Anwalt oder nicht??

Mercedes E-Klasse W211

Moin,

wie der Eine oder andere ja schon gesehen hat, ist mein Auto eine Ruine.

Leider sind da Sachen, die ich einfach nicht sehen konnte, als ich mir das Auto angeschaut habe.

Das fängt schon damit an, dass der Wagen am Morgen nach dem Kauf hinten abgesackt war. Hab ich dem Verköufer auch direkt geschickt.

Ein zweiter richtig ärgerlicher Punkt ist, dass ich zwei Tage später schon Öl auf der Einfahrt hatte. Aber als der Wagen in der Werkstatt war, leicht schräg auf einer Auffahrt, hat das Ding einen ordentlichen Fleck hinterlassen. Nach Begutachtung wurde dann die VDD als Ursache ausgemacht, die leckte auch nicht erst seid gestern und hat den Motor in grossen Teilen völlig versifft. Der Verkäufer hatte mir aber bestätigt, der Motor und das Getriebe sei trocken. Das habe ich via Whats App oder Kleinanzeigen schriftlich.

In seiner Anzeige stand auch, der Wagen hätte eine Anhängerkupplung. Diese ist auch in der Datenkarte und es sind Unterlagen und Kleinteile von Westfalia im Auto zu finden. Das Problem ist nur - es ist keine AHK da:mad😁a ich die Datenkarte schon vor Kauf gezogen habe und die AHK draufstand, bin ich nicht mehr auf die Idee gekommen, das zu prüfen.

Zudem hat der Verkäufer in seine Anzeige stehen gehabt, dass der Wagen technisch in einem einwandfreien Zustand wäre, was ja schon nicht stimmt, weil der Wagen am nächsten Tag unten hing. Das wird wohl kaum auf der 260Km langen Heimfahrt passiert sein.

Ein weiterer Punkt ist, das die Anzeige eine Text enthielt wo der Verkäufer behauptete, das alle Wartungen gemacht worden seinen, was auch im Kaufvertrag angehakt wurde. Darauf habe ich mich dummerweise Weise verlassen und den Wagen ja auch deswegen gekauft. Wenn der Regelmäßig gewartet wurde, dann hätte ich auch kein Ölverlust. Ich frage mich, wie der damit durch die HU gekommen ist.

Des Weiteren Qualmt das Auto. Auch das konnte ich nicht sehen, weil der Verkäufer mich vom Bahnhof abgeholt hat. Da war das Auto warm. Wenn der Wagen warm ist qualmt der nicht mehr.

Nun habe ich einen CO2 Test gemacht, der positiv ist. Es kann das AgR System sein, aber auch die ZKD ist nicht auszuschließen.

Ich habe bisher schon 1000 Euro an Teile und Lohn investiert. Die VDD musste ich machen, weil die Leckage ziemlich heftig war. Ich kann mit so einem Auto kaum fahren, obwohl ich das Auto brauche. Schleppe also ne Pappe mit rum-peinlich, echt peinlich…….. Aber es stellt sich raus. da leckt noch mehr und es ist in Teilen nicht rauszufinden wo das Öl herkommt. Auch hier könnte es theoretisch aus dem Kettenkasten laufen, was Motor raus bedeutet.

Zum Wasserverlust. Ich habe in Kofferraum des Autos eine Kühlmittelflasche gesehen und den Verkäufer auf Wasserverlust angesprochen und natürlich gefragt, warum er denn die Pulle mit sich führt, seine Antwort klang plausibel, er erzählte mir, das das Anschlussstück an der Stirnwand geleckt hatte, dies wurde in einer Werkstatt ausgetauscht. Man sagte ihm, dass er den Kühlmittelstand nochmal prüfen muss und er deshalb die Pulle mitgeführt hat. Das Gleiche für Öl, auch darauf habe ich ihn angesprochen, er sagte das Auto würde kein Öl verlieren. Ich habe selbst auch immer einen Liter Öl im Kofferraum, dass war jetzt okay. Aber mit dem Wasser hat er mich belogen. Leider keine Zeugen

Ich bin niemand der Stress will, aber ich kann schon ziemlich Sauer werden, wenn man mich so verarscht.

