Anschnallpflicht?!

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo,

in Deutschland herrscht ja anschnallpflicht! Wie sieht es denn mit einem nicht angeschnallten Beifahrer aus ? Zahle ich für den, oder er selbst. Wen trifft bei einem Unfall (mögliche Todesfolge) die Schuld? Er - als nicht angeschnallter, oder ich als Fahrzeugfahrer (wenn ich den Unfall NICHT verursache)

Hatte heute eine Diskussion mit meiner Freundin , die ein wenig ein Anschnallmuffel ist... O_o

über Antworten mit Quellen würd ich mich sehr freuen.

gruss, dognose

19 Antworten

Verwarngeld (30 Euro) zahlt der, der den Verstoß (§ 21a StVO) begeht, also in deinem Falle der Beifahrer bzw die Beifahrerin.

Bei nicht angeschnallten Kindern, oder anderen Menschen, die nicht eigenverantwortlich handeln können (zB stark Betrunkene) zahlt der Fahrer.

Auf Anschnallpflicht muss der Fahrer nicht hinweisen.

Quelle: Polizei 😉

Wie das dann im Falle eines Verkehrsunfalles zivilrechtlich aussieht, weiß ich nicht.
Schau mal

hier

oder

hier

Gruß,
Egg

Hallo,

ich glaube, so ganz kann sich der Fahrer aber nicht aus der Verantwortung stehlen. Zumindest heißt es in § 23 I StVO:
... Er (der Fahrzeugführer) muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, ... und Besetzung vorschriftsmäßig sind.
Darunter würde doch auch die Anschnallpflicht des Beifahrers fallen (§ 21a StVO)?

MfG
roughneck

Ja, Strafe zahlt auf jeden Fall der Fahrer. Ob der Beifahrer die Strafe auch noch berappen muss weiß ich nicht (wie es z.B. bei abgefahrenen Reifen ist, da zahlt ja auch Fahrer und Halter).

Zitat:

Original geschrieben von roughneck78


Hallo,

ich glaube, so ganz kann sich der Fahrer aber nicht aus der Verantwortung stehlen. Zumindest heißt es in § 23 I StVO:
... Er (der Fahrzeugführer) muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, ... und Besetzung vorschriftsmäßig sind.
Darunter würde doch auch die Anschnallpflicht des Beifahrers fallen (§ 21a StVO)?

MfG
roughneck

Die Gurtpflicht fällt nicht direkt unter § 23 I. Das ist ein Auffangtatbestand; die Gurtpflicht ist eigens im 21a erfasst.

Was das Ordnungswidrigkeitenrecht betrifft, kann der Fahrzeugführer jedenfalls nicht belangt werden (außer in den o.g. Ausnahmen). Da gibts auch Gerichtsurteile zu.

Und in dem Falle des Nicht-Anschnallens zahlt immer nur einer. Es wurde ja auch nur eine Handlung begangen (das Nicht-Anschnallen).

Gruß,
Egg

Defnitiv ist der Führer des Fahrzeuges bei Verstoß zu belangen. Er ist in erster Linie für die Sicherheit seiner Fahrgäste verantworttlich. Widersetzt sich dem einer der Mitfahrer sieht es evtl. anders aus.

Wie die STVO das jetzt genau ausgelegt kann ich gar nicht sagen. Aber ich kann mir nich vorstellen, dass wenn jemand unangeschnallt zu Tode kommt, der Fahrer nur zivilrechtliche Konsequenzen fürchten muss.

Minderjährige stehen da auf jeden Fall in Deiner Verantwortung, und als solchen solltest Du auch jeden betrachten, der nicht bereit ist sich in DEINEM Wagen anzuschnallen!

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von 120d-Schnitzer


Defnitiv ist der Führer des Fahrzeuges bei Verstoß zu belangen. Er ist in erster Linie für die Sicherheit seiner Fahrgäste verantworttlich. Widersetzt sich dem einer der Mitfahrer sieht es evtl. anders aus.

Wie die STVO das jetzt genau ausgelegt kann ich gar nicht sagen. Aber ich kann mir nich vorstellen, dass wenn jemand unangeschnallt zu Tode kommt, der Fahrer nur zivilrechtliche Konsequenzen fürchten muss.

Minderjährige stehen da auf jeden Fall in Deiner Verantwortung, und als solchen solltest Du auch jeden betrachten, der nicht bereit ist sich in DEINEM Wagen anzuschnallen!

