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Anschluss der neuen Osram D8 25w Xenon

Kawasaki
Themenstarteram 22. Februar 2013 um 0:40

Nachdem ich bis zum letzten Termin beim TÜV mit den "illegalen" 35w Xenons rumgefahren bin, habe ich mir nach Rat vom TÜV Prüfer (Ich war nicht mit dem Xenons beim TÜV, hat er mir nur so gesagt) die neuen 25w Xenons von Osram geholt, die ich nach dem Prüfer mit meinen Linsenscheinwerfern legal fahren darf geholt, mein Problem ist nun nur noch "Wo bekomme ich so einen Anschlussstecker für diese neuen Birnen her??"

Nach der VW/Audio Werkstatt sind die nur im Scheinwerfer direkt verbaut und ich müsse den kompletten Scheinwerfer kaufen um ihn zu bekommen, andere Werkstätten wie ATU / Bosch Service haben sowas noch nie gesehen und können mir auch nicht weiter helfen.

Die Birnen gibts doch jetzt schon ne Weile, kann mir irgendjemand weiterhelfen, woher ich denn passende Stecker bekomme oder wie ich mir die 3 Pins irgendwie an meinen 2pol H7 Anschluss dranhänge!?

Schon mal vielen dank, ich hoffe es beschäftigen sich bald noch mehr Leute mit den neuen, "legalen", blendfreien (sofern richtig eingestellten) Xenonscheinwerfern!

Dsc-0340
Beste Antwort im Thema

Ich wiederum verstehe nicht, warum man sich die Mühe macht auf Xenon umzurüsten, wenn das Otto normale Licht vollkommen ausreichend ist. Da es ja zum Einen Illegal war, bzw. bei den 25W Xenon das Steckerproblem existiert.

Meine MZ mit 12V (umgerüstet, da 6V Lima kaputt) und 55W H4 Lampe mit entsprechenden Einsatz, leuchtet die gesamte Straße gut aus. Selbst die 6V Lampe war vernünftig. OK, bei der würde ich es bei Regen Fahrten und schwarzer Straße verstehen, wenn die Elektrik nicht mehr die Tollste ist.

Aber wieso macht man sich bei vorhandener Originalbeleuchtung, die ja bei ca. 55W liegt, die Mühe das originale Umzubauen, um dann womöglich ins Illegale zu kommen? Das würde ich gerne mal verstehen.

Grüße

Forster

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Themenstarteram 26. Dezember 2013 um 14:02

Im Übrigen gab es bei Einführung der Halogen-Scheinwerfer in den 70er Jahren, als Bilux-Scheinwerfer die Straße ausleuchteten, ähnliche Probleme.

Themenstarteram 26. Dezember 2013 um 14:04

Xenonlicht bei Pkw kann Unfälle verhindern. Wären alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge mit Xenonlicht ausgerüstet statt mit herkömmlichen Halogenlampen, ließen sich bei Nachtfahrten auf Landstraßen jährlich über 50 Prozent, auf Autobahnen mehr als 30 Prozent der schweren Unfälle vermeiden. Das geht aus einer Untersuchung des TÜV Rheinland hervor, die auf einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) basiert.

Danke für diese Kommentare. Denn jetzt hast du endlich angefangen, es auch zu begründen.

Mit dem CO2 gebe ich dir damit recht, wenn man es sehr Theoretisch ansieht. Die Praxis sieht aber anders aus. Die 35W * 2 = 70W gegenüber 55W * 2 = 110W sind für die Lichtmaschine nicht vollkommen zu messen. Bei einem Autoleben würde es vielleicht (und ich betone vielleicht) ca. 10 Liter mehr verbrauchen. Das Problem ist, dass hier dürch Klimaanlage, Lüftung, Wärme etc. so viele Faktoren reinspielen, dass die 110W - 70W = 40W mehr Verbrauch nicht in die Rechnung einfließt. Somit ist dieser Grund zu vernachlässigen.

Das die Leute am Licht vorbeischauen sollen ist klar. Aber leider wird man auch geblendet, wenn das Licht zu hell in die Augenseiten (keine Ahnung, wie man das richtig nennt) scheint. Das gleiche Zählt für die Spiegel. Weniger ist hier der mittlere Spiegel das Problem (hier wird ja mittlerweile vermehrt Abblendspiegel genutzt) sondern vermehrt die Seitenspiegel. Hier sind die Abblendspiegel leider noch nicht Standard bzw. ziemlich selten verbaut.

