Anonymverfügung (Parken in Österreich)

Hallo Leute,

heute habe ich ein Schreiben von „Magistrat der Stadt Wien“ erhalten.

Angelastete Verwaltungsübertretung:
„Abstellen des Fahrzeuges, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Demnach haben Sie die Parkometerabgabe fahrlässig genutzt.“

Ich bin in der besagten Zeit tatsächlich in Wien gewesen und habe dort geparkt. Allerdings habe ich kein Blatt unterm Scheibenwischer gehabt oder sonstiges.

Offener Strafbetrag: 48 Euro

Das ist für mich ein unfassbar hoher Betrag.
Welche Möglichkeiten habe ich nun? Hat jemand diese Erfahrung gemacht? Was passiert, wenn ich es nicht zahle?

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@barchko schrieb am 19. Oktober 2017 um 16:14:16 Uhr:


Offener Strafbetrag: 48 Euro Das ist für mich ein unfassbar hoher Betrag.

Mit Österreich haben wir ein Abkommen.

Es ist - anders als bei uns - im Ausland üblich, Ahndungen so zu beziffern, dass der Kunde daraus etwas lernt (klar, gibt auch Unbelehrbare).

Also lerne und zahle. Unfassbar ist das gar nicht - in manchen Ländern Europas vieeeeel teurer.

Schreiben die Österreicher keine Rechtsmittelbelehrung dazu (weil du hier im Forum fragst)?

Wenn schon, dann mit vollständigen Angaben - also wie viele Stunden geparkt und wie den Beginn des Parkens dargestellt. Wenn da nichts von Parkscheibe steht, würde meine Logik mir sagen, dass man am Automaten einen Parkschein zieht und wenn man vor 3 Stunden wegfährt, nichts bezahlen muss. So ist das bei mir bekannten Regelungen in Deutschland - z. B. am Flughafen, wo die ersten 15 Minuten frei sind.

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Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 19. Oktober 2017 um 18:04:35 Uhr:


Bitte um Übersetzung für die Leute aus dem Voralpenland nördlich der Donau......oder so 😉

Um nicht die Googlekeule zu schwingen 😁
Trafik = Verkaufsstelle für Tabakwaren 😛

PS: Die Eitrige gibts gleich neben der abgebildeten Trafik

Trafik

aber die verkaufen auch Parktickets und Tram - Bus-etc.... wo ist da das Problem??
in D heisst es halt Kiosk - aber da gibt's die Sachen seltenst

Zitat:

@KNUT-VIII. schrieb am 20. Oktober 2017 um 12:17:32 Uhr:


aber die verkaufen auch Parktickets und Tram - Bus-etc.... wo ist da das Problem??
in D heisst es halt Kiosk - aber da gibt's die Sachen seltenst

Also ich habe damit keins, ich finde sowas eher spannend.

Ich würde die Anonymverfügung einfach bezahlen wenn du das nicht machst wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und das wird dann richtig teuer. Man kann erst gegen ein Verwaltungsstrafverfahren Beschwerde einlegen nicht gegen eine Anonymverfügung das ist nur ein Angebot der Behörde es ohne weitere Ermittlungen gegen Bezahlung der Gebühr gut sein zu lassen.

Da es die meisten von euch nicht wissen in Österreich gilt die sogenannte Halterhaftung nicht die Lenkerhaftung also ist es egal wer falsch geparkt hat der Halter hat dafür zu sorgen das er nur solchen Leuten sein Fahrzeug anvertraut für sie er möglicherweise die Haftung übernimmt.

Bei Nichtbezahlen der Anonymverfügung wird wie oben beschrieben ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und solltest du da die Vogel Strauß Taktik anwenden wird es nur schlimmer. Sobald das Verfahren eingeleitet wird haftest du egal ob du glaubhaft machen kannst das da jemand Anderer geparkt hat du haftest als Halter für jeden Fahrer bei Parkverstößen.

Auch wird die Verwaltungstrafe in der ganzen Europäischen Union vollstreckt. Deshalb würde ich einfach bezahlen und das ist ein gut gemeinter Rat.

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Zitat:

@Johnny202 schrieb am 23. Oktober 2017 um 14:08:31 Uhr:


Sobald das Verfahren eingeleitet wird haftest du egal ob du glaubhaft machen kannst das da jemand Anderer geparkt hat du haftest als Halter für jeden Fahrer bei Parkverstößen.

Nicht in Deutschland

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 23. Oktober 2017 um 14:08:31 Uhr:


Auch wird die Verwaltungstrafe in der ganzen Europäischen Union vollstreckt.

nur wenn ein Fahrer feststeht

Zitat:

@Johnny202 schrieb am 23. Oktober 2017 um 14:08:31 Uhr:


Deshalb würde ich einfach bezahlen und das ist ein gut gemeinter Rat.

zumindest wenn man vorhat, Österreich in naher Zukunft noch zu besuchen

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Okt. 2017 um 14:13:45 Uhr:


@Johnny202 schrieb am 23. Oktober 2017 um 14:08:31 Uhr: Sobald das Verfahren eingeleitet wird haftest du egal ob du glaubhaft machen kannst das da jemand Anderer geparkt hat du haftest als Halter für jeden Fahrer bei Parkverstößen.

