Anlieger mit Gewichtsbeschränkung
Hi,
Siehe angehängte Schilderkombi.
Ich (bzw mein Pkw) wiegt 2t und ich bin kein Anlieger.
Darf ich fahren, oder nicht?
Thx
Gruß Metalhead
Beste Antwort im Thema
Unlogisch. Dafür gibt's das Schild mit der " 7,5 t " drin, darunter dann Anlieger frei.
Beim anderen Schild würde ich 30 km/h für Fahrzeuge über 7,5 t zwischen 22 und 6 Uhr abnehmen. Stichwort Nachtruhe.
158 Antworten
Zitat:
@CV626 schrieb am 14. November 2017 um 13:21:16 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. November 2017 um 13:18:47 Uhr:
Sicher? Soweit ich weiß, gilt das ab 3,5t (ein Bus ist ja auch nur ein LKW mit Sitzplätzen und man durfte (glaub das wurde geändert) ja mit dem LKW-Schein fahren sofern nicht mehr als 8 Sitzplätze belegt waren).Gruß Metalhead
Bildbeschreibung Zeichen 253:
Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Ein Wort zur allgemeinen Richtigstellung: Ein Bus (KOM) ist kein LKW mit Sitzplätzen. Ein KOM ist in der Stvo. und Stvzo. ein Eigenständiges Fahrzeug. Darf mit dem LKW Führerschein nur gefahren werden wenn a) der Besitzer des KOM, oder b) ein Mechaniker, oder c) ein Fahrlehrer oder Fahrprüfer dabei ist. Alle anderen sind Fahrgäste im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und dürfen nicht befördert werden. Es wissen auch ganz viele nicht das ein KOM bei LKW überholverbot überholen darf, genauso darf er Straßen benutzen die für LKW verboten sind, ausser sie sind Tonnenbegrenzt.
Gruß Ceinsler
Ich hätte da noch eine andere Meinung beizusteuern.
Diese hängt mit der Definition des "Anliegers" zusammen.
Es gibt zwei Arten von Anliegern
1. Die Bewohner eines Hauses an einer Straße
1. Menschen, die ein Anliegen haben (also, etwas zu erledigen haben).
Daher dürfte @metalhead79 die Straße benutzen, wenn er einen Bekannten besuchen will, der dort wohnt. Er dürfte selbst dann die Straße rechtmäßig benutzen, wenn sich rausstellt, dass der Bekannte doch nicht dort wohnt, sondern eine Straße weiter.
Siehe auch hier: https://www.motor-talk.de/.../...rei-darf-ich-parken-t2769689.html?...
Zitat:
@RalphM schrieb am 14. November 2017 um 16:46:02 Uhr:
Daher dürfte @metalhead79 die Straße benutzen, wenn er einen Bekannten besuchen will, der dort wohnt.
Schon klar, darum ging es mir aber nicht sondern um VT ohne Anliegen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@diezge schrieb am 14. Nov. 2017 um 09:27:42 Uhr:
so eine Kombination dürfte es gar nicht geben. Die Tonnagebegrenzung steht, weil die Straße oder irgendeine Brücke nach dem Schild eben nur 7,5 t abkann. Und dann darf auch keine Anlieger mit mehr als 7,5 t durchfahren.
So ein Schild gibt es bei uns. Allerdings nicht wegen einer Bruecke, sondern damit kein ueberregionaler Schwerlastverkehr diese Strasse im Wohngebiet als Abkuerzung nimmt.
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. Nov. 2017 um 09:30:27 Uhr:
Zitat:
Analog zu "Anlieger frei" waere nicht das Schild "6-22 Uhr", sondern das nicht existierende Schild "22-6 Uhr frei".
So ein Schild hab ich noch nie gehört und auch noch in keinem Schilderkatalog gesehen
Warum schreibe ich extra "nicht-existierend"?
Ich wollte nur darauf hinaus, dass damit die Interpretation eine andere ist. DU hast ja das Beispiel mit Zeitbeschraenkung analog anwenden wollen. Bei "Anlieger frei" ist es aber eine Ausnahme, bei "6-22 Uhr" dagegen eine Einschraenkung, also was anderes.
Zitat:
Das war jetzt nicht meine Motivation für den Thread (ich war da noch nie, wäre aber bei der Schilderkombi ruhigen Gewissens durchgefahren).
Auch wenn dir das Gericht das wohl bestaetigt hat, verstehe ich es nicht. Es gibt doch nur eine plausible Erklaerung hier im Thread. Fuer alle anderen argumentierte Sachverhalte gibt es doch andere Schilder? Die Beschraenkung auf max 7,5t nur fuer Anlieger und ohne Beschraenkung fuer alle anderen ist doch der mit Abstand unlogischste Fall.
Ohne jetzt alle Vorposts gelesen zu haben: Diese ganze Schilderkombi ist fürchterlich, sowas sollte dringend vermieden werden.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 14. November 2017 um 20:24:06 Uhr:
Ohne jetzt alle Vorposts gelesen zu haben: Diese ganze Schilderkombi ist fürchterlich, sowas sollte dringend vermieden werden.
Ich finde sie voll verständlich.
Es sei denn man stellt sich eine Woche davor und denkt drüber nach. Da kommt man dann schon auf dumme Gedanken.
Nicht umsonst gibt es die bekannte Erkenntnis: Nichts ist sicher, Dumme sind zu erfinderisch.
OK, weil die Schilderkombi so gut verständlich ist, wird hier sechs Seiten lang diskutiert. Alle dumm. Klar.
Nö. Alle Langeweile.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 14. November 2017 um 20:55:40 Uhr:
OK, weil die Schilderkombi so gut verständlich ist, wird hier sechs Seiten lang diskutiert. Alle dumm. Klar.
Na würdest Du im vorbei fahren so viele Gedanken, Zweifel, Unverständlichkeiten, Fehler haben/entdecken wie hier inzwischen diskutiert werden ?
Von oben nach unten lesen und gut ist.
-gesperrt für alle
-außer für Anlieger
-aber nur bis 7,5 Tonnen
Mehr Gedanken mache ich mir nicht, hat bis jetzt immer hin gehauen.
Wie gesagt: Die StVO sieht dieses Zusatzzeichen für eine Beschränkung "ab" 7,5t vor. Sollte es hier anders sein, weil es nur so (bis 7,5t) Sinn macht?
Seit wann werden Schilder von Behörden nach logischen Gesichtspunkten aufgestellt?
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 14. Nov. 2017 um 21:20:56 Uhr:
Wie gesagt: Die StVO sieht dieses Zusatzzeichen für eine Beschränkung "ab" 7,5t vor. Sollte es hier anders sein, weil es nur so (bis 7,5t) Sinn macht?
Hier gilt es doch auch "ab" 7,5t. Ab 7,5t ist auch für Anlieger die Einfahrt verboten.
Dann hätte das Zeichen die Bedeutung "bis 7,5t zGM". Hat es aber nicht.