Anwohnerparkausweis - ist das erlaubt?
Hallo!
Habe folgenden Fall.
Arbeite bei einer Firma, wo es schlecht mit Parkplätzen aussieht, davor gibt es aber viele Anwohnerparkplätze.
Jetzt habe ich mir folgendes überlegt: es arbeitet eine Putzfrau bei uns, die neben der Firma wohnt. Ich habe mich informiert, dass wenn ich ihr bescheinige, dass sie mein Auto dauerhaft nutzt, dann könnte sie ja "für mich" einen Anwohnerparkausweis beantragen.
Was haltet Ihr von der Idee? Kann es Probleme geben?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Johann24
Öffentlicher Parkraum wird durch die Gemeinde verkauft oder verpachtet. Mit kommt die Galle hoch. Im Abzockerland Deutschland kann man so ein Verhalten als typisch bezeichnen.
Probier doch einmal etwas zu sagen, ohne dass am Ende nur geistiger Restmüll dabei rauskommt.
40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von puffy_84
Guter Beitrag 🙂 I like... 🙂Die Putze ist leider fett und alt ;(
Sei mal nicht kleinlich! Es geht schließlich um einen Parkausweis. 😁
Zitat:
Frag doch mal bei der Behörde nach, die diese Ausweise ausstellen. (Ordnungsamt?) Wir hatten hier in Berlin auch einen Anwohnerparkausweis für eines der Firmenfahrzeuge. Also einen Ausweis für ein KFZ, dass damit in der Zone auch parken durfte, obwohl wir keine Anwohner waren. Sollte eigentlich auch gehen, denn Du hast ja einen guten Grund dort zu parken.
Hallo Ducato-Niko,
Wieviel müsstet ihr für eine Jahr bezahlen?
Vielen Dank im voraus
Viel Erfolg
Statistik von Ducato-Niko
Registriert seit:
25. August 2004 um 14:06 Uhr
Letzter Beitrag:
9. Januar 2013 um 10:52 Uhr
😁😁😁
Das Anwohnerparken ist schon so eine Sache. Ich hatte früher als ich noch auf öffentliche Parkplätze angewiesen war auch manchmal massiv Probleme nach der Spätschicht noch einen Parkplatz zu finden. Anwohnerparkplätze gab es nicht und die Autos standen wirklich überall dort wo irgendwie Platz war. 5m vor Kreuzungen oder Einmündungen frei lassen? Denkste!
Dazu hat die Stadt auch noch zuvor normal regulär nutzbare Parkplätze durch das Anbringen von Metallbügeln eliminiert, obwohl in direkter Nähe innerhalb weniger Jahre zwei große Häuser gebaut wurden, was den Bedarf an Parkplätzen eigentlich erhöht hat.
Ich habe ja irgendwie das Gefühl man will die Auto Nutzung unattraktiv machen.
Seit ca 1 Jahr bin ich umgezogen und habe nun auch einen eigenen Tiefgaragenstellplatz.
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Ist zwar ein uralter Beitrag, aber das Thema ist brandaktuell, zumindest in Großstädten. Mittlerweile ist man mit der Einrichtung von Einwohnerparkzonen wohl zurückhaltender geworden. Hängt wohl auch damit zusammen, dass Inhaber von Anwohnerparkausweisen auch vermehrt auf "fremde" Einwohnerparkzonen stoßen, in denen sie dann auch nicht parken dürfen.
Und ja, das Autofahren soll unattraktiv gemacht werden. Dazu gibt es viele Beispiele. Ich wundere mich nur, dass die Mehrheit der Autofahrer das alles gelassen hinnimmt. Ganz anders sieht es bei den Radfahrern aus. Die haben eine große Lobby und machen sich mit ihren Forderungen fast täglich irgendwp bemerkbar, obwohl sie - zum Leidwesen mancher - stark in der Minderheit sind. Will hier aber keine Radfahrerdebatte entfachen.
Zurück zum fehlenden Parkraum. Ich wohne auch in einem Bereich mit begrenztem Parkplatzangebot. Daher ist es mir unverständlich, dass Familien mit zwei oder drei Autos nicht die einzige ihnen zur Verfügung stehende Garage zum Fahrzeugabstellen, sondern als zusätzlichen Gerümpelraum nutzen.
