Anmeldung einer mobilen Wallbox

Hallo zusammen,
ich erhalte in den kommenden Wochen ein neues Hybridfahrzeug und möchte hierzu gerne eine mobile Wallbox (Juice Booster 2.0) erwerben und mit max. 11kW betreiben. Nun habe ich gelesen, dass auch mobile Wallboxen beim Netzbetreiber anzeigepflichtig nach §19 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sind.

Also habe ich meinen Netzbetreiber (Avacon) kontaktiert und geschildert was mein Vorhaben ist.

Mir wurde hier gesagt, ich MUSS einen Installationsbetrieb vor der Inbetriebnahme beauftragen, denn nur der Installateur kann die entsprechende im Kundenportal vornehmen und nicht ich als Betreiber. Egal ob es sich um eine Festinstallation oder ein mobiles Ladesystem handelt.

Sorry, aber dieses verstehe ich nicht so richtig, denn nach meinen Verständnis sind keinerlei Änderungen an der Elektroinstallation (Betrieb an einzeln abgesicherter Schuko oder 16A CEE-Steckverbindung) notwendig, da diese mobilen Ladesysteme bereits die notwendigen Sicherheitseinrichtungen (Integrierter FI-Schutz gegen Gleich- und Wechselstromfehlerströme) verbaut haben.

Ist es wirklich erforderlich, dass hier ein Installationsbetrieb die Anmeldung vornimmt und kann in diesem Fall, nicht ich als Betreiber, die Anmeldung beim Netzbetreiber vornehmen?

Bei festen Wallboxinstallationen macht das Vorgehen ja durchaus Sinn, aber bei mobilen Lösungen??

"Muss" der Netzbetreiber nicht in dem Fall der mobilen Wallbox auch Kunden die Möglichkeit geben, dieses selber als Betreiber anzuzeigen?

Wie gehe ich denn vor, wenn ich diese mobile Wallbox an anderen Netzanschlüssen nutze?? Muss ich hier überall eine Anmeldung vornehmen?

Vielen Dank!

106 Antworten

Zitat:

@Rudi3 schrieb am 24. Mai 2024 um 10:14:30 Uhr:


Ladeverluste sind mir egal, wenn der Strom vom eigenen Dach kommt.

Zumindest bei meinem PHeV Mercedes gehen 500W in die Ladeelektronik, egal mit welcher Leistung geladen wird. Somit jede Stunde länger Laden sind 5cent fehlende Einspeisevergütung oder wenn es später im Speicher fehlt, 15cent Stromkosten. (Preise geschätzt).
Sind nur „Pfennigbeträge“ aber summiert sich auch mit der Zeit.
Wenn man die Verluste des Speichers kennt, könnte man überlegen, jeweils kurz mit maximaler Leistung zu laden anstatt nur langsam mit dem Überschuss.

Zitat:

@Kimi140 schrieb am 23. Mai 2024 um 13:10:08 Uhr:


Ich werde es erstmal mit der Ladeziegel und dem 230V Schukostecker versuchen und dann schaue ich, ob ich was anderes hole.

Ich habe jetzt das Fahrzeug bekommen und das Fahrzeug mit der mitgelieferten Ladeziegel an der 230V Schukosteckdose mit 1,6kW geladen. Damit dauert es rund 18 Std., bis der Akku vollständig geladen ist, dass ist mir deutlich zu lange! mit 5-6 Stunden könnte ich leben...

Gibt es noch andere Lösungen, dass man zuhause an einer handelsüblichen 230V Steckdose laden kann und dieses nicht beim Netzbetreiber (bis 4,2kw/h) anmelden muss?

Wie viele kWh hat denn der Akku des Autos?
Der Ladeziegel wird wohl bis 10A können, an einer gesunden Steckdose wird das gehen, nur sollte sie eher mit 2.5qmm als mit 1.5qmm angeschlossen sein. Damit müsstest du schon nahe an dein Ziel kommen, je nach Akkugröße.