Die Statistik mit 30% und 50% ist aus dem Kaffeesatz gezogen. Wie schon geschrieben: Früher kamen die Leute mit noch schlechterer Lichtleistung gegenüber der Halogenlampe von heute, auch nach Hause. Das Problem ist hier, das die Leute sich überschätzen und einfach zu schnell oder einfach Müde fahren. Ja hier bringt mehr Licht für einen mehr. Aber gleichzeitig, steigt die Blendung der anderen. Wie oben schon geschrieben durch die Augenseiten.

Dann kommt bei Xenon das Problem hinzu, wenn die Lampen verdreckt sind, dass die Strahlen willkürlich irgendwo hin strahlen und entsprechend im schlimmsten Fall mehr Blenden, als es so schon tut. Hier hilft eine Automatische Reinigungseinheit auch nicht so viel, außer sie reinigt dauern und der Motor lässt sich bei leerem Waschmittel nicht mehr starten oder schaltet sich entsprechend mit einer Warnung nach einer bestimmten Zeit ab. Die Leuchtweitenregulierung ist genauso unfein und stellt sich nicht entsprechend Schnell mit dem Bodenwellen ein. Folge ist hier auch vermehrte Blendung.

Wenn Xenon vermehrt als unangenehm Hell empfunden wird, ist doch was dran. Und wenn dann auch noch der Mensch es als Reflex macht, dann sollten diese Lampen entsprechend nicht im Verkehr eingeführt werden, vorallem wenn es mit der alten Technik auch geht, sofern man sich an die Verkehrsregeln und auch an die eigenen Grenzen hält. Kann man halt nicht so weit schauen, fährt man eben entsprechend langsamer. Ich persönlich fahre aber lieber langsamer und riskiere weniger, die anderen zu Blenden, als 2 Minuten früher Zuhause zu sein und dafür mehrere Leben riskiert habe.

An sich ist die neue Technik ja nicht schlecht, sofern die Krankheiten behoben werden würden. (wie weiß ich auch nicht). Also Leuchtweitenregulierung sollte verfeinert werden und das Problem des Dreckes. Abblendspiegel auch für die Seite. Ist dieses geschafft, also für die Allgemeinheit, alle wird man nicht hinbekommen, wäre ich auch für Xenon, da es ja die höhere Helligkeit hat und angenehmer für die Augen ist, sofern man in dem Auto sitzt. Aber solange diese Probleme nicht gelöst oder behoben sind, ist Xenon halt nicht der Bourner, vor allem wenn man es dann auch noch Illegal macht. Wenn man es halt nicht legal hinbekommt, muss man halt die Halogen nehmen. Denn hier hat es ja seinen Grund, warum es Illegal ist. Denn hier passt:

Zitat:

Doch blenden die Xenon-Autoscheinwerfer überhaupt stärker als die herkömmlichen? Auf jeden Fall erfüllen sie die Vorgaben bezüglich Blendbegrenzung.

nicht.

Grüße

Forster

Zitat:

Original geschrieben von Forster007

........

Die Praxis sieht aber anders aus. Die 35W * 2 = 70W gegenüber 55W * 2 = 110W sind für die Lichtmaschine nicht vollkommen zu messen. Bei einem Autoleben würde es vielleicht (und ich betone vielleicht) ca. 10 Liter mehr verbrauchen. Das Problem ist, dass hier dürch Klimaanlage, Lüftung, Wärme etc. so viele Faktoren reinspielen, dass die 110W - 70W = 40W mehr Verbrauch nicht in die Rechnung einfließt. Somit ist dieser Grund zu vernachlässigen.

......

Hi, wie kannst du an anderer Stelle mit deinem E-Technik Studium prahlen und hier jetzt behaupten 40 W seine "nichts"?

Durch die immer zahlreicher vorhanden Zusatzaggregate mag zwar der Energiebedarf der Fahrzeuge gestiegen sein, aber alles was eingespart wird ist nunmal eingespart und fehlt dann in der Summe.

Ich "kämpfe" in meinem Beruf teilweise schon um jede Verbesserung in der zweiten Nachkommastelle eines Wikrungsgrades, weil es eben doch was ausmacht im einzelnen und erst recht in der Masse.