Kühlwasserverlusst hatte der definitiv denn die Werkstatt hat ein Leck an der Dichtung zum Thermostaten (oberer Schlauch) festgestellt. Die wird wohl kaum auf dem Weg nach Hause kaputtgegangen sein. Hinzu kommt, dass der Wagen ohnehin einen niedrigen Kühlmittelstand hatte(da habe ich Beweise) und ich den vor Ort korregiert hatte. Am nächsten Morgen war der Kühlmittelstand wieder abgesackt, deswegen auch den Auftrag an die Werkstatt das System abzudrücken.

Es stand etwas Öl in den oben bei den Injektoren. Er meinte, da wäre beim Auffüllen was daneben gegangen. Was ich nicht sehen konnte, dass der Wagen auf der Stirnseite völlig versifft war. Unten war auch nichts zu sehen. womöglich haben die noch eine Unterbodenwäsche gemacht.

Der Verkäufer hat mich also in mehrfacher Hinsicht getäuscht. Wasser und Ölverlust, Wartungen, Ahk und das Absacken des Fahrzeugs.

Ich weiss ja auch noch garnicht, was sonst noch an Mängeln ist, die möglicherweise verschwiegen wurden. Das Auto hat 300tsd Km gelaufen, das dann natürlich hier und da was kaputt geht weiss ich natürlich, aber wenn mir ein Verkäufer bestätigt, dass der Service Lückenlos durchgeführt wurde, dann erwarte ich zumindest einen Motor der Sauber ist.

Das sind nun doch sehr viele Punkte bei denen er kaum sagen kann, dass er das nicht gewusst haben will. Die Werkstatt sagt, dass der Wagen schon länger gesabbert hat, weil auch das ganze Getriebe voller Öl ist.

Das Auto habe ich Sonntags gekauft und dann stand der bis Mittwochs ohne bewegt zu werden. Auf dem darauf folgenden Montag war das Auto eine Woche in der Werkstatt. Viel fahren konnte ich ja nicht, wegen dem Injektorproblem. Insgesamt bin ich seid dem 12.01.25 bis heute 1440 KM gefahren, davon gehen nochmal 260 Km Heimreise ab. Da ich wegen eines Unfalls meiner Frau etwa 300 Km gefahren bin, wären die auch nicht draufgekommen.

Ich habe natürlich den Köufer via WhatsApp darüber informiert, das der Wagen erhebliche Mängel aufweist. Dee meint natürlich das der Wagen ja schon 30 Tage in meiner Obhut wäre, redet sich raus und will damit auch nicht mehr belästigt werden. Keine Silbe davon das es ihm Leid tut, nichts. Also gehe ich davon aus, dass er klar von den Schäden gewusst hat und mich belogen hat.

Wie seht ihr das? Nach neuer Rechtssprechung müsste ich dich gute Karten habe um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, oder?

Ich würde das Auto schon behalten wollen, aber er soll zumindest für ein Teil der Kosten aufkommen. Ansonsten muss er den zurücknehmen. Zzgl. der Kosten die bisher entstanden sind.

Das ist meine Meinung dazu. Das schöne ist, meine Wartezeit wegen der Rechtsschutzversicherung läuft ende Mörz aus, dann kann ich loslegen.

Lg

Achso, die Frage wäre ja nun, wie beweise ich, dass er die Mängel verschwiegen hat? Das der Wagen hinten nach 12 Stunden auf dem Hintern liegt, wird er mit Sicherheit gewusst haben, das der Wagen Ölverlus hat, muss er gesehen haben was auch für das Kühlmittel gilt.

Er hat ja nun in seiner Anzeige geschrieben das das Auto in einem technisch einwandfreien Zustand sei, was man wohl nicht schreiben kann, wenn man so einen massiven Ölverlust hat. Denn die Ursache dafür ist ein technisches Defekt. Er könnte zwar sagen, dass er das nicht gewusst hat, aber meine Werkstatt wird bestätigen, dass dieser Ölverlust keinesfalls bei mir entstanden sein kann.

