AntwortenChaos zum 50ccm Roller (Ab wann kann man Lappen.machen?)

HeyHo Rollerfreaks,
Ich hab schon so viele Meinungen zum Thema 50ccm Rollerführerschein machen gehört aber mir ist immernoch nicht klar ab wanvorn der ist.

Also.. ich habe vor 2013 (weil ich am 10.01 15 werde) den 50 Kubik Schein zu machen, damit ich 45 km/h fahren kann. Mein Vater sagte das es ab 2012 oderso möglich ist den Schein mit 15 Jahren zu machen.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

LG Marvin aka. Itachi 🙂

PS: Ich wohne in Niedersachsen, falls das 'ne Rolle spielt.

Beste Antwort im Thema

Der A1 kann sinnvoll sein, um schon mit 16 Jahren Schadensfreiheitsrabatt zu sammeln - für den sonst sehr teuer zu versichernden Pkw.

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Zitat:

Original geschrieben von Itachi455


und der 'normale' mofa fuehrerschein mit dem ich ne 50er fahren dRf aber nur 25 km/h fahren darf?

Für Mofas ist in Deutschland kein Führerschein erforderlich. Dafür reicht eine Prüfbescheinigung.

Ja, Chaos ist das richtige Wort dafür: Ab 2013 werden M und S durch AM ersetzt. Meiner Ansicht nach sind M, AM und A1 rausgeschmissenes Geld und man macht besser den A-Schein mit 18. Roller fahren kann man ab 17 mit dem Autoführerschein B. Bis dahin sollte es auch ohne gehen, es sei denn man wohnt in einer Gegend, in der es weder Busse noch Radwege gibt.

Der A1 kann sinnvoll sein, um schon mit 16 Jahren Schadensfreiheitsrabatt zu sammeln - für den sonst sehr teuer zu versichernden Pkw.

Mein Reden. Der amortisiert sich in bestimmten Konstellationen quasi fast von selbst...
LG
Tina

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Kann ich nicht beurteilen. Für meine Tochter habe ich eine andere Lösung gefunden: Manche Versicherungen bieten den Einstieg mit 70% an, wenn das eine Jahr mit begleitetem Fahren ab 17 erfolgreich überstanden wird.

Da wäre ich mir nicht so sicher, dass zum 19.01.2013 die 3. EU Führerscheinrichtlinie in Deutschland in Kraft tritt...
Zum einen ist das Datum eine "Kann-Vorschrift", dh sie kann ab dem 19.01.2013 umgesetzt werden...
zum anderen beinhaltet sie, dass AM mit 15 Jahren gilt und ab 16 Jahren mit A1 alle dreirädrigen KFZ bis 15 KW gefahren werden können sollen...

Besonders in Bezug auf 16 Jahre und Dreirädrige KFZ bis 15 KW sehe ich Bedenken.
Dreirädrige KFZ a la Piaggio Ape Classic sind LKW's mit bis zu 1.290 kg zulässigem Gesamtgewicht. Es gibt aber auch Dreirädrige KFZ mit weniger als 15 KW und bis zu 3.500 kg Gewicht...

Als 16-jähriger fände ich es zwar auch toll mit 3-rädrigem Wohnmobil herumzureisen, aber wenn die sich dann alle so auf Landstraßen rumtollen oder gar auf Autobahnen verirren...

Zudem ist der A1-Führerschein gar nicht drauf ausgelegt nen dreirädriges KFZ auch mit Anhänger zu führen - da macht auch die 15 KW-Beschränkung nix groß aus.
Da hab ich schon trotz PKW-Führerschein und Anhängererlaubnis probs mit Piaggio Ape Classic + Anhänger mal rückwärts einparken zu müssen 😉

Zuletzt sei noch angemerkt, dass es in Deutschland mehrere 3-Rädrige KFZ mit weniger als 15 KW und bis zu 4 Personen zugelassen gibt.
Ich denke die Verantwortung für bis zu 3 Mitinsassen ist für 16-jährige etwas zu viel...

Da können sie gleich auf 15 KW gedrosselte 4-rädrige PKW mit A1 zulassen, die sind sicherer 😉

Naja, mal abwarten...
Wenn ich dann erste 16-jährige mit Piaggio Ape TM auf Autobahn mit 35-65 km/h rumgurken sehe weiß ich, dass die EU-Regel umgesetzt wurde...

Zitat:

Original geschrieben von kleinermars


Ja, Chaos ist das richtige Wort dafür: Ab 2013 werden M und S durch AM ersetzt. Meiner Ansicht nach sind M, AM und A1 rausgeschmissenes Geld und man macht besser den A-Schein mit 18. Roller fahren kann man ab 17 mit dem Autoführerschein B. Bis dahin sollte es auch ohne gehen, es sei denn man wohnt in einer Gegend, in der es weder Busse noch Radwege gibt.

Ich wohn leider am Ar*** der Welt. Wie teuer ist die Prüfbescheinigung

Zitat:

Original geschrieben von jschie66


Da wäre ich mir nicht so sicher, dass zum 19.01.2013 die 3. EU Führerscheinrichtlinie in Deutschland in Kraft tritt...

Ich schon.

Es ist nämlich schon verabschiedet worden und 19.1.2013 ist sowieso das letzte erlaubte Datum des Inkrafttretens. Bundesgesetzblatt Teil I Nr.1/2011 vom 17.1.2011.

Zitat:

zum anderen beinhaltet sie, dass AM mit 15 Jahren gilt ...

Ich lese 16 Jahre. 2006/126/EG Artikel 4 Absatz 2.

Und wie die BRD die darin enthaltenen Kann-Bestimmungen umsetzt siehe BGBl.

