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Themenstarteram 7. Mai 2011 um 13:29

hallo leute!!

hoffe das ihr mir paar antworten geben könnt und mir eventuell mit paar ratschlägen helft!!

danke schon mal im voraus für hilfe!!

ist vieleicht wichtig zu erwähnen das ich einen golf R fahre mit dsg getriebe und allrad!!

werd mal den fall schildern und alles erklären was ich bis jetzt schon gemacht bzw falsch gemacht hab.

vor ca. 8monaten war ich in einer tempo 30 zone unterwegs, kurz vor ende dieser zone kommt eine verkehrsinsel und etwas weiter

(ca. 100meter) eine ampel.

an dieser verkehrsinsel mußte ich stopen da fußgänger die seite wechseln wollten. nachdem ich alle rübergelassen hab beschleunigte ich auf ca.35 km/h eher sogar weniger!!

die ampel wechselte derweil auf orange also mußte ich gleich wieder abbremsen, und kam vor der ampel zum stehen. ich betone vor der ampel mit genügend abstand!!

ich fahre einen golfR dort ist der auspuff etwas lauter, außerdem befand ich mich auf der kurzen strecke im ersten gang sodas es wohl etwas lauter geworden ist!!

dort an der ampel standen etwa 6 leute von denen einer wild umsich fuchtelte mir den vogel zeigte und nachdem ich das fenster runtergelassen hatte mich auch als idioten beschimpfte und fragte ob ich blöd sei. er werde mich anzeigen und das es so nicht ging!! da ich mich auf soetwas nicht einlassen wollte sagte ich nur ja mach doch und red nicht mit mir!!

die anderen passanten standen desintressiert dort und beachtet uns nicht!!

etwa 3monate später erhilt ich einen brief von der polizei in der ich vorgeladen wurde um mich zum tatbestand der nötigung im straßenverkehr zu äußern!!

nachdem ich mich etwas informiert hab ging ich also hin und machte erstmal keine angaben!!

mir wurde vorgeworfen mit durchdrehenden reifen und mit überhöhter geschwindigkeit auf die passanten zugefahren zu sein und mit blockierenden reifen abbrubt abgebremst zu haben, so das ich die passanten gefährdet hätte!!!!

dieses geht ja nicht wirklich da ich einen automatik mit allrad fahre und desweiteren abs auch vorhanden ist!!

um es etwas abzukürzen, der tatbestand der nötigung wurde fallen gelassen jedoch soll ich 130 euro bußgeld zahlen sowie 4 punkte bekommen!!

wegen verstoßes gegen die stvo!!

nun hab ich dagegen einspruch eingelegt, da ich meiner meinung nach nichts falsch gemacht hab!!

jetzt werd ich zu einen gerichtstermin vorgeladen !!

nun zu meinen fragen!!

1. was kann mir schlimmstenfals passieren?

2. mit wieviel mehr kosten muß ich rechnen wenn ich verlieren sollte?

3. besteht die gefahr das ich verliere? da ja nur er als zeuge aussagt!! und es keine weiteren zeugen gibt!!

4. eure meinung!!

sollte ich jetzt einfach zahlen und die strafe akzeptieren?

was im mom noch möglich ist!!

 

so hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen und eure meinung dazu sagen!!

danke schonmal!!

gruß:airmaxnt

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Wenn's nicht weitere, unvoreingenommene (Verwandschaft und Freunde sicher nicht) Zeugen gibt die einhellig (wenn man gleich viele für undgegenZeugen hat...)

Wie war das mit der Gleichheit ?

Nun wird fein säuberlich unterschieden wer gleicher und wer es nicht ist?

Hier in den konkreten Fall handelt es sich sogar um einen "völlig Fremden" exakt nach Deinem Wunsch und der ist dann aber auch wieder nicht richtig?

Der Zeuge hier hat keinerlei Vorteile für sich, für niemanden und der muss genau deshalb abgelehnt werden?

Wer wäre denn in so einem Fall ein "legaler" Zeuge?