Nicht in Deutschland

@Johnny202 schrieb am 23. Oktober 2017 um 14:08:31 Uhr:Auch wird die Verwaltungstrafe in der ganzen Europäischen Union vollstreckt.

nur wenn ein Fahrer feststeht

@Johnny202 schrieb am 23. Oktober 2017 um 14:08:31 Uhr😁eshalb würde ich einfach bezahlen und das ist ein gut gemeinter Rat.

zumindest wenn man vorhat, Österreich in naher Zukunft noch zu besuchen

@Kai R.
Dir ist schon klar das da Österreichisches Recht zu Anwendung kommt und man sich da nicht einfach rausreden kann das man in Deutschland wohnt?

@Johnny: Dir ist aber klar, dass in D nur geahndet werden kann, was auch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist? In Österreich können die Ösis vollstrecken was sie wollen, auch gegen Deutsche. Aber für die Vollstreckung in D gilt, dass nur gegen einen Fahrer vollstreckt werden kann und daher Bescheide, die aus einer Halterhaftung stammen, nicht vollstreckbar sind.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Okt. 2017 um 14:47:18 Uhr:


@Johnny: Dir ist aber klar, dass in D nur geahndet werden kann, was auch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist? In Österreich können die Ösis vollstrecken was sie wollen, auch gegen Deutsche. Aber für die Vollstreckung in D gilt, dass nur gegen einen Fahrer vollstreckt werden kann und daher Bescheide, die aus einer Halterhaftung stammen, nicht vollstreckbar sind.

Dann erklär mir jetzt bitte mal ob in Deutschland wegen Falschparken der Halter oder der Fahrer haftet? Da bin ich jetzt Mal gespannt!

der Halter haftet nicht für das Delikt, es werden ihm nur die Verwaltungskosten für die Bearbeitung des Falles pauschal auferlegt. Diesen kleinen Kunstgriff hat man gewählt, weil man für die Sache den Halter nicht bestrafen kann.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. Okt. 2017 um 15:13:33 Uhr:


der Halter haftet nicht für das Delikt, es werden ihm nur die Verwaltungskosten für die Bearbeitung des Falles pauschal auferlegt. Diesen kleinen Kunstgriff hat man gewählt, weil man für die Sache den Halter nicht bestrafen kann.

Welche aber höher sind als die Anonymverfügung. Ich würde einfach zahlen und gut ist.

Jupp.
Der Halter zahlt nur die Auslagen der Behörde, i.d.r. 23,50.

Konnte mich auch schon mal nicht an den Fahrer erinnern, weil mir das Bußgeld mit 35 Euro (Parkverstoß) zu teuer war.
11,50 gespart 😉

Hatte auch schon mal ein Zettelchen von den netten Salzburgern untern Wischer. Hab die Kurzparkzone übersehen und stand 3 Tage direkt vorm Hotel (Ordnungsgemäß parken wäre genauso teuer gewesen, nur hätte ich dann noch laufen müssen).
Waren aber nur 25 Euro und für das Vergehen i.O.

Da mach ich mir keinen Stress.

die Deutschen Verwaltungskosten sind 28,50 €. Die Anonymverfügung ist 48.- €. Ich weiß nicht, ob auch für ausländische Verfehlungen deutsche Verfahrenskosten eingetrieben werden dürfen.

Zahlen ist sinnvoll, wenn man in den nächsten Jahren wieder nach Österreich will. Verpflichtend ist es nicht.

Zitat:

@kiaora schrieb am 20. Oktober 2017 um 11:34:33 Uhr:



Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 19. Oktober 2017 um 18:04:35 Uhr:


Bitte um Übersetzung für die Leute aus dem Voralpenland nördlich der Donau......oder so 😉

Um nicht die Googlekeule zu schwingen 😁
Trafik = Verkaufsstelle für Tabakwaren 😛

PS: Die Eitrige gibts gleich neben der abgebildeten Trafik

Jetzt wo du das Bild gepostet hast ist es klar.

Tabak "HANDEL"
Tabak "VERKEHR"

kommt aus französischem trafic oder siehe Englisch traffic= Verkehr.

Ich kannte das Wort TRAFIK natürlich aber was es wirklich heisst hatte ich keine Ahnung.

So einfach ist das.

Einfach ein französisches Wort für Verkehr, Handel und fertig.

Ich finde die Regelung in Wien bzgl. der Kurzparkzonen absolut unverständlich für Ausländer. Wie bitte KANN man das denn verstehen wenn man zum ersten Mal Wien besucht?

Ich habe gehört, dass man sich bereits im Vorfeld über die Gepflogenheiten schlau machen kann, wenn man mit dem Auto in eine fremde Stadt fährt. Wenn man’s dann nicht kapiert, fährt man mit dem Zug oder hält ein Bündels Geldes bereit zwecks Ablasshandel.

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