Anzeige wg fahrlässiger Körperverletzung nach Unfall
Hallo Leute,
einen jungen Bekannten von mir ist folgendes (kurz zusammengefasst) passiert:
Er fuhr Nachts um ca 2 Uhr wg Glätte (wahrscheinlich aber wegen überhöhter Geschwindigkeit) mit seiner damaligen Freundin auf dem Beifahrersitz gegen einen Baum.
Beide nahezu unverletzt, bis auf ein paar Beulen und Kratzer.
Das Auto hat er von einen Kumpel abschleppen lassen, die Polizei hat er erst am nächsten morgen informiert.
Die fuhr zur Unfallstelle, um den Baum zu begutachten und hat ihn ne Stunde drauf wieder angerufen. Er bekam ne mündliche Verwarnung und wurde aufgefordert, beim nächsten mal sofort die Polizei zu rufen.
Soweit so gut, jetzt kommt aber seine Freundin ins Spiel, die er bei der Polizei überhaupt nicht erwähnt hat. Die ließ sich vorsorglich am Tag nach dem Unfall im Krankenhaus untersuchen und gab verständlicherweise an, das die Prellungen von oben beschriebenen Unfall herkamen.
Ihre Krankenkasse will nun vermutlich die Kosten der Untersuchung vom Unfallverursacher bzw dessen Versicherung erstattet bekommen.
So kam nun auch die Polizei drauf, das noch jemand mit im Auto war und hat ihn prompt wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.
Seine damalige Freundin wird, weil sie nach der Trennung sehr sauer auf ihn ist, ihre bevorstehende Aussage so negativ wie irgendwie möglich gestalten.
Zur Krönung des ganzen kommt noch dazu, das er die Fahrerlaubnis noch auf Probe hat.
Da er sehr beunruhigt ist wegen der Anzeige wollte ich euch hier mal fragen, was ihn im Normalfall vorraussichtlich erwartet (Geldstrafe, Führerscheinentzug, Nachschulung, usw).
Vielen Dank schonmal für alle Antworten.
Viele Grüße,
A4junkie
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Dein Freund hat keinen Internetanschluß,
Du lässt ihn bei Dir nicht surfen,
dienstlich darf er auch nicht ran,
und alle Internetcafes in der Umgebung haben geschlossen.Wirklich ein Pechvogel!
Ach weißt du, mich langweilt das Thema langsam.
Wenn du, oder jemand anders, noch einen sinnvollen Beitrag zur ursprünglichen Frage dieses Threads leisten willst, wäre ich sehr dankbar, wenn nicht werd ich wohl auch damit leben können.
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von CoolRockingDaddy
eine schöne Spende an die hiesige Tafel, 1000,- für den schrottreifen Fiesta und natürlich noch die hohe Geldstrafe an sich, die sich der Ar... von Staatsanwalt ausgedacht hat, da er selbst ein Familienmitglied hat, die im Strassen-Verkehr schlechte Erfahrungen gemacht hatte. 🙄
Was soll das? Auch Juristen dürfen Lebenserfahrung in ihre Tätigkeit mit einfließen lassen. Außerdem dürfte es sich doch bei den 1.000 Euro um eine Geldauflage zur Einstellung des Verfahrens gehandelt haben. Ist zwar viel Geld, trotzdem bist du gut davongekommen.
Hallo, Saabi9-3,
Zitat:
Original geschrieben von saabi9-3
Je nachdem. Wenn der Unfallgegner auch noch zuvilrechtlich belangt werden soll kann das für den Betroffenen schon sehr teuer werden.
Weiterhin wird noch mindestens ein medizinisches Gutachten erstellt werden müssen; wenn Dein Bruder keine Rechtschutzversicherung haben sollte wird er zunächst dafür in Vorkasse gehen und eine Sicherheitsleistung hinterlegen müssen. Das dürften ca. 600€ sein. Die Kohle kriegt er dann wieder.Ich würde mich vielmehr fragen, ob das faire und einsichtige Verhalten des Verursachers mit einer zusätzlichen Zivilklage belohnt werden soll. Das zu erwartende Schmerzensgeld wird auch nicht die Welt sein.
was hat der Strafantrag mit der Zivilklage zu tun?