Und zum Thema selbst sehe ich es wie der TE: Das Bessere ist des Guten Feind :-)

Grüße, pabl

Zitat:

Original geschrieben von pabl

Zitat:

Original geschrieben von Forster007

........

Die Praxis sieht aber anders aus. Die 35W * 2 = 70W gegenüber 55W * 2 = 110W sind für die Lichtmaschine nicht vollkommen zu messen. Bei einem Autoleben würde es vielleicht (und ich betone vielleicht) ca. 10 Liter mehr verbrauchen. Das Problem ist, dass hier dürch Klimaanlage, Lüftung, Wärme etc. so viele Faktoren reinspielen, dass die 110W - 70W = 40W mehr Verbrauch nicht in die Rechnung einfließt. Somit ist dieser Grund zu vernachlässigen.

......

Hi, wie kannst du an anderer Stelle mit deinem E-Technik Studium prahlen und hier jetzt behaupten 40 W seine "nichts"?

Durch die immer zahlreicher vorhanden Zusatzaggregate mag zwar der Energiebedarf der Fahrzeuge gestiegen sein, aber alles was eingespart wird ist nunmal eingespart und fehlt dann in der Summe.

Ich "kämpfe" in meinem Beruf teilweise schon um jede Verbesserung in der zweiten Nachkommastelle eines Wikrungsgrades, weil es eben doch was ausmacht im einzelnen und erst recht in der Masse.

Und zum Thema selbst sehe ich es wie der TE: Das Bessere ist des Guten Feind :-)

Grüße, pabl

Vielleicht, weil ich E-Technik studiere, hab ich entsprechendes Hintergrundwissen? Aber hast du meinen Kommentar verstanden mit Theorie und Praxis? Nach deiner Aussage von oben eher nicht. Aber für dich gerne noch einmal: 40W sind in der Theorie messbar und auch spürbar. In der Praxis eben durch die Zusatzaggregate und auch Einschwingzustände, sowie Trägheit sind diese 40W bei einer Lima, und dem entsprechenden Motor nicht wirklich Spürbar. Nur auf sehr großer Distanz und dann auch ohne die Veränderungen der anderen Aggregate.

Natürlich ist es schön zu wissen, dass man da auch noch ein wenig sparen könnte, aber das bringt halt erst was, wenn die Reibungskräfte, Trägheit etc. so gut wie zu Null entwickelt (weiß jetzt nicht, wie man das schöner in Worte fässt)....

Wie schon gesagt, ich bin für neue Technik offen. Sofern es andere nicht stört oder eben behindert. Und wie ich auch schon schrieb, ist dieser Thred ja schon einmal gut, das man von der Illegalität weg will und ins legale möchte! Aber der TE scheint aber nur ins legale zu gehen, wenn es mit der 25W Xenon Lampe funktioniert, sonst bleibt er im illegalen, weil er der Meinung ist, das Xenon besser wäre. Nur warum ist dann seine Variante Illegal? Aber es gibt, zumindest bei Autos, die Legale variante, wieso ist sie dann beim Motorrad verboten? Vielleicht, weil es nicht sicher ist???

Ok, im ersten Beitrag habe ich es hier sehr undeutlich geschrieben. Sollte aber bis dato von mir richtig gestellt worden sein. Aber schreibe es gerne hier auch noch einmal:

Grundlegend habe ich gegen Xenon nichts, sofern diese legal UND mit entsprechenden Schutzmechanismen installiert ist. Mit der Illegale Variante habe ich ein Problem.

Grüße

Forster

Ist für mich schon irgendwie befremdlich, mit welcher "Religiosität" in diesem Zusammenhang über legal oder illegal gestritten wird, als ob es sich bei der angesprochenen Beleuchtungsfrage um ein "Kapitalverbrechen" handeln würde. Aber das Thema "Legalität" bei der Beleuchtungsfrage scheint wohl emotional sehr aufwühlend zu sein, obwohl es "Blender" sowohl bei legalen wie illegalen Beleuchtungsmittel gibt. Dabei habe ich selbst bisher deutrlich mehr Blender mit legalen als illegalen Leuchtmitteln erleben können, wohl weil Sie einfach in der Mehrheit sind.

