Anliegerstraße wird als Parkplatz von Bahnpendlern missbraucht - Was kann ich als Anlieger tun?
Hallo Foristen,
zunächst möchte ich vorab klar stellen, dass ich grundsätzlich nichts gegen die Nutzung der Bahn habe und die Nutzung des ÖPNV begrüße. Ich wohne in unmittelbarer Nähe zu einem kleinen Bahnhof, manche würde es wohl eher als Haltestelle bezeichnen. Aufgrund der Anbindung und meiner Arbeitszeiten ist der DERZEIT noch nicht rentabel und zeitlich unsinnig selbst die Bahn zu nutzen. Aber selbst als Bahnpendler würde ich mich über mein "Problem" beschweren.
Der Bahnhof (die DB) hat zu wenige eigene Stellplätze und deswegen wird unter anderem regelmäßig "unsere" Anliegerstraße als Parkfläche missbraucht. Ob da nun genügend Platz ist oder nicht, spielt keine Rolle. Die Straße ist beidseitg mit den Zeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art und dem Zusatzzeichen 1020-30 Anlieger frei. Die Gemeideverwaltung hat u. a. die Überwachung der Parkfläche an ein externes ziviles oder privates Unternehmen ausgelagert.
Was kann / soll(en) wir / ich tun?
Wie kann man als Parkflächenkontrolleur überhaupt sehen, ob da nun ein Pendler parkt oder ein Anwohner? Es gibt keine Anwohnerparkausweise. Es sind ja nicht nur Parkende mit auswärtigen Kennzeichen... und selbst wenn: ein Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen könnte auch bei mir zu Besuch sein. Der soll und darf ja keinen Zettel an die WSS bekommen.
Wie regelt man das? So gesehen sind diese beiden Verkehrszeichen dann ja quasi nur ein Appell an den Verkehrsteilnehmer, sich dran zu halten, oder? Gelegentlich hängen wir mal nen Zettel ans Auto oder ganz dreiste Parker stellen wir auch schon mal eng zu. Man kennst ja seine Pappenheimer, teilweise weil diese mal vorne am Bahnhof stehen, teilweise sieht man diese auch direkt von der S-Bahn kommend.
Vielen Dank vorab für Anregungen und legale Tipps!
Beste Antwort im Thema
Ich fand die Anmerkung von NDLimit schon ... sehr interessant.
Du lernst hoffentlich daraus, nicht über Unterforen und deren regulars zu lästern, von denen du - und sei es später einmal - Rat und Hilfe benötigst.
154 Antworten
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 13. Januar 2019 um 10:28:15 Uhr:
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 13. Januar 2019 um 09:09:30 Uhr:
Du selbst kannst hier leider gar nichts tun. Ausser, das Ordnungsamt anzusprechen.Natürlich. Man kann Anzeigen erstatten. Sollte jemand unberechtigt (da Anlieger) betroffen sein, kann derjenige es doch nachweisen.
Und du weisst natürlich von jedem , dass der dort erlaubter- oder unerlaubterweise parkt ?
Besucher von Anwohnern ? Patienten der Arztpraxis ? Oder willst jeden direkt fragen, was er dort zu suchen hat ?
Zitat:
@keksemann schrieb am 13. Januar 2019 um 12:52:26 Uhr:
Ja. Also in diesem Fall ging die Frage an Dich
Die bisher beste Antwort zum Problem kam doch auf Seite 1 bereits von Heinz:
Die Gemeinde muß Anwohnerparkplätze mit Ausweisen einrichten.
Mein Hinweis bezog sich lediglich auf den Irrglauben, das Fotografieren wäre verboten.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 13. Januar 2019 um 14:10:56 Uhr:
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 13. Januar 2019 um 10:28:15 Uhr:
Natürlich. Man kann Anzeigen erstatten. Sollte jemand unberechtigt (da Anlieger) betroffen sein, kann derjenige es doch nachweisen.
Und du weisst natürlich von jedem , dass der dort erlaubter- oder unerlaubterweise parkt ?
Besucher von Anwohnern ? Patienten der Arztpraxis ? Oder willst jeden direkt fragen, was er dort zu suchen hat ?
Darum macht man das immer mit den Nachbarn ( wären diese gegen Sanktionen würde ich mich auch fügen). Somit können Kfz Kennzeichen abgeglichen werden. Kaum ein Pendler wird die Arztpraxis kennen.
Gruß
Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 13. Januar 2019 um 12:20:19 Uhr:
Zitat:
@keksemann schrieb am 13. Januar 2019 um 12:03:27 Uhr:
@wiesoeinname
Datenschutz? Ich dachte, das verhält sich ähnlich wie bei Dashcam.... Grauzone mit Tendenz zu nicht erlaubt.Natürlich darfst Du auch weiterhin fotografieren.
