Anlieger mit Gewichtsbeschränkung

Hi,

Siehe angehängte Schilderkombi.
Ich (bzw mein Pkw) wiegt 2t und ich bin kein Anlieger.
Darf ich fahren, oder nicht?
Thx

Gruß Metalhead

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Beste Antwort im Thema

Unlogisch. Dafür gibt's das Schild mit der " 7,5 t " drin, darunter dann Anlieger frei.
Beim anderen Schild würde ich 30 km/h für Fahrzeuge über 7,5 t zwischen 22 und 6 Uhr abnehmen. Stichwort Nachtruhe.

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Welches Zeichen müsste dann die Bedeutung "bis 7,5t zGM" haben? Das "Einfahrt verboten" - Zeichen (Zeichen 250)?

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 14. November 2017 um 19:51:32 Uhr:


Die Beschraenkung auf max 7,5t nur fuer Anlieger und ohne Beschraenkung fuer alle anderen ist doch der mit Abstand unlogischste Fall.

So meinte ich es doch gar nicht. Durchfahrtsverbot für >7,5t (außer für Anlieger).

Gruß Metalhead

Man müsste m.E. beide Regelungen auf einem einzelnen Zusatzzeichen vereinen - z.B.: "Anlieger bis 7,5t frei".
Dieses Zusatzzeichen müsste aber mindestens per Ländererlass amtlich eingeführt werden - besser jedoch auf Bundesebene im Verkehrszeichenkatalog. Dazu müsste noch geklärt sein, ob sich das Zeichen auf die tatsächliche Gesamtmasse oder die zulässige Gesamtmasse beziehen soll.

Wenn lediglich die Fahrbahn vor Schäden geschützt werden soll, wäre die Beschränkung auf die zulässige Gesamtmasse nicht in jedem Fall zweckmäßig, da z.B. ein voll beladener 7,5-Tonner einfahren dürfte, ein leerer 12-Tonner" aber nicht (jeweils Anlieger, bzw. zu Anlieger-Zwecken.

Klar: Ist Bürokratie - aber wenn man Verkehrsverstöße ahnden will, führt eigentlich kein Weg daran vorbei.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 14. November 2017 um 21:43:28 Uhr:


Dann hätte das Zeichen die Bedeutung "bis 7,5t zGM". Hat es aber nicht.
Da ist IMHO nix genaues definiert, aber in Verbindung mit einem Einfahrtverbot macht nur "bis 7,5t" Sinn, in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung "ab 7,5t".

Käse.

Gruß Metalhead

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. November 2017 um 21:56:24 Uhr:


Welches Zeichen müsste dann die Bedeutung "bis 7,5t zGM" haben? Das "Einfahrt verboten" - Zeichen (Zeichen 250)?

Er meint wohl das

Zusatzzeichen 7,5t

.

Gruß Metalhead

Warum macht es nur "bis 7,5t" Sinn?

Was ist, wenn mit Zeichen 250 eine Beschränkung ab 7,5t zGM erwirkt werden soll?
Oder machst du das "bis 7,5t" am Vorhandensein von "Anlieger frei" fest?

Edit: Ja, ich meine das Zusatzzeichen, denn dieses sorgt ja überhaupt erst für das "Problem".

Das verstehe ich nun wieder nicht. Die Einfahrt ist mit Zeichen 250 zunächst für alle verboten. Dann wird sie durch das erste Zusatzzeichen für Anlieger wieder freigegeben und dann durch das zweite Zusatzzeichen aber auch für diese "ab" 7,5t zGM wieder verboten.

Auf was beziehst du denn in diesem Fall das Zusatzzeichen "7,5t"?

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 14. November 2017 um 22:20:37 Uhr:


Warum macht es nur "bis 7,5t" Sinn?

Sorry falsch gedacht, macht hier auch nur ab 7,5 Sinn.

Gruß Metalhead

Das bezieht sich auf das Zeichen 250 in Verbindung mit den Zusatzzeichen "Anlieger frei". Ohne "Anlieger frei" wäre für alle ab 7,5t zGM die Einfahrt verboten.

Wenn nun anstelle der "7,5t" eine Zeitangabe drunter steht "7-16h" - sind dann nur Anlieger von 7-16h vom Zeichen 250 befreit, oder gilt das Zeichen 250 generell nur von 7-16h?

Dann wären nur Anlieger von 7-16 Uhr frei.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. November 2017 um 22:23:20 Uhr:


Die Einfahrt ist mit Zeichen 250 zunächst für alle verboten. Dann wird sie durch das erste Zusatzzeichen für Anlieger wieder freigegeben und dann durch das zweite Zusatzzeichen aber auch für diese "ab" 7,5t zGM wieder verboten.

So wurde es im Bericht erklärt.

Man muß es so verstehen daß das zweite Zusatzzeichen (7,5t) das erste Zusatzzeichen (Anlieger frei) einschränkt. Das macht hier Sinn.

Hier aber definitv nicht mehr.

Gruß Metalhead

Und wenn man nun das Zeichen 250 zeitlich einschränken will, müsste man vermutlich die Zusatzzeichen in der Reihenfolge tauschen?

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. November 2017 um 22:45:37 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 14. November 2017 um 22:23:20 Uhr:


Die Einfahrt ist mit Zeichen 250 zunächst für alle verboten. Dann wird sie durch das erste Zusatzzeichen für Anlieger wieder freigegeben und dann durch das zweite Zusatzzeichen aber auch für diese "ab" 7,5t zGM wieder verboten.

So wurde es im Bericht erklärt.
Man muß es so verstehen daß das zweite Zusatzzeichen (7,5t) das erste Zusatzzeichen (Anlieger frei) einschränkt. Das macht hier Sinn.

Hier aber definitv nicht mehr.

Gruß Metalhead

Ob diese neue Kombination nun "Sinn" macht, weiß ich nicht. Sie bedeutet meiner Meinung nach eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für Fahrzeuge ab 7,5t zGM in der Zeit von 22-6 Uhr.

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