Der Rentner, der aus dem Fenster gesehen hat und doch nur seinen Vorurteilen aufgrund bestimmter, hier voll erfüllter Klischees nach geht?

Die Eltern nebenan an der Bushaltestelle, die alles aus übertriebener Angst um ihre Kinder aufbauschen?

Die anderen Personen auf dem Fußgängerüberweg, die sich auch nur selber gefährdet gesehen haben?

Oder ausschließlich immer alle die, die bestätigen werden, dass alles völlig harmlos und normal war?

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am 7. Mai 2011 um 16:39

Wenn es sich um den 80€ Verstoß handelt, ist es egal ob du andere gefährdet hast oder nicht, da bei einer Gefährdung ein anderer Tatbestand erfüllt ist und du 100€ zahlen müsstest.

Ich weiß nicht, aber ich glaube die Chancen stehen schlecht, da du Zeugen gegen dich hast und keine auf deiner Seite...klar ist es schwer das Gericht zu überzeugen, dass du die Tatbestände objektiv und subjektiv verwirklicht hast, aber der einfachste weg wäre wohl vor der Verhandlung zugeben, Bußgeld bezahlen und nicht noch auf Verhandlungskosten sitzen bleiben :(

am 7. Mai 2011 um 16:41

Yo-Chi du bist schon angehalten mit Passanten sprechen aber erst nachdem du sie umgefahren hast

Wenn Du punktemässig nicht vorbelastet bist, also für den Richter kein zertifizierter Verkehrsrowdy bist, dann hast Du gute Chancen unbescholten aus dieser Sache rauszukommen.

Lt. Deiner Schilderung bist Du vor der Ampel zum stehen gekommen, eine Gefährdung lag also für die Fußgänger nicht vor.

Entscheidend war wohl die "Unterhaltung" mit dem Fußgänger, es gibt leider solche Zeitgenossen, welche meinen sie müssten sich als Hilfsheriff betätigen. Vor 60 Jahren nannte man solche Leute "Blockwart".

Das nächste Mal:

- ganz freundlich lächeln

- mit einer einladenden Handbewegung die Fußgänger zum Überqueren animieren

- und das Fenster oben lassen

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

- mit einer einladenden Handbewegung die Fußgänger zum Überqueren animieren

dabei aber auf die stellung des mittelfingers achten ;)

am 7. Mai 2011 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

 

Lt. Deiner Schilderung bist Du vor der Ampel zum stehen gekommen, eine Gefährdung lag also für die Fußgänger nicht vor.

Das ist egal da es sich hier um einen anderen Tatbestand handelt, wo es egal ist ob jemand gefährdet wurde oder nicht!!!!!

Wäre es zu einer Gefährdung bekommen, wäre das Bußgeld noch höher ausgefallen!!

Zitat:

Original geschrieben von Bopp19

Yo-Chi du bist schon angehalten mit Passanten sprechen aber erst nachdem du sie umgefahren hast

hehe, ja aber dann sprechen die vermutlich nicht mehr. ;)

am 7. Mai 2011 um 18:00

Auf Grund mangelnder Zeit habe ich mir jetzt nicht alles durchgelesen aber warum hast du nicht einfach gesagt, daß du nicht gefahren bist? Die Staatsanwaltschaft muss DIR dein Fehlverhalten nachweisen und nicht du deine Unschuld. Selbst wenn er mit dir gesprochen hat, in der Regel können die wenigsten Menschen andere Identifizieren. Selbst wenn eine Täterbeschreibung vorliegen sollte, reicht es oftmals nicht zur Überführung aus. Es werden dem Anzeigenerstatter zehn Bilder vorgelegt und dann muss eine Auswahl getroffen werden. Dazu muss man natürlich konsequent alles abstreiten.

solange TE noch nichts ausgesagt hat bezüglich seiner Fahreigenschaft kann das funktionieren.

Kann.

Vor Gericht und auf hoher See...

