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Anschlussfinanzierung, KSB widerufen, jetzt Rechnung vom Autohaus

Themenstarteram 3. Juni 2020 um 19:16

Hallo.

Folgender mysteriöser Fall:

Auto neu gekauft und finanziert. Jetzt nach Ablauf dieser Finanzierung den Restbetrag erneut über die Skodabank und das Autohaus finanziert.

Den Kreditschutzbrief (Ratenschutzversicherung) für die ANschlussfinanzierung habe ich ordnungsgemäß und fristgerecht widerrufen. Der Widerruf wurde auch bereits vor 2 Wochen durch die Bank bestätigt. Und jetzt trudelt ein Brief ein vom Autohaus: Sie wollen knappe 250€ Risikopauschale weil der KSB vorzeitig gekündigt wurde.

Der KSB wurde widerrufen, nicht gekündigt.

Welches Risiko sollte denn das Autohaus durch den Widerruf haben?

Ist so etwas bekannt oder schon jemandem passiert? Ist das rechtlich OK?

Für mich klingt das leicht nach: "Ich versuch die verloren gegangene Provision für den KSB anderweitig reinzuholen!"

Kann mich natürlich auch irren, dann schluck ich die Kröte und zahl das. Ist immerhin nur eta 1/6 der kompletten Kosten des KSB. Aber eben nur wenn ich muss.

Vielen Dank für eure Hilfe und Meinungen

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. Juni 2020 um 9:19

Hallo.

Ich möchte mich zunächst einmal kurz bei allen herzlich bedanken hier für die Hilfe und Infos.

Jetzt zum wichtigsten, dem Ergebnis:

Meine Lebensgefährtin hat Anfang der Woche den Widerspruch der Rechnung beim Händler abzugeben versucht. Am Empfangstresen. Mit der Bitte, das Papier an die Buchhaltung zu geben und ihr den Durchschlag zu quittieren als Empfangsbestätigung. Sie wurde daraufhin augenblicklich an den zuständigen Verkäufer verwiesen.

Dort angekommen war die Atmosphäre "angespannt". Der Verkäufer sagte ihr offen ins Gesicht:"Das ist doch alles auf dem Mist ihres Lebensgefährten gewachsen, der kennt sich doch nicht aus und blablabla!"

Dann kam er mit dem Spruch der angeblichen Rechnung, die nun das Autohaus von der Bank bekommen hätte. Ich hatte zum Glück bereits mit solchen Aktionen gerechnet und sie etwas darauf "vorbereitet". Sie antwortete darauf, dass sie selbstverständlich für eventuell angefallene Kosten aufkommen würde und bat darum, die Rechnung zu sehen bzw. ausgehändigt zu bekommen, damit sie das Geld gleich überweisen könne. Antwort vom Verkäufer: "da kann ich jetzt grade nicht ran, das dauert länger!"

Jetzt kam der Spruch: "So ein KSB braucht jeder! Erst letztens hat meine Schwester... blablabla. Und der ist sowieso immer dabei. Das ist quasi Pflicht!"

Sie erwiderte, dass ihr von dem KSB nie etwas gesagt worden sei vom Verkäufer. Da kam er wieder mit dem angeblichen Sonderzins. Als auch diese Argument niedergeschlagen und das Gegenteil belegt worden war wurde der Mann doch sehr Pampig.

Er nahm den Widerspruch entgegen, zeichnete die Durchschrift ab und machte einen Eingangstempel drauf und "warf" ihr das Papier wieder zurück.

Und, man glaubt es kaum, er hat ihr allen Ernstes vorgworfen, jetzt Schuld daran zu sein, dass er niemandem mehr einen Sonderzins anbieten könne. Das Autohaus könne ja das nicht alles alleine tragen, da ginge man ja Pleite.:confused::D

Sollte also jemand im Norden von Baden-Württemberg in nächster Zeit ein Auto der VW-Gruppe kaufen wollen und hat Probleme weil er keinen guten Zinssatz bekommt: Ich bin der Schuldige!:);):p

Gestern kam nun die Stornorechnung. Somit ist aus meiner Sicht alles geklärt. (Wobei die Stornorechnung nur die eigentliche Rechnung war und mit der Überschrift "Storno" versehen wurde)

Vielen Dank nochmal an alle. Und für alle die ähnliches vor sich haben: Lasst euch nichts vorgaukeln. Lest euch die Verträge durch und widerruft den KSB wenn ihr ihn nicht wollt!

Grüßle,

elefelle

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Siehe Paragraph 6 Absatz 7 der Preisangabenverordnung: es ist nicht Verboten, aber wenn man es macht, muss der Versicherungsbeitrag in den Effektivzins einberechnet werden. Dann darf da eben nicht 1,99 Prozent stehen (sondern in Wirklichkeit etwas nahe 10 Prozent).

Themenstarteram 11. Juni 2020 um 9:19

Hallo.

