Anliegerstraße wird als Parkplatz von Bahnpendlern missbraucht - Was kann ich als Anlieger tun?
Hallo Foristen,
zunächst möchte ich vorab klar stellen, dass ich grundsätzlich nichts gegen die Nutzung der Bahn habe und die Nutzung des ÖPNV begrüße. Ich wohne in unmittelbarer Nähe zu einem kleinen Bahnhof, manche würde es wohl eher als Haltestelle bezeichnen. Aufgrund der Anbindung und meiner Arbeitszeiten ist der DERZEIT noch nicht rentabel und zeitlich unsinnig selbst die Bahn zu nutzen. Aber selbst als Bahnpendler würde ich mich über mein "Problem" beschweren.
Der Bahnhof (die DB) hat zu wenige eigene Stellplätze und deswegen wird unter anderem regelmäßig "unsere" Anliegerstraße als Parkfläche missbraucht. Ob da nun genügend Platz ist oder nicht, spielt keine Rolle. Die Straße ist beidseitg mit den Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1020-30 Anlieger frei. Die Gemeideverwaltung hat u. a. die Überwachung der Parkfläche an ein externes ziviles oder privates Unternehmen ausgelagert.
Was kann / soll(en) wir / ich tun?
Wie kann man als Parkflächenkontrolleur überhaupt sehen, ob da nun ein Pendler parkt oder ein Anwohner? Es gibt keine Anwohnerparkausweise. Es sind ja nicht nur Parkende mit auswärtigen Kennzeichen... und selbst wenn: ein Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen könnte auch bei mir zu Besuch sein. Der soll und darf ja keinen Zettel an die WSS bekommen.
Wie regelt man das? So gesehen sind diese beiden Verkehrszeichen dann ja quasi nur ein Appell an den Verkehrsteilnehmer, sich dran zu halten, oder? Gelegentlich hängen wir mal nen Zettel ans Auto oder ganz dreiste Parker stellen wir auch schon mal eng zu. Man kennst ja seine Pappenheimer, teilweise weil diese mal vorne am Bahnhof stehen, teilweise sieht man diese auch direkt von der S-Bahn kommend.
Vielen Dank vorab für Anregungen und legale Tipps!
Beste Antwort im Thema
Ich fand die Anmerkung von NDLimit schon ... sehr interessant.
Du lernst hoffentlich daraus, nicht über Unterforen und deren regulars zu lästern, von denen du - und sei es später einmal - Rat und Hilfe benötigst.
154 Antworten
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 13. Jan. 2019 um 21:7:07 Uhr:
Das kann und wird keine Behörde leisten. Kennzeichen mehrmals zu unterschiedlichen Zeiten erfassen und dann die Anlieger von Nichtanliegern trennen, vermutlich noch auf Basis von Anwohnerhinweisen - das ist erstens sehr aufwendig und zweitens so fehlerträchtig, dass kein Amtsleiter sowas anweisen wird.
Das muss die Behörde an sich auch nichtmal, da allein das Parken schon mit einem Bußgeld belastet ist, so lange kein Anliegen angegeben werden kann.
Da muss man nur die Halter aus der Straße aussortieren und schickt dem Rest Post.
Was ist, wenn das Auto des Anwohners auf die Firma läuft? Trifft doch auf jede vierte Karre in D zu. Was ist mit Besuchern der Anwohner oder ansässigen Firmen? Alles legale Anlieger. Es gibt viele Gründe für legales Parken als Anlieger, ohne dass der Halter genau dort, in dieser Straße, gemeldet ist.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 13. Januar 2019 um 21:11:41 Uhr:
Was ist, wenn das Auto dse Anwohners auf die Firma gemeldet ist? Was ist mit Besuchern der Anwohner/Firmen? Alles legale Anlieger. Es gibt viele Gründe für legales Parken als Anlieger, ohne dass der Halter genau dort, in dieser Straße, gemeldet ist.
Stimmt, leider. Es gibt aber hier "nur" diese Arztpraxis und sonst nur Wohnhäuser.
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Zitat:
@Erwachsener schrieb am 13. Januar 2019 um 21:11:41 Uhr:
Was ist, wenn das Auto des Anwohners auf die Firma läuft? Trifft doch auf jede vierte Karre in D zu. Was ist mit Besuchern der Anwohner oder ansässigen Firmen? Alles legale Anlieger. Es gibt viele Gründe für legales Parken als Anlieger, ohne dass der Halter genau dort, in dieser Straße, gemeldet ist.
