Anliegerstraße wird als Parkplatz von Bahnpendlern missbraucht - Was kann ich als Anlieger tun?
Hallo Foristen,
zunächst möchte ich vorab klar stellen, dass ich grundsätzlich nichts gegen die Nutzung der Bahn habe und die Nutzung des ÖPNV begrüße. Ich wohne in unmittelbarer Nähe zu einem kleinen Bahnhof, manche würde es wohl eher als Haltestelle bezeichnen. Aufgrund der Anbindung und meiner Arbeitszeiten ist der DERZEIT noch nicht rentabel und zeitlich unsinnig selbst die Bahn zu nutzen. Aber selbst als Bahnpendler würde ich mich über mein "Problem" beschweren.
Der Bahnhof (die DB) hat zu wenige eigene Stellplätze und deswegen wird unter anderem regelmäßig "unsere" Anliegerstraße als Parkfläche missbraucht. Ob da nun genügend Platz ist oder nicht, spielt keine Rolle. Die Straße ist beidseitg mit den Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1020-30 Anlieger frei. Die Gemeideverwaltung hat u. a. die Überwachung der Parkfläche an ein externes ziviles oder privates Unternehmen ausgelagert.
Was kann / soll(en) wir / ich tun?
Wie kann man als Parkflächenkontrolleur überhaupt sehen, ob da nun ein Pendler parkt oder ein Anwohner? Es gibt keine Anwohnerparkausweise. Es sind ja nicht nur Parkende mit auswärtigen Kennzeichen... und selbst wenn: ein Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen könnte auch bei mir zu Besuch sein. Der soll und darf ja keinen Zettel an die WSS bekommen.
Wie regelt man das? So gesehen sind diese beiden Verkehrszeichen dann ja quasi nur ein Appell an den Verkehrsteilnehmer, sich dran zu halten, oder? Gelegentlich hängen wir mal nen Zettel ans Auto oder ganz dreiste Parker stellen wir auch schon mal eng zu. Man kennst ja seine Pappenheimer, teilweise weil diese mal vorne am Bahnhof stehen, teilweise sieht man diese auch direkt von der S-Bahn kommend.
Vielen Dank vorab für Anregungen und legale Tipps!
Beste Antwort im Thema
Ich fand die Anmerkung von NDLimit schon ... sehr interessant.
Du lernst hoffentlich daraus, nicht über Unterforen und deren regulars zu lästern, von denen du - und sei es später einmal - Rat und Hilfe benötigst.
154 Antworten
Wenn ich mich recht entsinne ist in der betreffenden Straße eine Arztpraxis. Patienten sind meinem Verständnis nach auch Anlieger.
Wie diese einen versenkbaren Poller überwinden sollten, stellt sich wohl etwas schwierig dar.
Bei den Anwohnern könnten FB ausgegeben werden. Diese Poller sind aber sehr kostenintensiv und da wird die Gemeinde sicher nicht so tief in die Haushaltskasse greifen wollen, insbesondere da es sich hier der Einstufung nach um eine Anliegerstraße handeln dürfte und bei entsprechender Satzung ein Straßenbaubeitrag gefordert werden würde und spätestens da würden die Grundstückseigentümer mit Stellplatz auf dem eigenen Grundstück wieder singen,weil sie von dem zuparken ja nicht betroffen sind.
Ich glaube das Krümmelmonster (TE) ist dort nur Mieter und solche Anregungen müssten dann durch den Vermieter/GrundstücksEigentümer an die Gemeinde herangetragen werden.
Gruß M
@Wauhoo
Ja, etwas südlich von Bamberg, an dieser Trasse ja. Ich mache mir aber über den Güterverkehr und den ICE keine Gedanken. Ich wusste um die Situation,als ich 2015 hierher gewogen bin.
Die Sache mit den Pollern ist schön und eine gute Idee, aber leider wegen der Arztpraxis in der Tat nicht umsetzbar. Ich hoffe, der alternde Arzt hört bald auf und es kommt keiner nach, der in diese Hölle (Arztpraxis von Innen beschrieben) freiwillig will. Dann hat sich das Thema auch erledigt und man könnte andere Maßnahmen ergreifen.
@windelexpress
Absolute Zustimmung und JA in allen fragenden Punkten. Allerdings ist es in der Betrachtungssache ANLIEGER egal, ob ich als (niederkauernder, veramrter) MITEER oder als (grundsteuerzahlender) EIGENTÜMER bei der Gemeinde vorstellig werde, wenn es um die Durchsetzung der StVO geht. Da müssen alle gleich (schlecht und ignorant) behandelt werden.
Zitat:
@keksemann schrieb am 12. April 2019 um 14:10:42 Uhr:
@windelexpress
Absolute Zustimmung und JA in allen fragenden Punkten. Allerdings ist es in der Betrachtungssache ANLIEGER egal, ob ich als (niederkauernder, veramrter) MITEER oder als (grundsteuerzahlender) EIGENTÜMER bei der Gemeinde vorstellig werde, wenn es um die Durchsetzung der StVO geht. Da müssen alle gleich (schlecht und ignorant) behandelt werden.
Als Mieter zahlst Du doch die Grundsteuer sicher, da umlagefähig.
Es macht wenig Sinn, wegen der Durchsetzung der StVO zu lamentieren, wenn seitens der Ordnungsbehörde ungeeignete Maßnahmen getroffen wurden, um die Situation für die Anwohner zu entschärfen.