Ich möchte mich zunächst einmal kurz bei allen herzlich bedanken hier für die Hilfe und Infos.

Jetzt zum wichtigsten, dem Ergebnis:

Meine Lebensgefährtin hat Anfang der Woche den Widerspruch der Rechnung beim Händler abzugeben versucht. Am Empfangstresen. Mit der Bitte, das Papier an die Buchhaltung zu geben und ihr den Durchschlag zu quittieren als Empfangsbestätigung. Sie wurde daraufhin augenblicklich an den zuständigen Verkäufer verwiesen.

Dort angekommen war die Atmosphäre "angespannt". Der Verkäufer sagte ihr offen ins Gesicht:"Das ist doch alles auf dem Mist ihres Lebensgefährten gewachsen, der kennt sich doch nicht aus und blablabla!"

Dann kam er mit dem Spruch der angeblichen Rechnung, die nun das Autohaus von der Bank bekommen hätte. Ich hatte zum Glück bereits mit solchen Aktionen gerechnet und sie etwas darauf "vorbereitet". Sie antwortete darauf, dass sie selbstverständlich für eventuell angefallene Kosten aufkommen würde und bat darum, die Rechnung zu sehen bzw. ausgehändigt zu bekommen, damit sie das Geld gleich überweisen könne. Antwort vom Verkäufer: "da kann ich jetzt grade nicht ran, das dauert länger!"

Jetzt kam der Spruch: "So ein KSB braucht jeder! Erst letztens hat meine Schwester... blablabla. Und der ist sowieso immer dabei. Das ist quasi Pflicht!"

Sie erwiderte, dass ihr von dem KSB nie etwas gesagt worden sei vom Verkäufer. Da kam er wieder mit dem angeblichen Sonderzins. Als auch diese Argument niedergeschlagen und das Gegenteil belegt worden war wurde der Mann doch sehr Pampig.

Er nahm den Widerspruch entgegen, zeichnete die Durchschrift ab und machte einen Eingangstempel drauf und "warf" ihr das Papier wieder zurück.

Und, man glaubt es kaum, er hat ihr allen Ernstes vorgworfen, jetzt Schuld daran zu sein, dass er niemandem mehr einen Sonderzins anbieten könne. Das Autohaus könne ja das nicht alles alleine tragen, da ginge man ja Pleite.:confused::D

Sollte also jemand im Norden von Baden-Württemberg in nächster Zeit ein Auto der VW-Gruppe kaufen wollen und hat Probleme weil er keinen guten Zinssatz bekommt: Ich bin der Schuldige!:);):p

Gestern kam nun die Stornorechnung. Somit ist aus meiner Sicht alles geklärt. (Wobei die Stornorechnung nur die eigentliche Rechnung war und mit der Überschrift "Storno" versehen wurde)

Vielen Dank nochmal an alle. Und für alle die ähnliches vor sich haben: Lasst euch nichts vorgaukeln. Lest euch die Verträge durch und widerruft den KSB wenn ihr ihn nicht wollt!

Grüßle,

elefelle

am 11. Juni 2020 um 9:35

Servicewüste Deutschlsnd kann man da nur sagen. Kaum ist der Deal ibern Tisch schaut dich der Verkäufer nicht mehr mit dem Po an...

Den Laden würde ich nie mehr betreten und mal bei VW nachfragen ob das in Ordnung war.

Autohäuser geben viel Geld aus für Testkäufe und Zufriedenheitsumfragen und dann sowas...

Wenn man so unzufrieden mit einem Verkäufer ist, dann ist die Geschäftsleitung des Autohauses zuerst einmal der richtige Ansprechpartner für ein konstruktives Gespräch. Wenn auch das nich zufriedenstellend verläuft, dann kann man sich an Audi selbst wenden.

Der Verkäufer wird sauer sein, weil er die Provision für den KSB jetzt nicht erhält oder zurückzahlen muss. Sein Ärger ist durchaus verständlich, insbesondere in der aktuellen Situation, in der er sowieso weniger verdienen wird als sonst.

 

Professionell umgegangen ist er damit aber nicht. Und sein Arbeitgeber, das Autohaus, noch weniger. Denn die haben mit offensichtlich unlauteren Methoden versucht, die entgangene Provision zurück zu bekommen.

 

Aber ganz ehrlich, worüber soll sich der TE nun beschweren? Er hat eine (rechtlich zulässige) Backdoor genutzt, um den günstigen Zinssatz zu erhalten, ohne den KSB auch noch bezahlen zu müssen. Seine Geschäftspartner (Bank, Autohaus und Verkäufer) haben nun das Nachsehen, er nicht.

Letztendlich hängen da auch alle Beteiligten zusammen. Der provisionsgeile Verkäufer, die Geschäftsleitung des Autohauses, der Hersteller, die Bank, die Versicherung.

Alle profitieren vom Verkauf der Produkte und sind aufeinander angewiesen.

Glaubt ihr bei einer Beschwerde (egal bei wem) wird irgendetwas passieren?

