtbekannten schläger als vaddi. der hat dann von dem unfall nix mitbekommen.

es kommt immer drauf wie der gegener reagiert bzw wie die verletzung ist. bei n bissle hingefallen wo mit nichts weiteren zu rechnen ist und einem hilfsbereiten unfallgegner siehts anders aus.

ich frag mich nur warum die polizei gefragt hat....wird bei einem unfall mit "körperverletzung" nicht automatisch ermittelt?

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

... ich frag mich nur warum die polizei gefragt hat....wird bei einem unfall mit "körperverletzung" nicht automatisch ermittelt?

Und das war genau meine Frage an Euch - so wie wir das verstanden haben, wäre die Privatanzeige zusätzlich zur der von Amts wegen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

ich frag mich nur warum die polizei gefragt hat....wird bei einem unfall mit "körperverletzung" nicht automatisch ermittelt?

Doch, aber Du kannst als Nebenkläger auftreten und so ein wenig am Verfahrensablauf teilhaben. Ansonsten wirst Du "nur" als Zeuge gehört oder bekommst von dem Verfahren gar nichts mit. Welche Vor- und Nachteile das aber hat, würde mich auch interessieren.

am 12. Juli 2012 um 13:08

Ein paar Infos zur Nebenklage gibt's u.a. bei Wikipedia.

am 12. Juli 2012 um 13:09

Fazit: Bleiben lassen.

Wenn alles so "gut" abgelaufen ist und es ihm nichts bringt, wäre es unfair.

Wenn beabsichtuigt ist, Forderungen für Schmerzemsgeld und Schadenersatz zu stellen, kann es von Vorteil sein, als Nebenkläger in dem Prozess aufzutreten (Adhäsionsverfahren).

 

Über Schadenersatz/Schmerzensgeld wird schneller entschieden als wenn nach dem Strafprozess ein separater Zivilprozess geführt wird. Außerdem hat man, falls das Gericht den  Forderungen (teilweise) entspricht, mit dem Ende des Strafverfahrens beriets einen Titel. 

Kosten sind auch geringer, was wichtig sein kann, wenn man im Prozess nicht obsiegt und somit selbst zahlen muss.

 

Manche Richter mögen aber nicht so gerne dieses Nebenklageverfahren, da sie Spezialisten für Strafsachen, aber nicht für Zivilsachen sind.

 

O.

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

... ich frag mich nur warum die polizei gefragt hat....wird bei einem unfall mit "körperverletzung" nicht automatisch ermittelt?

Und das war genau meine Frage an Euch - so wie wir das verstanden haben, wäre die Privatanzeige zusätzlich zur der von Amts wegen.

Hallo

Ja das macht die Polizei automatisch, wenn nicht noch jemand anderes Anzeige stellt wirds vom Staatsanwalt eingestellt ( solange keine schweren Verletzungen vorliegen). Hatte selbst zwei unverschuldete Unfälle mit Verletzungen, da beide nicht mit Absicht verursacht wurden hab ich auf Anzeigen verzichtet.

Gruß Dirk

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Grundsätzlich hegt er keinen Groll gegen den Autofahrer, da dieser nüchtern war und sich (bisher) nach dem Unfall auch einsichtig und sehr korrekt verhalten hat.

Wenn seitens Deines Bruders keine persönlichen Interessen an einer Strafverfolgung vorliegen, würde ich von einer Strafanzeige absehen.

Genau. Fahrlässige KV ist nun mal ein Antragsdelikt und die Verfolgung hängt vom Strafantrag des Geschädigten ab. Es geht also im Endeffekt darum, ob der Geschädigte wert auf eine Strafverfolgung legt und quasi möchte, dass der Verursacher für diese Straftat bestraft wird. Der Strafantrag hat mit der eventuellen zivilrechtlichen Sache ( Schadenersatz, Schmerzensgeld ) nichts zu tun.

Die Frage nach einem Strafantrag des Geschädigten ist bei einem Unfall mit Verletzten Standart.

am 12. Juli 2012 um 21:39

@AS60...Danke, danke danke.....für den Post....alle anderen sind für den Müll!

am 12. Juli 2012 um 22:07

Ja nee, is klar…

am 14. Juli 2012 um 12:32

Der Privatklageweg hat nichts mit der Polizei zu tun, da wir in Deutschland die Gewaltenteilung haben und die Exekutive NICHT dafür zuständig ist. Das regelt die Judikative alleine und ist auch nicht von einem Strafantrag bei der Polizei abhängig.

Es gibt Adhäsionsverfahren wo beides in einem abgehandelt werden kann.

Die fahrlässige KV ist zudem ein relatives Antragsdelikt wo ein Strafantrag nicht immer nötig ist, aber zumeist ein "nice to have" darstellt...zumal der Punkt 243 der RiStBV aussagt dass ein "besonderes öffentliches Interesse immer dem Einzelfall geschuldet ist und nicht grundsätzlich angenommen werden kann bei fahrlässigen Körperverletzungen im Straßenverkehr". Da ist das Einholen eines Strafantrages schonmal von Vorteil ;)

Nach §77b StGB ist nämlich die Stellung des Strafantrages nur binnen 3 Monaten nach Bekanntwerden des Beschuldigten, des Namhaftwerdens, möglich. Danach ist eine Strafverfolgung nicht mehr möglich.

 

Ich persönlich würde hier vom Privatklageweg absehen.

Zitat:

Original geschrieben von pieb

Fazit: Bleiben lassen.

Wenn alles so "gut" abgelaufen ist und es ihm nichts bringt, wäre es unfair.

Yep. Und genau so hat er sich auch entschieden.

Danke trotzdem für die ergänzenden Infos, man lernt ja nie aus :) !

Ich hatte 2004 einen Unfall auf der BAB mit einer Freundin als Beifahrerin. Ich fuhr auf die BAB auf und als ich vom Beschl-Streifen auf die rechte Spur wechselte, drehte der Wagen sich, kam auf die li. Spur, der nachf. Verkehr (zum Glück nur 1 Auto) auf der li. Spur stoss auf unsere Front und wir kamen alle auf dem Standstreifen zum Stehen.

Es hatte kurz vorher geregnet und ich fuhr alleine deshalb bestialisch langsam; auch weil ich ein fremdes Auto fuhr (alter Fiesta). (Jaja, er fuhr Ford... :D)

Beim Zusammenstoss hat uns natürlich der Gurt festgehalten und brach mir mein li. Schlüsselbein und hat meiner Freundin einen Darmriss zugefügt.

Das hat die Staatsanwaltschaft natürlich interessiert. Hat recht lange gedauert (halbes bis dreiviertel Jahr), aber es kam zu einer Verhandlung. Gerichtskosten, Anwaltskosten, eine schöne Spende an die hiesige Tafel, 1000,- für den schrottreifen Fiesta und natürlich noch die hohe Geldstrafe an sich, die sich der Ar... von Staatsanwalt ausgedacht hat, da er selbst ein Familienmitglied hat, die im Strassen-Verkehr schlechte Erfahrungen gemacht hatte. :rolleyes:

Ist natürlich alles sehr individuell, wie es ausgehen kann. Hängt vom jew. Fall ab...!

Hatte zum Zeitpunkt den FS auch noch auf Probe; habe aber auch nicht die Sau rausgelassen... Da gab's "nur" Punkte und eben die o.g. Kosten, aber keinen FS-Entzug, oder Sperre. ;)

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