Einen Auszug des Serviceheft habe ich gerade bei MB angefordert. Er hat ja lückenlos geführte Wartung im Kaufvertrag und Anzeige geschrieben. Ich glaube bei dem Punkt müsste ich ihn bei den Ei… kriegen. Natürlich auch bei der AHK.

164 Antworten

Zitat:

@svburke schrieb am 30. März 2025 um 01:06:33 Uhr:

Zitat:

Dem kann ich nur zustimmen, aber es ist wirklich schon alles geschrieben und von allen Seiten beleuchtet. Wir müssen uns jetzt gedulden, wie es ausgeht. Das könnte sogar Jahre dauern. Also abwarten und Tee trinken und das Beste für den Leidtragenden hoffen.

Danke. Ich bin selbst gespannt und ich kann nur jedem dazu Raten, wenn ihr ein Auto kauft und es stellt sich tatsäch heraus das da was nicht stimmt, dann geht zur Polizei. Man muss nicht gleich zum Anwalt rennen.

Schon die Androhung das zu tun kann wunder bewirken. Mein Verkäufer weiß noch nichts von seinem Glück, dass er demnächst ein paar Uniformierte bei sich zu stehen hat. Ich hatte lediglich mit einem Anwalt gedroht. Aber das war klar, das der sich dabei auf die Schenkel klopft.

Was mich hier wirklich nervt ist, dass ständig das Zivilrecht mit dem Strafrecht vermischt wird. Die strafrechtlichen Angelegenheiten regelt jetzt die Polizei. Die ermitteln nach der Erstattung der Anzeige nun von Amtswegen und MÜSSEN das auch umfassend tun. Ob dabei tatsächlich was bei rumkommt, ist später Sache der Staatsanwaltschaft.

Das kann der TE möglicherweise abwarten und die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren mit in ein mögliches Zivilverfahren nehmen. Denn wenn der TE irgendwas wiederhaben möchte, muss er das zivilrechtlich geltend machen. Der Verkäufer kann 10 Mal wegen Betruges verurteilt werden, das bringt ohne zivilrechtliches Vorgehen erstmal gar nichts.

genauso isses!

Dann hat man zwar Recht, aber im schlimmsten Fall sind die Taschen leerer als vorher.

....

Ähnliche Themen

Es ist schon richtig das das es zwei unterschiedliche paar Schuhe sind. Ist mir auch alle klar. Wie Du schon sagst, wenn man mit einem positiven Ergebnis ins Zivilrecht geht umso besser für mich.

Vielleicht braucht man auch garnicht so weit gehen.

Der springende Punkt ist doch der, dass viele das neue Recht nicht kennen und einfach die Sauerrei hinnehmen.

Ich bin echt gespannt was dabei rauskommt.

Zitat:

@Skywalker212 schrieb am 30. März 2025 um 13:30:38 Uhr:


Aber nochmal, vor Gericht gelte ich als Laie.

Das gilt auch für den Verkäufer, sofern er kein KFZ-Mechaniker ist.

Zitat:

@JoeDreck schrieb am 31. März 2025 um 06:53:54 Uhr:


Denn wenn der TE irgendwas wiederhaben möchte, muss er das zivilrechtlich geltend machen.

Darum geht es ihm doch gar nicht. Er will nur dem Verkäufer ans Bein pinkeln. Aber zuerst trifft es mal die Werkstatt und es gibt wieder einen kulanten TÜV-Prüfer weniger.

Geht gar nicht mal nur um den TE hier. In der gesamten Diskussion wird ja fleißig durcheinander gewürfelt. Wollte da nur ein wenig für Klarheit sorgen, denn die Zielrichtungen und die Wege dahin sind eben unterschiedlich.

Zitat:

@Skywalker212 schrieb am 30. März 2025 um 13:30:38 Uhr:


Zitat:@tomate67 schrieb am 29. März 2025 um 21:29:02 Uhr:

Zitat:

@Skywalker212 schrieb am 30. März 2025 um 13:30:38 Uhr:



Zitat:

Du willst ernsthaft behaupten, dass Du den Wagen gründlich geprüft hast, und nichts Auffälliges zu erkennen war. Bei allem Respekt, ich glaube nicht an eine sorgfältige Begutachtung und ich glaube auch nicht, dass die genannten Mängel versteckt wurden, und schon garnicht, dass man diese verstecken kann.Ich glaube dir, dass diese Mängel alle da waren und der Verkäufer sie nicht genannt hat. Es gibt aber keinen Beweis für arglistige Täuschung... und da sind wir bei einem Vergleich.

