Anmeldung einer mobilen Wallbox
Hallo zusammen,
ich erhalte in den kommenden Wochen ein neues Hybridfahrzeug und möchte hierzu gerne eine mobile Wallbox (Juice Booster 2.0) erwerben und mit max. 11kW betreiben. Nun habe ich gelesen, dass auch mobile Wallboxen beim Netzbetreiber anzeigepflichtig nach §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind.
Also habe ich meinen Netzbetreiber (Avacon) kontaktiert und geschildert was mein Vorhaben ist.
Mir wurde hier gesagt, ich MUSS einen Installationsbetrieb vor der Inbetriebnahme beauftragen, denn nur der Installateur kann die entsprechende im Kundenportal vornehmen und nicht ich als Betreiber. Egal ob es sich um eine Festinstallation oder ein mobiles Ladesystem handelt.
Sorry, aber dieses verstehe ich nicht so richtig, denn nach meinen Verständnis sind keinerlei Änderungen an der Elektroinstallation (Betrieb an einzeln abgesicherter Schuko oder 16A CEE-Steckverbindung) notwendig, da diese mobilen Ladesysteme bereits die notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Integrierter FI-Schutz gegen Gleich- und Wechselstromfehlerströme) verbaut haben.
Ist es wirklich erforderlich, dass hier ein Installationsbetrieb die Anmeldung vornimmt und kann in diesem Fall, nicht ich als Betreiber, die Anmeldung beim Netzbetreiber vornehmen?
Bei festen Wallboxinstallationen macht das Vorgehen ja durchaus Sinn, aber bei mobilen Lösungen??
"Muss" der Netzbetreiber nicht in dem Fall der mobilen Wallbox auch Kunden die Möglichkeit geben, dieses selber als Betreiber anzuzeigen?
Wie gehe ich denn vor, wenn ich diese mobile Wallbox an anderen Netzanschlüssen nutze?? Muss ich hier überall eine Anmeldung vornehmen?
Vielen Dank!
166 Antworten
Wenn der Anschluss quasi unmittelbar neben der UV ist, lässt sich der Teil ja super umsetzen.
Die Zuleitung sieht schon dicker aus als 2,5mm². Das müssten dann ja die Leitungen unten ankommend in der UV sein. "Gängig" sind da 5x10mm² oder 5x16.
Je nach sonstiger Verbraucher (es sind ja einige LS zu sehen) passt das dann völlig für 11kW Ladeleistung, also die vollen 16A.
Ich verstehe jetzt auch nicht mehr die Frage nach der Anmeldung: da kommt doch sowieso erst noch ein Fachmann und installiert. Den lässt man gleich eine günstige Wallbox mit ausreichend langen Ladekabel installieren, die Anmeldung machen und die ganze Geschichte ist „in trockenen Tüchern“. Der kann auch die Lage mit der Versorgung vor Ort viel besser einschätzen als alle hier im Forum, die es mit der Beschreibung und wenigen Bildern versuchen.
Hallo zusammen,
ich hänge mich hier mal dran. Ich bekomme ein BEV als Dienstwagen und habe beim AG keine Lademöglichkeit. Zu Hause habe ich eine CEE Dose in der Garage und beschäftige mich nun mit den Lademöglichkeiten.
Variante 1:
Go-e flex 11kW anstecken, Brief an den Netzbetreiber (Bayernwerk) mit Einschreiben/Rückschein und erstmal abwarten, was denn so passiert.
Variante 2:
Der gesetzeskonforme Weg, Steuerbarkeit herstellen lassen durch Elektriker, evtl. feste Wallbox
Ich habe mal Fotos der Installation in der Garage angefügt. Wäre die Variante 2 mit größeren Schwierigkeiten verbunden? Mit was für Kosten muss ich rechnen? Habe mal über MyHammer ein paar Elektriker angeschrieben, aber keine Rückmeldung bekommen. Die scheinen sich um solche Aufträge also nicht zu reißen.
Vorteil Variante 1 ganz klar die Kosten und ich muss es nicht vom Vermieter genehmigen lassen. Was kann mir da passieren wenn ich es so mache?
Ich habe das Auto erstmal für 12 Monate und will sehen, wie ich mit einem BEV klar komme, daher will ich es möglichst einfach halten.
Variante 1 scheint zunächst mal sinnvoll zu sein. Anmeldung online:
Gibt es noch andere Parteien am selben Hausanschluss oder Allgemeinstrom? Falls ja, solltest du sicherstellen, dass der Kasten in der Garage auch wirklich über deinen Zähler im Hauptsicherungskasten gespeist wird. Der ist dann hoffentlich beschriftet mit sowas wie "Unterverteilung Garage". Ungefähre Leitungslänge und Querschnitt wären noch gut zu wissen. Falls das besonders arg auf Kante gebaut wurde, sollte man die Ladeleistung reduzieren.
Abrechnung mit dem AG: Pauschale nehmen (macht nur Sinn, wenn sehr selten zuhause geladen wird), sonst MID Zähler notwendig. Und evtl weitere Vorgaben des Arbeitgebers...
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Genau, Pauschale bei wenig laden, ansonsten Mid Zähler. Pauschale 35€. Ich lade recht häufig und bekomme meist über 100€.
