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Anzahlung einbehalten als Verkäufer? Standgebühren?

Themenstarteram 4. August 2016 um 17:54

Fahrzeug wurde inseriert und dann angefragt. Habe mich eine weile per Whatsapp mit dem Interessent unterhalten, ich habe einen Preis (3500€) genannt den ich unbedingt haben will, daraufhin kam "ist in Ordnung" (mündlicher Kaufvertrag?) Käufer hat keine Zeit zum abholen und will zwei Wochen reservieren, ich schlage 100€ als Anzahlung vor. Jetzt zwei Tage vor Abholung kommt die Nachricht das ein Verwanter verstorben ist und deswegen kein Geld mehr vorhanden ist. Nun fordert er die 100€ wieder zurück. So weit so gut, ich wollte ihm eigendlich das Geld zurück zahlen. Aber dann kam einige Stunden später eine Nachricht die offensichtlich nicht für mich sondern für einen anderen Autoverkäufer bestimmt war. Ich denke er hat sich einfach für ein anderes Auto entschieden und will jetzt einfach die Kohle wieder zurück. Ich bin jetzt natürlich angepisst da ich extra das Inserat deaktiviert habe und in der Zeit das Auto ja hätte an jemand anders verkaufen können.

Die Komplette Anzahlung werde ich nicht einbehalten können? Oder so etwas wie eine Standgebühr verlangen? (5€ Pro Tag?)

MfG nickydw

Beste Antwort im Thema

100€ behalten und fertig, für sowas ist die Anzahlung.

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Themenstarteram 4. August 2016 um 19:42

Ich: Für 3500€ würde ich ihn abgeben, das ist dann aber Festpreis und wird kein Cent billiger!

Er: Ist in Ordnung.

Ist das ein mündlicher Kaufvertrag? Wenn ja werde ich alles oder die Hälfte einbehalten. Ständig kam von ihm "am liebsten würde ich gleich kommen und ihn abholen" kotzt mich das an.

am 4. August 2016 um 19:44

Natürlich ist das ein mündlicher Kaufvertrag. Der ist im Prinzip schon geschlossen, wenn er deiner genannten Zahl zustimmt und er nicht besoffen oder dauerhaft schwachsinnig ist. Wobei man das zweite nicht grundsätzlich ausschließen kann.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 4. August 2016 um 20:53:49 Uhr:

Du solltest den Schuh umdrehen und auf den abgeschlossenen Kaufvertrag ( über Whats App) beharren und dir steht sogar wegen Vertrags Nichterfüllung ein Schadensersatz in Höhe von 10% des Verkaufspreises zu. Du solltest Ihn auffordern die restlichen 250 € zu überweisen andernfalls wird das Geld über ein Inkasso Büro eingefordert.

Ich denke du wirst nichts mehr von Ihm hören.

http://www.autorechtler.de/...atz-bei-nichtabnahme-des-autos-_441.html

3.500,- € Kaufpreis - 100,- € Anzahlung = 3.400,- € Rest

Und in dem zitierten Urteil geht es um eine Vertragsklausel mit 10% pauschalem Schadenersatz. Eine derartige Klausel sehe ich hier nicht, da muss der Verkäufer seinen Schaden schon beziffern und belegen.

Aufwand vs. Nutzen

Kaufvertrag ... ja, kann man sicherlich so vertreten

ABER:

Gewährleistungsausschluss wird man so nicht nachweisen können. Ein angepisster Käufer der zur Abnahme des Fahrzeugs und Zahlung des Kaufpreises gezwungen wird ... wie wird der sich wohl revanchieren?

Da ist ein Haufen Ärger im Schlepptau vorprogrammiert. Der wird doch nicht der Einzige sein, der sich ein solches Auto kaufen will.

Die Variante mit anderweitig verkaufen und sich die Differenz holen. ... Klingt nach viel Arbeit ... wer will das schon. Wenn da am Ende die 100,- Differenz stehen, dann ist aber auch mal gut mit dem Späß'gen ;)

Wer ein Auto für 3500 Euro kauft, hat sehr wahrscheinlich wenig Kohle. Gibt dem armen Kerl die 100 Euro - die dich auch nicht reicher machen - einfach zurück und gut ists.

Mach dich nicht zum Deppen wegen der 100 €.

Gib´s zurück und fertig. Der Streß und Aufwand ist es nicht wert.

Wenn schon Anzahlung, dann 1/4 des Kaufpreises.

@TE:

Du hättest vielleicht einfach mal was schriftliches schicken/verlangen können... einen kleinen Vertrag mit den Bedingungen und der Klausel, dass du das Geld einbehältst, wenn... etc. aufsetzen können.

Dass der den für 3.500 € glatt genommen hätte?! Glaube ich ohnehin nicht. Ich wäre froh, dass der den nicht genommen hat. Such dir jetzt einen ordentlichen Käufer.

