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Anzeige wg fahrlässiger Körperverletzung nach Unfall

Themenstarteram 21. März 2005 um 9:09

Hallo Leute,

einen jungen Bekannten von mir ist folgendes (kurz zusammengefasst) passiert:

Er fuhr Nachts um ca 2 Uhr wg Glätte (wahrscheinlich aber wegen überhöhter Geschwindigkeit) mit seiner damaligen Freundin auf dem Beifahrersitz gegen einen Baum.

Beide nahezu unverletzt, bis auf ein paar Beulen und Kratzer.

Das Auto hat er von einen Kumpel abschleppen lassen, die Polizei hat er erst am nächsten morgen informiert.

Die fuhr zur Unfallstelle, um den Baum zu begutachten und hat ihn ne Stunde drauf wieder angerufen. Er bekam ne mündliche Verwarnung und wurde aufgefordert, beim nächsten mal sofort die Polizei zu rufen.

Soweit so gut, jetzt kommt aber seine Freundin ins Spiel, die er bei der Polizei überhaupt nicht erwähnt hat. Die ließ sich vorsorglich am Tag nach dem Unfall im Krankenhaus untersuchen und gab verständlicherweise an, das die Prellungen von oben beschriebenen Unfall herkamen.

Ihre Krankenkasse will nun vermutlich die Kosten der Untersuchung vom Unfallverursacher bzw dessen Versicherung erstattet bekommen.

So kam nun auch die Polizei drauf, das noch jemand mit im Auto war und hat ihn prompt wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.

Seine damalige Freundin wird, weil sie nach der Trennung sehr sauer auf ihn ist, ihre bevorstehende Aussage so negativ wie irgendwie möglich gestalten.

Zur Krönung des ganzen kommt noch dazu, das er die Fahrerlaubnis noch auf Probe hat.

 

Da er sehr beunruhigt ist wegen der Anzeige wollte ich euch hier mal fragen, was ihn im Normalfall vorraussichtlich erwartet (Geldstrafe, Führerscheinentzug, Nachschulung, usw).

Vielen Dank schonmal für alle Antworten.

Viele Grüße,

A4junkie

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 22. März 2005 um 7:01

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Dein Freund hat keinen Internetanschluß,

Du lässt ihn bei Dir nicht surfen,

dienstlich darf er auch nicht ran,

und alle Internetcafes in der Umgebung haben geschlossen.

Wirklich ein Pechvogel!

Ach weißt du, mich langweilt das Thema langsam.

Wenn du, oder jemand anders, noch einen sinnvollen Beitrag zur ursprünglichen Frage dieses Threads leisten willst, wäre ich sehr dankbar, wenn nicht werd ich wohl auch damit leben können.

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Schade das Dein Freund keinen Internetanschluß hat.

Sonst könnte er selbst fragen.

Geb ihm unbedingt den Tipp zu einem Anwalt zu gehen.

Bis jetzt scheint er ja nur vom Pech verfolgt zu sein.

Link mit allgemeinen Infos

am 21. März 2005 um 15:47

Weiß nicht, was da als Pech zu bezeichnen wäre. Ausser dem Unfall selbst natürlich.

Bei einem Verkahrsunfall, bei dem eine Person verletzt oder getötet wird, wird GRUNDSÄTZLICH ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung respektive Tötung eingeleitet. Da hilft auch kein Anwalt. Ist zwar ein Antragsdelikt (§ 230 StGB), jedoch besteht bei einem Verkehrsunfall öffentliches Interesse an der Strafverfolgung.

Kann aber wohl sein, dass es nicht zur Anklage kommt.

Gruß

Martin

Der Junge hat den FS auf Probe.

Er kann natürlich bis zum Bußgeldbescheid warten und dann zum RA gehen.

Wer gegen Nachts gegen einen Baum fährt und ohne große Verletzungen davon kommt, der hat per se Glück gehabt. Alkoholtest konnte ja auch nicht durchgeführt werden.

