Anmeldung einer mobilen Wallbox
Hallo zusammen,
ich erhalte in den kommenden Wochen ein neues Hybridfahrzeug und möchte hierzu gerne eine mobile Wallbox (Juice Booster 2.0) erwerben und mit max. 11kW betreiben. Nun habe ich gelesen, dass auch mobile Wallboxen beim Netzbetreiber anzeigepflichtig nach §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind.
Also habe ich meinen Netzbetreiber (Avacon) kontaktiert und geschildert was mein Vorhaben ist.
Mir wurde hier gesagt, ich MUSS einen Installationsbetrieb vor der Inbetriebnahme beauftragen, denn nur der Installateur kann die entsprechende im Kundenportal vornehmen und nicht ich als Betreiber. Egal ob es sich um eine Festinstallation oder ein mobiles Ladesystem handelt.
Sorry, aber dieses verstehe ich nicht so richtig, denn nach meinen Verständnis sind keinerlei Änderungen an der Elektroinstallation (Betrieb an einzeln abgesicherter Schuko oder 16A CEE-Steckverbindung) notwendig, da diese mobilen Ladesysteme bereits die notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Integrierter FI-Schutz gegen Gleich- und Wechselstromfehlerströme) verbaut haben.
Ist es wirklich erforderlich, dass hier ein Installationsbetrieb die Anmeldung vornimmt und kann in diesem Fall, nicht ich als Betreiber, die Anmeldung beim Netzbetreiber vornehmen?
Bei festen Wallboxinstallationen macht das Vorgehen ja durchaus Sinn, aber bei mobilen Lösungen??
"Muss" der Netzbetreiber nicht in dem Fall der mobilen Wallbox auch Kunden die Möglichkeit geben, dieses selber als Betreiber anzuzeigen?
Wie gehe ich denn vor, wenn ich diese mobile Wallbox an anderen Netzanschlüssen nutze?? Muss ich hier überall eine Anmeldung vornehmen?
Vielen Dank!
106 Antworten
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 26. Mai 2024 um 20:43:29 Uhr:
Nunja... In §14a ENWG geht es in keinem Absatz darum, wer eine Anlage anmeldet und wie die Anmeldung erfolgt.https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html
Ich denke, dein Netzbetreiber ist vermutlich eher einer von der kleineren Sorte. Der ist es gar nicht gewohnt regelmäßig mit privaten Endverbrauchern zu kommunizieren, sondern kennt nur den Weg über eine Handvoll bei ihnen registrierter Elektriker. Also muss der Mitarbeiter deine Anmeldung abweisen, weil er gar nicht weiß, was er sonst tun soll.
Ich würde es dabei nun belassen.
Aber wenn man Lust hat, könnte man jetzt noch nachfragen, ob der Netzbetreiber überhaupt vor hat, Steuerungstechnik zum Reduzieren der Ladeleistung bei hoher Netzlast zu installieren. Denn nur darum geht's in dem Paragraphen.
Naja würde Avacon (eine Tochter der E.ON) nicht gerade als kleinen Netzbetreiber bezeichnen.
Stimmt auch wieder.
Avavon schreibt zumindest sehr klar, dass die keine direkte Kommunikation mit den Privatkunden wünschen. Alles soll über eingetragene Installateure laufen. Wie da die Rechtslage ist - ehrlich keine Ahnung. Ich kenne es von Westnetz deutlich anders.
Laut ihrer Auffassung kommst du um den Elektriker nicht herum.
Dann lasse dir doch gleich eine feste Wallbox (an der vorhandenen Leitung sofern diese passt) installieren!
Falls Steuerungstechnik gefordert ist, wird er das dann mit aufbauen.
https://www.avacon-netz.de/.../ladepunkt-melden.html
Ja, dann schaue ich mal, ob ich nicht ggf. ganz darauf verzichte oder ggf. es auch nicht melde. Prüfen lasse ich jedoch die Elektrik auf jeden Fall, wenn ich mich für eine (feste oder mobile) Lösung entscheiden sollte.
Ich hoffe, du bleibst an der Sache dran und es kommt zu einer praktikablen Lösung für dich.
Tatsächlich sind die Voraussetzungen bei dir ja eigentlich denkbar gut.
Problematisch sind mal wieder nur die bürokratischen Hürden hier in Deutschland, die seit dem 01.01.2024 eher zugenommen haben als abgenommen. Dabei waren die Gründe für die verpflichtende Steuerbarkeit eigentlich ja ganz ehrbar und sinnvoll.
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Zitat:
@Thinky123 schrieb am 26. Mai 2024 um 21:57:27 Uhr:
Stimmt auch wieder.
Avavon schreibt zumindest sehr klar, dass die keine direkte Kommunikation mit den Privatkunden wünschen. Alles soll über eingetragene Installateure laufen. Wie da die Rechtslage ist - ehrlich keine Ahnung.
Schaut man ins Gesetz, so ist nicht geregelt wer die Anmeldung vornehmen muss. Sie muss nur gemacht werden.
Nach meinem Rechtsempfinden kann der Netzbetreiber das nicht vorschreiben, solange man sich an das Gesetz hält.
Daher würde ich es ihnen melden per Einschreiben und Rückschein und fertig.
