Anschlussfinanzierung, KSB widerufen, jetzt Rechnung vom Autohaus
Hallo.
Folgender mysteriöser Fall:
Auto neu gekauft und finanziert. Jetzt nach Ablauf dieser Finanzierung den Restbetrag erneut über die Skodabank und das Autohaus finanziert.
Den Kreditschutzbrief (Ratenschutzversicherung) für die ANschlussfinanzierung habe ich ordnungsgemäß und fristgerecht widerrufen. Der Widerruf wurde auch bereits vor 2 Wochen durch die Bank bestätigt. Und jetzt trudelt ein Brief ein vom Autohaus: Sie wollen knappe 250€ Risikopauschale weil der KSB vorzeitig gekündigt wurde.
Der KSB wurde widerrufen, nicht gekündigt.
Welches Risiko sollte denn das Autohaus durch den Widerruf haben?
Ist so etwas bekannt oder schon jemandem passiert? Ist das rechtlich OK?
Für mich klingt das leicht nach: "Ich versuch die verloren gegangene Provision für den KSB anderweitig reinzuholen!"
Kann mich natürlich auch irren, dann schluck ich die Kröte und zahl das. Ist immerhin nur eta 1/6 der kompletten Kosten des KSB. Aber eben nur wenn ich muss.
Vielen Dank für eure Hilfe und Meinungen
Beste Antwort im Thema
Hallo.
Ich möchte mich zunächst einmal kurz bei allen herzlich bedanken hier für die Hilfe und Infos.
Jetzt zum wichtigsten, dem Ergebnis:
Meine Lebensgefährtin hat Anfang der Woche den Widerspruch der Rechnung beim Händler abzugeben versucht. Am Empfangstresen. Mit der Bitte, das Papier an die Buchhaltung zu geben und ihr den Durchschlag zu quittieren als Empfangsbestätigung. Sie wurde daraufhin augenblicklich an den zuständigen Verkäufer verwiesen.
Dort angekommen war die Atmosphäre "angespannt". Der Verkäufer sagte ihr offen ins Gesicht:"Das ist doch alles auf dem Mist ihres Lebensgefährten gewachsen, der kennt sich doch nicht aus und blablabla!"
Dann kam er mit dem Spruch der angeblichen Rechnung, die nun das Autohaus von der Bank bekommen hätte. Ich hatte zum Glück bereits mit solchen Aktionen gerechnet und sie etwas darauf "vorbereitet". Sie antwortete darauf, dass sie selbstverständlich für eventuell angefallene Kosten aufkommen würde und bat darum, die Rechnung zu sehen bzw. ausgehändigt zu bekommen, damit sie das Geld gleich überweisen könne. Antwort vom Verkäufer: "da kann ich jetzt grade nicht ran, das dauert länger!"
Jetzt kam der Spruch: "So ein KSB braucht jeder! Erst letztens hat meine Schwester... blablabla. Und der ist sowieso immer dabei. Das ist quasi Pflicht!"
Sie erwiderte, dass ihr von dem KSB nie etwas gesagt worden sei vom Verkäufer. Da kam er wieder mit dem angeblichen Sonderzins. Als auch diese Argument niedergeschlagen und das Gegenteil belegt worden war wurde der Mann doch sehr Pampig.
Er nahm den Widerspruch entgegen, zeichnete die Durchschrift ab und machte einen Eingangstempel drauf und "warf" ihr das Papier wieder zurück.
Und, man glaubt es kaum, er hat ihr allen Ernstes vorgworfen, jetzt Schuld daran zu sein, dass er niemandem mehr einen Sonderzins anbieten könne. Das Autohaus könne ja das nicht alles alleine tragen, da ginge man ja Pleite.😕😁
Sollte also jemand im Norden von Baden-Württemberg in nächster Zeit ein Auto der VW-Gruppe kaufen wollen und hat Probleme weil er keinen guten Zinssatz bekommt: Ich bin der Schuldige!🙂😉😛
Gestern kam nun die Stornorechnung. Somit ist aus meiner Sicht alles geklärt. (Wobei die Stornorechnung nur die eigentliche Rechnung war und mit der Überschrift "Storno" versehen wurde)
Vielen Dank nochmal an alle. Und für alle die ähnliches vor sich haben: Lasst euch nichts vorgaukeln. Lest euch die Verträge durch und widerruft den KSB wenn ihr ihn nicht wollt!
Grüßle,
elefelle
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42 Antworten
Ich finde das Schreiben auch sehr gut.
Widerspruch ist wichtig, sonst kann das im Hintergrund seinen Verlauf bis zum Mahnbescheid nehmen.
Aber das ist nun abgewendet, würde mich wundern wenn der Händler das durchzieht.
Der Hinweis des Händlers auf unterschiedliche Zinssätze bei Abschluss einer Versicherung ist nämlich illegal.