Nur nicht ins Internet stellen oder sonstwie veröffentlichen.
Hallo,
das stimmt so nicht!
Da ein Kraftfahrzeug keine Persönlichkeit darstellt, dürfen diese samt Kennzeichen fotografiert und auch veröffentlicht werden.
Verboten wäre es nur, wenn man auf den Halter rückschließen kann, beispielsweise wenn das Fahrzeug mit "Elektroinstallationen Herbert Müller" beschriftet wäre.
https://www.autozeitung.de/...nnzeichen-unkenntlich-machen-134012.html
Grüße,
diezge
Ähnliche Themen
Zitat:
@diezge schrieb am 13. Januar 2019 um 14:34:25 Uhr:
Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 13. Januar 2019 um 12:20:19 Uhr:
Natürlich darfst Du auch weiterhin fotografieren.
Nur nicht ins Internet stellen oder sonstwie veröffentlichen.Hallo,
das stimmt so nicht!
Da ein Kraftfahrzeug keine Persönlichkeit darstellt, dürfen diese samt Kennzeichen fotografiert und auch veröffentlicht werden.
Verboten wäre es nur, wenn man auf den Halter rückschließen kann, beispielsweise wenn das Fahrzeug mit "Elektroinstallationen Herbert Müller" beschriftet wäre.
https://www.autozeitung.de/...nnzeichen-unkenntlich-machen-134012.html
Grüße,
diezge
Nein. Das, was Du beschreibst, ist die alte deutsche Rechtslage noch vor Inkrafttreten der DSGVO.
Man darf inzwischen kein Foto ohne Einwilligung des Besitzers mehr ins Netz stellen, auch wenn das Kennzeichen unkenntlich gemacht wurde.
Die von Dir verlinkte Autozeitung beruft sich auf ein Urteil von 2007, also veralteter Stand.
Ich bin grad ein wenig irritiert. Der TE äußerte sich im Sagt's Uns wie folgt:
Zitat:
@keksemann schrieb am 12. Januar 2019 um 20:44:20 Uhr:
Das V&S ist natürlich schon eine Ausnahmezone.... so wie die Region um Tschernobyl ... ein Trümmerfeld in der Forenwelt, gefürchtet. Da krieg ich schon Zustände, wenn ich mal zum Lesen reinstolpere.
Und nun wird um Hilfe gebeten?
Der Heinz hat es trefflich beschrieben 🙂
Quelle: https://www.motor-talk.de/.../...gen-der-moderatoren-t6507011.html?...
Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 13. Januar 2019 um 14:52:56 Uhr:
Zitat:
@diezge schrieb am 13. Januar 2019 um 14:34:25 Uhr:
Hallo,
das stimmt so nicht!
Da ein Kraftfahrzeug keine Persönlichkeit darstellt, dürfen diese samt Kennzeichen fotografiert und auch veröffentlicht werden.
Verboten wäre es nur, wenn man auf den Halter rückschließen kann, beispielsweise wenn das Fahrzeug mit "Elektroinstallationen Herbert Müller" beschriftet wäre.
https://www.autozeitung.de/...nnzeichen-unkenntlich-machen-134012.html
Grüße,
diezge
Nein. Das, was Du beschreibst, ist die alte deutsche Rechtslage noch vor Inkrafttreten der DSGVO.
Man darf inzwischen kein Foto ohne Einwilligung des Besitzers mehr ins Netz stellen, auch wenn das Kennzeichen unkenntlich gemacht wurde.
Die von Dir verlinkte Autozeitung beruft sich auf ein Urteil von 2007, also veralteter Stand.
Das betrifft aber nur Fotos vom Besitzer selbst und nicht von seinem Auto. Ich darf von öffentlichen Grund aus ohne Hilfsmittel wie eine Leiter auch sein Haus und sein Grundstück fotografieren.
Der Artikel ist vom Oktober 2018, wurde also nach dem Inkrafttreten der DSGVO erstellt.
Ich habe mich auch mit einem Berufsfotografen über die DSGVO unterhalten und er sagte mir, dass sich durch die DSGVO für der Privatfotografie gar nichts ändert.
Grüße,
diezge
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 13. Januar 2019 um 14:10:56 Uhr:
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 13. Januar 2019 um 10:28:15 Uhr:
Natürlich. Man kann Anzeigen erstatten. Sollte jemand unberechtigt (da Anlieger) betroffen sein, kann derjenige es doch nachweisen.
Und du weisst natürlich von jedem , dass der dort erlaubter- oder unerlaubterweise parkt ?