Nur nochmal eine technische Frage für mein Verständnis: Wenn ich jetzt z.B. eine mobile Wallbox kaufen würde und diese an einer CEE 16A, 400V Steckdose betreiben würde und die Ladeleistung auf 6A oder 8A (sprich rund 5,5kW) einstelle, da wird doch die Steckdose als auch die Stromleitung weniger belastet, als wenn ich mit den vollen 16A lade und somit die Gefahr der Überhitzung/ Überspannung oder eines Kabelbrandes der Stromleitung minimiert, oder?
Korrekt.
Danke 🙂 Also ich hatte ja beschrieben, dass ich 5x2,5mm2 Kabel zur Verteilung und auch von da zu den CEE-Dosen habe. Aber mal angenommen, so etwas gibt es ja auch noch, es wäre nur ein 5x1,5mm2. Wäre da nicht selbst eine Dauerlast von 8A zu viel für die Stromleitung?
Ein 1,5mm2 Kabel ist für eine Dauerlast von 16A zugelassen. Die Installation ist recht neu und somit vermutlich sauber ausgeführt. Auch geht es vermutlich nicht über etliche Verteiler, welches auch nicht so gut ist. Bei 2.5mm2 ist somit noch Reserve bei 16A je Ader, also dann gar keine Bedenken.
Schwieriger wäre es, wenn so ein Kabel von 1,5mm2 erst einmal quer durchs Haus an etlichen Steckdosen vorbei geführt wird, bevor man dann dann an irgendeiner Steckdose die 16A abfordert. Dann steckt noch irgendeiner auf die gleiche Ader woanders ggf einen anderen Verbraucher ein. Auch sind Schuko Steckdosen 230V nur selten für 16A Dauerlast freigeben, sondern nur für 10A. Die blauen CEE Dosen können 16A Dauerlast genau so wie die roten CEE.
Die Verbindungsstellen sind meist die Gefahrenquelle, bei einer halbwegs ordentlichen Installation sollte also 10 A okay sein; auch der Ladeverluste wegen.
Ausgenommen natürlich du lädst "kostenlosen Strom" aus der PV 😉
Ich hab die neuralgischen Punkte einfach mal mit der Temperaturpistole überprüft (natürlich nach einer längeren Ladedauer).
Ladeverluste über Kabel sind unabhängig vom Strom, wenn man eine bestimmte Energie übertragen möchte: mit 8A hab ich zwar nur die Hälfte der Verluste wie mit 16A, dafür lade ich aber auch doppelt so lange. Eine gute Installation kann auch 16A dauerhaft mit 1,5mm2.
So sind ist alles in der Installation ausgelegt (Sofern nicht gerade 60er Jahre ) . Die 16 A Sicherung soll immer das schwächste Glied sein, dafür ist sie da. Bedenkenträger können natürlich alles noch einmal genau prüfen, wenn sie kein Vertrauen in der Installateur haben.
Warum nimmt man 2,5mm2 bei 16A konstant Last in die Garage: weil meist längere Leitungen benötigt werden und dann die Spannung bei Volllast nicht mehr garantiert werden kann. Eine längere 1,5mm2 Leitung kann zwar den Strom tragen und die Wärme durch Verluste abgeben, aber der Installateur muss garantieren, dass der Spannungsabfall auf der Leitung nicht zu hoch wird.
Das sind zwar, verglichen mit der Ladeleistung nur wenige %, aber so ist die Vorgabe. Im Auto gehen beim Laden wesentlich mehr Verluste weg.
Habe was gefunden von der Bundesnetzagentur:
https://www.bundesnetzagentur.de/.../artikel.html?...
Zitat:
Muss ich für das Stellen eines Netzanschlussbegehrens für eine Ladeeinrichtung in der Niederspannung einen eingetragenen Installateur beauftragen?
Nein.
Ein Netzanschlussbegehren kann ohne Einbindung eines eingetragenen Installateurs direkt beim Netzbetreiber gestellt werden.
Zitat:
@Schwarzwald4motion schrieb am 28. Mai 2024 um 09:09:07 Uhr:
Die Verbindungsstellen sind meist die Gefahrenquelle, bei einer halbwegs ordentlichen Installation sollte also 10 A okay sein; auch der Ladeverluste wegen.
Ausgenommen natürlich du lädst "kostenlosen Strom" aus der PV 😉Ich hab die neuralgischen Punkte einfach mal mit der Temperaturpistole überprüft (natürlich nach einer längeren Ladedauer).
Ok, wenn ich aber auf Nummer sicher gehen will und nur mit 6-8A einer solchen Installation laden würde, würde dieses auch keine Gefahren durch Überlast oder Kabelbrand mit sich bringen, oder?
😕 Ist das jetzt eine Scherzfrage?
Zitat:
@kievit schrieb am 28. Mai 2024 um 10:09:06 Uhr:
Ladeverluste über Kabel sind unabhängig vom Strom, wenn man eine bestimmte Energie übertragen möchte: mit 8A hab ich zwar nur die Hälfte der Verluste wie mit 16A, dafür lade ich aber auch doppelt so lange.
Das stimmt doch nicht. Mit 8 statt 16 A fällt ein Viertel der Verlustleistung an (P = R * I²), mit der doppelten Dauer ist das dann die Hälfte an Energie.