Je nach Zeugenaussage (ich fürchtete um mein Leben und der hat extra beschleunigt), möglicher Identifizierung und nach Lustigkeit des Gerichts bezüglich allgemeiner Lebenserfahrung (ob TE gefahren ist) kann durchaus verurteilt werden oder auch wieder zur Straftat werden.

Da kann man schlecht was raten.

Und

Zitat:

blockierenden reifen abbrubt abgebremst

...

dieses geht ja nicht wirklich da ich einen automatik mit allrad fahre und desweiteren abs auch vorhanden ist

Wenn deine Reifen bei einer normalen Bremsung trotzdem blockieren sollen - nimm zur normalen Bremse noch die Handbremse ab 15 - 20 km/h.

am 7. Mai 2011 um 18:55

Ganz heißen Tipp:

Einspruch zurückziehen und zahlen

Begründung:

Keine Rechtschutzversicherung

unabhängiger Zeuge (eventuell mehrere)

offensichtlich"aggressives Auto"

Ob du bereits Punkte hast und dein ungefähres Alter und die Dauer deines Führerscheinbesitzes sowie einschlägiger Vorstrafen hast du nichts geschrieben - dann zahlen!

bevor es richtig teuer wird...

Alex

am 7. Mai 2011 um 18:56

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer

Auf Grund mangelnder Zeit habe ich mir jetzt nicht alles durchgelesen aber warum hast du nicht einfach gesagt, daß du nicht gefahren bist? Die Staatsanwaltschaft muss DIR dein Fehlverhalten nachweisen und nicht du deine Unschuld. Selbst wenn er mit dir gesprochen hat, in der Regel können die wenigsten Menschen andere Identifizieren. Selbst wenn eine Täterbeschreibung vorliegen sollte, reicht es oftmals nicht zur Überführung aus. Es werden dem Anzeigenerstatter zehn Bilder vorgelegt und dann muss eine Auswahl getroffen werden. Dazu muss man natürlich konsequent alles abstreiten.

Das finde ich nun nicht gut wie hier Vorschläge zu " Wie schummele ich mich am besten raus" gegeben werden.

am 7. Mai 2011 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Das finde ich nun nicht gut wie hier Vorschläge zu " Wie schummele ich mich am besten raus" gegeben werden.

Die Vorschläge gehen eher in die Richtung: Soll ich bei der Wahrheit bleiben, oder gibt es einfachere Wege um für Gerechtigkeit zu sorgen.

am 7. Mai 2011 um 19:14

Ihr würdet für eine Sache aufkommen, für die ihr nicht verantwortlich seid? Sehr unterwürfig.

Ich finde ihr solltet unseren Gerichten mehr Objektivität zutrauen.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Ihr würdet für eine Sache aufkommen, für die ihr nicht verantwortlich seid? Sehr unterwürfig.

Ich finde ihr solltet unseren Gerichten mehr Objektivität zutrauen.

ich denke nicht das alles sooooo war wie hier beschrieben.

Ich denke da ist jemand der gerne etwas lauter (1. Gang und 35 Kmh) durch die Gegend fährt auf jemanden gestoßen der einen schlechten Tag hatte und den in der Regel so etwas nervt.

Die Scheibe runterkurbeln, wenn jemand auf der Straße Verenkungen macht und mit sich selbst spricht, ist ein großer Fehler, getroffene Hunde bellen nähmlich immer.

Ein fragender Blick durch die Frontscheibe und eine gerunzelte Stirn ist da die beste Lösung.

Aber im Prinzip hast Du nix verbotenes getan, nur etwas sehr auffälliges.

am 7. Mai 2011 um 20:04

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich denke da ist jemand der gerne etwas lauter (1. Gang und 35 Kmh)

 

Aber im Prinzip hast Du nix verbotenes getan, nur etwas sehr auffälliges.

Theoretisch darf man sogar 50km/h im ersten Gang fahren, macht aber keiner, bei 35 km/h bin ich meistens schon im 3. Gang

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