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Anliegerstraße wird als Parkplatz von Bahnpendlern missbraucht - Was kann ich als Anlieger tun?

Hallo Foristen,

zunächst möchte ich vorab klar stellen, dass ich grundsätzlich nichts gegen die Nutzung der Bahn habe und die Nutzung des ÖPNV begrüße. Ich wohne in unmittelbarer Nähe zu einem kleinen Bahnhof, manche würde es wohl eher als Haltestelle bezeichnen. Aufgrund der Anbindung und meiner Arbeitszeiten ist der DERZEIT noch nicht rentabel und zeitlich unsinnig selbst die Bahn zu nutzen. Aber selbst als Bahnpendler würde ich mich über mein "Problem" beschweren.

Der Bahnhof (die DB) hat zu wenige eigene Stellplätze und deswegen wird unter anderem regelmäßig "unsere" Anliegerstraße als Parkfläche missbraucht. Ob da nun genügend Platz ist oder nicht, spielt keine Rolle. Die Straße ist beidseitg mit den Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1020-30 Anlieger frei. Die Gemeideverwaltung hat u. a. die Überwachung der Parkfläche an ein externes ziviles oder privates Unternehmen ausgelagert.

Was kann / soll(en) wir / ich tun?
Wie kann man als Parkflächenkontrolleur überhaupt sehen, ob da nun ein Pendler parkt oder ein Anwohner? Es gibt keine Anwohnerparkausweise. Es sind ja nicht nur Parkende mit auswärtigen Kennzeichen... und selbst wenn: ein Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen könnte auch bei mir zu Besuch sein. Der soll und darf ja keinen Zettel an die WSS bekommen.

Wie regelt man das? So gesehen sind diese beiden Verkehrszeichen dann ja quasi nur ein Appell an den Verkehrsteilnehmer, sich dran zu halten, oder? Gelegentlich hängen wir mal nen Zettel ans Auto oder ganz dreiste Parker stellen wir auch schon mal eng zu. Man kennst ja seine Pappenheimer, teilweise weil diese mal vorne am Bahnhof stehen, teilweise sieht man diese auch direkt von der S-Bahn kommend.

Vielen Dank vorab für Anregungen und legale Tipps!

Beste Antwort im Thema

Ich fand die Anmerkung von NDLimit schon ... sehr interessant.

Du lernst hoffentlich daraus, nicht über Unterforen und deren regulars zu lästern, von denen du - und sei es später einmal - Rat und Hilfe benötigst.

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Ich kann das Problem recht gut verstehen, unterm Strich fühlt man sich vom Ordnungsamt auch allein gelassen. Dennoch kann ich nur raten, hier beharrlich immer wieder vorstellig zu werden und, bei weiter gezeigter "Machtlosigkeit",, übergeordnete Behörde einzubinden.

Im eigenen Fall hatten wir einen "fremdparkenden" Bootsanhänger aus dem Nachbarort, der in unserer Wohnsiedlung ganzjährig mehrere Parkplätze blockierte. Nach ewigem Kampf mit dem zuständigen Ordnungsamt, das seine Unwilligkeit, Machtlosigkeit und den üblichen Personalmangel stets zur Schau stellte, haben wir das Landratsamt eingebunden und siehe da, das Streitobjekt wurde entfernt. Das mich der zuständige Mitarbeiter seitdem nicht mehr grüßt, geht mir jedoch herzlich hintenrum vorbei.

Klar, möglicherweise macht man sich bei dem einen oder anderen mit solchen Aktionen beliebt wie ein Kaktus am Nacktbadestrand, dennoch habe ich als Steuerzahler auch Rechte. Und die kann ich genauso durchsetzen wie das OA mit ihren Tickets fürs Falschparken.

Zitat:

@keksemann schrieb am 27. August 2022 um 12:14:11 Uhr:


Ich will das Ganze nicht wieder aufwärmen, denn ich war auf der Gemeindeverwaltung und dort hatte man mir erklärt, dass man diese Verkehrlage / das Fehlverhalten eben "beobachten" müsse, um es erfolgreich sanktionieren zu können. Das bedeutet hier im Speziellen:
Der Einfahrende muss beim Parken und aus der Straße rauslaufen von der Amtskraft oder deren Beauftragten beobachtet werden... denn im Einzelnen (das Parken und auch das Hineinfahren) ist nicht regelwidrig... es wird (im Verbindung) dann regelwidrig, wenn der Fahrer NICHTS in dieser Straße zu tun hat.... nicht zum Doc geht, niemanden besucht.

Wenn das Verkehrszeichen 250 in Verbindung mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" aufgestellt ist, ist für sämtliche "nicht" Anlieger hier Schluß.
Die Mitarbeiter vom Ordnungsamt, bzw. vom Gemeindevollzugsdienst können nicht ständig auf der Lauer liegen und Fahrer von einfahrenden Fahrzeugen beobachten, ob Sie nun zum Bahnhof laufen, oder tatsächlich zu den Anwohnern möchten.
Das Ordnungsamt meiner Stadt ist da bis jetzt recht einfach die Sache angegangen.
Mir wurde mal gesagt, wenn Sie den Verdacht XY haben, geben Sie uns das Kennzeichen durch und wir prüfen das dann vor Ort.

Klar können die nicht immer vor Ort sein. Zumutbar ist aber sicherlich eine Bestreifung, bei der die parkenden Autos dokumentiert werden und damit eine Kontrolle von "Fremdparkern" durch einen Abgleich von beispielsweise morgens um 10 und nachmittags um 3 Uhr möglich ist. So lange ist i.d.R. keiner beim Arzt. Hier einfach die Aufgabe an die Anwohner zu übertragen zu wollen ist eine typische Art, sich Mühe zu ersparen. Beim Ticket verteilen wegen z. B. Falschparkens sind die ja auch nicht so zimperlich. Ich würde mir das jedenfalls nicht gefallen lassen und die vorgesetzte der Behörde einbinden.

Das Amt darf ja nicht mal (offiziell) Hinweise der Anwohner als Anlass nehmen um dort vorstellig zu werden... die Ansage, dass dieser oder jener immer wieder dort parkt darf keine Relevanz haben, sonst sind wir ja beim Thema Hilfssherif. Beim Amt darf als nur dokumentiert werden, dass es häufige Beschwerden aus der Anwohnerschaft gibt.

Aber ich denke hier ist alles gesagt, sogar diesmal beinahe von allen. Ich bitte daher die Moderation diese (junge) Leiche wieder zu begraben.

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