Anmeldung einer mobilen Wallbox

Hallo zusammen,
ich erhalte in den kommenden Wochen ein neues Hybridfahrzeug und möchte hierzu gerne eine mobile Wallbox (Juice Booster 2.0) erwerben und mit max. 11kW betreiben. Nun habe ich gelesen, dass auch mobile Wallboxen beim Netzbetreiber anzeigepflichtig nach §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind.

Also habe ich meinen Netzbetreiber (Avacon) kontaktiert und geschildert was mein Vorhaben ist.

Mir wurde hier gesagt, ich MUSS einen Installationsbetrieb vor der Inbetriebnahme beauftragen, denn nur der Installateur kann die entsprechende im Kundenportal vornehmen und nicht ich als Betreiber. Egal ob es sich um eine Festinstallation oder ein mobiles Ladesystem handelt.

Sorry, aber dieses verstehe ich nicht so richtig, denn nach meinen Verständnis sind keinerlei Änderungen an der Elektroinstallation (Betrieb an einzeln abgesicherter Schuko oder 16A CEE-Steckverbindung) notwendig, da diese mobilen Ladesysteme bereits die notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Integrierter FI-Schutz gegen Gleich- und Wechselstromfehlerströme) verbaut haben.

Ist es wirklich erforderlich, dass hier ein Installationsbetrieb die Anmeldung vornimmt und kann in diesem Fall, nicht ich als Betreiber, die Anmeldung beim Netzbetreiber vornehmen?

Bei festen Wallboxinstallationen macht das Vorgehen ja durchaus Sinn, aber bei mobilen Lösungen??

"Muss" der Netzbetreiber nicht in dem Fall der mobilen Wallbox auch Kunden die Möglichkeit geben, dieses selber als Betreiber anzuzeigen?

Wie gehe ich denn vor, wenn ich diese mobile Wallbox an anderen Netzanschlüssen nutze?? Muss ich hier überall eine Anmeldung vornehmen?

Vielen Dank!

166 Antworten
PS: ein Reihenhaus mit Garage und CEE Steckdose ist aber auch selten ;)

Unser Reihenhaus besteht nur aus 3 Einheiten und jeder hat eine Garage mit CEE Steckdose, da haben unsere Vermieter Mitte der 90er richtig gut mitgedacht. Am Anfang hab ich mich immer gefragt, wozu sie die Dose überhaupt eingebaut haben :-)

Zitat:
@OPSler schrieb am 21. Juli 2025 um 21:52:05 Uhr:
Wie ist es denn, wenn der Strom nicht erstattet wird vom AG? Dann kann ich den Betrag doch vom geldwerten Vorteil abziehen soweit ich weiß.

Korrekt.

Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 22. Juli 2025 um 06:11:41 Uhr:
Zu 2: dafür gelten die gleichen Regeln. Dem Finanzamt kann es ja egal sein, wer die Stromkosten absetzt.

Nee, nee. Vorsicht. Wenn der AG den Strom erstattet, darf der AN diese Stromkosten nicht auch noch zusätzlich zur Minderung des geldwerten Vorteils für seinen Firmenwagen abrechnen, denn der hatte diese privaten Ausgaben gar nicht, da der AG sie ihm schon erstattet hat!

Zitat:
@holgor2000 schrieb am 22. Juli 2025 um 15:12:26 Uhr:
Nee, nee. Vorsicht. Wenn der AG den Strom erstattet, darf der AN diese Stromkosten nicht auch noch zusätzlich zur Minderung des geldwerten Vorteils für seinen Firmenwagen abrechnen, denn der hatte diese privaten Ausgaben gar nicht, da der AG sie ihm schon erstattet hat!

Das ist klar. Entweder der AG setzt die Stromkosten als Betriebskosten ab oder der AN als geldwerten Vorteil. Für die Anerkennung durch das Finanzamt gelten aber die gleichen Regeln.

BTT!! Please!

Ähnliche Themen

Zitat:@roland44 schrieb am 21. Juli 2025 um 15:30:06 Uhr:

Liegt der monatliche Zuschuss nicht bei 70€?

Ich überweise mir diesen zumindest vom Firmenkonto.Habe auch ca 110€ Monatlich an Kosten ,aber nehme einfachhalber die pauschale

Nur bei BEV.

Und dann nur, wenn du keine betriebliche Lademöglichkeit (Ladestation beim AG) hast. Eine über die Firme laufende Ladekarte (analog Tankkarte) gilt als betriebliche Lademöglichkeit.

Ok danke für die Info.

Dann ist bei mir alles korrekt. War kurz verunsichert.

Zitat:
@BerlinUser schrieb am 22. Juli 2025 um 21:55:35 Uhr:
Ok danke für die Info.
Dann ist bei mir alles korrekt. War kurz verunsichert.

Jopp, wenn du Ladekosten privat trägst. Bekommst halt bei Vorhandensein einer Lademöglichkeit beim AG eine niedrigere Pauschale. Und PHEV sowieso niedriger.

