Anschaffung Gebrauchtwagen, gewerblich vs. privat
Hallo zusammen,
ich plane die Anschaffung eines Gebrauchtwagens und möchte mir vorher gerne euren Rat einholen.
Es soll ein CLS 350 Bj. '14-'16 werden, der sich preislich um die 35.000 Euro bewegt. Jährliche Fahrleistung ca. 30.000 km, davon ca. 50-80 % gewerblich, Rest privat.
Die Anschaffung kann ich allen Variationen erfolgen: auf mich als Privatperson oder auf eine GmbH, bar oder finanziert. Bereitschaft ein Fahrtenbuch zu führen vorhanden, 1 % alternativ. Kilometerpauschale ok, Aufwand zur Berechnung der tatsächlichen Kilometerkosten auch ok.
Ich habe mich sehr tief in die Materie eingelesen und habe verschiedene Berechnungen durchgeführt. Ob bar oder finanziert spielt mMn keine Rolle. Weitere Fälle kann ich ausschließen:
- GmbH + 1 %, weil sehr hoher Bruttolistenpreis und entsprechend hoher geldwerter Vorteil
- Privat + 30 ct. Kilometerpauschale, weil zu gering
Es bleiben also übrig:
- GmbH + Fahrtenbuch
- Privat + tatsächliche Kilometerkosten
Soweit richtig?
Privat wäre mir insofern lieb, als dass der Wagen "mir gehört" und ich mit ca. 80 bis 90 ct. pro Kilometer immernoch gut entschädigt werde. Besteht hier aufgrund der hohen betrieblichen Nutzung das Risiko, dass das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugerechnet wird?
Gewerblich hat den Charme, dass die Umsatzsteuer bei sämtlichen Käufen wie Treibstoff, Reifen, Reparatur etc. wegfällt.
Wie kann ich hier eine sinnvolle Entscheidung treffen? Nochmal beide Fälle sauber in Excel durchrechnen? Oder gibt es eine klar favorisierte Lösung?
Mit einem Neuwagenleasing im Bereich zwischen 600 und 800 Euro brutto monatlich liege ich auf jeden Fall kostenmäßig höher, daher keine Option.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Nein!
Aber die Frage kannst Du Dir mit Rechnen eigentlich selbst beantworten ... 😉
Nehmen wir mal an, Du findest mit einem Tag Recherche eine Lösung, die Dir 100 € pro Monat spart und das über einen Nutzungszeitraum von 3 Jahren, dann sind das 3.600 €.
Um an einem 8-Stunden-Tag diese 3.600 € im Gewerbe zu verdienen, müßtest Du pro Stunde Arbeit 450 € verdienen.
Das hieße dann monatlich über 70.000 € oder rund 850.000 € jährlich. Wenn man das verdient, braucht man sich natürlich keine Gedanken mehr über eine optimierte Lösung machen 😁
XF-Coupe
16 Antworten
Wie kommst du auf die enormen 80 bis 90 Cent pro Kilometer? Realistisch werden wohl eher 50 Cent sein.
Jetzt unabhängig vom speziellen Fall frage ich mich bei sowas immer folgendes:
Würde man die Zeit, die man in Recherche, Rechnerei und Informationsbeschaffung setzt, nutzen um mit seinem Gewerbe Geld zu verdienen, würde das dann nicht sämtliche Sparpotentiale bei weitem wettmachen?
Nein!
Aber die Frage kannst Du Dir mit Rechnen eigentlich selbst beantworten ... 😉
Nehmen wir mal an, Du findest mit einem Tag Recherche eine Lösung, die Dir 100 € pro Monat spart und das über einen Nutzungszeitraum von 3 Jahren, dann sind das 3.600 €.
Um an einem 8-Stunden-Tag diese 3.600 € im Gewerbe zu verdienen, müßtest Du pro Stunde Arbeit 450 € verdienen.
Das hieße dann monatlich über 70.000 € oder rund 850.000 € jährlich. Wenn man das verdient, braucht man sich natürlich keine Gedanken mehr über eine optimierte Lösung machen 😁
XF-Coupe
...
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Zitat:
@XF-Coupe schrieb am 13. August 2018 um 15:55:45 Uhr:
Das hieße dann monatlich über 70.000 € oder rund 850.000 € jährlich. Wenn man das verdient, braucht man sich natürlich keine Gedanken mehr über eine optimierte Lösung machen 😁
Hmm, dann versteh ich nicht, warum sich Leute selbstständig machen?
Ich gehe davon aus, dass 70.000 / Monat schon das Minimum sind, was man verdienen sollte.
Wovon soll man sonst leben?
Zitat:
@Goify schrieb am 13. August 2018 um 15:44:06 Uhr:
Wie kommst du auf die enormen 80 bis 90 Cent pro Kilometer? Realistisch werden wohl eher 50 Cent sein.
Bei einem 4 Jahre alten Wagen geht das Finanzamt von einer Restnutzungsdauer von 2 Jahren aus, wodurch sich eine enorme Abschreibung ergibt (hier 17.500 Euro jährlich). Diese Abschreibung + Wartungskosten, die bei einem Fahrzeug dieser Klasse auch nicht zu vernachlässigen sind, führen zu 80 bis 90 ct. tatsächlichen Kilometerkosten. Und das ist noch wenig. Rechne dir das mal bei einem neueren Oberklassefahrzeug aus, da fällst du vom Stuhl. ;-)
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. August 2018 um 15:48:36 Uhr:
Jetzt unabhängig vom speziellen Fall frage ich mich bei sowas immer folgendes:Würde man die Zeit, die man in Recherche, Rechnerei und Informationsbeschaffung setzt, nutzen um mit seinem Gewerbe Geld zu verdienen, würde das dann nicht sämtliche Sparpotentiale bei weitem wettmachen?
