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Anzahlung auf Gebrauchtwagen legitim?

Themenstarteram 7. Januar 2016 um 12:24

Hallo, ich habe mir gestern einen Gebrauchtwagen bei einem kleinen Händler (Einzelunternehmer) angesehen, welcher mir sehr gut gefallen hat.

Der Händler selbst war sehr sympatisch und wirkte grundsätzlich auch seriös. Hat mir sogar empfohlen einen Gebrauchtwagencheck zu machen, sofern ich keinerlei Ahnung habe - unabhängig davon, ob ich bei ihm bin, oder mich für ein ein anderes Auto entscheiden sollte.

Habe ich dann auch gemacht und bis auf Kleinigkeiten - Batterieabdeckung fehlte z.B. und den relativ verschlissenen Bremsbelag vorne rechts, gab es vom Prüfer nichts zu bemängeln.

Beim Kauf selbst wird TÜV neugemacht, ebenso die Bremsbeläge vorne gewechselt und auch ein Ölwechsel wird noch durchgeführt.

So, nach den Informationen jetzt zur eigentlichen Thematik:

Der Händler möchte auf das 5000€ Fahrzeug eine Anzahlung von 100€ als Zeichen dafür, dass ich den Wagen auch wirklich kaufen möchte. Hört sich m.M.n. plausibel an, wäre ja ärgerlich, wenn er TÜV etc. neumacht, ich abspringe und er die nächsten Monate keinen Käufer findet.

Die 100€ sind jetzt natürlich kein großer Kostenaufwand, aber haltet ihr diese Anzahlung wie ich für verständlich, oder ist das irgendwie suspekt?

Zusätzlich noch eine Frage zur Überführung, sollte es zum Kauf kommen:

Es würde so laufen, dass ich, sobald alle "versprochenen" Dinge fertig sind, erneut zum Händler fahre und den Restbetrag gegen die Papiere tausche.

Der Händler befindet sich etwa eine Autostunde von mir entfernt. Gibt es eine Möglichkeit bereits beim Erhalten der Papiere das Auto mitzunehmen? Oder muss ich erst die Papiere holen, zurück zu meiner örtlichen Zulassungsstelle und dann mit Nummernschild wieder zum Auto, um es überführen zu dürfen?

Ich hoffe ich konnte das Ganze einigermaßen verständlich darstellen, sollten noch Fragen offen sein einfach kurz nachhaken.

-> Bin mir außerdem nicht sicher, ob das der richtige Forenbereich ist, fand jedoch, dass dieser hier am ehesten passte.

Danke schon mal, lG.

Beste Antwort im Thema

Häääää????

Warum so schwierig?

1) KV unterschreiben und Anzahlung leisten

2) Restbetrag zusammenkratzen

3) EVB-Nummer bei Deiner Vers. besorgen und den Code dem VK mitteilen.

4) VK holt KZK in seinem Ort, auf Deine Kosten (EVB läuft ja über Dich)

5) Kennzeichen, Gebühren & Restbetrag der Kaufsumme zahlen, Auto nehmen und zu Deiner Zulassungsstelle fahren

6) Auto anmelden

Brumm..... fertig!

:D

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28 Antworten

Zitat:

@Dirty-flow schrieb am 7. Januar 2016 um 15:42:55 Uhr:

 

Stimmt nicht! Wer den Brief hat, kann das Fahrzeug zulassen. Aber der Brief zeigt nur wer der Halter ist, nicht wer der Eigentümer!

Richtig! Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der neue Verkäufer nicht zur Übereignung berechtigt war, verliert der neue Besitzer das Eigentum bzw. hat es nie erworben.

Häääää????

Warum so schwierig?

1) KV unterschreiben und Anzahlung leisten

2) Restbetrag zusammenkratzen

3) EVB-Nummer bei Deiner Vers. besorgen und den Code dem VK mitteilen.

