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Anzeige wegen Fahrerflucht brauche Hilfe

Themenstarteram 20. November 2019 um 21:35

Hallo Zusammen,

ich brauche dringend eure Hilfe und zwar heute Morgen gegen 8.30 Uhr wollte ich in eine Hauptstrasse in eine Parklücke Parken (siehe Fotos)

habe geblinkt Rückwärtsgang eingelegt alles wie es sein muss und plötzlich hörte ich von hinten ein Hupen darauf hin machte ich die Tür auf und sagte ob Sie nicht sieht das ich den Blinker gesetzt habe und das ich da rein möchte und das Sie warten soll bis ich drin bin,da keine Reaktion kam habe ich den Wagen 2 Meter weiter in eine andere Parklücke geparkt

soweit so gut.

Die Fahrerin des Opel Corsa Parkte den Wagen da wo ich eigentlich Parken wollte (siehe Foto)

Sie stieg aus und lief die Strasse entlang ich dachte die Sache ist erledigt Sie Wohnt da

später sagte Sie zu der Polizei Sie ist runter gelaufen um zu sehen wie die Strasse heisst ??

20 Minuten später sah ich von Fenster ein Polizei Wagen darauf hin bin ich runter gegangen und auf einmal sagt Sie Ja das ist der Fahrer.

Sie behauptet ich hätte Ihr beim Rückwärts Fahren Ihre Stosstange auf der RECHTE Seite beschädigt aber bei mir sind keine Kratzer ?? die Polizei hat paar Kratzer an der Linke SEITE des Wagens gefunden aber das passt alles nicht zusammen sieht euch bitte die Bilder, ich habe das Lenkrad nicht mal schaff eingeschlagen wie kann man mit Linke Seite Ihre Rechte Seite beschädigen? ich müsste sozusagen das Auto komplett drehen??

die Polizei sagt ich bin schuld und ich müsste zusätzlich mit eine Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen

das macht mir Bauchschmerzen,

ich hatte zwei Freunde im Auto die werden als Zeuge Aussagen.

Wer ist hier schuld? hätte Sie nicht warten müssen bis ich drin bin???was soll ich machen?

womit muss ich rechnen?

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 21. November 2019 um 00:27:41 Uhr:

Zitat:

@Alufelge1980 schrieb am 20. November 2019 um 22:54:52 Uhr:

Die Sache wird am Ende eingestellt, weil die Schäden nicht passen und du 2 weitere Zeugen hast.

An deiner Stelle würde ich ernsthaft über eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung und versuchter Versicherungsbetrug nachdenken.

Vielleicht versucht das deine „Gegnerin“ ja öfters.

Das wäre dann allerdings tatsächlich ein Fall von

„falscher Verdächtigung“.

PS: bitte auch gleich die beiden Polizisten mitanzeigen, wegen Strafvereitelung im Amt.

Behaupten einfach das würde schon passen und denken nicht im Traum daran, die „Autobumserin“ zu verhaften und Ihren Corsa sicherzustellen....

Das lässt nur einen Schluss zu: Das waren keine echten Polizisten sondern die Komplizen der Corsatante!

Und Ihr Streifenwagen natürlich auch nur gefakt oder geklaut. :)

Bist du hier der Forumskasper, der in der Hoffnung ein Paar grüne Daumen zu kriegen, Threads zumüllt und nicht lustige sowie völlig sinnbefreite Posts schickt?

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Liegt im Auge des Betrachters.

Die Dame hat einen Schaden erlitten den der TE nicht bemerkt haben will.

Dem entsprechend hat er natürlich alle Schuld zurück gewiesen und die Schadensregulierung abgelehnt.

Hätte wohl jeder der sich keiner Schuld bewußt ist.

Also bleibt da wohl nur die Klärung über das Gericht und Gutachten.

Das Gutachten hat belegt das er den Schaden verursacht hat,diesen aber nicht unbedingt wahrgenommen haben muss.

Somit bekommt die Geschädigte Ihren Schaden ersetzt und er ist vorläufig vom Vorwurf freigesprochen worden.