Die Polizei sieht das anders, nach dem Gespräch und meiner Schilderung liegt die Vermutung nahe, dass hier jemand nicht mit offenen Karten gespielt hat.

Mit einem Blick in den Motorraum von oben, hätte ein Öl triefender Motor aber schon auffallen müssen und eine gänzlich fehlende AHK, naja, ähnlich Motorraum.

Und deine Schilderung der Vorgänge beruht auf deiner alles andere als Objektive Sicht der Dinge, da du die Abläufe völlig normal so "Darstellst" wie du es siehst, ohne jetzt noch zu Unterstellen, das du das eine oder andere "Detail" vielleicht bewusst oder unbewusst so "veränderst" das deine "Geschichte" glaubwürdig und in sich stimmig erscheint, bei der Polizei.
Der Polizei erfasst deine Aussage und wird dann den Verkäufer befragen, eine Stellungnahme erbitten.
Mal sehen, was der Verkäufer dazu sagt.

Und wie hier schon geschrieben wurde, Strafrechtlich und Zivilrechtlich sind zwei paar Schuhe.
Der Verkäufer hat dich sicherlich betrogen, keine frage, aber bis das Juristisch "ausgestanden" ist und du dein Geld zurück hast, das kann dauern und wird dich vermutlich auch erst einmal Geld kosten, das du dir dann später vom Verkäufer auch "holen" musst.

Ich hoffe das du zu deinem Recht kommst aber dafür wirst du vermutlich einen "langen Atem" haben müssen.

MfG Günter

Zitat:

@alecxs schrieb am 31. März 2025 um 11:28:31 Uhr:

Zitat:

Das gilt auch für den Verkäufer, sofern er kein KFZ-Mechaniker ist.Darum geht es ihm doch gar nicht. Er will nur dem Verkäufer ans Bein pinkeln. Aber zuerst trifft es mal die Werkstatt und es gibt wieder einen kulanten TÜV-Prüfer weniger.

Da ist mal wieder typisch Deutsch. da wird das Opfer zum Täter….sowas beknacktes. Da hoffe ich mal, dass Dir sowas auch widerfährt. Natürlich will ich dem Verköufer ans Bein pissen. Würdest Du doch auch wollen.

Und wieder einen Kulanten Prüfer????? Was ist los? Das hat mit Kulant nichts zu tun, wenn der Prüfer das Auto nicht gesehen hat, das ist Urkundenfälschung und sowas geht garnicht.

Ich habe das gerade durch mit einem VW, da hat der Prüfer weder einen durchrosteten Auspuff noch ausgeschlagene Traggelenke und eine durchrostete Hinterachse gesehen. Möchtest Du sowas kaufen? Gehst du Grundsätzlich davon aus, das die alle mit fairen Mitteln spielen?? Kulant?? Natürlich braucht man keinen der wegen jedem Scheiß die Plakete verweigert, aber wenn das so ist, dann fahre ich zum nächsten. Nur schwere Mängel übersehen, nee, so nicht.

Zitat:

@alecxs schrieb am 31. März 2025 um 11:28:31 Uhr:

Zitat:

Das gilt auch für den Verkäufer, sofern er kein KFZ-Mechaniker ist.Darum geht es ihm doch gar nicht. Er will nur dem Verkäufer ans Bein pinkeln. Aber zuerst trifft es mal die Werkstatt und es gibt wieder einen kulanten TÜV-Prüfer weniger.

@4matic Guenni

ja, hätte auffallen müssen? Dann kennst Du den Motor nicht, oder die Gegebenheiten im 212er nicht. Wie willst Su das sehen? Es ist von oben nichts zu sehen und was wenn die vorher eine Kleine Reinigung gemacht haben? Wenn das so offensichtlich gewesen wäre, dann hätte ich das gesehen.