Was soll mit denen sein? Die können doch ein Anliegen angeben, oder etwa nicht?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Januar 2019 um 21:10:50 Uhr:
Nein, s.o..
Ich vertraue da gerne der Definition der StVO und nicht irgendwelchen Foren.
Zitat:
@FWebe schrieb am 13. Januar 2019 um 21:14:51 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 13. Januar 2019 um 21:11:41 Uhr:
Was ist, wenn das Auto des Anwohners auf die Firma läuft? Trifft doch auf jede vierte Karre in D zu. Was ist mit Besuchern der Anwohner oder ansässigen Firmen? Alles legale Anlieger. Es gibt viele Gründe für legales Parken als Anlieger, ohne dass der Halter genau dort, in dieser Straße, gemeldet ist.
Was soll mit denen sein? Die können doch ein Anliegen angeben, oder etwa nicht?
Du möchtest also, dass sagen wir mal 50 mutmaßliche Falschparker ein Verwarnungsgeld "auf Verdacht" bekommen? Wobei der Behörde von vornherein klar ist, dass davon ein erheblicher Teil den Verstoß vermutlich gar nicht begangen hat? Und wer ungerechtfertigt bestraft wird, soll sich danach individuell wehren?
Da habe ich aber andere Vorstellungen von rechtsstaatlichem Behördenhandeln.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 13. Januar 2019 um 21:19:59 Uhr:
Du möchtest also, dass sagen wir mal 50 mutmaßliche Falschparker ein Verwarnungsgeld "auf Verdacht" bekommen?Zitat:
@FWebe schrieb am 13. Januar 2019 um 21:14:51 Uhr:
Was soll mit denen sein? Die können doch ein Anliegen angeben, oder etwa nicht?
Nein, ich "möchte", dass die Behörde bei den nicht offensichtlichen Kandidaten nach dem Anliegen fragt, bevor sie ein Verwarngeld rausschickt. Das ist analog zur Nachfrage "vor Ort" (was auch ein paar Straßen weiter sein kann) zu verstehen.
Der Verstoß kann ohne Klärung des Anliegens grundsätzlich nicht geahndet werden.
Bevor man sich Gedanken zu irgendwelchen Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit macht, schadet es nicht sich vorher mit dem eigentlichen Thema zu befassen. Vom pauschalen Verteilen von Verwarngeldern war nämlich nicht die Rede.
...da sich das Abstellen der betreffenden Autos auf die Abfahrtszeiten der Bahn kanalisieren wird, würde ich da einfach mal mit Klemmbrett und Photo zu entsprechenden Zeiten gucken wer da in die Straße einfährt, das Auto abstellt und wohin der Fahrer / die Insassen gehen.
Kennzeichen notieren, dazu ein entsprechendes Photo vom Fahrzeug mit Kennzeichen und ein paar Merkmale zum Fahrer notieren, falls man als Zeuge eine Personenbeschreibung bräuchte z.B. wenn es einer der Delinquenten drauf ankommen läßt und es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Mit den Angaben zum Ordnungsamt und die Ordnungswidrigkeiten anzeigen... vermutlich wird ein großer Teil bereits das Weite suchen, wenn sie merken, dass da jemand mit Photo und Notizblock rumturnt bzw. spätestens wenn sich rumspricht, dass da ein Knöllchen-Horst für "teure Parkgebühren" sorgt.
Zitat:
@FWebe schrieb am 13. Januar 2019 um 21:35:08 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 13. Januar 2019 um 21:19:59 Uhr:
Du möchtest also, dass sagen wir mal 50 mutmaßliche Falschparker ein Verwarnungsgeld "auf Verdacht" bekommen?
Nein, ich "möchte", dass die Behörde bei den nicht offensichtlichen Kandidaten nach dem Anliegen fragt, bevor sie ein Verwarngeld rausschickt. Das ist analog zur Nachfrage "vor Ort" (was auch ein paar Straßen weiter sein kann) zu verstehen.
Also. Die Behörde schreibt am Tag X alle Parkenden auf. Und die kriegen dann einen Brief "Was wollten Sie dort?", und wer da nix Gescheites mitteilt, kriegt ein Verwarngeld wg. OWi?
