Anlieger mit Gewichtsbeschränkung
Hi,
Siehe angehängte Schilderkombi.
Ich (bzw mein Pkw) wiegt 2t und ich bin kein Anlieger.
Darf ich fahren, oder nicht?
Thx
Gruß Metalhead
Beste Antwort im Thema
Unlogisch. Dafür gibt's das Schild mit der " 7,5 t " drin, darunter dann Anlieger frei.
Beim anderen Schild würde ich 30 km/h für Fahrzeuge über 7,5 t zwischen 22 und 6 Uhr abnehmen. Stichwort Nachtruhe.
158 Antworten
Zitat:
@Ostelch schrieb am 14. November 2017 um 22:49:37 Uhr:
Sie bedeutet meiner Meinung nach eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für Fahrzeuge ab 7,5t zGM in der Zeit von 22-6 Uhr.
Richtig, meiner Meinung nach auch.
Allerdings nach der Interpretation aus dem Bericht (schlicht von oben nach unten) würde es bedeuten alle fahren 30, 7,5-Tonner aber nur von 22-6 Uhr (und das macht mal gar keinen Sinn).
Ich habe die Frage (und den Vergleich mit der Geschwindigkeitsbeschränkungs-Schilderkombination) mal an Vox geschickt. Die sollen mal was tun für ihr Geld. 😁
EDID: Mann könnte es auch so interpretieren daß das "22-6 Uhr" das "7,5t"-Zusatschild auf die Zeit von 22-6 Uhr beschränkt. Also von 22-6 Uhr "30 ab 7,5t", von 6-22Uhr immer 30, macht auch keinen Sinn.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 14. November 2017 um 22:55:13 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 14. November 2017 um 22:49:37 Uhr:
Sie bedeutet meiner Meinung nach eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für Fahrzeuge ab 7,5t zGM in der Zeit von 22-6 Uhr.
Richtig, meiner Meinung nach auch.
Allerdings nach der Interpretation aus dem Bericht (schlicht von oben nach unten) würde es bedeuten alle fahren 30, 7,5-Tonner aber nur von 22-6 Uhr (und das macht mal gar keinen Sinn).Ich habe die Frage (und den Vergleich mit der Geschwindigkeitsbeschränkungs-Schilderkombination) mal an Vox geschickt. Die sollen mal was tun für ihr Geld. 😁
EDID: Mann könnte es auch so interpretieren daß das "22-6 Uhr" das "7,5t"-Zusatschild auf die Zeit von 22-6 Uhr beschränkt. Also von 22-6 Uhr "30 ab 7,5t", von 6-22Uhr immer 30, macht auch keinen Sinn.
Gruß Metalhead
Man kann die Verwirrung immer noch weiter steigern. 😉 Aber, wie du richtig feststellst, ergibt das dann keinen Sinn. Meiner Meinung nach muss man Verkehrszeichen und Zusatzzeichen immer im Zusammenhang sehen. Die zeitliche Eingrenzung bezieht sich ja sowohl auf das Verkehrszeichen als auch auf das Zusatzzeichen "7,5t". Nur wenn man alle drei nacheinander im Zusammenhang liest, ergibt sich die Regelung.
Zwischen 6 umd 22 Uhr ist frei, also keine explizite Geschwindigkeitsbeschraenkung, frei aber nur fuer Fahrzeuge mit zGM<=7,5t. D.h. zGM>7,5t fahren hier immer max. 30.
Analog zum Durchfahrverbot im 1. Beitrag: Anlieger frei, frei aber nur fuer Fahrzeuge mit zGM<=7,5t. D.h. zGM>7,5t duerfen da nie durch.
Jetzt acht Seiten. Alle nur Langeweile?
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Was denn sonst? Bildungshunger?
Nein, an der Diskussion ist schon was dran.
Und das Beispiel mit dem 30-Schild zeigt ganz wunderbar, wie es richtig geht und dass die Kombination aus dem Eröffnungpost dagegen Unfug ist.
Zusatzschilder bilden immer eine Einschränkung oder eine explizite Bedingung ab und sind in der logischen Verkettung der Einschränkungen/Bedingungen von oben nach unten zu lesen.
