Anordnung auf MPU wegen "ADHS"
Hallo zusammen,
ich mache zurzeit meinen Führerschein und bin fast fertig mit der Theorie, habe auch erst 4 Praxisstunden hinter mir, beim Bürgerbüro habe ich aus Naivität angegeben, dass ich Methylphenidat, (Ritalin) aufgrund meiner Erkrankung (ADHS) einnehme.
Das Problem ist jetzt, dass ich eine MPU bzw. ein Gutachten machen muss das mich insgesamt 1195 Euro kosten wird!
Ich wollte hier fragen, ob das alles überhaupt gerechtfertigt ist, ich mache gerade nur meinen Führerschein, bin noch nicht mal fertig und muss jetzt über 1000 Euro zahlen, wenn ich als "fahrtüchtig" erklärt werden möchte.
Ich bitte um schnelle Antwort, bin am verzweifeln, auf dem Antrag für die MPU stand das es "mehrere hundert Euro" kosten kann, jetzt sehe ich hier auf dem Brief der MPU Stelle, dass sie 1195 Euro von mir haben wollen für das psychologische -und ärztliche Gutachten, ich komme mir echt verarscht vor.
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Ein RAT für`s Leben wäre, niemals Fremden mehr verraten,
als unbedingt unvermeidbar nötig.
Jedes Amt des Staats will Dir nie was Gutes, nur mehr Geld
für den Staat....Trotzdem wünsche ich Dir Alles Gute...
56 Antworten
Hier schießt das Amt weit über das Ziel hinaus.
Ich habe ADHS und hatte einige Zeit Medikinet genommen, beim führen meines Autos mußte ich nur eine Rezeptkopie dabei haben falls es Probleme geben sollte.
Hier ein Auszug zu ADHS und MPU.
Früher ging man davon aus, dass es sich um eine Kinderkrankheit handelt. Die Behandlungen werden jedoch immer häufiger auch im Erwachsenenalter fortgeführt. Dies kann insbesondere dann problematisch werden, wenn die Krankheit medikamentös behandelt wird. Die gängigen Medikamente (z. B. Concerta, Ritalin, Medikinet) enthalten Methylphenidat.
Methylphenidat ist ein Amphetamin, das unter das BtMG fällt. Hieraus können sich Probleme bei der Erteilung des Führerscheins oder beim Führen eines Fahrzeugs ergeben. Nach § 11 Abs. 2 FeV kann die Führerscheinbehörde ein medizinisches oder medizinisch- psychologisches Gutachten (MPU) anfordern, wenn Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen. Dies wird oft von den Führerscheinbehörden zum Anlass genommen, auch bei ADHS ein entsprechendes Gutachten anzufordern. Dies ist nicht gerechtfertigt.
Bei der Einnahme von Medikamenten, die dem BtMG unterliegen, reicht es im Allgemeinen aus, ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich ergibt, dass das Medikament zur Behandlung der Krankheit verschrieben und erforderlich ist.
ADHS ist nicht als Krankheit in der Anlage 4 FeV aufgeführt. Wenn keine sonstigen Tatsachen vorliegen, die auf eine körperliche Beeinträchtigung, auf eine geistige Einschränkung oder auf ein auffälliges Verhalten schließen lassen, können Zweifel nicht begründet werden. Die Fahrerlaubnisbehörde muss hier weitere konkrete tatsächliche Anhaltspunkte feststellen.
Und hier noch eine Verlinkung zu einem Anwalt der es ganz gut Erklärt.
https://www.kanzleipfeffer.de/post/adhs-und-strassenverkehr
Hallo@carchecker75 , herzlichen Dank für Deine Mühe, dem
TE bei seinem Problem zu helfen. Deine Abschrift kann der TE
1:1 übernehmen.
Ich denke, der behandelnde Arzt, der auch das Medikament verschreibt,
sollte zwecks Ausstellung eines ATTESTS diesbezüglich angesprochen
werden.
Mit diesem Wissen sollte die MPU abgewendet werden können.
Zitat:
@carchecker75 schrieb am 20. Nov. 2020 um 18:6:18 Uhr:
Und hier noch eine Verlinkung zu einem Anwalt der es ganz gut Erklärt.
https://www.kanzleipfeffer.de/post/adhs-und-strassenverkehr
Der Anwalt sagt letztendlich es ist alles erlaubt was der Arzt für richtig hält. Ob die Kopie eines Attest bei einem positiven Drogenschnelltest bei der Verkehrskontrolle etwas hilft glaube ich da fast weniger.