Vor das Pech hätte man *** Ironiemodus *** setzen können.

Generell:

Anfragen für "einen Freund" sind peinlich.

Entweder der Freund meldet sich selbst oder er hat kein Interesse an eienr Antwort.

Warum der angebliche Freund dennoch fragt, können wir nur raten.

Themenstarteram 21. März 2005 um 17:40

Weiß nicht, was daran peinlich ist, für jemand anderes, der tatsächlich keinen Zugang zum WWW hat, etwas in Erfahrung bringen zu wollen.

Mir ist es jedenfalls nicht peinlich :)

Dein Freund hat keinen Internetanschluß,

Du lässt ihn bei Dir nicht surfen,

dienstlich darf er auch nicht ran,

und alle Internetcafes in der Umgebung haben geschlossen.

Wirklich ein Pechvogel!

Themenstarteram 22. März 2005 um 7:01

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Dein Freund hat keinen Internetanschluß,

Du lässt ihn bei Dir nicht surfen,

dienstlich darf er auch nicht ran,

und alle Internetcafes in der Umgebung haben geschlossen.

Wirklich ein Pechvogel!

Ach weißt du, mich langweilt das Thema langsam.

Wenn du, oder jemand anders, noch einen sinnvollen Beitrag zur ursprünglichen Frage dieses Threads leisten willst, wäre ich sehr dankbar, wenn nicht werd ich wohl auch damit leben können.

am 22. März 2005 um 7:46

Was daran verwerfliches ist, dass ein Freund für einen Freund fragt frag ich mich auch gerade. Ist zwar nicht immer vorteilhaft, weils janicht mehr aus erster sondern zweiter bzw. vielleicht dritter Hand ist aber ist doch egal.

Ich hoffe er hat draus gelernt und ruft wirklich beim nächsten Mal die Polizei und erzählt auch alles was passiert ist.

Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen, meine Freundin hatte ebenfalls nen Unfall, allerdings mit einem parkenden "Ziel", ihr selber taten nur die Beine weh und sie hatte nen Schock, wurd zwar irgendwas von wegen Unfall mit Körperverltzung eingeleitet aber fallengelassen.

In dem Fall deines Freundes sag ich nur: Rechtsanwalt, zB Rechtsschutz Versicherung von ihm/Eltern oder vom ADAC. Die können in diesem Fall am besten weiterhelfen.

Ja, es ist in der Situation auf jeden Fall wichtig sich einen Rechtsbeistand zu suchen.

Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten wird grundsätzlich ein Verfahren eingeleitet. Erstmal ist das nur das Ermittlungsverfahren. Da soll ermittelt werden, ob es irgendwelche Besonderheiten gibt, grob fahrlässig gehandelt wurde etc.... Erstmal reine Routine. Geht die Sache dann aber von der StA zum Gericht über, sprich Anklageerhebung, dann muss man mit einer Verurteilung rechnen. Vorher würd ich mir soooooo sehr den Kopf nicht zerbrechen, die Möglichkeit, dass das Verfahren eingestellt wird ist da noch gegeben. Das Ermittlungsverfahren wird durch die Polizei eingeleitet, leiten tut das Verfahren dann der StA, der es auch wieder einstellen kann.

Ich finde es im übrigen nicht so schlimm, wenn jemand für andere fragt. Schlimm find ich diese Unterstellungen und Diskussionen darum. Ist doch egal, warum der Freund selbst nicht fragen kann oder ob es den Freund wirklich gibt. Hier gehts immer um fiktive "Geschichten", dessen Glaubwürdigkeit wir NIE überprüfen können. Also warum jetzt der Aufstand?!

Meine erste Antwort enthielt praktische Hilfen und einen Link mit vertiefenden Infos.

Grundsätzlich neue Erkenntnisse sind seitdem in den weiteren Beiträgen nicht hinzugekommen.

Zur monierten Ironie.

Volksmund:

"Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung."

