Anzeige wegen Fahrerflucht brauche Hilfe
Hallo Zusammen,
ich brauche dringend eure Hilfe und zwar heute Morgen gegen 8.30 Uhr wollte ich in eine Hauptstrasse in eine Parklücke Parken (siehe Fotos)
habe geblinkt Rückwärtsgang eingelegt alles wie es sein muss und plötzlich hörte ich von hinten ein Hupen darauf hin machte ich die Tür auf und sagte ob Sie nicht sieht das ich den Blinker gesetzt habe und das ich da rein möchte und das Sie warten soll bis ich drin bin,da keine Reaktion kam habe ich den Wagen 2 Meter weiter in eine andere Parklücke geparkt
soweit so gut.
Die Fahrerin des Opel Corsa Parkte den Wagen da wo ich eigentlich Parken wollte (siehe Foto)
Sie stieg aus und lief die Strasse entlang ich dachte die Sache ist erledigt Sie Wohnt da
später sagte Sie zu der Polizei Sie ist runter gelaufen um zu sehen wie die Strasse heisst ??
20 Minuten später sah ich von Fenster ein Polizei Wagen darauf hin bin ich runter gegangen und auf einmal sagt Sie Ja das ist der Fahrer.
Sie behauptet ich hätte Ihr beim Rückwärts Fahren Ihre Stosstange auf der RECHTE Seite beschädigt aber bei mir sind keine Kratzer ?? die Polizei hat paar Kratzer an der Linke SEITE des Wagens gefunden aber das passt alles nicht zusammen sieht euch bitte die Bilder, ich habe das Lenkrad nicht mal schaff eingeschlagen wie kann man mit Linke Seite Ihre Rechte Seite beschädigen? ich müsste sozusagen das Auto komplett drehen??
die Polizei sagt ich bin schuld und ich müsste zusätzlich mit eine Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen
das macht mir Bauchschmerzen,
ich hatte zwei Freunde im Auto die werden als Zeuge Aussagen.
Wer ist hier schuld? hätte Sie nicht warten müssen bis ich drin bin???was soll ich machen?
womit muss ich rechnen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 21. November 2019 um 00:27:41 Uhr:
Zitat:
@Alufelge1980 schrieb am 20. November 2019 um 22:54:52 Uhr:
Die Sache wird am Ende eingestellt, weil die Schäden nicht passen und du 2 weitere Zeugen hast.An deiner Stelle würde ich ernsthaft über eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung und versuchter Versicherungsbetrug nachdenken.
Vielleicht versucht das deine „Gegnerin“ ja öfters.
Das wäre dann allerdings tatsächlich ein Fall von
„falscher Verdächtigung“.PS: bitte auch gleich die beiden Polizisten mitanzeigen, wegen Strafvereitelung im Amt.
Behaupten einfach das würde schon passen und denken nicht im Traum daran, die „Autobumserin“ zu verhaften und Ihren Corsa sicherzustellen....
Das lässt nur einen Schluss zu: Das waren keine echten Polizisten sondern die Komplizen der Corsatante!
Und Ihr Streifenwagen natürlich auch nur gefakt oder geklaut. 🙂
Bist du hier der Forumskasper, der in der Hoffnung ein Paar grüne Daumen zu kriegen, Threads zumüllt und nicht lustige sowie völlig sinnbefreite Posts schickt?
270 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. Januar 2021 um 16:12:37 Uhr:
Eingelegt ist die Berufung doch schon, Frist eine Woche nach Urteilsverkündung.
Ja Berufung ist eingelegt aber jemand meinte könnte sein das die Staatsanwaltschaft die Berufung zurück zieht das wolle ich wissen wie lange das dauert bis ich weis was sache ist.
Bin nicht im Büro, also nur unter Vorbehalt, da ich kein Staatsanwalt bin. Die Staatsanwaltschaft muss m.W. die Berufung begründen und hat dazu eine Woche (?) Zeit nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung.
