Anmelde - TÜV Katastrophe bei Ford F250

Ford F-Series Super Duty I (F250-F550)

Hilfe, ich brauch Rat auf dem Weg zum TÜV.
Ich hab mir einen gebrauchten Ford F250 Super Duty Harley Davidson Edition Crew Cap aus Österreich zugelegt und nach Deutschland "importiert". Wunderschönes Teil.
Eg: 3390 kg, Zuges.: 4535, 340 PS, 180 km/h Hg.
Datenblatt ect. alles kein Thema, jedoch der TÜV....
Hier bei mir, darf es nur der TÜV-Nord abnehmen und die haben mir von 2 Stellen aus gesagt:
Fahrzeug muß auf 80 km/h gedrosselt werden, womit sie theoretisch ja recht hätten, bei Lkw (was er auch werden soll) mit offener Ladefläche über 3,5 t.
Das darf aber natürlich nie passieren. Ist zudem ungesund für den Motor.
Die nächsten außer TÜV Nord, bei denen eine km/h Begrenzung bei diesem Fahrzeug kein Thema ist wäre Dekra Magdeburg (die schon einen wesentlich kompetenteren Eindruck machten als unser TÜV).
Jedoch wollen diese nicht von höhenverstellbaren Scheinwerfern ab, was ich auch verstehen kann, nur gibt es diese nach meinem Ermessen für dieses Fahrzeug gar nicht...
Hat jemand einen guten Tipp für mich oder kann mir Beispielen von Ausnahmegenehmigungen die ich verwenden könnte weiterhelfen?

Beste Antwort im Thema

Jetzt willl ich mal das Ende der Debatte und der damit verbundenen Möglichkeit meines F 250 zur TÜV-Abnahme bekanntgeben.
Man sollte sich wirklich nach einem "geeigneten" TÜV Prüfer umschauen, wie in meinem Fall der Dekra, die sich im eigenen Intresse mit dem Thema nachhaltig beschäftigt und offen ist für Möglichkeiten im Rahmen des Gestzes.
Der Ford bekommt die TÜV Abnahme nach, oder auf M1G (Pkw Geländewagen ohne vorgeschriebens Eigengewicht und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung), mit Ausnahmegenhmigung der nicht vorhandenen Leuchtweitenregulierung.
Später bestünde die Möglichkeit über Einschränkung auf max 3 Sitzplätze beim Zoll Ihn als Kombinationsfahrzeug anzumelden, da sich dort das hohe Eigengewicht und die hohe Zuladung postiv bemerkbar macht.
= Steuer Lkw, Versicherung Pkw.

Ihr habt mir sehr geholfen. Ich danke Euch "

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Wohnmobil wäre auch eine Möglichkeit. Hardtop hinten drauf und probieren. Ich hab allerdings keine Ahnung wie das dann mit Anhänger usw. aussieht.

Wird nicht einfacher sein. Da sind die Zulassungsvoraussetzungen auch strenger geworden. Das Hardtop muss wohl fest verschraubt werden. Einfach nur ein Matratze reinschmeisen reicht nicht mehr. Anhänger wäre aber kein Problem. Gibt genügend die Ihre Fahrräder/Motorräder hinter her ziehn.

Dann lass ihn doch "Begrenzen" , TÜV machen und fertig ...................... mehr sach ich nich 😁

Zitat:

@scorpio-driver schrieb am 25. Mai 2018 um 17:27:58 Uhr:


Dann lass ihn doch "Begrenzen" , TÜV machen und fertig ...................... mehr sach ich nich 😁

Jo hast recht, in letzter Instanz geh ich den Weg und laß mir das kleine elekronische Mistding verschreiben." 😁😎

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Zitat:

@falloutboy schrieb am 24. Mai 2018 um 22:37:36 Uhr:


Google sagt:
CarConnection

2004 Ford Super Duty F-250 Crew Cab 156" Harley-Davidson 4WD
Curb Weight - Rear (lbs)2481
Gross Axle Wt Rating - Rear (lbs)6084
Gross Vehicle Weight Rating Cap (lbs)8800
Curb Weight - Front (lbs)3538
Gross Axle Wt Rating - Front (lbs)4000
Gross Combined Wt Rating (lbs)13,500

Umrechnen müsst ihr selbst, dafür ist mir heute zu spät 🙂

Aber was mich stutzig macht, dass ist ein EU import. Ergo schon mal in EU / EWG zugelassen.
Sollte da nicht die Zulassung übernommen werden?
Ich denke da an die alten Navy Schulbusse die dank englischer Zulassung recht "bequem" hier zugelassen werden konnten.