Das nennt man koppelgeschäft.
Hier ein Auszug von Wikipedia:
"Rechtswidrige und untersagte Koppelgeschäfte sind: wenn beispielsweise ein Kreditinstitut die Gewährung eines Konsumentendarlehns davon abhängig machen, dass zusätzlich eine private Unfallversicherung oder irgendein anderes Finanzprodukt des Portfolios zu kaufen sind. "
Zitat:
@SoulSurvivor78 schrieb am 6. Juni 2020 um 12:21:35 Uhr:
Ich finde das Schreiben auch sehr gelungen.Vom eigeninitiativen Denunzieren bei Aufsichtsbehörden oder anderen Stellen halte ich persönlich nichts.
Wieder einer, der die Bedeutung des Begriffes "Denunzieren" nicht kennt...
Doch, es bringt durchaus etwas. Meim Netzbetreiber hat im Herbst letzten Jahres meinen Zähler ausgetauscht. Dieses Jahr kamen dann keine Abschlagszahlungen für den PV-Strom mehr, auch die Jahresabrechnung für die PV kam nicht. Auf meine Veschwerde kam der Einwand, dass die Zählerstände des alten Zählers nicht übermittelt wirden seien und auch die Stände des neuen Zählers zum Jahresende nicht. Ich möge diese bitte nachreichen, sonst könnte man nichts machen.
Ist das (bei einem Smart-Zähler) mein Problem?
Eine "Denunziation" bei der Bundenetzagentur, 2 Wochen später war das Geld auf dem Konto...
Zitat:
@SoulSurvivor78 schrieb am 6. Juni 2020 um 12:21:35 Uhr:
Ich finde das Schreiben auch sehr gelungen.Vom eigeninitiativen Denunzieren bei Aufsichtsbehörden oder anderen Stellen halte ich persönlich nichts. Denn es verläuft doch sowieso im Sande. Oder glaubt jemand ernsthaft, dass bspw. die BaFin in einem Fall wie hier Ermittlungen aufnehmen wird? Herstellerbank und Händler bilden zudem eine Abhängigkeitsgemeinschaft, die tun sich gegenseitig nichts.
Ich finde, diese Angelegenheit müssen TE und Händler unter sich ausmachen, schlimmstenfalls mit Rechtsbeistand.
Ich glaube, dass der TE nach diesem Schreiben erstmal seine Ruhe haben wird. Man kann nur hoffen, dass sich die Widerspruchsmöglichkeit von KSBs noch mehr rumspricht, damit es gar nicht erst zu solch fragwürdigen Geschäftspraktiken kommt.
Und genau DESWEGEN giebt es ja BaFin. Um dem " kleinen Mann" eine Anlaufstelle für genau solche Vorgehensweisen zu bieten. Wenn da mehrere solcher Beschwerden kommen bekommt der irgendwann unerwünschten Besuch. Das BaFin ist froh über genau solche Infos, dafür werden die Damen und Herren dort bezahlt.
Und der Hersteller hat einen guten Ruf zu verlieren. Der Händler ist schließlich das Aushängeschild. Keiner sagt am Ende das blöde Autohaus XY sondern der blöde SEAT.
Leute, die BaFin beaufsichtigt Finanzdienstleister (Banken und Versicherungen) und keine Autohändler. Der TE und anscheinend auch die Bank haben alles richtig gemacht, da der Widerruf der KSB akzeptiert wurde. Also kein Fall für die BaFin. Es geht hier mutmaßlich darum, dass der Händler sich seine entgangene Provision durch fragwürdige Methoden zurückholen will.
Die Bank interessiert es aber nicht. Völlig egal ob VW, Audi, Skoda oder sonst welche. Die kennen diese Masche. Ich wurde vor einigen Jahren sogar direkt von der VW Bank angerufen, dass ich ja keinen KSB abgeschlossen hätte. Man wollte mir diesen am Telefon verkaufen.
Genau deswegen ist das ein Fall für die BaFin.
So wie es der TE dargestellt hat, hat die Bank den Widerruf korrekt behandelt und abgewickelt. Damit ist die Bank als von der BaFin beaufsichtigtes Unternehmen aus der Angelegenheit raus.
Bevor jetzt weitere Spekulationen angestellt werden, in welchen Fällen die BaFin tätig werden müsste, bitte erstmal sachkundig machen, z. B. hier:
https://www.bafin.de/.../beschwerdenansprechpartner_node.html
Die Bank stellt für den niedrigen Zins von 1,99% die Bedingung, dass der Händler sich mit 0,5% + USt. vom Nettokreditbetrag daran mitbeteiligt. Sonst liegt es bei 1%. Und die Händlerbeteilung fällt erst auf 0,5%, wenn ein KSB verkauft wird.
