Anliegerstraße wird als Parkplatz von Bahnpendlern missbraucht - Was kann ich als Anlieger tun?
Hallo Foristen,
zunächst möchte ich vorab klar stellen, dass ich grundsätzlich nichts gegen die Nutzung der Bahn habe und die Nutzung des ÖPNV begrüße. Ich wohne in unmittelbarer Nähe zu einem kleinen Bahnhof, manche würde es wohl eher als Haltestelle bezeichnen. Aufgrund der Anbindung und meiner Arbeitszeiten ist der DERZEIT noch nicht rentabel und zeitlich unsinnig selbst die Bahn zu nutzen. Aber selbst als Bahnpendler würde ich mich über mein "Problem" beschweren.
Der Bahnhof (die DB) hat zu wenige eigene Stellplätze und deswegen wird unter anderem regelmäßig "unsere" Anliegerstraße als Parkfläche missbraucht. Ob da nun genügend Platz ist oder nicht, spielt keine Rolle. Die Straße ist beidseitg mit den Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1020-30 Anlieger frei. Die Gemeideverwaltung hat u. a. die Überwachung der Parkfläche an ein externes ziviles oder privates Unternehmen ausgelagert.
Was kann / soll(en) wir / ich tun?
Wie kann man als Parkflächenkontrolleur überhaupt sehen, ob da nun ein Pendler parkt oder ein Anwohner? Es gibt keine Anwohnerparkausweise. Es sind ja nicht nur Parkende mit auswärtigen Kennzeichen... und selbst wenn: ein Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen könnte auch bei mir zu Besuch sein. Der soll und darf ja keinen Zettel an die WSS bekommen.
Wie regelt man das? So gesehen sind diese beiden Verkehrszeichen dann ja quasi nur ein Appell an den Verkehrsteilnehmer, sich dran zu halten, oder? Gelegentlich hängen wir mal nen Zettel ans Auto oder ganz dreiste Parker stellen wir auch schon mal eng zu. Man kennst ja seine Pappenheimer, teilweise weil diese mal vorne am Bahnhof stehen, teilweise sieht man diese auch direkt von der S-Bahn kommend.
Vielen Dank vorab für Anregungen und legale Tipps!
Beste Antwort im Thema
Ich fand die Anmerkung von NDLimit schon ... sehr interessant.
Du lernst hoffentlich daraus, nicht über Unterforen und deren regulars zu lästern, von denen du - und sei es später einmal - Rat und Hilfe benötigst.
154 Antworten
Warum kann man nicht sachlich bleiben und mal die Finger still halten, wenn man nichts zum Thema beizutragen hat? Geht nicht, hm? ... zwanghafte Handlung? Du bist jetzt schon der zweite, der das tut und meine These bestätigt. Die Beitragsreihe geht ja langsam in Eure gewünschte Richtung. Fein!
Zitat:
@keksemann schrieb am Uhr:
Aber: wie soll der MA vom Ordnungsamt erkennen, dass es sich um Pendler handelt?
Ganz einfach, indem man (zur Not schriftlich) nachfragt. Wer keine Begründung vorbringen kann, wird dann entsprechend sanktioniert.
Anwohner können da über den Halter relativ häufig schon pauschal ausgeschlossen werden.
Hm... würde bedeuten, alle auswärtigen Kennzeichen würden zunächst pauschal eine Verwarnung bekommen und müssten sich dann quasi rechtfertigen? Das dumme ist, dann es fast keine am Kennzeichen erkennbare "Täter" gibt. Pendler aus den umliegenden Nachbarorten haben logischerweise die selben LKR-Kennzeichenbuchstaben wie die Anwohner.
Verflixt!
Zitat:
@keksemann schrieb am 13. Jan. 2019 um 20:41:56 Uhr:
Hm... würde bedeuten, alle auswärtigen Kennzeichen würden zunächst pauschal eine Verwarnung bekommen und müssten sich dann quasi rechtfertigen?
