Anschnallsignal abgeschaltet?

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hat von Euch jemand das Anschnall-Signal per VAG-COM oder über seinen VW-Händler abgeschaltet?

Wenn ja, löst sich dann beim Anfahren die Bremse auch ohne angeschnallt zu sein.

Das geht ja ansonsten nur (wenn man NICHT angeschnallt ist), wenn man den Fuß auf die Bremse setzt und den Schalter nach unten betätigt.

Beste Antwort im Thema

Wer jemals einen nicht angeschnallten Autofahrer aus einem Auto retten oder rettungsdienstlich behandeln musste, wird diese
akustische "Bevormundung" gerne in Kauf nehmen.

Viele sind zu faul, sich anzuschnallen oder finden es "uncool". Aber wenn was passiert, dann ist das Geschreie los. Ich habe absolut kein Mitleid für nicht im Auto angeschnallte Personen und die Bussgelder hierfür sollten drastisch erhöht werden, damit es die letzte Dumpfbacke es auch kapiert.

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...wenn ich vor der Einfahrt vor der Parkplatzt zu meinem Büro stehe und warte, dass das automatische Tor sich so langsam öffnet, stehe ich mit dem "Hintern" immer noch halb auf dem Geh- und Fahhradweg von einer vielbesuchten P´sdamer Straße...damit nerve ich schonmal das Fußvolk, dass warten muss. Währenddessen nehme ich immer den Gurt ab, so cool so...
gestern wollte ich dann reinfahren...geht nicht, habe festgeklebt und nicht gleich kappiert, warum (dachte watt`n nu los?). Angeschnallt und weiter ging es!

Zitat:

Original geschrieben von Schwatter1


gestern wollte ich dann reinfahren...geht nicht, habe festgeklebt und nicht gleich kappiert, warum (dachte watt`n nu los?). Angeschnallt und weiter ging es!

...kannst aber auch manuell lösen: Bremspedal betätigen und gleichzeitig Autohold-Taster ziehen, drücken um die Feststellbremse zu betätigen.

MFG
Gente

Zitat:

Original geschrieben von bettho


...kannst aber auch manuell lösen: Bremspedal betätigen und gleichzeitig Autohold-Taster ziehen, drücken um die Feststellbremse zu betätigen.
MFG
Gente

Du meintest bestimmt den

Parkbrems-

"Taster"?

Eigentlich müsste man (funktionsentsprechend) besser

"Handbremshebelchen mit Taster-Lösefunktion"

dazu sagen 🙄 ?

Die Autohold-Taste hingegen entspricht ihrer Bezeichnung.

- Auto-arretierende Grüße -

Zitat:

Original geschrieben von Track and Style



Zitat:

Original geschrieben von bettho


...kannst aber auch manuell lösen: Bremspedal betätigen und gleichzeitig Autohold-Taster ziehen, drücken um die Feststellbremse zu betätigen.
MFG
Gente
Du meintest bestimmt den Parkbrems-"Taster"?
Eigentlich müsste man (funktionsentsprechend) besser "Handbremshebelchen mit Taster-Lösefunktion" dazu sagen 🙄 ?

Die Autohold-Taste hingegen entspricht ihrer Bezeichnung.

- Auto-arretierende Grüße -

Richtig, sorry mein fehler.

MFG

Gente

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Never mind - Kann schon mal passieren - Diese beiden Bedien-Elemente sind ja nicht nur funktionell "nahe-liegend" 😛 .

- "Hand-gebremste" Grüße -

hallo,
mir hat der freundliche gesagt , er dürfe von vw aus nicht auf das steuergerät zugreifen und veränderungen vornehmen.

was soll denn dieser schwachsinn? egal ob für das anschnallsignal oder kurvenlicht oder was auch immer...

lg micha

Zitat:

Original geschrieben von Micha G.


hallo,
mir hat der freundliche gesagt , er dürfe von vw aus nicht auf das steuergerät zugreifen und veränderungen vornehmen.

was soll denn dieser schwachsinn? egal ob für das anschnallsignal oder kurvenlicht oder was auch immer...

lg micha

Nun, als

Schwachsinn

würde ich das nicht gerade bezeichnen 🙄 !

Man braucht sich doch nur mal vorzustellen, was so mancher Hobbyprogrammierer einfach nur mal "aus-hacken" würde, wenn so ein Steuergerät mit einer "open source software" bestückt wäre, die jeder nach seinem Gutdünken und momentanen Geschmack modifizieren könnte 😛 !