Das habe ich 4 Tage nach dem Freispruch erhalten sonst keine andere Briefe
Schaut euch bitte das an sagt mir was los ist ich habe mittlerweile Bauchschmerzen von diese Geschichte
Bild 4 entfernt, Klarnamen Unbeteiligter enthalten, Moorteufelchen/Moderator
Teil 2
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Zu spät, schon gelesen 😛. Wollte den TE gerade darauf hinweisen, dass er die Seiten überarbeiten muss, als ich von der hiesigen Regierung unterbrochen wurde.
Die Terminvertretung hat hier kein "richtiger" Staatsanwalt übernommen, sondern eine Referendarin (erstes Examen bestanden, durchläuft dann die einzelnen Stationen, sozusagen Auszubildende in der Praxis) und da ist es quasi Standard, dass bei Freisprüchen Berufung eingelegt wird. Dann werden die Urteilsgründe abgewartet und danach entschieden, ob die Berufung durchgeführt wird.
Gut begründet. Ist im Regelfall schwierig, gegen das Gutachten anzustinken. Leider in beide Richtungen. Der einzige Knackpunkt ist hier tatsächlich die Aussage der Unfallgegnerin zu deinem angeblichen Verhalten (selber schuld). Davon steht aber im Urteil nichts und so vermutlich auch nichts im Protokoll.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. Januar 2021 um 21:10:52 Uhr:
Der einzige Knackpunkt ist hier tatsächlich die Aussage der Unfallgegnerin zu deinem angeblichen Verhalten (selber schuld). Davon steht aber im Urteil nichts und so vermutlich auch nichts im Protokoll.
Doch, das steht im Urteil daß sie hier wiedersprüchliche Aussagen gemacht hat:
https://www.motor-talk.de/.../...android-gallery3d-jpg-i210078376.htmlGruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. Januar 2021 um 08:25:23 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 13. Januar 2021 um 21:10:52 Uhr:
Der einzige Knackpunkt ist hier tatsächlich die Aussage der Unfallgegnerin zu deinem angeblichen Verhalten (selber schuld). Davon steht aber im Urteil nichts und so vermutlich auch nichts im Protokoll.
Doch, das steht im Urteil daß sie hier wiedersprüchliche Aussagen gemacht hat:
https://www.motor-talk.de/.../...android-gallery3d-jpg-i210078376.htmlGruß Metalhead
Wie sagt man so schön lügen haben kurze beine.
Noch ne frage in den gutachten steht nichts von farbe oder? der gutachter geht davon aus das es zu einem unfall gekommen ist aber lack farbe gibt es nicht und ausserdem was in mein kopf nicht rein geht ist wieso hat der corsa fette weiße kratzer bzw schrammen und der pasaat hat keine blaue kratzspuren
wie kann das sein das begreife ich nicht..
@metalhead79 : Danke für den Hinweis. Widersprüchliche Aussagen "befördern" die Glaubwürdigkeit einer Zeugin ungemein, wenn auch nur ins Abseits.
Zitat:
@bossi1980 schrieb am 14. Januar 2021 um 13:43:03 Uhr:
Wie sagt man so schön lügen haben kurze beine.
Immerhin bekommen diese "kurzen Beine" ihren Schaden ersetzt (der laut TE gar nicht stattgefunden hat).
Doch, das wurde ja in der Tat vom Gericht festgestellt. Der TE hat einen Schaden verursacht, für den er haften muss. Es ging bei der Fragestellung bezüglich der Unfallflucht doch nur darum, ob er diesen Unfall auch bemerkt und bewusst wahrgenommen haben muss. Und dies wurde im Zweifel für den Angeklagten entschieden, da eben dies nicht sicher bewiesen werden konnte.
Wer hier die kürzesten Beine hat halte ich nicht für ausgemacht. Den TE rettet nur das Gutachten welches auf die angebliche Nichtwahrnehmbarkeit des Unfalls abstellt.
Aber insgesamt: Was für ein grotesker Irrsinn.
Gutachter, Anwälte, Staatsanwaltschaft, Richter und was weiß ich wer noch alles für zwei lächerliche Bagatellschäden.
Bezahlen müssen das ja nur die Deppen die jeden Tag arbeiten und Steuern zahlen.