Es betrifft nicht explizit nur die auswärtigen Kennzeichen, sondern alle die, deren Halter nicht in der Straße gemeldet sind. Das könnte also auch ein auswärtiges sein, wenn der Halter in der Straße gemeldet ist. Es gibt immerhin keine Verpflichtung, das dem Landkreis/ der Stadt zugehörige Kennzeichen, in dem/ der der Halter gemeldet ist, zu verwenden.
Wenn das Problem wirklich massiv ausfällt, lohnt sich der Aufwand am Ende sogar für die Behörde.
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Wenn die Gemeinde aber die Tätigkeit der Überwachung des Verkehrsraumes an eine externe Stelle vergeben / beauftragt hat, macht es dann Sinn, an diese Firma eine Liste mit den Kennzeichen der Anliegerfahrzeuge zu geben? Dann wäre deren Aufwand zumindest nicht für umsonst, es würden sich nicht andauernd Anwohner beschweren und gegen die Strafzettel Einspruch / Widerspruch einlegen.
Nö, die brauchen sich die ersten Male nicht einmal mehr rechtfertigen. Die Behörde muss noch nachweisen, wer gefahren ist. Ist ja kein Verstoß im ruhenden Verkehr.
Zitat:
@FWebe schrieb am 13. Januar 2019 um 20:38:18 Uhr:
Zitat:
@keksemann schrieb am Uhr:
Aber: wie soll der MA vom Ordnungsamt erkennen, dass es sich um Pendler handelt?
Ganz einfach, indem man (zur Not schriftlich) nachfragt. Wer keine Begründung vorbringen kann, wird dann entsprechend sanktioniert.
Anwohner können da über den Halter relativ häufig schon pauschal ausgeschlossen werden.
So sehe ich das auch. Wer sich gegen einen Bescheid wehren will, muss eben Angaben machen.
Das ist das Prinzip der Inquisition. Mit dem heutigen System besteht da nur eine einzige Übereintsimmung und zwar die, dass ein Schuldnachweis erforderlich ist.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Januar 2019 um 20:53:34 Uhr:
BigBrother uppn Dörp?
Nun, was sonst ist eine Parkraumüberwachung sonst?
Der Punkt ist, dass man dafür einfach die Straße zweimal am Tag fotografiert und das dann auswertet.
Man muss übrigens sein Anliegen auf Nachfrage darlegen, kann man das nicht, ist man im Sinne des Rechts schuldig.
Und wenn diese Fahrzeuge regelmäßig die Plätze wechseln passiert das wie genau?
Ob die Fahrzeuge dort legal parken, stellt man eben durch besagte Nachfrage fest.
Parken kostet als Nichtanlieger übrigens ab 30 €, das aber nur am Rande.
Ehe jetzt die Vorschläge zu sehr in Kraut schießen.
Sowas kann und wird keine Behörde leisten: Alle Kennzeichen mehrmals zu unterschiedlichen Zeiten erfassen und dann in Einzelermittlungen die Anlieger von Nichtanliegern trennen, vermutlich noch auf Basis von Anwohnerhinweisen - das ist erstens sehr aufwendig und zweitens so fehlerträchtig, dass kein Amtsleiter sowas anweisen wird.
Anders wäre die Situation bei ausgewiesener Anwohnerparkzone mit Parkausweisen. Die sind eindeutig vorhanden oder nicht vorhanden, der Tatbestand ist simpel, und dann ist es schon eher realistisch, dass das Amt mal eine zeitlang Schwerpunktkontrollen in dieser Straße durchführt, um den Missbrauch durch Pendler zu ahnden.
Durch das Fahren. Und wenn dann behauptet wird, dass man in bzw. an der Arztpraxis war, dann darf der Arzt dazu keine Angaben machen und das wars mit der Widerlegung der unwahren Schutzbehauptung durch die Behörde. Drum ist das witzlos.
Klar fühlen sich Anlieger gestört, wenn da Autos auf der "eigenen" Straße parken. Ich kann aber auch nicht alle Kfz in Sichtweite verwarnen oder abschleppen lassen. Wohnsiedlungen bringen verkehrliche Frequentierung nun mal mit sich. Alternative ist der Einsiedlerhof auf dem platten Land oder ein ausreichend großes Grundstück.