@TE auch wenn du es scheinbar nicht hättest angeben müssen, das Kind ist ja schon im Brunnen. Hast du schon einmal bei deiner Krankenkasse nachgefragt ob die die Kosten übernehmen würden? Oder beim Arbeitsamt? Wenn dir jemand die Kosten für die MPU ersetzt halte ich das für die bessere Variante als mit Attest.
Habe den Thread gerade entdeckt und muss sagen, ich bin schockiert.
Widerspricht für mich dem dritten Artikel unseres Grundgesetzes:
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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Wieso widerspricht eine MPU-Anordnung dem Grundgesetz? Er wird nicht benachteiligt, indem man ihm die Fahrerlaubnis bedingungslos verweigert, er erhält die Chance, wenn er durch ein ärztliches Gutachten oder durch die MPU (wie bitter das für den Betroffenen auch sein mag) die Fahrtauglichkeit trotz der Einschränkung belegen kann, seine Fahrerlaubnis.
Ein Verwandter von mir hat nach einem Unfall in Kinderzeiten (explodierende Mineralwasserflasche) ein Auge verloren und auf dem anderen Auge eine ziemliche Sehschwäche. Er ist definitiv durch diese Sache behindert, kann auch keinen Führerschein machen, weil er eben nicht die Anforderungen an die Mindest-Sehstärke erbringen kann - in dem Fall empfinde ich das ebenfalls nicht als Benachteiligung, obwohl er definitiv keine Fahrerlaubnis erhalten kann, weil ihm die Voraussetzungen abgehen.
Ich finde, dass man nicht immer gleich die ganz große Kelle mit Diskriminierung, Art. 3 GG und so auspacken muss - irgendwo findet auch die Freiheit des Einzelnen ihre Grenze. Und zwar genau dort, wo andere ggf. gefährdet werden können. Hier steht im Raum, dass das Medikament die Fahrtüchtigkeit dermaßen beeinflussen könnte, dass andere gefährdet werden - somit wird auch in Grundrechte anderer Menschen (Recht auf körperliche Unversehrtheit) eingegriffen, wenn man hier die begründeten Zweifel nicht ausräumen lässt. Nur mal so, weil ja gerade die Grundrechte angebracht wurden...
Zitat:
@Bamako schrieb am 21. November 2020 um 17:37:11 Uhr:
Habe den Thread gerade entdeckt und muss sagen, ich bin schockiert.
Widerspricht für mich dem dritten Artikel unseres Grundgesetzes:Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das hat doch nix damit zu tun. Wenn man nun mal nicht Auto fahren sollte, weil man die körperlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, dann ist das eben so.
In diesem Fall sehe ich zwar auch keinen Grund ihm den Lappen zu verweigern, aber ein Gutachten wäre schon sinnvoll. Nur gleich ne MPU halte ich für übertrieben.
Zitat:
@VStromtrooper schrieb am 21. November 2020 um 17:47:50 Uhr:
irgendwo findet auch die Freiheit des Einzelnen ihre Grenze. Und zwar genau dort, wo andere ggf. gefährdet werden können.
Die potentielle Gefährdung ist im vorliegenden Fall rein fiktiv und unbewiesen, wohingegen sie bei fehlendem oder erheblich reduziertem Augenlicht offensichtlich ist; es entsteht der Eindruck, daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 21. November 2020 um 18:26:47 Uhr:
In diesem Fall sehe ich zwar auch keinen Grund ihm den Lappen zu verweigern, aber ein Gutachten wäre schon sinnvoll. Nur gleich ne MPU halte ich für übertrieben.
Gegen ein ärztliches Attest oder eben auch ein Gutachten spricht gar nichts; aber auch das hätte vor Beginn der Fahrausbildung vorzuliegen, und es wäre auch Aufgabe der Fahrschule, darauf hinzuweisen, daß derartiges nötig ist oder sein könnte.
Bei Einnahme von Drogen ist immer die Eignung zu prüfen. Ritalin gehört zur betroffenen Stoffgruppe.
Die Fahreignung kann auch über ein ärztliches Gutachten erfolgen. Die Anordnung einer MPU verstößt meines Erachtens nicht gegen das Grundgesetz, ist aber hier aus meiner Sicht unangemessen.
Die Fahrschule hat damit nichts zu tun.
Zitat:
@9891 schrieb am 21. November 2020 um 09:00:29 Uhr:
....
Hast du schon einmal bei deiner Krankenkasse nachgefragt ob die die Kosten übernehmen würden? Oder beim Arbeitsamt? Wenn dir jemand die Kosten für die MPU ersetzt halte ich das für die bessere Variante als mit Attest.
die Krankenkasse bezahlt den Arzt schon nicht für die Erstellung eines Attests, auch nicht für ein Gutachten und erst recht nicht für eine MPU - es gilt §12 SGB V ; das sind doch keine medizinisch notwendigen Dinge oder kurative Leistungen
Arbeitsamt zahlt das sicher auch nicht;
das sind echt seltsame Vorstellungen vom "Fürsorgeversorgungsstaat", der alles mögliche bezahlen soll.....