Und wegen seiner 100 €... musst du wissen. Woher sollen wir wissen was da genau geschrieben wurde? Irgendwie muss der doch an deine Kontonummer gekommen sein... also, das müssen doch ein paar mehr Nachrichten gewesen sein und auch bei der Überweisung gibt man normalerweise einen Verwendungszweck an.

Fazit: Ich weiß es nicht und die anderen sind sich auch uneins. Also dosch selbst entscheiden.

am 4. August 2016 um 21:09

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. August 2016 um 21:50:42 Uhr:

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 4. August 2016 um 20:53:49 Uhr:

Du solltest den Schuh umdrehen und auf den abgeschlossenen Kaufvertrag ( über Whats App) beharren und dir steht sogar wegen Vertrags Nichterfüllung ein Schadensersatz in Höhe von 10% des Verkaufspreises zu. Du solltest Ihn auffordern die restlichen 250 € zu überweisen andernfalls wird das Geld über ein Inkasso Büro eingefordert.

Ich denke du wirst nichts mehr von Ihm hören.

http://www.autorechtler.de/...atz-bei-nichtabnahme-des-autos-_441.html

3.500,- € Kaufpreis - 100,- € Anzahlung = 3.400,- € Rest

Und in dem zitierten Urteil geht es um eine Vertragsklausel mit 10% pauschalem Schadenersatz. Eine derartige Klausel sehe ich hier nicht, da muss der Verkäufer seinen Schaden schon beziffern und belegen.

Es reicht ja aus das er das Fahrzeug jetzt nur noch für 3150 € verkaufen konnte, weil der Käufer abgesprungen ist, und man anderen potentiellen Käufern abgesagt hatte. Ergo ist dem Verkäufer ein Schaden von 350 € entstanden.

Vertrag ist Vertrag und eine bereits geleistete Anzahlung sagt doch klar aus das es sich hier um einen Verkauf gehandelt hat.

am 4. August 2016 um 21:12

Zitat:

@f355 schrieb am 4. August 2016 um 21:59:25 Uhr:

Wer ein Auto für 3500 Euro kauft, hat sehr wahrscheinlich wenig Kohle. Gibt dem armen Kerl die 100 Euro - die dich auch nicht reicher machen - einfach zurück und gut ists.

Wer ein Auto für 350.000 € kauft hat wahrscheinlich sehr viel Kohle. würdest du den reichen Kerl die 10.000 € Anzahlung welche dich reicher machen auch zurückgeben ?;)

Themenstarteram 5. August 2016 um 4:57

Mmmmh, doch sehr gespaltene Meinungen hier, hätte ich nicht erwartet. Es wurde eigendlich auch vereinbart das wenn er kommt und das Fahrzeug dann nicht nimmt die Anzahlung wieder zurückgegeben wird. Das wollte ich eigendlich ja auch so machen, bis dann die Ausrede kam, deswegen bin ich jetzt auch so unschlüssig. Anzahlung wurde übrigens per PayPal geleistet.

am 5. August 2016 um 5:21

Mach dir selber kein Stress ;) Nachher wird er Sauer und du hast irgendwann einen Plattfuss. Dann bist die 100 Euro auch wieder los.

Fuer die Zukunft: Wer zuerst kommt und das Geld auf den Tisch legt hat das Auto. Blindkaeufe gehen fast immer schief. Da ist Aerger vorprogrammiert

Gruss

am 5. August 2016 um 5:28

Ich hätte dem geschrieben, daß ich das Geld leider nicht zurückzahlen kann, weil der Sohn der Schwester meines Onkels gestorben ist.

Zitat:

@nickydw schrieb am 5. August 2016 um 06:57:26 Uhr:

.......... Es wurde eigendlich auch vereinbart das wenn er kommt und das Fahrzeug dann nicht nimmt die Anzahlung wieder zurückgegeben wird. ............

Wo ist jetzt das Problem - da hättet ihr gar keine Anzahlung vereinbaren müssen.

Ihr habt also vereinbart, dass er sein Geld bei Nichtabnahme zurück bekommt. Nun nimmt er das Auto nicht, was im Rahmen Eurer Vereinbarung liegt. Du willst das Geld jetzt behalten. ... Wer könnte denn da evtl. auf dem Holzweg sein? :confused::confused::confused:

Themenstarteram 5. August 2016 um 6:40

Ich wollte eine Anzahlung haben um zu wissen wie groß sein Interesse wirklich ist. Weil, jemandem schreiben "ich nehme das Auto hundertausendprozentig" kann ich auch. Deswegen wird der mir aber das bestimmt nicht reservieren. Das mir rechtlich die Anzahlung nicht zusteht ist mir schon klar. Deswegen war ja die Frage ob ich andere Kosten geltend machen kann.

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