Alles weitere klärt dann die Berufungsverhandlung,wenn sie denn statt findet.

Wo ist da der Irrsinn?

Du hättest wahrscheinich,Deiner Aussage nach als Geschädigter,wohl "Ach pfeif drauf und gut ist" gesagt?

Oder als vermeintlicher Verursacher:"Ach zahl ich mal,wird schon wahr sein,ist ja nur der Versicherungsrabatt"?

Hier hat jeder nur seine Rechte wahrgenommen,das es dabei nur um einen kleinen Schaden geht ist doch völlig belanglos.

Oder darf man die nur ab einer bestimmtenm Summe X wahrnehmen?

Zum Glück leben wir in einem Land in dem man Rechte hat und diese auch nutzen darf und kann.

Und manchmal sind dann eben auch die Kosten,im Vergleich zum Schaden,etwas hoch.

Wenn er den Unfall wahr genommen häte wäre es etwas anders gelaufen und die Gerichte wären nicht bemüht worden.

Als ich damals gerade den Führerschein hatte ist mir auf der Autobahn ein LKW auf die linke Spur vors Auto gefahren,dem bin ich dann drauf geknallt.

Der hat das voll beladen nicht mal gemerkt und hat erst hunderte Meter weiter gestoppt nachdem einige Autofahrer in massiv angehupt haben.

Mein Wagen war Totalschaden,an seinem massivem Querträger hat man kaum was gesehen.

Das wäre dann für Dich soweit OK?

Irrsinn? Teilweise ja - hätte man nämlich direkt an Ort und Stelle klären können. Von beiden Seiten aus etwas schief gelaufen.

Der Rest - absolut richtig. Verdacht des unerlaubten Entfernen vom Unfallort, bedeutender (über 1.000,- €) Sachschaden = Strafverfahren. Und da Vorsatz erforderlich und nachzuweisen ist, bleibt doch nichts anders übrige, als ein Gutachten einzuholen.

Ich hatte schon zweimal das "Vergnügen", am geparkten Fahrzeug Schäden festzustellen und der Verursacher war auf und davon. Der letzte Schaden (knapp 3.000,- €) ist gerade erst von der Vollkasko reguliert mit 300,- € SB. Und ich ahne, wer mich gerammt hat, Schleifspuren an seinem Stoßfänger exakt auf Höhe meiner Schleifspuren im Lack. Und nicht gemerkt, dass man ein Auto vom Kotflügel bis zur Beifahrertür streift?

Anderer Vorgang - spät nachts wechselt ein Reisebus unmotiviert die Fahrspur, von ganz rechts über die Mitte bis in die linke Spur, drückt dort ein Fahrzeug in die Leitplanken (wirtsch. Totalschaden), fährt wieder nach rechts und weiter. Typischer Sekundenschlaf - keine Zeugen vorhanden und Geschädigter bleibt auf Schaden und Kosten sitzen.

Warum hast Du dann nicht die Polizei darüber informiert das Du einen Verdacht hast?

Da hätte ein Gutachter doch sicher den Zusammenhang erkennen können.

Das mit den Parkremplern ist sicher eine üble Sache,mir hat mal jemand wohl mit einem Schlüssel die ganze Seite von vorne bis hinten zerkratzt.

Finde da mal jemanden.

Zwei Monate später? War ein Dacia mit einem Kunststoffstoßfänger, Lackspuren von meinem Auto allenfalls mikroskopisch zu erkennen. Dazu hat es hier zu oft geregnet.

Ich bin mir in diesem Fall gar nicht so sicher, wer hier unseriös ist.

Der TE schreibt einmal, er hätte Rechtsschutzversicherung, dann hat er plötzlich doch Keine.

Dann meldet er sich mit einem neuen Account an, weil er angeblich sein Passwort vergessen hat, um dann zwei Seiten später plötzlich kommentarlos wieder unter seinem ersten Account aufzutauchen.