4) VK holt KZK in seinem Ort, auf Deine Kosten (EVB läuft ja über Dich)

5) Kennzeichen, Gebühren & Restbetrag der Kaufsumme zahlen, Auto nehmen und zu Deiner Zulassungsstelle fahren

6) Auto anmelden

Brumm..... fertig!

:D

am 7. Januar 2016 um 16:22

Zitat:

@Kraeuterorc schrieb am 7. Januar 2016 um 15:57:24 Uhr:

Zitat:

@Dirty-flow schrieb am 7. Januar 2016 um 15:42:55 Uhr:

 

Stimmt nicht! Wer den Brief hat, kann das Fahrzeug zulassen. Aber der Brief zeigt nur wer der Halter ist, nicht wer der Eigentümer!

Richtig! Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der neue Verkäufer nicht zur Übereignung berechtigt war, verliert der neue Besitzer das Eigentum bzw. hat es nie erworben.

Die Eintragung im Brief gilt als sog. Anscheinsbeweis für die Eigentümereigenschaft, der ggf. zu widerlegen ist. Abweichungen werden i.d.R. schriftlich bei der Fzg.-Übertragung festgehalten, da die eingetragene Person im Rechtsverkehr als Eigentümer behandelt wird und für Fragen, die mit dem Eigentum zusammenhängen, haftet; ggü. Dritten ist sie der alleinige Eigentümer...

@Kraeuterorc: Was du meist, ist der Erwerb vom Nichtberechtigten, wobei der Erwerber im guten Glauben gekauft haben muss. Der gutgläubige Erwerb überwindet die fehlende Berechtigung des Veräußerers. Gem. § 932 I 1 BGB wird daher "der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört".

Apropos: Eine Person, die lediglich Besitzer ist, kann GENERELL kein Eigentum verlieren! Das kann nur der Eigentümer, der aber nicht gleichzeitig Besitzer der Sache sein muss...

Zitat:

@Dirty-flow schrieb am 7. Januar 2016 um 15:42:55 Uhr:

Zitat:

@Johannes51187 schrieb am 7. Januar 2016 um 15:35:04 Uhr:

Nicht vergessen: der Brief stellt den Eigentumsnachweis am Fzg. dar! Wer den Brief hat, hält Eigentum am Fzg. und kann es jederzeit auf sich zulassen oder (wieder) veräußern.

Stimmt nicht! Wer den Brief hat, kann das Fahrzeug zulassen. Aber der Brief zeigt nur wer der Halter ist, nicht wer der Eigentümer!

Genauso siehts aus.:)

Originaltextung dazu in der zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) unter Punkt C.4c :

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

 

am 7. Januar 2016 um 17:55

Nochmal: vor Gericht gilt der Brief/die ZB als Anscheinsbeweis der Eigentümereigenschaft. Abweichungen davon werden regelmäßig nur dann anerkannt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden... Aber das ist kein Juristenforum und führt uns vom Thema weg, daher ist eine weitere Diskussion für den TE nicht zielführend.

am 7. Januar 2016 um 20:50

Anzahlung nehme ich immer dann, wenn der Käufer die Papiere zur Zulassung benötigt.

i.d.R. 15% des Fahrzeugpreises, mind. aber 500 €.

Wenn extra Dinge gemacht werden wie TÜV oder AHK anbauen etc, dann in Höhe der Extrakosten.

am 7. Januar 2016 um 21:04

Machts halt net so ein Geschiss, zur Not fährst halt einfach nochmal hin, holst die Papiere, lässt deinen Wagen zu und fährst nochmal, wenns geht öffentlich. Ist preislich wahrscheinlich net teurer als Überführungskennzeichen machen zu lassen...

Moin,

Ein Anscheinsbeweis ist aber KEIN Eigentumsnachweis - sondern ein Indiz. Wenn du ein geklautes Auto mit Brief kaufst, dann wirst du zuerst einmal nicht wegen Diebstahls belangt, weil du den Diebstahl nicht erkennen konntest. Ob Du Eigentum erwerben konntest, hängt dann von vielen Begleitumständen ab - und kann auch verneint werden. Je nachdem wie die restlichen Bedingungen sind ... wäre dies anders, wäre rs ja ein NACHWEIS und kein Anscheinsbeweis.