Grüße

Schnitzer, wenn du schon sowas hier schreibst, dann nenn auch bitte die Quelle.

Du schreibst "definitiv", also, wer sagt das?

Ich habe mich selber schon bei der Polizei erkundigt, und weiß daher, dass der, der für den Verstoß verantwortlich ist, zu belangen ist (also in Dognoses Beispiel seine Beifahrerin)

Wenn du googelst, wirst du auch einige Texte finden, die mir da recht geben.

Das mit dem "Widersetzen" des Mitfahrers kann die Polizei bei einer Anhaltekontrolle doch gar nicht prüfen.

Wie soll das denn gehen?

"Ihr Beifahrer ist nicht angeschnallt, macht 30 Euro."

"Der weigert sich ja auch, sich anzuschnallen."

"Stimmt ja gar nicht, du hast nur vergessen, mich dran zu erinnern."

Oder der Fahrer behauptet, der Mitfahrer habe sich heimlich abgeschnallt.

Verstehst du, was ich meine? Schon von daher ist eine Fahrererantwortung Unsinn.

Für das eigene Handeln trägt immer noch der, der den Verstoß eigenhändig begeht, die Verantwortung.

Gruß,
Egg

Zitat:

Original geschrieben von BlackEgg


Schon von daher ist eine Fahrererantwortung Unsinn.
Für das eigene Handeln trägt immer noch der, der den Verstoß eigenhändig begeht, die Verantwortung.

Gut, soweit klar...

Auch klar, dass dies bei "Schutzbefohlenen"(?) nicht greift, z.B. Kinder.

Aber wie sieht es denn bei einem sturz-besoffenen Beifahrer aus? Die machen ja bekanntlich die verrücktesten Dinge, evt. schnallt er/sie sich ja auch während der Fahrt wieder unbemerkt ab. *Verwirrung*

Gruß
Holger

Zitat:

Original geschrieben von Scratchy


Gut, soweit klar...
Auch klar, dass dies bei "Schutzbefohlenen"(?) nicht greift, z.B. Kinder.
Aber wie sieht es denn bei einem sturz-besoffenen Beifahrer aus? Die machen ja bekanntlich die verrücktesten Dinge, evt. schnallt er/sie sich ja auch während der Fahrt wieder unbemerkt ab. *Verwirrung*

Gruß
Holger

Das liegt dann wohl im Ermessen der Polizeibeamten. Im Verwarngeldbereich gibt es ja auch noch einen Ermessensspielraum...im Zweifel zahlt dann halt keiner.

Zitat:

ber wie sieht es denn bei einem sturz-besoffenen Beifahrer aus? Die machen ja bekanntlich die verrücktesten Dinge, evt. schnallt er/sie sich ja auch während der Fahrt wieder unbemerkt ab.

Dazu muss man aber sagen, dass ein "Betrunkener" auf dem Beifahrer sitz den Fahrer auf jeden Fall kostet! - Denn wer mehr als 1,0 promille hat, gilt als unberechenbar und MUSS hinten sitzen (er könnte dir ja aus jux ins Lenkrad fassen od. so)

Ausnahme: Du hast 4 betrunkene im Auto, dann bist du verpflichtet den deiner Meinung nach nüchternsten nach vorne zu setzen!

z.Topic: hab im Internet noch was gelesen, da hat n unangeschnallter Beifahrer auf schmerzensgeld gelklagt und recht bekommen, da der Fahrer den Unfall grobfahrläßig begannen hatte: Urteil des Gerichts: Bei angemessener Fahrweise währen auch unangeschnallten Beifahrern keine Verletzungen passiert ... Was n schwachsinn 😁 is ja klar, dass bei keinem Unfall keinem was passiert 😁

gruss, dognose

Zitat:

Original geschrieben von dognose


Dazu muss man aber sagen, dass ein "Betrunkener" auf dem Beifahrer sitz den Fahrer auf jeden Fall kostet! - Denn wer mehr als 1,0 promille hat, gilt als unberechenbar und MUSS hinten sitzen (er könnte dir ja aus jux ins Lenkrad fassen od. so)

Schon richtig, das mit dem "hintensitzen" war mir auch bekannt, aber auch dort gilt ja die Anschnallpflicht.

Zitat:

Original geschrieben von dognose


Ausnahme: Du hast 4 betrunkene im Auto, dann bist du verpflichtet den deiner Meinung nach nüchternsten nach vorne zu setzen!