Also:

Wer einen Baum versenkt und soviel Glück hat, der sollte neben praktischen Hilfen auch ein paar harmlose Sprüche abkönnen.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Meine erste Antwort enthielt praktische Hilfen und einen Link mit vertiefenden Infos.

Grundsätzlich neue Erkenntnisse sind seitdem in den weiteren Beiträgen nicht hinzugekommen.

Deine Selbstherrlichkeit ist wieder mal überwältigend. Für Dich gelten immer nur Deine Aussagen, Deine Meinungen, Deine Tipps, alles andere fällt hintenrüber, das fällt nicht nur hier stark auf!!!

Dazu muss ich sagen, dass ich Deine Beiträge - ob zum Fall oder in Deiner Rolle als Sherlock Holmes - alle nicht sehr hilfreich/zutreffend fand.

Dann muß ich nachlegen:

Zitat:

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 7 Punkte

Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.

Zitat:

Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte

Zitat:

Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,

wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.

In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,

die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

--------------------------------------------------------------------------------

A-Verstöße sind:

Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

B-Verstöße sind:

Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

--------------------------------------------------------------------------------

Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

Beim ersten Mal

verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.

Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.

Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch

und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.

Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.

Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.

Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.

Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

--------------------------------------------------------------------------------

Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.

Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.

--------------------------------------------------------------------------------

Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.

Eine MPU droht, aber diese ist spätestens dann fällig, wenn nach der Neuerteilung ein neuer A-Verstoß begangen wird.

Unter Berücksichtigung der ersten beiden Punkte habe ich es für sinnvoll gehalten den direkten Weg zu einem RA zu suchen, damit dieser in Anbetracht des relativ harmlosen Verlaufs im Vorfeld tätig wird.

Da kann nämlich schon mal auf eine Einstellung durch den StA gegen eine kleine Strafe hingewirkt werden.

Hier ist unglücklicher Weise richtig Potential nach oben drin.

Moin,

 

klar, ein alter Thread, aber ich möchte mich da mal inhaltlich dranhängen.

 

Meinem Bruder wurde diese Woche als Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen und es kam zum Unfall, den er glücklicherweise nur leicht verletzt überstand (ambulante Behandlung im KH und Nachsorge beim niedergelassenen Chirurgen).

 

Er wurde jetzt von der Polizei gefragt, ob er zusätzlich zur Strafverfolgung von Amts wegen auch persönlich eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unfallverursacher stellen möchte. Diese Anzeige hätte keinen Einfluss auf die Haftungsfrage oder eine eventuelle Schmerzensgeldforderung.

 

Ist das normal ? Was würdet Ihr tun ?

 

Grundsätzlich hegt er keinen Groll gegen den Autofahrer, da dieser nüchtern war und sich (bisher) nach dem Unfall auch einsichtig und sehr korrekt verhalten hat.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Moin,

klar, ein alter Thread, aber ich möchte mich da mal inhaltlich dranhängen.

Meinem Bruder wurde diese Woche als Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen und es kam zum Unfall, den er glücklicherweise nur leicht verletzt überstand (ambulante Behandlung im KH und Nachsorge beim niedergelassenen Chirurgen).

Er wurde jetzt von der Polizei gefragt, ob er zusätzlich zur Strafverfolgung von Amts wegen auch persönlich eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unfallverursacher stellen möchte. Diese Anzeige hätte keinen Einfluss auf die Haftungsfrage oder eine eventuelle Schmerzensgeldforderung.

Ist das normal ? Was würdet Ihr tun ?

Grundsätzlich hegt er keinen Groll gegen den Autofahrer, da dieser nüchtern war und sich (bisher) nach dem Unfall auch einsichtig und sehr korrekt verhalten hat.

Gegenfrage? Warum sollte er dann eine persönlich Strafanzeige verfassen? Dein Bruder hätte keinerlei Vorteile, der Unfallverursacher eventuell mehr ärger am Hals... Sehe da jetzt keinen Mehrwert in der Anzeige! ;)

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