 

Das einzige was man sinnvoll tun kann: vor diesen Machenschaften warnen und Autokäufer im Freundeskreis aufklären. Oder auf die Politik einwirken, dass der Verkauf solcher Versicherungen generell untersagt wird.

VW wird nicht begeistert sein, das Ihre Händler solche Methoden bei den Käufern anwenden.

Deswegen sollte man VW schon kontaktieren.

Die VW Bank bekommt die Info dann von VW. Der Händler ist schließlich auch "nur" Vertragspartner der VW Bank.

Die Bank verlangt die Provision zurück, das ist Ihr gutes Recht. Das Autohaus verlangt das vom Kunden zurück, das ist nicht rechtens. Da gibt es klare gesetzliche Vorgaben.

Ich frage mich gerade, ob man hier nicht sogar von Betrug sprechen kann. Der Verkäufer bzw. das Autohaus versucht sich hier einen Vermögensvorteil durch Vorspielung falscher Tatsachen zu schaffen. Es geht hier einizg und allein um die entgangene Provision, welche dann mit "Rechnung von Bank an das Autohaus" etc. begründet wird.

Da bereits der Versuch strafbar ist, käme hier evtl. sogar eine Anzeige in Betracht. Ich möchte sicherlich nicht dazu aufrufen, dennoch bin ich über das Vorgehen der Autohäuser immer wieder überrascht. Letztendlich zählt nur die Provision für die Verkäufer, der Druck wird hoch sein und man geht über "Leichen". Und die Geschäftsführung weiß von der Vorgehensweise bzw. gibt sie vielleicht sogar vor. Daher wird selbst eine Beschwerde bei der Geschäftsführung wenig bringen.

Wahrscheinlich kommt das Autohaus auch in 9 von 10 Fällem mit der Masche durch.

am 12. Juni 2020 um 7:04

@TOBI_78 Deine Überlegung kann ich nachvollziehen. Deswegen würde ich in dem Fall auch nicht an die Geschäftsführung gehen. Die sind wahrscheinlich der Auslöser des ganzen. Der Verkäufer hat "Weisung von oben". Wenn die GF anders denken würde, hätten sie den Verkäufer längst nach Hause geschickt mit seinen unlauteren Methoden.

Die Rechnung kam ja ganz offiziell vom Autohaus. Also ist sie durch die Bücher gelaufen. Also wußte die GF zumindest davon. Vw wird da der richtige Ansprechpartner sein. Die leiten dann sogar ein Verfahren ein wenn die ähnlich sehen. Tun die in WOB nix kann man immer noch überlegen ob man selbst den Rechtsweg einschlägt.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 11. Juni 2020 um 19:22:40 Uhr:

Der provisionsgeile Verkäufer [...]

Die Provision ist Teil seines Gehalts und daher ist es für ihn wichtig, so viel davon wie möglich rauszuschlagen - natürlich mit legalen Mitteln.

Und das ist eben der Knackpunkt...LEGALE Mittel...

Wie beim Dieselgate: ...die anderen haben auch betrogen...ne eben nicht die haben legale Mittel genutzt. VW war illegal. Deswegen sind die ja such verdonnert worden und die anderen eben nicht.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 12. Juni 2020 um 09:04:30 Uhr:

@TOBI_78 Deine Überlegung kann ich nachvollziehen. Deswegen würde ich in dem Fall auch nicht an die Geschäftsführung gehen. Die sind wahrscheinlich der Auslöser des ganzen. Der Verkäufer hat "Weisung von oben". Wenn die GF anders denken würde, hätten sie den Verkäufer längst nach Hause geschickt mit seinen unlauteren Methoden.

Die Rechnung kam ja ganz offiziell vom Autohaus. Also ist sie durch die Bücher gelaufen. Also wußte die GF zumindest davon. Vw wird da der richtige Ansprechpartner sein. Die leiten dann sogar ein Verfahren ein wenn die ähnlich sehen. Tun die in WOB nix kann man immer noch überlegen ob man selbst den Rechtsweg einschlägt.

VW wird da nichts tun. Die sind erst der Auslöser für diesen Unsinn mit der Koppelung der Zinsen an den KSB.

Zitat:

@elefelle schrieb am 11. Juni 2020 um 11:19:59 Uhr:

 

Sollte also jemand im Norden von Baden-Württemberg in nächster Zeit ein Auto der VW-Gruppe kaufen wollen und hat Probleme weil er keinen guten Zinssatz bekommt: Ich bin der Schuldige!:);):p

Mach Dir nichts daraus, denn es wird in Zukunft noch mehr "Schuldige" geben. Das sagt der dann immer wieder bei denen, die das genauso machen. Und ich denke mal, wenn die in Zukunft die Zinsen erhöhen, dann verkaufen die halt weniger. Also werden sie weiterhin locken und evtl. solche Aktionen zähneknirschend hinnehmen müssen.

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