Also mich nach vorne auf den Fahrersitz setzen? Na wenn du so nett drauf bestehst. 😉😁

Gruß
Holger

YUHUUU - das war ja gerade mein 1000. Beitrag *freu* 😁😁

So ein Mist - jetzt ist die schöne runde Zahl auch schon wieder weg 😠

Gruß
Holger

Zitat:

Also mich nach vorne auf den Fahrersitz setzen? Na wenn du so nett drauf bestehst.

tzzz. dich pack ich in Kofferraum 😁 🙂

Zitat:

YUHUUU - das war ja gerade mein 1000. Beitrag *freu*

gratuliere!

gruss, dognose

Zitat:

Original geschrieben von BlackEgg


Schnitzer, wenn du schon sowas hier schreibst, dann nenn auch bitte die Quelle.
Du schreibst "definitiv", also, wer sagt das?
Ich habe mich selber schon bei der Polizei erkundigt, und weiß daher, dass der, der für den Verstoß verantwortlich ist, zu belangen ist (also in Dognoses Beispiel seine Beifahrerin)
Wenn du googelst, wirst du auch einige Texte finden, die mir da recht geben.
Das mit dem "Widersetzen" des Mitfahrers kann die Polizei bei einer Anhaltekontrolle doch gar nicht prüfen.
Wie soll das denn gehen?
"Ihr Beifahrer ist nicht angeschnallt, macht 30 Euro."
"Der weigert sich ja auch, sich anzuschnallen."
"Stimmt ja gar nicht, du hast nur vergessen, mich dran zu erinnern."
Oder der Fahrer behauptet, der Mitfahrer habe sich heimlich abgeschnallt.
Verstehst du, was ich meine? Schon von daher ist eine Fahrererantwortung Unsinn.
Für das eigene Handeln trägt immer noch der, der den Verstoß eigenhändig begeht, die Verantwortung.

Gruß,
Egg

Ich räumte ja schließlich ein die STVO nicht genau interpretieren zu können, bin kein Jurist. Das ein Polizist denjenigen belangt der erwischt wird, glaub ich Dir, klingt auch logisch.

Ich hielt meine Aussage, mit dem "definitiv", auch eher allgemein. Wollte sagen, dass wenn man mal das "Nichtanschnallen" etwas weiter spinnt, und dessen Folgen auslotet, dass es mit Sicherheit (definitiv) Fälle gibt, bei denen der Führer des Fahrzeugs verantwortlich ist, falls der verunglückte Mitfahrer nicht angeschnallt war.

Wen interessieren 30€ Bussgeld. Beim Anschnallen gehts wohl kaum darum vom Wachmeister nicht erwischt zu werden.

Quelle: Polizei - das ist wohl kaum ein Beleg für irgendwas.
Mein Quelle ist gesunder Meschnenverstand, mehr aber auch nicht. Vielleicht kanns ja wer wiederlegen.

Und trotzdem würde ich immer an meinem Prinzip festhalten, nicht loszufahren, bis auch der letzte Dödel im Wagen angeschnallt ist. Das gibt zwar öfter mal lange Gesichter, aber wer ein zweites Mal mit mir fährt hats dann auch gelernt.

Grüße

Re: Anschnallpflicht?!

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von dognose


Wie sieht es denn mit einem nicht angeschnallten Beifahrer aus ? Zahle ich für den, oder er selbst. Wen trifft bei einem Unfall (mögliche Todesfolge) die Schuld?

Ich kann folgendes dazu beitragen.

Im Jahr 1990 war ich San-KvD bei der Bundeswehr.

Ich fuhr einen Patienten zum Arzt und wieder heim. Leider hat sich der Dödel nicht angeschnallt. Ich habe es aber auch nicht bemerkt.

Kurz vor der Kaserne stand die Militär-Polizei und kontrollierte die Fahrzeuge. Das Nichtanschnallen des Beifahrers wurde natürlich bemerkt.

Ich sagte, dass er doch selbst für sich verantwortlich ist.

Die sagten aber, dass der Fahrzeugführer verantwortlich ist, dass jeder angeschnallt ist.

Es gab dann eine Meldung an meine Einheit und ich bekam eine Belehrung von unserem Staffel-Hauptmann.

Das ist zwar schon 16 Jahre her. Aber wenn es damals schon so war, wird es wohl immer noch so sein.

Gruß aus Franken
meute

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