Anscheinend wird hier übersehen, dass es sich bei der angesprochenen eventuellen Missachtung gesetzlicher Regelungen um die Nichteinhaltung von "Spielregeln" für den Straßenverkehr handelt und nicht um zutiefst verwerfliche ethische Handlungen oder Schwerkriminalität. Wie bei jeder komplexen Tätigkeit oder Maschine kann dies auch Konsequenzen haben. Legale Fehler aber eben auch. Ich zumindest kenne deutliche verwerflichere Missachtungen gesetzlicher Regelwerke, die im allgemeinen gesellschaftlichen Umgang bei den meisten Gang und Gebe sind. Irgendwie vermisse ich die Ausgewogenheit und einen gewissen sachlichen Abstand im Umgang mit diesem Thema.

Keiner behauptet ja, dass es so Ok ist, aber diese immer wiederkehrende "Aufwallung von Entrüstung", wenn jemand dieses wagt anzusprechen ist schon erstaunlich.

PS.:

An den kürzlich erfolgten Änderungen hinsichtlich der Zulassung von Xenon Beleuchtungssystemen ohne die aufwändige LWR und SRA, wenn 2000 Lumen Lichtstrom nicht überschritten werden, kann man ersehen, dass hier die "Spielregeln" auf die Belange der Industrie bzw. die Machbarkeit abgestimmt werden, ohne dass ansonsten gravierende Unterschiede erkennbar sind.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von burkm

Keiner behauptet ja, dass es so Ok ist, aber diese immer wiederkehrende "Aufwallung von Entrüstung", wenn jemand dieses wagt anzusprechen ist schon erstaunlich.

Naja, es wird nicht legaler nur weil andere es auch machen......;)

GreetS Rob

Sicherlich nicht, aber der Aufschrei der Entrüstung der jedesmal zu hören / lesen ist wiederspricht der Allgemeinerfahrung bei solchen Themen des täglichen Lebens.

Zitat:

Original geschrieben von burkm

Sicherlich nicht, aber der Aufschrei der Entrüstung der jedesmal zu hören / lesen ist wiederspricht der Allgemeinerfahrung bei solchen Themen des täglichen Lebens.

Das Problem ist doch, wenn man bei dem kleinsten nicht anfängt sich an die Regeln zu halten, zieht sich das auch in die größeren Probleme hinein. Also fängt man auch schon beim kleinsten damit an.

Natürlich gibt es dann jene, die behaupten, man soll aus einer Mücke keinen Elefanten machen. Aber was ist eine Mücke und was ist ein Elefant? Die einen sehen es so, die anderen so. Daher sind solche Kommentare, "Das schadet niemanden..." oder "Mache doch daraus keinen Elefanten" etc. sehr hilfreich [Ironie].

Zu:

Zitat:

PS.:

An den kürzlich erfolgten Änderungen hinsichtlich der Zulassung von Xenon Beleuchtungssystemen ohne die aufwändige LWR und SRA, wenn 2000 Lumen Lichtstrom nicht überschritten werden, kann man ersehen, dass hier die "Spielregeln" auf die Belange der Industrie bzw. die Machbarkeit abgestimmt werden, ohne dass ansonsten gravierende Unterschiede erkennbar sind.

Es ist erkennbar, dass man die Regelung vereinfacht. Hier kommt nämlich auch noch hinzu: Weniger Watt, weniger Lichtleistung, weniger Blendung usw. Irgendwo muss nun einmal eine Grenze sein. Somit wurde die 2000 Lumen genommen, weil die noch zu verkraften sind, wenn die Lampen schlecht eingestellt sind. Was ja grundlegend auch nicht falsch ist.

Aber Regeln scheinen da zu sein, um diese zu brechen...

Grüße

Forster

OT:

Es steht jeder in seiner Verantwortung, gegebenenfalls wird er ja auch dafür belangt.

Die ewigen Moralapostel, die für andere immer alles entscheiden oder belehren wollen sind wohl eher fehl am Platz, da Ihnen ja die Berechtigung hierzu fehlt. Meist sind - zumindest im Straßenverkehr - diese dann das größere Risiko für die Allgemeinheit, weil Sie dann - auf Teufel komm raus ? - Ihre Vorstellungen (Ihr "Recht") glauben durchsetzen zu müssen, durch Abdrängen, Lichthupen etc. Im "Geheimen" sind es dann gelegentlich Diejenigen, die die deutlich schlimmeren "Fehltritte" begehen, als Diejenigen, die sie für Ihr (angebliches) Fehlverhalten "bestrafen" möchten.

