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Anzahlung auf Gebrauchtwagen legitim?

Themenstarteram 7. Januar 2016 um 12:24

Hallo, ich habe mir gestern einen Gebrauchtwagen bei einem kleinen Händler (Einzelunternehmer) angesehen, welcher mir sehr gut gefallen hat.

Der Händler selbst war sehr sympatisch und wirkte grundsätzlich auch seriös. Hat mir sogar empfohlen einen Gebrauchtwagencheck zu machen, sofern ich keinerlei Ahnung habe - unabhängig davon, ob ich bei ihm bin, oder mich für ein ein anderes Auto entscheiden sollte.

Habe ich dann auch gemacht und bis auf Kleinigkeiten - Batterieabdeckung fehlte z.B. und den relativ verschlissenen Bremsbelag vorne rechts, gab es vom Prüfer nichts zu bemängeln.

Beim Kauf selbst wird TÜV neugemacht, ebenso die Bremsbeläge vorne gewechselt und auch ein Ölwechsel wird noch durchgeführt.

So, nach den Informationen jetzt zur eigentlichen Thematik:

Der Händler möchte auf das 5000€ Fahrzeug eine Anzahlung von 100€ als Zeichen dafür, dass ich den Wagen auch wirklich kaufen möchte. Hört sich m.M.n. plausibel an, wäre ja ärgerlich, wenn er TÜV etc. neumacht, ich abspringe und er die nächsten Monate keinen Käufer findet.

Die 100€ sind jetzt natürlich kein großer Kostenaufwand, aber haltet ihr diese Anzahlung wie ich für verständlich, oder ist das irgendwie suspekt?

Zusätzlich noch eine Frage zur Überführung, sollte es zum Kauf kommen:

Es würde so laufen, dass ich, sobald alle "versprochenen" Dinge fertig sind, erneut zum Händler fahre und den Restbetrag gegen die Papiere tausche.

Der Händler befindet sich etwa eine Autostunde von mir entfernt. Gibt es eine Möglichkeit bereits beim Erhalten der Papiere das Auto mitzunehmen? Oder muss ich erst die Papiere holen, zurück zu meiner örtlichen Zulassungsstelle und dann mit Nummernschild wieder zum Auto, um es überführen zu dürfen?

Ich hoffe ich konnte das Ganze einigermaßen verständlich darstellen, sollten noch Fragen offen sein einfach kurz nachhaken.

-> Bin mir außerdem nicht sicher, ob das der richtige Forenbereich ist, fand jedoch, dass dieser hier am ehesten passte.

Danke schon mal, lG.

Beste Antwort im Thema

Häääää????

Warum so schwierig?

1) KV unterschreiben und Anzahlung leisten

2) Restbetrag zusammenkratzen

3) EVB-Nummer bei Deiner Vers. besorgen und den Code dem VK mitteilen.

4) VK holt KZK in seinem Ort, auf Deine Kosten (EVB läuft ja über Dich)

5) Kennzeichen, Gebühren & Restbetrag der Kaufsumme zahlen, Auto nehmen und zu Deiner Zulassungsstelle fahren

6) Auto anmelden

Brumm..... fertig!

:D

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Ist schon in Ordnung. Was soll passieren? Im schlimmsten Fall hast Du 100€ verloren.

Wegen der Überführung musst Du dir auch keine Sorgen machen. Natürlich nimmst Du das Auto mit sobald Du bezahlt hast, ist doch logisch. Du kannst dann ein Kurzzeitkennzeichen bei deiner örtlichen Zulassungsstelle beantragen (meist 5 Tage gültig; Ablaufdatum steht aber drauf) und das bei der Rückfahrt auf's neue Auto draufklatschen um es nach Hause zu bringen.

Finde ich auch in Ordnung. Wer nur einmal ein Auto privat verkauft hat, weiß, was das für ein grausames Geschäft sein kann.

Für ein gutes Fahrzeug und einen seroiösen Händler - wieso nicht.

am 7. Januar 2016 um 12:43

Die Anzahlung ist nicht ungewöhnlich. Versuche aber lieber gleich eine höhere Anzahlung zu tätigen um die Papiere sofort mitnehmen zu können bzw. soll er sie zuschicken. Ansonsten gibt's Überführungskennzeichen oder den guten alten Anhänger ;)

Themenstarteram 7. Januar 2016 um 13:06

Danke schon mal für die Antworten! :)

Bzgl. Überführungskennzeichen, brauch ich dafür noch nicht die Papiere? Wie genau läuft das mit dem denn, welche Unterlagen brauche ich, um das zu erhalten?

Ich mein mal was von der EVB gelesen zu haben, die ich bei der Versicherung anfragen muss. Was sonst noch?

@tomte22 das mit den Papieren war vorher auch so überlegt worden, sodass er die halt zuschickt - ist mir aber nicht so ganz Geheuer einfach das Geld (oder einen Großteil davon) zu überweisen, ohne die Papiere zu haben.

