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Anonymverfügung (Parken in Österreich)

Themenstarteram 19. Oktober 2017 um 14:14

Hallo Leute,

 

heute habe ich ein Schreiben von „Magistrat der Stadt Wien“ erhalten.

 

Angelastete Verwaltungsübertretung:

„Abstellen des Fahrzeuges, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Demnach haben Sie die Parkometerabgabe fahrlässig genutzt.“

 

Ich bin in der besagten Zeit tatsächlich in Wien gewesen und habe dort geparkt. Allerdings habe ich kein Blatt unterm Scheibenwischer gehabt oder sonstiges.

 

Offener Strafbetrag: 48 Euro

 

Das ist für mich ein unfassbar hoher Betrag.

Welche Möglichkeiten habe ich nun? Hat jemand diese Erfahrung gemacht? Was passiert, wenn ich es nicht zahle?

 

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Beste Antwort im Thema
am 19. Oktober 2017 um 14:21

Zitat:

@barchko schrieb am 19. Oktober 2017 um 16:14:16 Uhr:

Offener Strafbetrag: 48 Euro Das ist für mich ein unfassbar hoher Betrag.

Mit Österreich haben wir ein Abkommen.

Es ist - anders als bei uns - im Ausland üblich, Ahndungen so zu beziffern, dass der Kunde daraus etwas lernt (klar, gibt auch Unbelehrbare).

Also lerne und zahle. Unfassbar ist das gar nicht - in manchen Ländern Europas vieeeeel teurer.

Schreiben die Österreicher keine Rechtsmittelbelehrung dazu (weil du hier im Forum fragst)?

Wenn schon, dann mit vollständigen Angaben - also wie viele Stunden geparkt und wie den Beginn des Parkens dargestellt. Wenn da nichts von Parkscheibe steht, würde meine Logik mir sagen, dass man am Automaten einen Parkschein zieht und wenn man vor 3 Stunden wegfährt, nichts bezahlen muss. So ist das bei mir bekannten Regelungen in Deutschland - z. B. am Flughafen, wo die ersten 15 Minuten frei sind.

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Zitat:

@barchko schrieb am 19. Oktober 2017 um 16:14:16 Uhr:

Allerdings habe ich kein Blatt unterm Scheibenwischer gehabt oder sonstiges.

Hast du da ohne Parkschein geparkt?

Gruß Metalhead

Themenstarteram 19. Oktober 2017 um 14:20

Hi, ja für wenige Stunden.. ich wusste allerdings auch nichts von einem Parkschein. Dort stand nämlich „3 Stunden frei“

am 19. Oktober 2017 um 14:21

Zitat:

@barchko schrieb am 19. Oktober 2017 um 16:14:16 Uhr:

Offener Strafbetrag: 48 Euro Das ist für mich ein unfassbar hoher Betrag.

Mit Österreich haben wir ein Abkommen.

Es ist - anders als bei uns - im Ausland üblich, Ahndungen so zu beziffern, dass der Kunde daraus etwas lernt (klar, gibt auch Unbelehrbare).

Also lerne und zahle. Unfassbar ist das gar nicht - in manchen Ländern Europas vieeeeel teurer.

Schreiben die Österreicher keine Rechtsmittelbelehrung dazu (weil du hier im Forum fragst)?

Wenn schon, dann mit vollständigen Angaben - also wie viele Stunden geparkt und wie den Beginn des Parkens dargestellt. Wenn da nichts von Parkscheibe steht, würde meine Logik mir sagen, dass man am Automaten einen Parkschein zieht und wenn man vor 3 Stunden wegfährt, nichts bezahlen muss. So ist das bei mir bekannten Regelungen in Deutschland - z. B. am Flughafen, wo die ersten 15 Minuten frei sind.

Zitat:

@barchko schrieb am 19. Oktober 2017 um 16:20:18 Uhr:

Hi, ja für wenige Stunden.. ich wusste allerdings auch nichts von einem Parkschein. Dort stand nämlich „3 Stunden frei“

Wenn da stand "3 Stunden frei", dann bestand da mit höchster Sicherheit eine Parkscheibenpflicht oder es gab irgendwo einen Automat an dem du dir einen Zettel hättest ziehen können! Oder wie meinst du will man sonst eine Parkzeit nachweisen?