Erzaehl mal bitte etwas mehr, google spuckt dazu nicht viel aus 🙁

Falls ich jemals wieder in die EU ziehen werde, moechte ich meinen Bus mitnehmen 🙂 Lacoste es, was es wolle.

Das war hier im Forum. So locker 10 Jahre oder mehr her.
Das war zu den Anfangszeiten von mir hier im Forum und meinen US car Zeiten

Zitat:

Und das nächste Problem ist das es PKWs über 3,5T nicht gibt, das kann sich hier niemand vorstellen. Wohnmobil, BUS, LKW über 3,5T kein Problem, ein Wohnmobil braucht nicht mal einen Begrenzer. Denn das ist kein BUS und kein LKW. Aber ein PKW über 3,5T das kann ja nicht sein.

Das EU-recht sieht die Klasse M2 vor, Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 5 Tonnen, also Pkw.

Müssen bei der Zulassung dann natürlich auch entsprechende Abgasgutachten mit den Pkw Grenzwerten, der Fussgänger, und der Insassenschutz müssen auch entsprechend nachgewiesen werden.

Das Zulassungsverfahren nach der EU-Richtlinie sieht drei Möglichkeiten vor

- Typ-Abnahme nach EU-Recht, da gibt es dann ein COC

- Einzel-Abnahme nach EU-Recht

- Einzel-Abnahme nach nationalem Recht

Bei den Einzelabnahmen wir ein Dokument erstellt, wenn da drin steht Fahrzeug entspricht denn EU-Richtlinie xy, es ist eine Einzel-Abnahme nach EU-Recht kommt auch die Deutsche Zulassungsstelle nicht vorbei, blöder weise haben die meisten Verkäufer nur die Zulassungsbescheinigungen

Bei der Fahrzeugklasse steht aber über 8 Sitzplätze dabei. Ist das dann nicht ein Bus?

"Klasse M2
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen."

P.s. wobei wenn man die Anlage XXIX in der StvZO wörtlich nimmt, dann steht unter Fahrzeugklasse M1 keine Gewichtsbeschränkung. Ich würde das mal ausdrucken, zum Tüv gehen und fragen wo steht das es kein PKW über 3,5 Tonnen gibt, das ist ganz klar ein Fahzeug nach Klasse M1 und wenn sie meinen das stimmt so nicht, dann sollen sie bitte zeigen wo das steht. Auf Stur stehn die ja eh schon. Evtl. knicken sie dann ein, oder man geht doch zur Konkurenz.

"Klasse M1:
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz."

Zitat:

@Zoker schrieb am 26. Mai 2018 um 15:06:50 Uhr:


Bei der Fahrzeugklasse steht aber über 8 Sitzplätze dabei. Ist das dann nicht ein Bus?

"Klasse M2
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen."

Richtig dann bleibts bei M1 da gibt es keine Gewichtsbeschränkung

Was sein Tüv ja scheinbar nicht aktzeptieren will. Wenn die Dekra das so abnimmt scheint ja alles legal zu sein. Ich muss sagen mit dem Thema hab ich mich noch nicht auseinander gesetzt, ich dachte M1 geht bis 3,5 Tonnen und dann gibts nichts anders mehr.

Zitat:

@SteinOnkel schrieb am 25. Mai 2018 um 19:11:17 Uhr:



Zitat:

@falloutboy schrieb am 24. Mai 2018 um 22:37:36 Uhr:


Google sagt:
CarConnection

2004 Ford Super Duty F-250 Crew Cab 156" Harley-Davidson 4WD
Curb Weight - Rear (lbs)2481
Gross Axle Wt Rating - Rear (lbs)6084
Gross Vehicle Weight Rating Cap (lbs)8800
Curb Weight - Front (lbs)3538
Gross Axle Wt Rating - Front (lbs)4000
Gross Combined Wt Rating (lbs)13,500

Umrechnen müsst ihr selbst, dafür ist mir heute zu spät 🙂

Aber was mich stutzig macht, dass ist ein EU import. Ergo schon mal in EU / EWG zugelassen.
Sollte da nicht die Zulassung übernommen werden?
Ich denke da an die alten Navy Schulbusse die dank englischer Zulassung recht "bequem" hier zugelassen werden konnten.