Regeln werden dazu erschaffen, dass Miteinander vieler Individuen zu ermöglichen bzw. zu garantieren. Gesetze und Vorschriften sind solche Regeln. Dabei gibt es sehr wohl Abstufungen. Sie sind aber gelegentlich bzw. des Öfteren (zumindest in dem hier betreffenden Bereich) nicht selbstverständlich sondern drücken die (Wunsch-)Vorstellungen, den Gestaltungswillen und den Zeitgeist derjenigen aus, die diese Regeln gestalten. Dass diese nicht immer "wohlmeinend" sein müssen, sondern durchaus auch parteisch, weil Interessen-bezogen, findet man deshalb an vielen Stellen. Gelegentlich dienen Sie einfach nur dazu, die Interessen einer den jeweils Regierenden (Gesetzgeber) genehmen Interessengruppe (Lobbying) zu wahren, aus was für Gründen auch immer, ohne dass sie dabei einer näheren Überprüfung standhalten müssen, da sie ja "Gesetz" sind. Ob deshalb die genannte Vorschrift dem tatsächlichen Stand des technisch Möglichen bzw. Sinnvollen entspricht oder nur hier Pfründe bestimmter Gruppen wahren möchte, sei in der Beurteilung (und Verantwortung) jedem Einzelnen anheimgestellt.

Augenscheinlich ist nur hier in den Foren, dass Einige - aus was für Gründen auch immer - den "Moaralapostel" bei allseits bekannten Sachverhalten immer wieder und monoton herauskehren...

Hier schliesst sich der Kreis und ich verweise wieder auf den ersten Satz meines Posts.

/OT

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von burkm

OT:

Es steht jeder in seiner Verantwortung, gegebenenfalls wird er ja auch dafür belangt.

Die ewigen Moralapostel, die für andere immer alles entscheiden oder belehren wollen sind wohl eher fehl am Platz, da Ihnen ja die Berechtigung hierzu fehlt. Meist sind - zumindest im Straßenverkehr - diese dann das größere Risiko für die Allgemeinheit, weil Sie dann - auf Teufel komm raus ? - Ihre Vorstellungen (Ihr "Recht") glauben durchsetzen zu müssen, durch Abdrängen, Lichthupen etc. Im "Geheimen" sind es dann gelegentlich Diejenigen, die die deutlich schlimmeren "Fehltritte" begehen, als Diejenigen, die sie für Ihr (angebliches) Fehlverhalten "bestrafen" möchten.

Soweit ist alles in Ordnung, wenn es andere Personen nicht stört oder sogar behindert. Hier bei unserem Beispiel stört und behindert es, sofern die Leuchtweitenregulierung und Reinigungsanlage bei einer bestimmten Erhöhung der Lichtleistung fehlt. Somit ist es bei diesem Thema nicht Fehl am Platz, wenn man hier die Moralkeule schwingt.

Andere Themen, wie zum Beispiel Rauchen hinterm Steuer, Handy am Steuer... sieht es wiederrum anders aus und gebe dir hier vollkommen recht, weil hier, sofern die betreffenden Personen fahren können, niemanden behindern.

Nun verstanden, wo ich hinaus will?

Grüße

Forster

Die subjektive Komponente "...wenn es ander nicht stört..." gehört eigentlich nicht in diese Diskussion, weil mich stören H7 / H4 / H1 Blender auch. Sollten Sie deshalb verboten werden ?

Wer legt den Maßstab für "Störung" fest. ? Ein besseres Licht (Xenon) ist, weil eventuell heller, dann auch störend für einige Leute. Das ist alles nicht greifbar und wird dann z.T. durch willkürliche Vorschriften eingeschränkt: Vor den ersten Automobilen musste noch fahnenschwenkendes Begleitpersonal herlaufen, um die Bevölkerung zu warnen... Ein Maßstab angesichts der aus heutiger Sicht unsinnigen Maßnahme ?

Beispiele hierfür gibt es sicherlich eine ganze Anzahl.