Eine Möglichkeit die du hast wäre "zahlen" ..... ;)

Österreicher schreiben eine Rechtsmittelbelehrung hinzu, sie verweisen sogar auf die Möglichkeit der Ersatzhaft.

Du kannst sinnvollerweise nicht dagegen vorgehen, jedes Vorgehen verteuert die Sache völlig unangemessen.

Wenn du da geparkt hast, dann zahle fristgerecht und verbuche es unter Lehrgeld.

diese Summe können die Österreicher in Deutschland vollstrecken. Dazu müssten sie aber den Fahrer benennen können, denn der Halter haftet nicht. Wenn Du also bereit bist, ein paar Schreiben auszuhalten mit ständig höheren Summen und ggf. auch mal einer Zahlungsaufforderung zu widersprechen, dann nur zu.

Allerdings solltest Du dann Österreich in den nächsten paar Jahren auch nicht besuchen, denn dort würdest Du zur Kasse gebeten werden.

Die Alternative ist zahlen und sich auf wichtigere Dinge konzentrieren.

Bei einem Anonymverfügung sind 48 Euro okay. Wenn du nicht zahlst wird es in eine Strafverfügung umgewandelt und wird nur teurer.

Aber ich weIß nicht wie sehr man dem in Deutschland nachgeht.

Gegen die Strafverfügung kann man dann Einspruch erheben.

Wenn ich hier richtig verstanden habe heist das Parkschein ziehen und vor abfahrt zahlen wenn mehr als 3 Std drauf sind.

Ziehen ist Nachweis für den Beginn, bestenfalls darf man auch nicht länger als 3 std stehen. Ein Parkplatzwechsel mit neuem Zettel könnte helfen. Hier gibt es nur eins zahlen, da Annonymverfügung sonst musst du den Fahrer benennen und bei Erinnerungslücken warst du es selber bzw. können noch böse Bearbeitungskosten kommen. So hab ich das verstanden.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 19. Oktober 2017 um 16:54:35 Uhr:

Wenn ich hier richtig verstanden habe heist das Parkschein ziehen und vor abfahrt zahlen wenn mehr als 3 Std drauf sind.

Der Parkschein muss bereits beim abstellen gezahlt werden. Dies kann über einen Parkschein oder z.b Handyapp(wesentlich einfacher bei Verlängerung der Parkzeit) passieren.

am 19. Oktober 2017 um 15:12

Dann ist es wohl so, dass man die Parkdauer max. 3 Stunden eingibt, einen Parkschein erhält und dafür nichts bezahlen muss (wenn der TE das Schild richtig gesehen und interpretiert hat). Das hat er dann wohl versäumt.

Wozu Zettel an der Scheibe, den jeder wegnehmen kann (sogar der Wind oder das himmlische Kind)? Post ist doch viel besser - Top-Service.

Ich staune, was manchen Leuten "unfassbar" erscheint. Lieber ab und zu "Du-Du" für Falschparken bezahlen als sich nach den Regeln zu richten, funktioniert nur in Deutschland.

Da es eine Strafe der Stadt Wien ist und es da keine 3 Stunden gratis parken gibt, muss sich hier de TE irgendwo verlesen haben.

Man glaubt es ja nicht, andere Länder haben doch glatt die Frechheit höhere Bußgelder zu erheben als D.

Und dazu noch das manchmal völlig andere Recht als daheim.....:p:D

am 19. Oktober 2017 um 16:01

In Wien muss man doch diese Parkkarten in den Trafiken kaufen, ausfüllen und hinter die Scheibe legen. Da gibt es keine Parkscheinautomaten...

Zitat:

@Baarcky schrieb am 19. Oktober 2017 um 18:01:16 Uhr:

Trafiken

Bitte um Übersetzung für die Leute aus dem Voralpenland nördlich der Donau......oder so ;)

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