Zitat:
Ungefähre Leitungslänge und Querschnitt wären noch gut zu wissen. Falls das besonders arg auf Kante gebaut wurde, sollte man die Ladeleistung reduzieren.

Die Daten habe ich jetzt.. Querschnitt sind 2,5mm und Leitungslänge etwa 4 - 5m.

2,5mm² durchgehend zwischen Hauptsicherungskasten und der Unterverteilung und weiter zur roten Steckdose?

Heute würde man eine Unterverteilung mit höherem Querschnitt anschließen, dort vermutlich eigenen FI installieren und so manches nochmal anders machen. Aber... Die Steckdose ist für 3x16A Dauerstrom ausgelegt, die kurze Zuleitung dank 2,5mm² und die auf dem Foto zu sehenden LS ebenfalls. Also hätte ich keine Bedenken, diese Installation auch zu nutzen.

Hallöchen!

Ich habe jetzt nicht den ges. Thread gelesen, habe allerdings auch eine Frage zum Thema:

Ich habe bereits seit über 4 Jahren eine 11KW Wallbox, die natürlich ordnungsgemäß vom Elektriker installiert und beim Netzbetreiber gemeldet wurde! Dafür wurde damals auch ein extra Sicherungskasten inkl. neuer Verkabelung am Hausanschluss installiert, wo nur die Wallbox dran angeschlossen ist.

Nun möchte ist diese fest verbaute Wallbox gegen eine 16A (rot) Steckdose tauschen lassen und mir dafür dann eine mobile Wallbox anschaffen. Ich wechsel also eigentlich nur die Wallbox.

Muss ich mein Vorhaben dann wieder beim Netzbetreiber (an)melden?

Laut meinem Verständnis nicht, da meine Wallbox ja bereits seit 3 Jahren gemeldet ist!?

Vielen Dank schonmal im Vorfeld für die kommenden Antworten :-) !

Da du eine neue Ladeeinrichtung in Betrieb nimmst (denn du reparierst ja nicht nur die alte) müsstest du nach meinem Verständnis rein formal gesehen nochmal melden und dann auch die netzorientierte Steuerung (seit 2024 vorgeschrieben) umsetzen.

Pragmatisch betrachtet würde ich sagen: Einfach wortlos machen - du bist gemeldet und dein Leistungsbezug ändert sich nicht.

Warum du das allerdings vorhast, wirst nur du wissen.

Da an meiner vorhandenen Wallbox (Elli VW Charger) das Typ2 Kabel für mein nächstes Auto mit 4,5m zu kurz ist, es beim Hersteller aber max. nur noch 7,5m für 260€ gibt, will ich die Wallbox eben komplett gegen eine mobile Tauschen (Go-e Charger oder vergleichbare) mit 10m Kabellänge.
Kurz gesagt, ich brauche definitiv eine neue, warum dann also nicht gleich eine mobile?

Aktuell hängt die Wallbox in meiner Garage, was bisher beim e-Golf und beim jetzigen ID3 auch super passt/gepasst hat.

Da der neue aber (voraussichtlich) ein ID Buzz wird, der dann nicht mehr in die Garage passt (von der Höhe), ich aber zusätzlich noch ein Carport habe, soll das Kabel aus der Garage dann eben bis in Carport reichen, um den Buzz zu laden.

Im Carport nochmal eine neue Wallbox inkl. Installationskosten etc. installieren zu lassen, halte ich dann für ein wenig zu übertrieben!

Aber klar: Wo kein Kläger, da kein Richter...also einfach tauschen und gut is :-)!

Solange es fachmännisch umgebaut wird und es sich um kein Billigstladekabel ohne interne Überwachung und Sicherung handelt sehe ich da auch kein Problem ob der Strom über eine fest installierte Wallbox oder einen CEE Stecker gezogen wird.

Irgendwo war hier im Forum schon das Thema aufgegriffen mit günstigen Ladekabeln - da hätte ich persönlich mehr Bauchweh. Um nur mal ein Thema in den Raum zu werfen, eine Wallbox sollte normalerweise mit einem FI-Schalter vom Typ B abgesichert sein, dieser kostet alleine schon um die 600€ bis 1000€, weshalb die Hersteller von seriösen Wallboxen die Fehlererkennung schon im Gerät selbst vorsehen was den Preis auch nach oben treibt.

Falls irgendwann mal etwas schief geht, wird der Gutachter der Versicherung den "Fehler" auf jeden Fall finden.

Der Mist muss immer gemeldet werden. Ich hatte jetzt aus Unwissenheit 6 Monate geladen ohne Anmeldung…

Stromanbieter hat aber nichts gesagt als es rausgekommen ist…

Aber in einem Schadensfall würde die Versicherung bestimmt probieren nicht zu zahlen.

Jetzt habe ich 22 KW beantragt.. mal sehen ob’s genehmigt wird.

Deine Antwort
Ähnliche Themen