MfG Kester

am 8. Januar 2016 um 8:17

Ich kenne das eigentlich so, daß der Käufer eine kleine Anzahlung beim Verkäufer läßt, dann die Papiere mitnimmt und am nächsten Tag das Auto anmeldet, mit den Kennzeichen zum Verkäufer begibt und dann mit dem auf sich angemeldeten Auto nach Hause fährt.

Bei meinem Bruder waren es bei beiden Autos je 100 € Anzahlung beim Händler in D, bei meinem Prius habe ich 300 € in NL angezahlt.

Hallo,

habe letzten samstag ein auto gekauft, Frier- Strassenhändler, (container Büro, und autos aufm Parkplatz, zentrale lage in Kreisstatt a, beöebter strasse.

heute erst, geht der wagem in die werkstatt für Tüv und inspektion, habe nur kopie des vetrages in der hand.

 

kaufpreis, 13000, ich soll aber heute 3500k anzahling per überweisung leisten. rest wir über santander abgewickelt.

ich meine 3500 sind schon viel, habe ja noch nichts in der hand, ausser eben kaufvertrag..

tue mir da schwer das so zu überweisen

Zitat:

@SantiSalice schrieb am 11. März 2021 um 10:14:27 Uhr:

... letzten samstag ein auto gekauft, ...

heute erst, geht der wagem in die werkstatt für Tüv und inspektion, ...

kaufpreis, 13000, ich soll aber heute 3500k anzahling per überweisung leisten. rest wir über santander abgewickelt.

angemessen wäre (nach meinem Befinden gewesen):

300 bis 500 Anzahlung cash bei Vertragsabschluss letzten Samstag --> dass der Händler HU und Inspektion machen kann ohne sich zu sorgen, dass Du wieder abspringst

und die restlichen 12.500 bis 12.700 bringst Du ebenfalls cash zur Abholung von Auto UND Papieren UND Schlüsseln mit

wegen "rest über santander abgewickelt":

hat der Händler den Kredit vermittelt?

oder muss der Händler hoffen, dass DEINE Finanzierung nicht platzt?

und um was für ein Auto geht es?

(Alter/Laufleistung)

bei nem 3-jährigen Leasingrückläufer sollte die HU Formsache sein ... bei einem ehemals neu 100+ k€ teuren 15 oder 20 Jahre alten Oberklasseschiff kann es mehr Überraschungen geben ...

bj. 2015. 73T KM, denke nicht dass tüv ein problem wird.

der händler hat mir die finanzierung abgewickelt, vermittelt wie auch immer, der bekommt seine rest kohle shcon sicher, wurde schon gemacht

es geht nur um meine anzahlung von 3500

ist mir halt suspekt , dass es so lange dauert, jetzt ist er heute wie gesagt in werkstatt, will, wenn alles gut läuft bis morgen mittag fertig sein, also wirds mit anmelden diese woche eh nix :-(

Zitat:

@SantiSalice schrieb am 11. März 2021 um 11:17:33 Uhr:

ist mir halt suspekt , dass es so lange dauert, jetzt ist er heute wie gesagt in werkstatt, ...

viele kleinere Werkstätten haben den TÜV/Dekra-Prüfer eh nur ein- oder zweimal im Laufe der Woche im Haus ...

Eine Reservierungsgebühr im Bereich von so 200-750€ ist bei vielen Händlern inzwischen üblich, aber die kann dann oft per PayPal getätigt werden, so das man noch Schutz durch den Käuferschutz hätte.

Aber eine Anzahlung im vierstelligen Bereich würde ich nur gegen Herausgabe der Zulassungsbestätigung geben das du das Auto auf dich zulassen kannst.

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