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Anzeige wegen unvorsichtiger Fahrweise

Themenstarteram 16. April 2010 um 18:05

HI!

Kann man jemanden Anzeigen wenn er z.B.: in engeren Kurven etwas zu schnell fährt es aber zu keiner Berührung mit einem anderen Verkehsteilnehmer kommt?

Wird wohl schwierig so etwas zu beweisen oder?

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15 Antworten
am 16. April 2010 um 18:11

höchstens wegen gefährlichen eingriffs in den strassenverkehr.

dürfte aber schwierig sein das zu beweisen.

finde ich ein sinnloses unterfangen,die behörden haben auch so genug zu tun.

Themenstarteram 16. April 2010 um 18:19

Ja das wurde mir heute angedroht wenn ich das nächste mal nicht aufpasse beim fahren bekomm ich eine Anzeige. Obwohl nichts passiert ist. Manche Straßen sind halt eng und ist dann ist klar das keine 2 Meter Platz zwischen den Autos ist. Manche Menschen haben halt keine Nerven wenn ihnen jemand "zu nahe kommt". Ich sag nur Frau am Steuer.

am 16. April 2010 um 22:45

dem stimme ich zu auch wenn ich wieder ein klischee bediene.

am 17. April 2010 um 5:31

Was hat das mit Seat zu tun?:confused:

am 17. April 2010 um 8:24

Zitat:

Original geschrieben von Lone_Wolf

Ja das wurde mir heute angedroht wenn ich das nächste mal nicht aufpasse beim fahren bekomm ich eine Anzeige. Obwohl nichts passiert ist. Manche Straßen sind halt eng und ist dann ist klar das keine 2 Meter Platz zwischen den Autos ist. Manche Menschen haben halt keine Nerven wenn ihnen jemand "zu nahe kommt". Ich sag nur Frau am Steuer.

Dann sollte man seine Geschwindigkeit eben den Strassenverhältissen anpassen, da hat die Frau wohl recht.

 

§3 STVO Geschwindigkeit

 

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist.

 

Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

am 17. April 2010 um 8:39

danke für die hilfreiche belehrung.

sicherlich ist das alles richtig,dennoch gibt es genug "strassen"wo man es nur bedingt anwenden kann.

fahr mal bei uns hier oben abseits der touristenhighways über die kleinen dörfer.

Themenstarteram 17. April 2010 um 12:56

Durch meine Fahrweise habe ich aber niemanden in Gefahr gebracht weil noch genug Abstand zwischen den Fahrzeugen war. Wenn ich darüber nachdenke wieviel Lastwagen mir schon auf dieser Strecke entgegen gekommen sind und es ging sich trotzdem aus. Ich finde manche Leute reagieren schon über. Wenn ich jeden Anzeigen würde der sich nicht exakt an die Vorschriften hält könnte ich auf dem Polizeiposten Urlaub machen.

am 17. April 2010 um 17:02

Zitat:

Original geschrieben von Lone_Wolf

Durch meine Fahrweise habe ich aber niemanden in Gefahr gebracht weil noch genug Abstand zwischen den Fahrzeugen war.

Das sagst du, vielleicht sieht die Dame das etwas anders und fühlte sich eben durch deine Fahrweise ( wie du selbst sagst du warst zu schnell) genötigt das reicht schon aus. Subjektive Ansichten sind nicht zwangsläufig richtig.

 

 Ob es nun  zu einer Anzeige kommt musst du wohl abwarten, wenn du dir bislang noch nicht auffällig geworden bist wird in der Regel ein Strafantrag gem. § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs eingestellt. Dennoch wäre es ratsam sich dann durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Mehr Rechtsbeistand darf ich dir hier nicht geben.