Wie bereits geschrieben, müsste eine geeignete Parkraumbewirtschaftung her. Ich würde mal den Arzt fragen, wie seine Patienten mit der Situation zurechtkommen. Dabei könnten sich eher eine Sachlage abzeichnen, aus der heraus Handlungsbedarf begründet werden kann.
Ähnliche Themen
Zitat:
Wenn Fahrzeuge in der Anliegerstraße parken, obwohl sie gar keine Anlieger sind, begeht derjenige eine Odnungswidrigkeit. Soll heissen, dass hier das Ordnungsamt tätig werden muss.
Die einzige Schwierigkeit: Nachzuweisen, dass man kein Anlieger ist.
Du selbst kannst hier leider gar nichts tun. Ausser, das Ordnungsamt anzusprechen.
Falsch!
Du kannst Owi-Anzeigen erstatten.
Solltest Du auch tun.
Und selbstverständlich auch Fotos machen.
Auch das solltest Du tun.
Ist das einzige, was hilft.
Solche Menschen lernen es nur über den Geldbeutel.
Zitat:
Ja, ok... Ordnungsamt informieren, wahrscheinlich über die Gemeinde. Aber: wie soll der MA vom Ordnungsamt erkennen, dass es sich um Pendler handelt? Ich darf ja nicht mal die Kennzeichen und Zeiten / Tage notieren, da ich kein Hilfs-Sheriff sein darf / kann / will. Datenschutz und so ein Mist. Ich sehe keinen Ausweg. Ich kann also nur weiterhin Zettelchen an die WSS hängen und auf die OWi hinweisen.
Falsch!
Du kannst Owi-Anzeigen erstatten.
Solltest Du auch tun.
Und selbstverständlich auch Fotos machen.
Auch das solltest Du tun.
Ist das einzige, was hilft.
Solche Menschen lernen es nur über den Geldbeutel.
@RalfausBonn
Ich bin von dort weggezogen, nicht aus dem Grund... aber weg.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 25. August 2022 um 17:18:58 Uhr:
Ich denke nach zwei Jahren ist das wohl durch.
In der Sache hat RalfausBonn aber Recht. Und natürlich fertigt man dann Fotos an. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das gegen hartnäckige Falschparker hilft. Auch wenn es sich, zugegeben, schon etwas merkwürdig anfühlt, ein ums andere Mal mit Bildern und mehr oder weniger immer dem gleichen Anliegen vorstellig zu werden. Eigentlich hat man ja andere Sachen zu tun.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. August 2022 um 15:16:07 Uhr:
Manch einen befriedigt es auch den KnöllchenHorst zu spielen.
Wenn es mich persönlich beeinträchtigt, mache ich gerne den Horst. Jeder Ladesäuleblockierer wird z.B. konsequent angezeigt. Jeder Gehwegparker auf dem Schulweg meiner Kinder auch.
Ich sehe das wie @Hannes1971 auch so.
Wenn das Ganze sich zu meinem Nachteil entwickelt, dann muß man einfach reagieren, sowieso dann, wenn das Wohngebiet nur für "Anlieger frei" ausgeschildert ist.
Die Parker, welche keine Anlieger sind, müssen dann vom Ordnungsamt rausgepickt werden.
Ich will das Ganze nicht wieder aufwärmen, denn ich war auf der Gemeindeverwaltung und dort hatte man mir erklärt, dass man diese Verkehrlage / das Fehlverhalten eben "beobachten" müsse, um es erfolgreich sanktionieren zu können. Das bedeutet hier im Speziellen:
Der Einfahrende muss beim Parken und aus der Straße rauslaufen von der Amtskraft oder deren Beauftragten beobachtet werden... denn im Einzelnen (das Parken und auch das Hineinfahren) ist nicht regelwidrig... es wird (im Verbindung) dann regelwidrig, wenn der Fahrer NICHTS in dieser Straße zu tun hat.... nicht zum Doc geht, niemanden besucht.
Ich würde die Moderation bitten, die Hilfsbollizisten GUT oder BÖSE - Debatten zu unterbinden. Das hat das Thema nicht verdient, denn immerhin ist es ja insofern ein interessantes Thema, weil eine Behörde Regeln aufgibt, dann aber selbst sich nicht in der Lage sieht, diese auch zu kontrollieren und das vorliegende Fehlverhalten zu sanktionieren. DAS ist das Thema des Fadens.
Zitat:
@keksemann schrieb am 27. Aug. 2022 um 12:14:11 Uhr:
ich war auf der Gemeindeverwaltung und dort hatte man mir erklärt, dass man diese Verkehrlage / das Fehlverhalten eben "beobachten" müsse, um es erfolgreich sanktionieren zu können. Das bedeutet hier im Speziellen:
Der Einfahrende muss beim Parken und aus der Straße rauslaufen von der Amtskraft oder deren Beauftragten beobachtet werden... denn im Einzelnen (das Parken und auch das Hineinfahren) ist nicht regelwidrig... es wird (im Verbindung) dann regelwidrig, wenn der Fahrer NICHTS in dieser Straße zu tun hat.... nicht zum Doc geht, niemanden besucht.
Oh, super. Dann ist es ja kein Wunder, dass die Anliegerstraße von einigen bestenfalls als "Empfehlung" angesehen wird, man hat quasi nichts zu befürchten.