Brutto-Kapazität 31,2 kW

Das ist das Gerät:
https://...mercedes-originalteile.de/.../...o-Mode-2-8m-glatt-10A.html

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Seltsames Teil oder zumindest die Beschreibung...
Bis zu 10A Ladestrom und
Bis zu 1,8kW Ladeleistung
Passen nicht zusammen.

230V * 10A = 2,3kW Ladeleistung

Oder werden da etwa die 500W Verbrauch der Fahrzeugelektronik schon abgezogen? Das würde ja passen, habe ich nur noch nirgends so gesehen.

Es gibt vergleichbare Ladeziegel mit Schukostecker, die 13 oder sogar 16A können. Bei durchgehender 2,5mm² Zuleitung, einer hochwertigen Steckdose und regelmäßiger Überprüfung hätte ich damit auch keine Probleme.

Ich sehe das Problem der Meldepflicht nicht. Ladeneinrichtungen müssen bis 11kW nur angemeldet werden. Das kannst du, wenn der Netzbetreiber dir kein für Privatkunden nutzbares Onlineportal bietet, meines Wissens nach formlos per E-Mail oder Brief erledigen.
Die Reaktion? Kann dir weitgehend egal sein. Eine Ablehnung darf nicht erfolgen, im schlimmsten Fall musst du wegen anderer großer, gemeldeter Verbraucher am selben Hausanschluss, die gebuchte Anschlussleistung erweitern (= ein paar Euro zahlen).

Die Forderung nach Anmeldung durch einen Elektriker würde ich ignorieren, sofern du nur an vorhandener Steckdose eine mobile Lademöglichkeit anstecken möchtest (bei einer Wallbox brauchst du den Elektriker sowieso... sofern du nicht selbst an der Elektrik arbeitest).
Du hast es angemeldet, bekommst eine (unsinnige) Reaktion und hast damit den Nachweis, dass die Anmeldung den Netzbetreiber erreicht hat. Fertig und fröhliches Laden 🙂

@Kimi140

Mit einer CEE blau ("Campingsteckdose"😉 und einem zugehörigen Ladeziegel (gibt es im Netz) kannst du bis 3,6 kW nutzen und unterliegst nicht der Forderung nach Steuerbarkeit.

Angemeldet hast du deine Wallbox ja schon per Email.

Hatten wir hier im Thema aber schonmal so vorgeschlagen, meine ich.

Damit bist du doppelt so schnell unterwegs.

Den Juice Booster könnte man ja auf 4,3kW abregeln. Der würde dann alle 3 Phasen der roten CEE Steckdose nutzen und wenn es mal eilig ist, dann „vergisst“ man einfach das Abregeln.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 26. Mai 2024 um 17:20:03 Uhr:


Seltsames Teil oder zumindest die Beschreibung...
Bis zu 10A Ladestrom und
Bis zu 1,8kW Ladeleistung
Passen nicht zusammen.

230V * 10A = 2,3kW Ladeleistung

Oder werden da etwa die 500W Verbrauch der Fahrzeugelektronik schon abgezogen? Das würde ja passen, habe ich nur noch nirgends so gesehen.

Es gibt vergleichbare Ladeziegel mit Schukostecker, die 13 oder sogar 16A können. Bei durchgehender 2,5mm² Zuleitung, einer hochwertigen Steckdose und regelmäßiger Überprüfung hätte ich damit auch keine Probleme.

Ich sehe das Problem der Meldepflicht nicht. Ladeneinrichtungen müssen bis 11kW nur angemeldet werden. Das kannst du, wenn der Netzbetreiber dir kein für Privatkunden nutzbares Onlineportal bietet, meines Wissens nach formlos per E-Mail oder Brief erledigen.
Die Reaktion? Kann dir weitgehend egal sein. Eine Ablehnung darf nicht erfolgen, im schlimmsten Fall musst du wegen anderer großer, gemeldeter Verbraucher am selben Hausanschluss, die gebuchte Anschlussleistung erweitern (= ein paar Euro zahlen).