Vollkommen richtiger Gedanke. Man muss verdammt aufpassen, nicht zu viel Zeit in solche Aktivitäten zu stecken! Wie XF-Coupe geschrieben hat, kann es sich trotzdem lohnen.
... im Zweifelsfall, läßt sich das auch durch ein Gespräch mit dem Steuerberater klären.
@Zille: Klar alle Selbständigen verdienen mindestens 1 Mio im Jahr und besch... das Finanzamt (Achtung Ironie!)
Aber auf meine alten Tage lohnt es sich nicht mehr, mich selbständig zu machen 😉
XF-Coupe
Zitat:
@Fuß aus Blei schrieb am 13. August 2018 um 15:59:49 Uhr:
Vollkommen richtiger Gedanke. Man muss verdammt aufpassen, nicht zu viel Zeit in solche Aktivitäten zu stecken! Wie XF-Coupe geschrieben hat, kann es sich trotzdem lohnen.
Ich erwisch mich auch immer noch ab und zu bei sowas 😁
Man kann die private Abschreibung seines Privatfahrzeugs als Kilometerkosten seiner eigenen Firma je Firmen-Kilometer in Rechnung stellen?
Bedenke auch, dass es am Ende auch eine Art linke Tasche zu rechte Tasche wird.
Zitat:
@Goify schrieb am 13. Aug. 2018 um 16:34:10 Uhr:
Man kann die private Abschreibung seines Privatfahrzeugs als Kilometerkosten seiner eigenen Firma je Firmen-Kilometer in Rechnung stellen?
Natürlich nicht. Aber den betrieblich veranlassten Teil schon.
Wenn du also z. B. 30 % betrieblich unterwegs bist, dann legst du 30 % der Benzinkosten, 30 % der Reparaturkosten und eben auch 30 % der AfA ein.
Allerdings gehen Privateinlagen bei einer GmbH gar nicht so einfach. Du könntest aber dein Fahrzeug an deine GmbH vermieten.
Im großen und ganzen ist das doch Latte.
Bei einer genaueren Betrachtung gibt es schon Vor- und Nachteile, aber meist sind das Spezialfälle, die eh nicht eintreten oder von der Vollkaskoversicherung gedeckt sind (Diebstahl vor der Haustür z.B.)
Hast du das Geld privat bar rumliegen, kauf ihn privat und rechne die Kilometer mit Kilometergeld ab.
Musst du finanzieren, mach das über die GmbH. Eine GmbH hat man *auch* aus Haftungsgründen, und warum soll man sich da einen Privatkredit ans Bein binden? Für den haftet man ja selbst, wenn die GmbH im Worst-Case-Szenario insolvent wird.
(Insolvent? Ich? Never ever! Das haben 100.000 Andere aber auch schon gedacht, bevor ihr Hauptabnehmer Pleite ging ...)
> 50% gewerblich = notwendiges Betriebsmittel ---> Fahrtenbuch oder pauschal
Mit den 2 Jahren Abschreibung wäre ich auch vorsichtig. Manches Finanzamt macht bei einem 4 Jahre alten Gebrauchtwagen der Oberklasse auch gerne weitere 4 Jahre Nutzungsdauer daraus.
PS: Kann zu langen Diskussionen führen...
Hallo @Fuß aus Blei,
mit den von Dir genannten Recherchen legst Du bereits einige Grundlagen. Als Steuerfachmann gebe ich jedoch zu bedenken, dass die Umsatzsteuer bei der Vermietung des Kfz an die GmbH verloren gehen kann, aber nicht muss (bspw. Vermietungsgesellschaft). Biete ziehe auch den Erwerb mit ein (brutto, differenzbesteuert oder von privat).
Beachte bitte auch, dass bei der Bestimmung der weiterzuberechnenden Aufwendungen eine vernünftige Datenerfassungsbasis (ähnlich einem Fahrtenbuch) vorliegt. Warum sollte eine (Gesellschafter-/Geschäftsführer-) Rechnung "an sich selbst - sprich GmbH -" ohne Diskussion akzeptiert werden... .
"....auf eine GmbH": Ich habe unterstellt, dass Du über 50% der Anteile hälst.
Im Fall eines Erwerbs durch die GmbH beachte bitte auch die Kostendeckelung als Begrenzung der privaten Nutzungswertversteuerung der sowie die Versteuerung der Fahrten zu Arbeit bei der Vergleichsrechnung.
Schlussendlich gebe ich den Verwaltungsaufwand einzelner Lösungen zu bedenken. Mein Tip: Eine belastbare verwaltungsökonomische Lösung wird im Alltag und bei einer Betriebsprüfung der bessere Weg sein, statt einer komplizierten steueroptimalen jedoch anfälligen Variante den Vorzug zu geben.
P.S.: Die Restnutzungsdauer für Gebrauchtgegenstände normierte der Gesetzgeber nicht, infolgedessen Deine Herleitung von 2 Jahren zwar eine vertretbare, jedoch eher praxisferne Lösung, skizziert.
Michael