Bei einem Unfall mit kleineren Verletzungen wird das Verfahren erfahrungsgemäß auch dann sehr häufig von der Staatsanwaltschaft eingestellt, wenn Strafantrag gestellt wurde.
Wie hoch das Schmerzensgeld ist, das man erhält, ist für den Unfallverursacher uninteressant, denn das zahlt ja die Versicherung (lassen wir mal die Fälle außen vor, in denen der Verursacher den Schaden "zurückkauft"😉.
In aller Regel hat es m. W. nicht mal Auswirkungen auf den Unfallverursacher (außer seiner Aussage vor Gericht), wenn man sich mit seiner Versicherung über die Höhe der Zahlungen, die zu leisten hat, streiten muss.
Nichtsdestotrotz gebe ich Dir Recht, dass es bei den meisten Unfällen wenig Sinn macht, einen Strafantrag gegen den Unfallverursacher zu stellen.
Hat man einen einsichtigen und vernünftigen Unfallverursacher, der einem keine Steine in den Weg legt, indem er einem selber noch Schuld zuschiebt oder ähnliches, kann es für die Staatsanwaltschaft ein kleiner Wink des Geschädigten sein, das Verfahren einzustellen, wenn man von vornherein auf die Stellung eines Strafantrages verzichtet.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Original geschrieben von Hanebuechen
Was soll das? Auch Juristen dürfen Lebenserfahrung in ihre Tätigkeit mit einfließen lassen.
Das soll, dass man nicht voreingenommen an die Arbeit gehen soll...
Die 1000,- kamen nicht vom St.-Anwalt.
Hallo Uhu110,
Du hast natürlich Recht. Hatte es nur falsch verstanden (und mich auch etwas gewundert). Dachte, der TE bzw. sein Bruder sei ermuntert worden, über eine zusätzliche Ziviklage an Schmerzensgeld heran zu kommen. Normalerweise halten sich die Behörden aus solchen Dingen raus.
Über den Zivilweg würden dann die genannten Mechanismen greifen.
Aber kann man über einen Strafantrag Schmerzensgeld erwirken? Dachte immer, ein StA würde die Voraussetzung für einen Prozeß darstellen - Schmerzensgeldangelegenheiten sind privater Natur und nicht dem öffentlichen Interesse geschuldet, also Zivilweg. Lass mich aber gerne eines besseren belehren.
SG
S
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Hallo, Saabi9-3,
Zitat:
Original geschrieben von saabi9-3
Aber kann man über einen Strafantrag Schmerzensgeld erwirken?
nicht, dass ich wüsste.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Original geschrieben von saabi9-3
...
Zitat:
Hatte es nur falsch verstanden (und mich auch etwas gewundert). Dachte, der TE bzw. sein Bruder sei ermuntert worden, über eine zusätzliche Ziviklage an Schmerzensgeld heran zu kommen. Normalerweise halten sich die Behörden aus solchen Dingen raus. Über den Zivilweg würden dann die genannten Mechanismen greifen....
Definitiv nicht. Das hat die Polizei ganz klar getrennt.
So, nun noch das Ende der Geschichte:
Mein Bruder hat den Schaden am Fahrrad gemäß seinen Aufstellungen zu 100 % (ca. € 1.000) von der gegnerischen Versicherung ersetzt bekommen. Die hatte zuvor allerdings auch einen Gutachter zur Besichtigung von Rostock nach Binz in Marsch gesetzt.
Und - warum ich hauptsächlich schreibe - mein Bruder hat ohne Antrag / Klage etc. - und daher völlig überraschend - von der gegnerischen Versicherung ein respektables Schmerzensgeld erhalten 🙂. Hat das jemand schon mal so erlebt ?
Nach zwei Monaten ? Respekt. Was war das für eine Versicherung ?
Nach zwei Monaten hat sich bei meinem Unfall letztes Jahr die gegnerische Versicherung gemeldet das der Fall bearbeitet wird.
Eigentlich sollte das auch so laufen. Akteneinsicht beim Arzt mit Zustimmung des Patienten, daraus wird das Schmerzensgeld errechnet und fertig.