Die Forderung nach Anmeldung durch einen Elektriker würde ich ignorieren, sofern du nur an vorhandener Steckdose eine mobile Lademöglichkeit anstecken möchtest (bei einer Wallbox brauchst du den Elektriker sowieso... sofern du nicht selbst an der Elektrik arbeitest).
Du hast es angemeldet, bekommst eine (unsinnige) Reaktion und hast damit den Nachweis, dass die Anmeldung den Netzbetreiber erreicht hat. Fertig und fröhliches Laden 🙂

Nur rein zur Info, folgende Antwort habe ich vom Netzbetreiber auf meine formlose Anmeldung per Mail erhalten:

Guten Tag,

eine mobile Wallbox fällt unter §14a des ENWG.
Somit muss die Anlage durch ein eingetragenes Installationsunternehmen angemeldet werden.

@Kimi140

Nur ab 4,2kW gemäß Punkt 2.4 der Festlegung der Bundesnetzagentur zu Paragraph 14a EnWG.

Siehe die Anlage zum Beschluss.

https://www.bundesnetzagentur.de/.../BK6-22-300_Beschluss.html?...

Zitat:

@Xentres schrieb am 26. Mai 2024 um 20:22:52 Uhr:


@Kimi140

Nur ab 4,2kW gemäß Punkt 2.4 der Festlegung der Bundesnetzagentur zu Paragraph 14a EnWG.

Siehe die Anlage zum Beschluss.

https://www.bundesnetzagentur.de/.../BK6-22-300_Beschluss.html?...

Ja ich weiß… ich hatte ja eine 11kW Box angemeldet. Ich meine, bis 4,2kw muss man gar nicht anmelden oder?!

Melden schon, aber fällt nicht unter netzorientierte Steuerung.

Kann natürlich sein, dass dein Netzbetreiber trotzdem irgendeinen Standard-Trara macht.

Manche sind beim Thema Wallbox immer noch schwierig, bei anderen reicht ne formlose Email und man bekommt ne Genehmigung für 22kW.

Leider wie damals unter den Regionalfürsten und Grafschaften im Mittelalter.

Hängt wohl eher an der zukünftig befürchteten Anmeldeschwemme und dem dafür erforderlichen lokal Netzausbau; da wird halt auf die Bremse getreten wo geht, schließlich torpediert das kurzfristig den erhofften Gewinn.

Nunja... In §14a ENWG geht es in keinem Absatz darum, wer eine Anlage anmeldet und wie die Anmeldung erfolgt.

https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__14a.html

Ich denke, dein Netzbetreiber ist vermutlich eher einer von der kleineren Sorte. Der ist es gar nicht gewohnt regelmäßig mit privaten Endverbrauchern zu kommunizieren, sondern kennt nur den Weg über eine Handvoll bei ihnen registrierter Elektriker. Also muss der Mitarbeiter deine Anmeldung abweisen, weil er gar nicht weiß, was er sonst tun soll.

Ich würde es dabei nun belassen.

Aber wenn man Lust hat, könnte man jetzt noch nachfragen, ob der Netzbetreiber überhaupt vor hat, Steuerungstechnik zum Reduzieren der Ladeleistung bei hoher Netzlast zu installieren. Denn nur darum geht's in dem Paragraphen.

@schwarzwald4motion

Das mögen Hintergründe und Begründungen sein.

Ich meine einfach die Faktenlage.

Es gibt im Bereich der regionale Verteilnetze halt über 700 Netzbetreiber. Teils mit eigenen Vorstellungen, Vorgaben und Regeln und Formularen/Portalen/Abläufen, soweit diese nicht bundeseinheitlich sind.

Zitat:

@Kimi140 schrieb am 26. Mai 2024 um 20:25:25 Uhr:



Zitat:


Ja ich weiß… ich hatte ja eine 11kW Box angemeldet. Ich meine, bis 4,2kw muss man gar nicht anmelden oder?!


Das sind 2 Themen: bis 3,6kW will der Netzbetreiber keine Erhöhung der Anschlussleistung (falls der Hausanschluss >33kW kommt). Bis 4,3 kW braucht man keine abregelbare Wallbox, wenn man sich an alle Regeln halten will.
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