Erzaehl mal bitte etwas mehr, google spuckt dazu nicht viel aus 🙁

Falls ich jemals wieder in die EU ziehen werde, moechte ich meinen Bus mitnehmen 🙂 Lacoste es, was es wolle.

Das wichtigste ein offizielles Dokument aus dem hervorgeht wann das Fahrzeug zum ersten mal zugelassen war, der offizielle Wortlaut heisst war "in Verkehr gebracht wurde" mit der Zulassung biste auf der sicheren Seite.

Dann gelten die Vorschriften die zu diesem Zeitpunkt aktuell waren, für die Zulassung.

Meiner wurde am 01.01.2005 das erste Mal in Betrieb genommen und fällt somit schon in die Regelung der zu begrenzenden Fahrzeuge rein.
Ich hab noch ein bissl rumgeblättert wegen den M Typen nach EU. Ich konnt keine Gewichtsbegrenzung zu M1 finden und dann gibs ja sogar noch M1G, wo meiner ja quasi zuhause wär. Aber irgendwelche Vorteile seh ich nicht für mich in dem G.
Normaler Pkw wird als Klasse N bezeichnet und die geht bis 2t. Klasse M1 find ich keine Gewichtsbeschränkung.
Mir scheint die TÜVHeinis verwurschteln sich selbst in Ihrem eigenen Salat und haben keinen Überblick mehr.

M1 AG Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Pkw-Pick-up KBA-Nr. 001, Juli 2011;
Gepäckraum muss offen
und vollständig vom Fahr-
gastraum getrennt sein.

Wobei es hier wohl wirklich keine Gewichtsbeschränkung gibt. !?

Gemäß der Richtlinie 92/7/EWG dürfen Lastkraftwagen (Kraftfahrzeuge der Klasse M3 mit einem Höchstgewicht über 10 t und der Klasse N3) nur dann im Straßenverkehr eingesetzt werden, wenn ein Geschwindigkeitsbegrenzer eingebaut ist, für den die Höchstgeschwindigkeit je nach Fahrzeugklasse auf 100 bzw. 90 km/h einzustellen ist.

In der Richtlinie 2002/85/EG wird der Anwendungsbereich der Richtlinie 92/6/EWG auf leichte Nutzfahrzeuge ausgeweitet. Sie gilt nunmehr für Kraftfahrzeuge der Klassen M2 und M3 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) bzw. N2 und N3 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung) gemäß der Begriffsbestimmung in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG.

Nach dem 1. Januar 2005 zugelassene Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein, für den die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h einzustellen ist. Nach diesem Datum zugelassene Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein, für den die Höchstgeschwindigkeit auf 90 km/h einzustellen ist

Jetzt willl ich mal das Ende der Debatte und der damit verbundenen Möglichkeit meines F 250 zur TÜV-Abnahme bekanntgeben.
Man sollte sich wirklich nach einem "geeigneten" TÜV Prüfer umschauen, wie in meinem Fall der Dekra, die sich im eigenen Intresse mit dem Thema nachhaltig beschäftigt und offen ist für Möglichkeiten im Rahmen des Gestzes.
Der Ford bekommt die TÜV Abnahme nach, oder auf M1G (Pkw Geländewagen ohne vorgeschriebens Eigengewicht und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung), mit Ausnahmegenhmigung der nicht vorhandenen Leuchtweitenregulierung.
Später bestünde die Möglichkeit über Einschränkung auf max 3 Sitzplätze beim Zoll Ihn als Kombinationsfahrzeug anzumelden, da sich dort das hohe Eigengewicht und die hohe Zuladung postiv bemerkbar macht.
= Steuer Lkw, Versicherung Pkw.

Ihr habt mir sehr geholfen. Ich danke Euch "

Geil! Herzlichen Glückwunsch!
Jetzt wollen wir Fotos 🙂

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