Besucher von Anwohnern ? Patienten der Arztpraxis ? Oder willst jeden direkt fragen, was er dort zu suchen hat ?
Du hast mich doch zitiert, hast du den Text auch verstanden? Wer unberechtigt angezeigt wird, kann es ja schnell belegen, wenn nicht, dann hat der Fahrer eben die A-Karte und muss zahlen.
Zitat:
@diezge schrieb am 13. Januar 2019 um 15:19:23 Uhr:
Zitat:
@Martin P. H. schrieb am 13. Januar 2019 um 14:52:56 Uhr:
Nein. Das, was Du beschreibst, ist die alte deutsche Rechtslage noch vor Inkrafttreten der DSGVO.
Man darf inzwischen kein Foto ohne Einwilligung des Besitzers mehr ins Netz stellen, auch wenn das Kennzeichen unkenntlich gemacht wurde.
Die von Dir verlinkte Autozeitung beruft sich auf ein Urteil von 2007, also veralteter Stand.Das betrifft aber nur Fotos vom Besitzer selbst und nicht von seinem Auto. Ich darf von öffentlichen Grund aus ohne Hilfsmittel wie eine Leiter auch sein Haus und sein Grundstück fotografieren.
Der Artikel ist vom Oktober 2018, wurde also nach dem Inkrafttreten der DSGVO erstellt.
Ich habe mich auch mit einem Berufsfotografen über die DSGVO unterhalten und er sagte mir, dass sich durch die DSGVO für der Privatfotografie gar nichts ändert.
Grüße,
diezge
Hallo diezge,
ich bin mir grad nicht mehr sicher, vermutlich hast Du recht.
Ich hatte es noch so im Hinterkopf, daß man auch kein Foto des Fahrzeugs einer Person ins Netz stellen dürfe, da man daran möglicherweise auch schon den Standort der Person feststellen könne und dies dann „personenbezogene Daten“ seien. Aber ich finde dazu nichts (mehr), vermutlich habe ich mich geirrt.
Gruß, Martin.
@TE: Sinnvolle Ansatzpunkte wurde hier in der Diskussion ja genannt.
Ich würde bei allem verständlichen Frust auf eurer Seite als Anwohner aber dringend davon abraten, zu eigenen "Zwangsmitteln" zu greifen. Ein vorsätzliches Zuparken eines Falschparkers kann eine Nötigung darstellen, dies ist eine Straftat.
Nur als Hinweis.
Es werden doch jeden Tag die selben dabei sein. Was spricht dagegen sich diese Kennzeichen zu notieren und dann mal das Ordnungsamt zur Kontrolle zu rufen? Die notierten Kennzeichen, von dessen Fahrzeugen man täglich die Fahrer Richtung Bahnhof zotteln sieht, werden ja dann wahrscheinlich bei Kontrolle wieder dort stehen und es kann ziemlich sicher gesagt werden, dass es sich nicht um Anlieger handelt - obwohl die ja das Anliegen haben dort zu parken...
Auch kann das Ordnungsamt sicherlich abfragen, wo der Halter wohnt, um einen Anwohner auszuschließen.
Also die Anwohnerfahrzeuge kennt man ja und die interessierten Anwohner werden auch die Kennzeichen der / ihrer Besucher aussortieren. Vor der Meldung. Ok... ich danke dann erstmal den vielen Schreibern. Erkenntnis: schwierig, wenn die Gemeinde nicht hilft oder nicht helfen will. Anwohnerausweise ist leider keine Lösung, das wurde seitens der Nachbarschaft schon angemerkt, da dies einen Verwaltungsaufwand bedeutet und Geld kostet. Da sind sich dann doch nicht alle einig. Viele hier in der Ecke haben Garagen oder einen Hof, ich leider nicht. Ich bin Mieter ohne Grundstück / Garage.
@NDLimit
Gut, dass Du das geschrieben hast. So konntest Du wenigstens etwas schreiben, zwar nicht von Interesse, aber immerhin frei von Rechtschreibfehlern. Es hat aber bis auf Seite drei gedauert, bis der erste Sonnlosbeitrag kam. Vor Dir natürlich. Somit hast Du ja meine Theorie zumindest ansatzweise bestätigt. Bis zu Deinem Beitrag hätte ich ja unrecht gehabt. Ich wünsche Dir weiterhin viel Spaß und viel Erfolg beim Querlesen und dem Verfassen von überflüssigen Beiträgen schreiben. MT braucht User wie Dich!
Ich fand die Anmerkung von NDLimit schon ... sehr interessant.
Du lernst hoffentlich daraus, nicht über Unterforen und deren regulars zu lästern, von denen du - und sei es später einmal - Rat und Hilfe benötigst.