Ah ok, ich werde viel laden. Fahre über 20.000km im Jahr. Reicht da so ein MID Zähler mit CEE Anschluss, die man für 80-90€ bei Amazon kaufen kann und einfach an die Dose ansteckt? @Thinky123 Es ist ein Reihenhaus und es ist keine andere Partei, die über den Zähler läuft.
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 21. Juli 2025 um 15:12:16 Uhr:
Anmeldung online:
https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-einspeisen/newsletter/2-2022/schnell-und-unkompliziert-zur-ladeeinrichtung.html
Es ist anscheinend nicht möglich, bei Bayernwerk online anzumelden ohne Installateur.
Zitat:
@OPSler schrieb am 21. Juli 2025 um 16:23:51 Uhr:
Es ist anscheinend nicht möglich, bei Bayernwerk online anzumelden ohne Installateur.
Doch, einfach bei Installateur anklicken: "noch nicht bekannt". Dann kann man weiterklicken.
Zitat:
@Xentres schrieb am 21. Juli 2025 um 16:30:52 Uhr:
Gibt doch nen Gastzugang?
Genau. Habe gerade einmal "blind" durchgespielt. Bin bis zum Versand der Daten gekommen. Und mehr mußt Du ja nicht machen. Daten senden und somit Deiner Anzeigepflicht entsprochen. Was die Bayernwerke draus machen... andere Sache 🫠
Zitat:@OPSler schrieb am 21. Juli 2025 um 16:10:30 Uhr:
Ah ok, ich werde viel laden. Fahre über 20.000km im Jahr. Reicht da so ein MID Zähler mit CEE Anschluss, die man für 80-90€ bei Amazon kaufen kann und einfach an die Dose ansteckt?@Thinky123Es ist ein Reihenhaus und es ist keine andere Partei, die über den Zähler läuft.
Theoretisch ja. Praktisch entscheidet dein AG unter welchen Bedingungen er dir Ladestrom erstattet. Das kann von einem monatlichen oder jährlichen Foto eines 80€-Zählers bis hin zur Fullservice-Wallbox mit Wartungsvertrag und eigener Online-Anbindung zum Dienstleister zur automatischen Abrechnung gehen.
Das solltest du am besten noch klären!
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 21. Juli 2025 um 18:50:48 Uhr:
Praktisch entscheidet dein AG unter welchen Bedingungen er dir Ladestrom erstattet.
Bzw. das Finanzamt...
Damit der AG den erstatteten Strom als Betriebskosten absetzen kann, verlangt das Finanzamt einen MID-Zähler exklusiv für die WB und einen Zugriffschutz.
Der Zähler muss nicht in der WB sein, er darf auch in der Zuleitung sitzen. Ob aber ein hinter der Steckdose eingestöpselter Zähler anerkannt wird und wie man bei einer Steckdose den Zugriffschutz umsetzen kann?
Zugriffschutz auch dann, wenn niemand anderes außer mir lädt?
Wie ist es denn, wenn der Strom nicht erstattet wird vom AG? Dann kann ich den Betrag doch vom geldwerten Vorteil abziehen soweit ich weiß.
Richtig... Jedoch ist bei Erstattung durch den AG dieser zunächst sein Ansprechpartner. Wenn der AG dann später Stress mit dem Finanzamt wegen der Betriebsausgaben bekommt ist das nicht direkt das Problem des AN.
Mein letzter AG bat mich nur um monatliche Fotos des MID-Zählers in der Zuleitung zur Wallbox + Export der Ladeprotokolle. Eine Zugangskontrolle gibt's an meiner Wallbox nicht, das Ladekabel hängt öffentlich einsehbar in der Einfahrt und der Ladevorgang muss nicht z.B. durch RFID oder Schlüssel freigeschaltet werden (könnte ich aber nachrüsten). Das war meinem Ex-AG so bewusst und für ihn in Ordnung.
Ansonsten: selbst getragene Ladekosten mindern den geldwerten Vorteil und lassen sich bei der Steuererklärung angeben. Falls dabei Nachweise angefordert werden (davon ist auszugehen), kommunizierst du hier natürlich direkt mit dem Finanzamt, bist verantwortlich und spielst nach deren Regeln. Also: Zugriffskontrolle, wie effektiv auch immer die umgesetzt wird. Bei einer abgeschlossenen Garage, zu der nur du einen Schlüssel hast und die Lademöglichkeit innen liegt, würde ich mir da keine weiteren Gedanken machen. In meinem Fall (offene Einfahrt) sieht's anders aus.
PS: ein Reihenhaus mit Garage und CEE Steckdose ist aber auch selten ;)
Zitat:
@OPSler schrieb am 21. Juli 2025 um 21:52:05 Uhr:
Zugriffschutz auch dann, wenn niemand anderes außer mir lädt?
Wie ist es denn, wenn der Strom nicht erstattet wird vom AG? Dann kann ich den Betrag doch vom geldwerten Vorteil abziehen soweit ich weiß.
Zu 1: ja. Zugriffschutz kann aber auch ein verschlossenes Garagentor sein.
Zu 2: dafür gelten die gleichen Regeln. Dem Finanzamt kann es ja egal sein, wer die Stromkosten absetzt.