Deswegen lieber persönlich, Geld gegen Papiere. Jetzt ist nur die Frage, wie das mit dem Kurzzeitkennzeichen läuft, ich schau mich schon mal im WWW um, da wirds bestimmt auch Infos dazu geben.

Frag den Händler, ob er dir die Papiere nach Erhalt der Anzahlung zusendet. Dann kannst du das Auto anmelden und mit dem Schilder dahinfahren, bezahlen und abholen. So lief es bei mir. Musste sogar keine Anzahlung machen, ich habe nur per Fax den unterschriebene Kaufvertrag zugeschickt, nach 2 Tage waren der Brief und der Tüv-Bericht im Briefkasten.

So kompliziert ist das nicht...

Haltet die 100€ Anzahlung im Kaufvertrag fest. Den Kaufvertrag unterschreibst Du dann, schickst diesen dem Händler wieder per Fax zu, er schickt dir die Papiere, Du gehst zur Zulassungsstelle und besorgst dir dein Wunschkennzeichen, fährst damit wieder zum Händler, gibst ihm den Restbetrag und fährst dann mit deinem neuen Auto wieder nach Hause. Wie Du den zweiten Weg zum Händler machst musst Du dir halt dann überlegen.

Zitat:

@Kraeuterorc schrieb am 7. Januar 2016 um 14:17:36 Uhr:

So kompliziert ist das nicht...

Haltet die 100€ Anzahlung im Kaufvertrag fest. Den Kaufvertrag unterschreibst Du dann, schickst diesen dem Händler wieder per Fax zu, er schickt dir die Papiere, Du gehst zur Zulassungsstelle und besorgst dir dein Wunschkennzeichen, fährst damit wieder zum Händler, gibst ihm den Restbetrag und fährst dann mit deinem neuen Auto wieder nach Hause. Wie Du den zweiten Weg zum Händler machst musst Du dir halt dann überlegen.

.... Wenn der Händler sich drauf einlassen würde.

Allerdings wird das kaum ein Händler machen. Papiere nur gegen Kohle ist normal. als Verkäufer würde ich niemals die Papiere rausgeben, ohne die Kohle zu haben.

Wenn der Kaufvertrag unterschrieben im Original in seinen Händen liegt und jegliche Absprache festgehalten ist. Wieso nicht?

Wenn er allerdings die Anzahlung leistet und der Verkäufer danach Insolvenz anmeldet sieht er die Kohle auch nicht wieder. Autokauf ist mMn. immer Vertrauenssache die abgewägt werden muss - und zwar von beiden Seiten.

Themenstarteram 7. Januar 2016 um 14:15

Habe leider kein Faxgerät, also kann ich keinen unterschriebenen Kaufvertrag "weitergeben". Und wenn wir den ebenfalls per Post hin- und herschicken, nimmt das zu viel Zeit in Anspruch.

Um nochmal auf das Kurzzeitkennzeichen zu kommen:

Ich habe gelesen, dass man seit dem 01.04.2015 überall das KZK beantragen kann und nicht wie vorher nur bei der Zulassungsbehörde im eigenen Kreis.

Heißt das also, dass ich ggf. auch (mit einer anderen Person als Fahrer für die Rücktour) hinfahren, Restbetrag gegen Papiere tauschen und dann in der dort stationierten Zulassungsbehörde mein Kennzeichen holen kann, wodurch ich mit den erhaltenen Papieren nicht erst wieder nach Hause eiern muss?

Ist das so machbar? Kann man (sollte das gehen) in Zulassungsbehörden auch Termine machen, oder muss man da einfach hingehen und hoffen, dass da gerade nicht 20 Leute sind, die ihr KFZ anmelden wollen?

Zitat:

@Kraeuterorc schrieb am 7. Januar 2016 um 15:03:46 Uhr:

Wenn der Kaufvertrag unterschrieben im Original in seinen Händen liegt und jegliche Absprache festgehalten ist. Wieso nicht?

Wenn er allerdings die Anzahlung leistet und der Verkäufer danach Insolvenz anmeldet sieht er die Kohle auch nicht wieder. Autokauf ist mMn. immer Vertrauenssache die abgewägt werden muss - und zwar von beiden Seiten.

Wieso nicht? Eventuell weil der "Käufer" sich mit den Papieren aus dem Staub macht und sie mißbräuchlich verwendet? Z.B. Ein baugleiches Fahrzeug mit manipulierter FIN an einen Dritten verkauft?

Das Risiko für den Käufer bei 100€ Anzahlung ist minimal.

Zitat:

@motor909 schrieb am 7. Januar 2016 um 15:15:49 Uhr:

Habe leider kein Faxgerät, also kann ich keinen unterschriebenen Kaufvertrag "weitergeben". Und wenn wir den ebenfalls per Post hin- und herschicken, nimmt das zu viel Zeit in Anspruch.