Sehr merkwürdig, das Ganze. Wäre interessant, die Version der anderen Seite zu kennen.

am 16. Januar 2021 um 15:29

Zitat:

@joese schrieb am 16. Januar 2021 um 16:12:38 Uhr:

Ich bin mir in diesem Fall gar nicht so sicher, wer hier unseriös ist.

Der TE schreibt einmal, er hätte Rechtsschutzversicherung, dann hat er plötzlich doch Keine.

Dann meldet er sich mit einem neuen Account an, weil er angeblich sein Passwort vergessen hat, um dann zwei Seiten später plötzlich kommentarlos wieder unter seinem ersten Account aufzutauchen.

Sehr merkwürdig, das Ganze. Wäre interessant, die Version der anderen Seite zu kennen.

Was hat der Fall mit Rechtsschutz zu tun? oder mit meimem Account?

ich habe hier wahrheitsgemäß ein thread eröffnet ob du glaubst oder nicht ist deine sache.

 

 

"Fahrerflucht" ist eine Vorsatztat, wird man deswegen verurteilt, zahlt die RS-Versicherung nichts.

am 16. Januar 2021 um 21:40

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. Januar 2021 um 21:25:26 Uhr:

"Fahrerflucht" ist eine Vorsatztat, wird man deswegen verurteilt, zahlt die RS-Versicherung nichts.

Schauen wir mal was passiert

Für dich wäre eine RS-Versicherung hier ziemlich uninteressant. Hält der Freispruch, zahlt die Landeskasse. Wirst du verurteilt, zahlst du. Nur bei einer Einstellung des Verfahrens würde die RS zahlen. Einstellung in der Berufungsinstanz nach einem Freispruch hab ich allerdings noch nie erlebt.

am 18. Januar 2021 um 18:08

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. Januar 2021 um 13:14:10 Uhr:

Für dich wäre eine RS-Versicherung hier ziemlich uninteressant. Hält der Freispruch, zahlt die Landeskasse. Wirst du verurteilt, zahlst du. Nur bei einer Einstellung des Verfahrens würde die RS zahlen. Einstellung in der Berufungsinstanz nach einem Freispruch hab ich allerdings noch nie erlebt.

Gericht war am 17.12 ten bis dato kein Brief erhalten schauen wir mal was passiert

Keinen Brief erhalten??? Du hast oben doch Brief und Urteil bereits gepostet. Wann hast du das Urteil denn bekommen? Im Normalfall hat die Staatsanwaltschaft den zeitgleich erhalten. Also einfach mal bei dem Gericht anrufen, Tel.-Nr. steht auf dem Schreiben, und nachfragen, ob da schon was Näheres bekannt ist.

am 18. Januar 2021 um 23:56

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. Januar 2021 um 22:59:52 Uhr:

Keinen Brief erhalten??? Du hast oben doch Brief und Urteil bereits gepostet. Wann hast du das Urteil denn bekommen? Im Normalfall hat die Staatsanwaltschaft den zeitgleich erhalten. Also einfach mal bei dem Gericht anrufen, Tel.-Nr. steht auf dem Schreiben, und nachfragen, ob da schon was Näheres bekannt ist.

Ach so ich dachte da kommt noch was anderes weil da drauf steht das die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.

Das Brief kamm 5-6 Tage nach dem ich vor Gericht war also vor Weihnachten

Zitat:

@bossi1980 schrieb am 13. Januar 2021 um 20:31:57 Uhr:

Das habe ich 4 Tage nach dem Freispruch erhalten sonst keine andere Briefe

Schaut euch bitte das an sagt mir was los ist ich habe mittlerweile Bauchschmerzen von diese Geschichte

Bild 4 entfernt, Klarnamen Unbeteiligter enthalten, Moorteufelchen/Moderator

4 Tage um genau zu sein, also am 21.12.20

Ja, irgendwann bekommst du die Nachricht, ob die StA die Berufung zurückgenommen oder begründet hat. Da darf ich einfach mal die 01:00 - Werbung zitieren:

R u f d o c h a n !

Ich mach das erstmal zu. der TE mag mich anschreiben und fragen ob wegen neuem eine wiedereröffnung erfolgen kann.

Moorteufelchen

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