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Zitat:

Original geschrieben von jschie66


Da wäre ich mir nicht so sicher, dass zum 19.01.2013 die 3. EU Führerscheinrichtlinie in Deutschland in Kraft tritt...
Ich schon.
Es ist nämlich schon verabschiedet worden und 19.1.2013 ist sowieso das letzte erlaubte Datum des Inkrafttretens. Bundesgesetzblatt Teil I Nr.1/2011 vom 17.1.2011.

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Zitat:

zum anderen beinhaltet sie, dass AM mit 15 Jahren gilt ...

Ich lese 16 Jahre. 2006/126/EG Artikel 4 Absatz 2.
Und wie die BRD die darin enthaltenen Kann-Bestimmungen umsetzt siehe BGBl.

also fuer bloede : Ja?

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Zitat:

Original geschrieben von jschie66


Da wäre ich mir nicht so sicher, dass zum 19.01.2013 die 3. EU Führerscheinrichtlinie in Deutschland in Kraft tritt...
Ich schon.
Es ist nämlich schon verabschiedet worden und 19.1.2013 ist sowieso das letzte erlaubte Datum des Inkrafttretens. Bundesgesetzblatt Teil I Nr.1/2011 vom 17.1.2011.

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Zitat:

zum anderen beinhaltet sie, dass AM mit 15 Jahren gilt ...

Ich lese 16 Jahre. 2006/126/EG Artikel 4 Absatz 2.
Und wie die BRD die darin enthaltenen Kann-Bestimmungen umsetzt siehe BGBl.

OK, Stimmt.

Na dann werden sich die Leichtkraftradfahrer freuen mit Piaggio Ape rumfahren zu können.

Ich denke dass da einige sicher dran interessiert sind aus den Ape TM/Classic Wohnmobile zu bauen.
Komplette Wohnmobil-Aufbauten gibts zB von Dethleffs...
Sehen dann so aus:
http://1.1.1.4/.../100831_Ape_quer.jpg
Aber bitte nicht auf Autobahnen fahren, wem sein Leben noch gefällt, auch wenn die Fahrzeuge auf Autobahn erlaubt sind...

Zitat:

Original geschrieben von Itachi455


Wie teuer ist die Prüfbescheinigung

Kostet in der Fahrschule ca. 100-150 Euro (6? Theorie + 2? Praxisstunden - nur theoretische Prüfung).

Manche Schulen bieten das immer noch als AG an (müsste dann ca. in der 8. Klasse sein), da kommt man dann zwischen 20 und 30 Euro hin, weil der Unterricht wohl kostenlos ist und man nur die Prüfung bezahlt.

Also statt A1 ab 16j kann man auch mit 15 Mofa machen und dann mit 17 den begleiteten Führerschein, da ist M auch gleich drin.

Wenn der A1 Führerschein nach der 3. EU Führerscheinrichtlinie zum 1.1.2013 eingeführt wird, darf damit übrigens dieses Fahrzeug auch ab 16 Jahren gefahren werden:

http://1.1.1.2/.../EEC_approved_electric_three-wheeler.jpg

Kenne Händler in Senftenberg, der es vertreibt.
Hat Elektroantrieb, fährt 75 km/h und hat Reichweite von 120 km.
Benötigt wird zur Zeit noch Führerscheinklasse B. Mit B1 ist das Fahrzeug nicht fahrbar, da über 550 kg Leergewicht hat.
Nach A1 erfüllt es aber 1.1.2013 die Zulässigkeit mit A1 gefahren werden zu dürfen.

Könnte sein, dass bis 1.1.2013 schon die Benzinversion in Deutschland zugelassen ist...
Letzte mit Benzin zulässiges kostete 6.490,-- € + Überführung. Verlor dann aber wegen verschärfter Abgasnorm die Zulassungsfähigkeit als Neufahrzeug.
Die sind aber mit Hochdruck dran die Abgaswerte zu verbessern.
Benzinversion hatte 349ccm, 14 KW und fuhr 85 km/h.
Ausstattungsmäßig verfügt es über Fahrer- und Beifahrer-Airbag, sowie Echtleder-Sitze 😉

Hier Link zum Vertrieb der Elektroversion in Senftenberg:
http://www.lausitzerelektromobile.de/

Zitat:

Original geschrieben von tomS



Zitat:

Original geschrieben von jschie66


Klasse A1 = etwa 1.500,--
Klasse A = etwa 2.500,--
A1 und A dürften fast gleiche Kosten haben, denn der Ausbildungsumfang ist gleich. Lediglich das größere Mopped kostet wohl 3-5€ pro Stunde mehr.
1500€ können für Klasse A durchaus reichen.

dank Vorbesitz des A1 haben mir 980€ für den großen A gereicht 😉

bei mir ist das halt so wichtig weil ich mit 18 Autoschein mache und dann gleich Anhaenget und 7.5 tonner mitmache. fuer das finanzielle ist gesorgt. ich wollt nur fragen ob das sich lohnt mit 15 mofa zu machen aber roller runterdrosseln und mit 16 entdrosseln und wie teuer das wird (schutzkleidung ausgennommen, nur die beiden lappen , drosseln und entdrosseln)

Was heisst "lohnt"?
Ein Fahrrad ist schneller, dafür ohne Motor.

Roller drosseln und entdrosseln "lohnt" sich eigentlich nie - Mofa gebraucht kaufen und dann mit max 50, eher 0 Euro Wertverlust weiterverhökern ist billiger.

Und einen "Lappen" wirst du nicht mehr zu Gesicht beommen - die Führerscheine sind inzwischen alle aus Plastik.

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