Ein 25W Xenon Brenner mit 2000 Lumen Lichtstrom ist sicherlich eine qualitativ besser Lichtquelle als eine "müde" H1 Funzel und wäre sicherlich schon (kostengünstig und qualitativ hochwertig) weitverbreitet, wenn nicht realitätsferne und antiquierte Regulierungen, die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, entwicklungsfeindlich den Status quo vor 15 Jahren eingefroren hätten. Die bekannten negativen "Auswüchse" dieser "Illegalität" sind doch hauptsächlich nur dem Umstand geschuldet, dass es eine nicht genehme Entwicklung darstellt, die der Automobil- und Motorradindustrie hinsicht der preislischen Gestaltung ins Handwerk fuscht, der es daran gelegen ist möglichts viele Ausstattungsoptionen gegen Aufpreis an die Frau oder den Mann zu bringen.

Von den tatsächlichen Gestehungskosten wäre solch eine Xenon Standardoption mit heutigen Mitteln eher günstig zu relisieren und vermutlich schon länger in der Basisausstattung (ohne Aufpreis) enthalten.

 

am 26. März 2014 um 7:53

Zitat:

Original geschrieben von Rob _Mae

Zitat:

Original geschrieben von Marcello85

Der Linsenscheinwerfer den ich drin hab ist "legal" mit HR/DR Leuchtmitteln, also fehlts mir nur noch an dem Stecker, also bitte keine anderweitigen super intelligenten Kommentare, kenne mich langsam damit aus, suche einfach nur Hilfe mit den Steckern!?

Du hast vergessen zu schreiben das dieser Linsenscheinwerfer mit diesem Leuchtmittel geprüft wurde, es gibt ja viele Linsenscheinwerfer und viele Bestrebungen da Xenonleuchtmittel zu verbauen ;)

Weil Du erwähnst Dich damit langsam auszukennen, sind diese Scheinwerfer auch bei Motorrädern legal zu verwenden oder ist das dzt. auf PKW wie den neuen Beetle bzw. Audi A1 beschränkt ?

Ich kenne das bisher:

von 18. Juni 2012

Die D8 hat noch keine ECE-Zulassung. Das liegt an der Organisation und Arbeitsweise dieser Organisation. Bei der nächsten Sitzung der Economic Commission for Europe (ECE), Anfang August in Genf, bekommt die Technik die Genehmigung. Jene Autos, die bereits ab Werk mit 25-Watt-Xenon ausgerüstet werden, sind schon jetzt völlig legal. Sie haben eine Ausnahmegenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts. Sie wurde erteilt, um die Zeit bis zur formellen Genehmigung zu überbrücken

Du wirst momentan evtl. nicht umhin kommen einen kurzen Kabelbaum (VW ?) zu besorgen wo dieser Stecker sitzt, Nachrüstmögllichkeiten mit diesen Scheinwerfern kenne ich noch keine.

GreetS Rob

Aus meiner beruflichen Erfahrung mit Lampen kann ich Euch leider nur beunruhigen:

Wer eine D8 -Lampe in einen Scheinwerer verbaut der für eine andere Lampentype zugelassen wurde hat auf jeden Fall eine illegale Konfiguration!

Auch für D8 gibt es spezielle Scheinwerfer, die für die Verwendung mit D8 entwickelt und zugelassen wurden. Es geht da vor allem um gesetzliche Sachen wie einhalten der Lichtstärke in sog. Reichweitepunkten und nicht überschreiten von Blendwerten. Die Abbildungseigenschaften der Scheinwerfer werden sehr empfindlich durch die Lage der Lichtquelle (Wendel oder Lichtbogen) bestimmt. Ein Missmatch von wenigen 0.1mm führt schon zu einer schlechteren Lichtverteilung. Also keine Chance mit einer D8 eine H7 zu ersetzen und sich damit "legaler" zu fühlen.

Gruß, MdL

am 26. März 2014 um 8:17

TE: Ich würde an Deiner Stelle mal auf dem Schrottplatz nachfragen und so nen Stecker aus einem Unfallauto rausschneiden. Der Rest ist Versuch und Irrtum...

Und dann würd ich das einfach mal reinmachen und schauen wie es ist. No Risk - no Fun. Aber das schreib ich hier natürlich nicht offiziell.... ;)

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