Zitat:
@Rasanty schrieb am 21. November 2020 um 22:15:32 Uhr:
Bei Einnahme von Drogen ist immer die Eignung zu prüfen. Ritalin gehört zur betroffenen Stoffgruppe.Die Fahreignung kann auch über ein ärztliches Gutachten erfolgen....
Ritalin ist zwar bei den Btm aufgeführt, jedoch als verkehrsfähige Substanz, da auch als Medikament erhältlich; bei bestimmungsgemäßer Einnahme eines Medikamentes kann gegen einen unauffälligen Fahrer auch kein Bußgeld verhängt, kein Fahrverbot angeordnet werden.
es gilt die sog. "Medikamentenklausel" des § 24a II 3 StVG ;
ein Attest sollte reichen, ein Gutachten wäre vllt. noch hinnehmbar, Forderung einer MPU ist m.E. völlig übergriffig und evtl. wirklich diskriminierend; die Verhältnismäßigkeit ist nicht gewahrt;
wenn es sich um einen unbescholtenen FS-Kandidaten handelt, kann man Diesen nicht aufgrund einer medikamentös eingestellten Erkrankung wie bei einer nachgewiesenen oder vermuteten Fahrt unter Drogeneinfluss behandeln; der FS-Kandidat ist ja kein Beschuldigter und hat als Patient auch Rechte;
Die Beantwortung solcher Gesundheitsfragen sollte man sich immer sehr genau überlegen und auch, ob die Fragen danach überhaupt rechtens sind; das sind sensible persönliche Daten, die nicht bei jedem Verwaltungsakt einfach mal so abgefragt werden dürfen;
wenn das so wäre könnten die FS-Behörden demnächst allen Menschen Fragebögen zu Erkrankungen und Medikamenteneinnahmen schicken und bei Nichtbeantwortung die Fahrerlaubnis entziehen....
Zitat:
@remix schrieb am 22. Nov. 2020 um 01:42:03 Uhr:
das sind echt seltsame Vorstellungen vom "Fürsorgeversorgungsstaat", der alles mögliche bezahlen soll.....
Dann sieh dich mal um was alles bezahlt wird... Die Krankenkasse (ist übrigens nicht der Staat) zahlt auch verstellbare Bürotische (laut Auskunft Büroausstatter, vielleicht war auch die Unfallkasse gemeint) oder orthopädische Betten. Also warum nicht die Maßnahmen um trotz Erkrankung am Alltagsleben Teil zu nehmen?
Das Arbeitsamt zahlt auch alle möglichen Fortbildungen, Führerscheine, Maßnahmen..., also warum nicht dem TE den außergewöhnlichen Teil seines Führerscheins um Ausbildung und Beruf ergreifen zu können?
Alle möglichen Dinge werden von der Sozialgemeinschaft getragen, oft auch selbstverschuldete, aber gerade so ein Fall wird bis aufs Letzte geprüft und mit Kosten belegt.
Zitat:
@remix schrieb am 22. November 2020 um 01:42:03 Uhr:
Ritalin ist zwar bei den Btm aufgeführt, jedoch als verkehrsfähige Substanz, da auch als Medikament erhältlich; bei bestimmungsgemäßer Einnahme eines Medikamentes kann gegen einen unauffälligen Fahrer auch kein Bußgeld verhängt, kein Fahrverbot angeordnet werden.
es gilt die sog. "Medikamentenklausel" des § 24a II 3 StVG ;ein Attest sollte reichen, ein Gutachten wäre vllt. noch hinnehmbar, Forderung einer MPU ist m.E. völlig übergriffig und evtl. wirklich diskriminierend; die Verhältnismäßigkeit ist nicht gewahrt;
So würde ich das auch sehen.
Ich gehe zumindest davon aus, dass du bei der Polizei eine blütenweise Weste hast.