In Berlin-Marzahn/Hellersdorf hat man das Parkproblem in den Wohngebieten rings um das IGA-2017-Gelände so gelöst:
"[...] Die Zufahrten zu den jeweiligen Wohngebieten sind in dieser Zeit für alle Fahrzeuge gesperrt, außer für Anlieger. Die Bewohner haben ein Schreiben vom Bezirksamt bekommen, das sie sich in die Windschutzscheibe legen sollen, um sich als Anrainer auszuweisen. „Für den Zeitraum der IGA haben wir zusätzlich 20 Kräfte im Ordnungsamt“, sagt Johannes Martin. Die sollen das Team verstärken und vor allem viel Präsenz zeigen. Ziel sei es, den ortsfremden Parksuchverkehr zu unterbinden. Wer dennoch unberechtigt in einem der sieben Wohngebiete parkt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Die Anordnung ist auf die Dauer der IGA begrenzt und soll danach wieder aufgehoben werden. [...]"
Quelle: https://www.morgenpost.de/.../...en-fuer-Anwohner-am-IGA-Gelaende.html
Sowas müsste beim TE nur dauerhaft eingeführt werden.
@Mischkolino
Das wöre dann so etwas wie ein Parkausweis, der Geld / Gebühren kostet, da nicht alle Anwohner pauschal einen Parkplatz in der Straße benötigen. Es ist ärgerlich für u.a. mich, weil ich dann gar nicht parken kann. Anderen wird die Zufahrt zur Garage zugestellt.
Naja,..... Ich werde mal anonym bei der Gemeinde vorsprechen, was denen im Sinn steht. DANKE!
Zitat:
@keksemann schrieb am 14. Januar 2019 um 04:45:18 Uhr:
@Mischkolino
Das wöre dann so etwas wie ein Parkausweis, der Geld / Gebühren kostet, da nicht alle Anwohner pauschal einen Parkplatz in der Straße benötigen. Es ist ärgerlich für u.a. mich, weil ich dann gar nicht parken kann. Anderen wird die Zufahrt zur Garage zugestellt.Naja,..... Ich werde mal anonym bei der Gemeinde vorsprechen, was denen im Sinn steht. DANKE!
Wie soll die Gemeinde dir antworten, wenn du dich dort anonym meldest? Die werden den Fall erst prüfen, bevor sie eine Antwort geben. Keine Angst, die beissen die nicht. Anonyme Anfragen kommen dagegen meist nicht gut an.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 13. Januar 2019 um 21:56:38 Uhr:
Also. Die Behörde schreibt am Tag X alle Parkenden auf. Und die kriegen dann einen Brief "Was wollten Sie dort?", und wer da nix Gescheites mitteilt, kriegt ein Verwarngeld wg. OWi?Zitat:
@FWebe schrieb am 13. Januar 2019 um 21:35:08 Uhr:
Nein, ich "möchte", dass die Behörde bei den nicht offensichtlichen Kandidaten nach dem Anliegen fragt, bevor sie ein Verwarngeld rausschickt. Das ist analog zur Nachfrage "vor Ort" (was auch ein paar Straßen weiter sein kann) zu verstehen.
So wäre die korrekte Handhabung des Themas zu verstehen.
Ohne das Anliegen zu klären, kann auch kein Verwarngeld erteilt werden, da der Verstoß gegen das Verkehrsverbot eben genau durch jenes Anliegen erst entkräftet wird.
Die Behörde geht also grundsätzlich davon aus, dass jeder dort ein Anliegen hat und erkundigt sich stichprobenartig.
Die Kontrolle vor Ort verläuft nicht anders, da wird man dann auch angehalten und nach dem Anliegen gefragt, bevor es was auf die Finger gibt.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 13. Januar 2019 um 21:19:59 Uhr:
Du möchtest also, dass sagen wir mal 50 mutmaßliche Falschparker ein Verwarnungsgeld "auf Verdacht" bekommen? Wobei der Behörde von vornherein klar ist, dass davon ein erheblicher Teil den Verstoß vermutlich gar nicht begangen hat? Und wer ungerechtfertigt bestraft wird, soll sich danach individuell wehren?Da habe ich aber andere Vorstellungen von rechtsstaatlichem Behördenhandeln.
Ich würde als Stufe zwei dann vorschlagen,
allenVerkehrsteilnehmern die Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs in Straßenverkehr zu entziehen.
Es steht denen die nichts getrunken haben ja frei, dies nachzuweisen.