Bei uns gegenüber ist eine Tiefgarage mit bestimmt (mindestens !) 100 Stellplätzen.Davon sind mit Sicherheit 1/3 zugemüllt - da muss man sich nicht wundern,daß die Straßen zugeparkt sind !!!
Ich wohne in Bahnhofsnähe und bin froh,daß ich eine Garage habe - wegen den „Spitzbuben“.......!
Zitat:
@F.Kannenberg schrieb am 9. Januar 2020 um 00:21:41 Uhr:
Daher ist es mir unverständlich, dass Familien mit zwei oder drei Autos nicht die einzige ihnen zur Verfügung stehende Garage zum Fahrzeugabstellen, sondern als zusätzlichen Gerümpelraum nutzen.
Wenn man sich anschaut, was für mikrige Kellerräume in Neubauten realisiert werden, bleibt den Familien praktisch nichts anderes übrig, als ihre Garage zum erweiterten Kellerraum umzuwidmen.
Nicht nur mickrig. Bei Neubauten von Einfamilienhäusern in den letzten Jahren wurde aus Kostengründen ganz auf den Keller verzichtet. Dafür kleines Gartengerätehaus.
Das berechtigt aber nicht zur Zweckentfremdung der Garage. Da aber viele das Problem, wird es anscheinend von den Behörden und auch Nachbarn toleriert
Zitat:
@F.Kannenberg schrieb am 9. Januar 2020 um 21:12:43 Uhr:
Das berechtigt aber nicht zur Zweckentfremdung der Garage. Da aber viele das Problem, wird es anscheinend von den Behörden und auch Nachbarn toleriert
Den Behörden bleibt gar nichts anderes übrig.
Wer Baugenehmigungen für Wohnhäuser ohne oder mit zu kleinen Kellern erteilt, kann sich nicht auf die Zweckentfremdung von Garagen berufen, ohne Gefahr zu laufen, eine Klagewelle loszutreten. Deshalb hütet man sich dort, schlafende Hunde zu wecken.
ich glaube, so locker darf man das nicht nehmen. Baurecht ist Landesrecht. Dort werden bei Bauten Stellplätze oder Garagen gefordert. Darüberhinaus gibt es Garagenverordnungen, in denen das Lagern von Gegenständen ausdrücklich verboten ist. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.
Jetzt mal angenommen, ich würde bei der Kommune meinen Nachbarn anzeigen (würde ich im Normalfall nicht machen), wäre die Bußgeldstelle dieser Behörde gezwungen, diesen Verstoß zu verfolgen. Anderenfalls würden sie gegen geltendes Recht verstoßen.
Also nicht die Behörden versuchen, keine schlafenden Hunde zu wecken, sondern die Bürger und Nachbarn, die wegen so einer Sache keinen Nachbarschaftsstreit auslösen möchten.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 9. Januar 2020 um 21:20:22 Uhr:
Zitat:
@F.Kannenberg schrieb am 9. Januar 2020 um 21:12:43 Uhr:
Das berechtigt aber nicht zur Zweckentfremdung der Garage. Da aber viele das Problem, wird es anscheinend von den Behörden und auch Nachbarn toleriert
Den Behörden bleibt gar nichts anderes übrig.Wer Baugenehmigungen für Wohnhäuser ohne oder mit zu kleinen Kellern erteilt, kann sich nicht auf die Zweckentfremdung von Garagen berufen, ohne Gefahr zu laufen, eine Klagewelle loszutreten. Deshalb hütet man sich dort, schlafende Hunde zu wecken.
Baugenehmigungen für Keller werden, soweit keine Gründe entgegen stehen, auch genehmigt. Meist verzichten die Bauherren selbst aus Kostengründen auf einen Keller. So wie z.B. mein Schwiegersohn. Ergebnis: in der Garage steht nur ein Auto statt zwei und ein größeres Gartenhaus musste gebaut werden. Die Baubehörde wird nie einem Bauherrn aktiv abraten einen Keller zu bauen, es sei denn bautechnische Gründe spielen eine Rolle.