Die alten Attentats-Methoden mit den angeritzten Bremsleitungen hätten dann wohl ausgedient und man könnte den Zeitpunkt des "Unfalls" wesentlich genauer "programmieren" 😉 .

Abgesehen davon, was eine solches Steuergerät dann mit einem Auto, seiner technischen Koordination und seinen Sicherheitseinrichtungen anrichten könnte - Wie stellst du dir dann noch eine vernünftige Gewährleistungsregelung für alle involvierten technischen Komponenten vor 🙁 ?

- Zum-Nachdenken-anregende Grüße -

Ich stelle immer wieder fest, daß manche Leute eine grundfalsche Vorstellung von diesen Steuergeräten haben.
Vergleichen wir's mal mit einer Waschmaschine:
Da kann ich verschiedene Waschprogramme auswählen, die dann ganz bestimmte Dinge tun. Was die Maschine dann innerhalb dieses gewählten Programms macht, hat der Programmierer des Steuergeräts festgelegt, und kann vom "User" nicht beeinflusst werden. Der kann nur das auswählen, was der Programmierer vorgesehen hat. Diese Software nennt man im Allgemeinen "Firmware" und ist in etwa vergleichbar mit dem BIOS eines PCs. Diese Firmware kann man u.U. austauschen (nachdem da heutzutage meisst Flash-Speicher verwendet werden, spricht man da auch vom "Flashen"😉. Hat der Hersteller aber bewusst auf sogenannte ROMs gesetzt, dann müsste zum Firmware-Tausch dieses Rom ausgelötet und ein neues reingelötet werden, was eher auf den Tausch des Steuergerätes rauslaufen würde. (Gott bewahre uns davor, daß man da diese sogenannten Jailbreaks einsetzen könnte, und die gesamte Firmware durch eine eigene ersetzen könnte).

Die in dieser Firmware des Tiguan vom Programmierer vorgesehenen Einstellmöglichkeiten beziehen sich auf verschiedene Ländervarianten, um die gesetzlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes abbilden zu können, ohne für jedes Land eine eigene Firmware entwickeln zu müssen, oder eben auch auf "Add-Ons", die VW als Mehrwert gerne verkaufen möchte (siehe Tagfahrlicht: Da ist alles da, was dazu gebraucht wird, aber VW möchte für dieses Feature gerne 50 € haben. Insofern programmieren die sehr wohl in dem (in diesem Fall dem Bordnetzsteuergerät) 'rum).
Ein weiteres Beispiel wäre da das Spiegelpaket: Jeder Tiguan-Spiegel beherrscht per se die Absenkung, oder Anklapp-Funktion. Doch das Steuergerät kann es nur dann, wenn dieses Feature schon beim Kauf geordert wurde. Denn da werden nur Steuergeräte eingebaut, bei denen man die Features einschalten kann, die auch gekauft wurden.

Das heisst: Ich kann mit dem VAG-Com, oder dem VCDS nur Features freischalten, oder verändern, die der Programmierer auch so vorgesehen hat, und die in irgendeinem bestimmten Kontext auch einen Sinn ergeben.

Und den Gurtwarner kann man z.B. aus dem Grund abschalten, weil es eben Berufsgruppen oder auch Individuen gibt, die sich per Gesetz nicht anschnallen müssen...

Gruß
Nite_Fly

Zitat:

Original geschrieben von nite_fly


. . . (Gott bewahre uns davor, daß man da diese sogenannten Jailbreaks einsetzen könnte, und die gesamte Firmware durch eine eigene ersetzen könnte).

Wäre schön, wenn die Aufwandshürde zu solchen Manipulationen so hoch wäre, dass ein allzu großer Drang zum "Funktions-Individualismus" Einzelner "automatisch" gebremst würde. Die 50 € sind ja schon mal ein Entscheidungskriterium 😉 !

Aber ein Hardcore-"Lawbreaker" wird sich auch nicht scheuen, einen "Jailbreaker" für seine Zwecke einzusetzen 🙄 ?

Übrigens: Ein Warnsystem, dass darauf hinweist, beim Autofahren einfach nur den Kopf verstandesgemäß zu "nutzen", würde übrigens die meisten Systeme ohnehin überflüssig machen 🙂 😛 😁 !

- Sarkastische Grüße -

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