 

am 17. April 2010 um 17:24

man kann es auch übertreiben.....

mit dem rechtstaat meine ich.

natürlich kann man raserei nicht gut heissen,zu viele opfer.

aber gerade solche leute wie die oben genannte dame werden die situation mit sicherheit nicht objektiv bewerten.

die gründe dafür sind aber mannigfaltig.

wenn ich mir meinen ordner zur hand nehme und die anzeigen die gegen mich gemacht wurden durch blättere könnte ich heute wieder schmunzeln.

die wurden alle fallen gelassen weil die gegner so objektiv geurteilt haben das es richtern und staatsanwälten einfach nur zu blöd war das weiter zu verfolgen.

ein kleiner auszug:september 07,anzeige wegen raserei.

fahrzeug iveco eurocargo plus hänger.beladen.berg hoch.

gegner:eine frau.ergebnis:eingestellt.

märz 08:anzeige wegen rücksichtslosem überholen auf der autobahn.

verfahren eingestellt,fahrer aufgrund des alters nicht mehr fahrtauglich.

april 08:anzeige wegen verkehrsgefährdung,verfahren eingestellt,junger mann unter drogen.

november 08:anzeige wegen gefährlichen eingriff in den strassenverkehr,unerlaubte leuchtsignale.diesmal wieder eine frau.verfahren eingestellt,unfallstelle mit rundumlicht gesichert.

juni 09.anzeige wegen raserei auf der landstrasse,diemal wieder ein herr,eingestellt,fahrzeug konnte die angegebene geschwindigkeit auf der strecke nicht erreichen.

dezember 09 anzeige wegen gefährlichen eingriffs in den strassenverkehr.wieder eine frau.verfahren eingestellt,aussage widersprüchlich.

manche leute sollten mal überlegen bevor sie handeln.

nicht immer besteht grund zur anzeige.

mir macht es mittlerweile nichts mehr aus,bei unseren auf der wache gibts mittlerweile immer kaffee.

aber wenn ich alles was so am tag passiert zur anzeige bringen wollte hätte ich eine 24-st-direktleitung auf unsere wache.

aber es gibt leute die keine hobbies haben.

Themenstarteram 17. April 2010 um 18:17

Zitat:

Original geschrieben von MR RATTE

 

manche leute sollten mal überlegen bevor sie handeln.

nicht immer besteht grund zur anzeige.

mir macht es mittlerweile nichts mehr aus,bei unseren auf der wache gibts mittlerweile immer kaffee.

aber wenn ich alles was so am tag passiert zur anzeige bringen wollte hätte ich eine 24-st-direktleitung auf unsere wache.

aber es gibt leute die keine hobbies haben.

Bin ganz deiner Meinung. Auffällig bin ich bis jetzt auch noch nicht geworden. Habe seit 2 Jahren den Führerschein und bekam nicht einmal wegen Falschparken einen Strafzettel.

am 17. April 2010 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von MR RATTE

 

du scheinst ja nicht gerade ein Kind von Traurigkeit zu sein, anhand der vielen Anzeigen solltest du dir dennoch mal Gedanken um deinen Fahrstil machen da du nicht alleine unterwegs bist und du dir die Straßen eben mit anderen teilen musst.

Deine Anzeigen sind gespeichert irgendwann wird es dir zum Verhängnis werden wenn du nicht an dir arbeitest da gehe ich jede wette ein.

am 17. April 2010 um 18:25

klar,deswegen habe ich einen einzigen punkt in flensburg,fahre seid fast fünfzehn jahren ohne selbst verschuldeten unfall und die letzte strafe die ich bezahlt habe war meine eigene dummheit weil ich mich beim anfahren erst angeschnallt habe.

ohhhhh,schweres vergehen.

sicherlich hat das verlesen beim letzten mal fast 20 minuten gedauert,endete aber damit das ein weiteres"das verfahren wird ohne auflagen eingestellt"im saal zu vernehmen war.

wenn ich im strassenverkehr mal scheisse baue stehe ich dafür gerade.

aber auch nur dann.

dich möchte ich auch nicht als anwalt haben.

Themenstarteram 17. April 2010 um 18:41

Ich könnte auch sagen das ich mich durch sie genötigt gefühlt habe weil sie zu weit links gefahren ist. Dann steht es Aussage gegen Aussage. Beweisen kann es sowieso niemand.

am 17. April 2010 um 19:21

Zitat:

Original geschrieben von MR RATTE

 

dich möchte ich auch nicht als anwalt haben.

Bin ja auch keiner.

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