Um nochmal auf das Kurzzeitkennzeichen zu kommen:

Ich habe gelesen, dass man seit dem 01.04.2015 überall das KZK beantragen kann und nicht wie vorher nur bei der Zulassungsbehörde im eigenen Kreis.

Heißt das also, dass ich ggf. auch (mit einer anderen Person als Fahrer für die Rücktour) hinfahren, Restbetrag gegen Papiere tauschen und dann in der dort stationierten Zulassungsbehörde mein Kennzeichen holen kann, wodurch ich mit den erhaltenen Papieren nicht erst wieder nach Hause eiern muss?

Ist das so machbar? Kann man (sollte das gehen) in Zulassungsbehörden auch Termine machen, oder muss man da einfach hingehen und hoffen, dass da gerade nicht 20 Leute sind, die ihr KFZ anmelden wollen?

Du kannst bei der Zulassungsstelle, die für den Ort des Kaufes zuständig ist, dein kurzzeitkennzeichen holen. Du musst halt den originalen HU-Bericht haben und eine EVB-Nummer für kurzzeitkennzeichen von deiner Versicherung.

Termine bei Zulassungsbehörden wären mir nicht bekannt. Das ist dann halt Glückssache, wie lange das dauert.

Zitat:

@motor909 schrieb am 7. Januar 2016 um 15:15:49 Uhr:

Um nochmal auf das Kurzzeitkennzeichen zu kommen:

Ich habe gelesen, dass man seit dem 01.04.2015 überall das KZK beantragen kann und nicht wie vorher nur bei der Zulassungsbehörde im eigenen Kreis.

Heißt das also, dass ich ggf. auch (mit einer anderen Person als Fahrer für die Rücktour) hinfahren, Restbetrag gegen Papiere tauschen und dann in der dort stationierten Zulassungsbehörde mein Kennzeichen holen kann, wodurch ich mit den erhaltenen Papieren nicht erst wieder nach Hause eiern muss?

Ist das so machbar? Kann man (sollte das gehen) in Zulassungsbehörden auch Termine machen, oder muss man da einfach hingehen und hoffen, dass da gerade nicht 20 Leute sind, die ihr KFZ anmelden wollen?

Für ein KZK brauchst Du keinerlei Papiere des Fahrzeuges selbst, sondern nur:

  • deinen Ausweis
  • Angabe des Verwendungszweckes und der Fahrzeugart
  • Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen
  • Nachweis über die gültige HU

Du kannst es Dir auch im Ort des Händlers ausstellen lassen, richtig. Dein "richtiges" Kennzeichen kannst Du dann bei dir zu Hause beantragen. Bei meiner Zulassungsstelle hier kann man einen Termin vereinbaren, wie das bei Dir/dem Händler aussieht weiß ich nicht.

Du könntest natürlich auch den Händler fragen ob Du dir eine rote Nummer (auch Händlerkennzeichen genannt, wird z.B. für Probefahrten benutzt) ausleihen kannst um das Auto zu Dir nach Hause zu überführen und ihm diese dann wieder per Post zurücksenden.

am 7. Januar 2016 um 14:35

Für den Händler ist ein PKW auf dem Hof immer eine Kapitalbindung, die er zeitnah wieder in Kontoguthaben umwandeln möchte. Insofern ist eine Anzahlung durchaus legitim, da hierdurch die Hemmschwelle steigt, plötzlich abzuspringen.

Ich würde auch davon ausgehen, dass der Händler die Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1) nur gegen Zahlung des Kaufpreises aushändigen wird. Nicht vergessen: der Brief stellt den Eigentumsnachweis am Fzg. dar! Wer den Brief hat, hält Eigentum am Fzg. und kann es jederzeit auf sich zulassen oder (wieder) veräußern.

In welcher Stadt steht denn das Fzg.? Seit 04/15 kannst du das KZK auch am Verkaufsort des Kfz kaufen, brauchst also nicht mehr nach Hause fahren: http://www.autobild.de/.../...zeitkennzeichen-neue-regeln-5335645.html Die EVB bekommst du nach Beantragung der KFZ-Versicherung (geht online ja ganz einfach oder in der Versicherungsvertretung vor Ort).

In manchen Städten kann man bei der Zulassungsstelle durchaus einen Termin vorab vereinbaren, meist geht das aber nur in Großstädten.

Zitat:

@Johannes51187 schrieb am 7. Januar 2016 um 15:35:04 Uhr:

Nicht vergessen: der Brief stellt den Eigentumsnachweis am Fzg. dar! Wer den Brief hat, hält Eigentum am Fzg. und kann es jederzeit auf sich zulassen oder (wieder) veräußern.

Stimmt nicht! Wer den Brief hat, kann das Fahrzeug zulassen. Aber der Brief zeigt nur wer der Halter ist, nicht wer der Eigentümer!

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