Zitat:
@9891 schrieb am 22. November 2020 um 08:13:33 Uhr:
Dann sieh dich mal um was alles bezahlt wird... Die Krankenkasse (ist übrigens nicht der Staat) zahlt auch verstellbare Bürotische - definitiv nein (laut Auskunft Büroausstatter, vielleicht war auch die Unfallkasse gemeint - dann erzählt der Unsinn) oder orthopädische Betten - nö, höchstens Krankenbetten für Bettlägerige Patienten; Also warum nicht die Maßnahmen um trotz Erkrankung am Alltagsleben Teil zu nehmen? - das gilt Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelkatalog
eine MPU ist aber kein HilfsmittelDas Arbeitsamt zahlt auch alle möglichen Fortbildungen, Führerscheine, Maßnahmen..., also warum nicht dem TE den außergewöhnlichen Teil seines Führerscheins um Ausbildung und Beruf ergreifen zu können?
eine MPU ist keine Fortbildung 😁 - und da der TE hier den FS ja wohl auch nicht vom Amt bezahlt bekommt.....
auch die Brille, die beim Fahren evtl. getragen werden muss, wird mit ganz wenigen Ausnahmen nicht von der GKV getragen, auch nicht eine Winterjacke, damit man sich nicht erkältet, oder Schuhe; auch der Führerscheinsehtest, das Gutachten für LKW-Führerschein, Reiseimpfungen, Tauglichkeitsuntersuchungen für Sporttauchen usw. sind keine Kassenleistung;
solche Leistungen von der GKV zu fordern ist einfach nur dreist - das ist Sozialromantik von vor 40 Jahren, die GKV hat bekanntermaßen derzeit ganz andere Probleme/Ausgaben;
man sollte mit solchen Aussagen zurückhaltend sein - das schürt nur überzogenes Anspruchsdenken...
Gruß rmx
Zitat:
@remix schrieb am 22. Nov. 2020 um 10:31:22 Uhr:
solche Leistungen von der GKV zu fordern ist einfach nur dreist - das ist Sozialromantik von vor 40 Jahren, die GKV hat bekanntermaßen derzeit ganz andere Probleme/Ausgaben;man sollte mit solchen Aussagen zurückhaltende sein - das schürt nur überzogenes Anspruchsdenken...
Es geht um unverhältnismäßige Mehrbelastung einzelner Personen ohne eigenes Verschulden, nicht um Bedarf des täglichen Lebens oder Luxusgüter.
Den LKW Schein inklusive Untersuchung gibt es auch mal ratzfatz als Umschulungsmaßnahme bezahlt. Problem Azubis, solche die mit 25 die dritte Lehrstelle antreten werden auch gepampert und teilweise per Taxi zur Ausbildung gefahren.
Hier ist ein Unterschied, dreist ist, dass jemand im Sozialsystem (das auch von meinen Einkommen finanziert wird) mit einer Erkrankung alleine gelassen wird, während andere jeden Scheiß bezahlt bekommen.
Zitat:
@remix schrieb am 22. November 2020 um 10:31:22 Uhr:
Zitat:
@9891 schrieb am 22. November 2020 um 08:13:33 Uhr:
Dann sieh dich mal um was alles bezahlt wird... Die Krankenkasse (ist übrigens nicht der Staat) zahlt auch verstellbare Bürotische - definitiv nein (laut Auskunft Büroausstatter, vielleicht war auch die Unfallkasse gemeint - dann erzählt der Unsinn) oder orthopädische Betten - nö, höchstens Krankenbetten für Bettlägerige Patienten; Also warum nicht die Maßnahmen um trotz Erkrankung am Alltagsleben Teil zu nehmen? - das gilt Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelkatalog
eine MPU ist aber kein HilfsmittelDas Arbeitsamt zahlt auch alle möglichen Fortbildungen, Führerscheine, Maßnahmen..., also warum nicht dem TE den außergewöhnlichen Teil seines Führerscheins um Ausbildung und Beruf ergreifen zu können?
eine MPU ist keine Fortbildung 😁 - und da der TE hier den FS ja wohl auch nicht vom Amt bezahlt bekommt.....
auch die Brille, die beim Fahren evtl. getragen werden muss, wird mit ganz wenigen Ausnahmen nicht von der GKV getragen, auch nicht eine Winterjacke, damit man sich nicht erkältet, oder Schuhe; auch der Führerscheinsehtest, das Gutachten für LKW-Führerschein, Reiseimpfungen, Tauglichkeitsuntersuchungen für Sporttauchen usw. sind keine Kassenleistung;
solche Leistungen von der GKV zu fordern ist einfach nur dreist - das ist Sozialromantik von vor 40 Jahren, die GKV hat bekanntermaßen derzeit ganz andere Probleme/Ausgaben;
man sollte mit solchen Aussagen zurückhaltend sein - das schürt nur überzogenes Anspruchsdenken...
Gruß rmx
Ich ergänze sogar, dass eine ambulante Druckkammerbehandlung seit Jahren aus dem Katalog gestrichen wurde, auch wenn es sich um ein ziemliches Problem handelt, wenn man so eine Kammer aufsucht.
Und nun wieder BTT
Ich finde das gut das hin und wieder die GKV auch für behinderte da ist und bezahlt...