Der TE kann ja mal nachrechnen, ob der Nettokreditbetrag 20.547,06 EUR beträgt.
Laut Vertrag sind es aber laut TE 3,99% und damit sticht diese Karte nicht.
Zitat:
Der Hinweis des Händlers auf unterschiedliche Zinssätze bei Abschluss einer Versicherung ist nämlich illegal.
Das nennt man koppelgeschäft.Hier ein Auszug von Wikipedia:
"Rechtswidrige und untersagte Koppelgeschäfte sind: wenn beispielsweise ein Kreditinstitut die Gewährung eines Konsumentendarlehns davon abhängig machen, dass zusätzlich eine private Unfallversicherung oder irgendein anderes Finanzprodukt des Portfolios zu kaufen sind. "
Kurze Zwischenfrage: Wieso darf ein Händler dann anbieten, dass eine Finanzierung z.B. mit 3,99% möglich ist wenn man keine RSV abschließt und mit 1,99% machbar ist wenn man eben eine RSV abschließt?
Verstehe ich das falsch oder wo ist hier das Schlupfloch für den Händler um nichts illegales zu machen?
Doch, das ist illegal: ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Wenn die RSV Voraussetzung für den Kredit oder einen bestimmten Zinssatz ist, dann sind die Kosten der RSV bei der Berechnung des effektiven Zinssatzes mit einzuberechnen. Da müsste dann also stehen: ohne RSV 3,9 Prozent, mit RSV ca. 6-10 Prozent. Das will natürlich niemand so schreiben, weil es sonst selbst der einfachste Kunde merkt wie teuer diese Versicherung ist.
Einen KSB kann man nicht getrennt widerrufen. Rechtsauffassung von 2014 . Evtl. hat sich zwischenzeitlich was geändert?
https://www.frag-einen-anwalt.de/...chlu%C3%9F-eines-KSB--f261495.html
Der Kreditschutzbrief ist wie eine Restkreditversicherung i.d.R. nicht isoliert widerrufbar. Der BGH kommt in seinem Urteil vom 15.12.2009 – Az.:. XI ZR 45/09 – zu der Ansicht, dass Bankdarlehen und Restschuldversicherung oft verbundene Geschäfte darstellen, deren Widerruf jeweils auch den anderen Vertrag mit beseitigt. Dafür spricht auch die Klausel, dass der Darlehnsvertrag mit anderen Rechtsgeschäften verbunden ist. Das heißt, widerrufen Sie, widerrufen Sie alles, also auch Ihre Finanzierung. Ein isolierter Widerruf der Versicherung wäre dann nicht möglich.
Bei Widerruf des (gesamten) Vertrages müssten Sie alternativ einen neuen Vertrag verhandeln mit der Folge, da kein Vertragszwang besteht, dass Sie gar keinen bekommen, einen mit der gleichen Verzinsung oder mit einer anderen Verzinsung.
Die Bank hat es aber so akzeptiert. Also scheint das ja ok zu sein.
Widerspricht sich auch nicht. Wenn es ein verbundenes Geschäft ist, müssen aber die Kosten für die Restschuldversicherung im Effektivzins berücksichtigt werden. Das war hier nicht der Fall und das ist auch der Grund, warum die Händler zwar mündlich mitteilen, dass die RSV für einen besseren Zins notwendig ist, man das aber nirgendwo schriftlich findet.
Mir hat vor einigen Jahren ein Verkäufer meines Stammautohändlers an seinem PC vorgeführt, dass diese Kopplung von "günstiger Zinssatz nur mit KSB" in seiner Angebotssoftware verankert ist. Er berechnete mir ein Angebot zu 1,9% eff. mit KSB und als er die Option "ohne KSB" anwählte, sprang die Rubrik "Zinssatz" auf 3,9% und der günstigere Zinssatz war nicht mehr auszuwählen.
Dass sich hierbei auch noch die Händlerbeteiligungen und/oder Provisionen ändern wird zutreffend sein, aber die Urheberin dieser Abzockmasche ist offensichtlich die Herstellerbank.
Was mir dabei nicht klar ist, ist das Folgende:
Es wurde mehrfach gesagt, dass der Abschluss eines Kreditvertrags nicht zwangsweise mit dem Verkauf eines anderen Finanzproduktes verbunden sein darf. Ist es aber zulässig unterschiedliche Konditionen zu gewähren, je nachdem ob man mit oder ohne KSB abschließt?
Ich erlebe diese Praxis so oft und ganz offen auch bei Online-Kreditrechnern, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass so viele Kreditinstitute hier ungeniert eine rechtswidrige Praxis bewerben.
Warum sollte es verboten sein?
Wir haben freie Marktwirtschaft. Die Zinsen sind Sache der Bank, in einem gewissen Rshmen, und du must dieses Zusatzprodukt ja nicht nehmen.