Zitat:

@alecxs schrieb am 31. März 2025 um 11:28:31 Uhr:

Zitat:

Das gilt auch für den Verkäufer, sofern er kein KFZ-Mechaniker ist.Darum geht es ihm doch gar nicht. Er will nur dem Verkäufer ans Bein pinkeln. Aber zuerst trifft es mal die Werkstatt und es gibt wieder einen kulanten TÜV-Prüfer weniger.

Nein, das gilt eben nicht für den Verkäufer, da wolltest Du Dich mal informieren. Genau das ist der Punkt, das ist die neue Rechtsprechung, Du kannst Dich nicht als Verkäufer hinstellen und meinen keine Ahnung haben zu wollen, das ist völlig egal. Lies Dir die neuen Gesetze mal durch, habs mehr als einmal gelesen. Das schlimme an der Sache ist, dass man als Verkäufer seine Karre unbedingt vorher prüfen lassen sollte. Denn damit wird der Verköufer nicht durchkommen, wenn er sagt er hätte keine Ahnung. Und wenn es die Werkstatt erwischt, gut so. denn sowas braucht keine S….

Ans Bein pinkeln,…wenn man morgens aus der Bude kommt sind der Arsch der Karre hängt auf der Achse, dann wärst Du sicherlich auch angepisst, oder etwa nicht.

Ich habe zwei kleine Kinder, die mit dieser Scheisskarre jeden Tag befördert werden müssen. Ich kann es mir nicht leisten den Hobel stehen zu lassen, oder mir noch eine andere Karre auf dem Hof zu stellen, weil meine Kinder auch keine Dukaten scheissen.

Es soll ja Menschen geben, denen die Scheine aus dem Alerwertesten wachsen, mir auf jeden Fall nicht.

Neue Rechtsprechung, so ein Blödsinn. Natürlich darf ein Laie auch weiterhin von privat sein Auto verkaufen unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, dieser muss nur wirksam formuliert sein. Dazu muss man kein Kfzler sein und braucht auch kein technisches Verständnis.

https://www.bussgeldkatalog.org/auto-privat-verkaufen-haftungsausschluss

Das ist klar. aber bei Arglist oder Garantiezusagen haftet der Verkäufer, das ist früher anders gewesen. Da hat man „gekauft wie gesehen“ geschrieben und den Leuten irgendwelche Märchen erzählt, wenn da was im argen war, dann hatte man Pech.

Auch wenn man die Sachmängelhaftung ausschließt, wie es ja bei ADAC Kaufverträgen z.B. ist, darf man als Verkäufer keine Zusagen(Garantien) abgeben, die es in Wahrheit garnicht gibt. Wie in meinem Fall z.B. das Serviceheft oder Motor und Getriebe sind Trocken.

Wo steht denn was davon das ein Laie seine Karre nicht verkaufen darf. Wo habe ich das geschrieben? ich habe geschrieben, das ich als Käufer vor Gericht als Laie gehandhabt werde.

Wenn Du also Dein Auto verkaufst und dort lückenlos Scheckheftgepflegt schreibst, dann ist das eine Garantiezusage. Da führt kein Weg vorbei. Im Gegensatz zu früher ist es heute so, dass auch die Verkaufsanzeige herangezogen wird. Wenn da also steht, das Auto ist im technisch einwandfreien Zustand, dann kann es Dir passieren das Du für diese Aussage dennoch haftest. Auch wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde.

Zitat:

@Skywalker212 schrieb am 1. April 2025 um 09:47:30 Uhr:


Wo steht denn was davon das ein Laie seine Karre nicht verkaufen darf. Wo habe ich das geschrieben? ich habe geschrieben, das ich als Käufer vor Gericht als Laie gehandhabt werde.

Und ich habe ergänzt gleiches gilt für den Verkäufer. Dem hast Du widersprochen.

Sorry, das ist natürlich blödsinn, natürlich kann der Verkäufer auch Laie sein, aber der Punkt ist, dass ihn das nicht davor schützt, einen Garantiezusage gemacht zu haben die nicht vorhanden ist. So war das gemeint

Deine Antwort
Ähnliche Themen