Hier also:
Streckenverbot Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h - (dies eingeschränkt auf) Fahrzeuge ab 7,5 t zGG - (dies [!] eingeschränkt auf) 22 bis 6 Uhr.
Ergibt diesen Sinn: Das Streckenverbot gilt nur für schwerere Brummis nachts.
Und NICHT: für Brummis immer und außerdem nachts für alle.
Und nun wenden wir diese korrekte Logik auf das Beispiel des TE an.
Verbotsschild (Z. 250) - (Ausnahmebedingung) "Anlieger frei" - (dies [!] eingeschränkt auf) Fahrzeuge ab 7,5 t zGG
Ergibt diesen Sinn: Verbot für Fahrzeuge aller Art - aber nicht für Anlieger - wenn diese(!) mit einem schweren LKW anrücken.
Kinder, das ist ganz bestimmt nicht das, was die Behörde hier verordnen wollte. 😎
Nein, der Sinn lautet: Verbot für Fahrzeuge aller Art, außer für Anlieger, außer wenn diese mit einem Fahrzeug über 7,5t anrücken. Die Einschränkung "ab 7,5t" gilt nur für Anlieger, weil alle anderen wegen Zeichen 250 sowieso nicht rein dürfen.
Und weil wir ja als erwachsene Menschen immer schön konstruktiv sein wollen, denken wir mal nach. Was ist denn vielleicht gemeint, und wie wäre es richtig umzusetzen?
Vermutung 1: Nur Anlieger sollen mit schwerem Gerät einfahren dürfen, mit leichteren Fahrzeugen jeder. So die typische Anordnung, falls ein Stau-Brummi-Schleichweg durchs Wohn- oder Gewerbegebiet gesperrt werden soll. Dafür wären ganz einfach die beiden Zusatzschilder zu vertauschen.
Vermutung 2: Nur Anlieger sollen einfahren dürfen, aber nicht mit schwerem Gerät. Also z. B. Wohngebiet mit engen oder empfindlichen Straßen. Dafür nehmen wir oben ein Z. 250, setzen das Zusatzschild "Anlieger frei" drunter und montieren darunter ein Zeichen 262 "Verbot für Fahrzeuge über 7,5t". Ja, ich weiß, da ist nicht das zGG, sondern das tatsächhliche Fahrzeuggewicht gemeint, aber was besseres gibt es nicht, und der angestrebte Zweck sollte erreicht sein. Man kann ja auch kleinere Zahlen draufschreiben, um z. B. schon das Leergewicht eines Sattelzugs auszuschließen.
Zitat:
@Ostelch schrieb am 15. November 2017 um 00:13:15 Uhr:
Nein, der Sinn lautet: Verbot für Fahrzeuge aller Art, außer für Anlieger, außer wenn diese mit einem Fahrzeug über 7,5t anrücken.
Nein, denn das Zusatzzeichen stellt eine Einschränkung, keine Ausnahme dar. Bitte diese zwei Begriffe nicht verwechseln!
Einschränkung heißt: Das, was drüber angeordnet wird, gilt nur für (ist eingeschränkt auf) Fahrzeuge ab 7,5 t zGG.
Und nicht: gilt NICHT für solche.
Wenn ein Zusatzzeichen aber tatsächlich eine Ausnahme anordnen soll - ja, das gibt's! - muss das explizit so draufstehen. Bestes Beispiel: "Anlieger frei". Es gibt noch mehr Zusatzzeichen mit "... frei". Alle diese Zusatzzeichen ordnen Ausnahmen an.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 15. Nov. 2017 um 00:21:16 Uhr:
Und weil wir ja als erwachsene Menschen immer schön konstruktiv sein wollen, denken wir mal nach. Was ist den gemeint, und wie wäre es richtig umzusetzen?Vermutung 1: Nur Anlieger sollen mit schwerem Gerät einfahren dürfen, mit leichteren Fahrzeugen jeder. So die typische Anordnung, falls ein Stau-Brummi-Schleichweg durchs Wohn- oder Gewerbegebiet gesperrtw erden soll. Dafür wären ganz einfach die beiden Zusatzschilder zu vertauschen.
Vermutung 2: Nur Anlieger sollen einfahren dürfen, aber nicht mit schwerem Gerät. Also z. B. Wohngebiet mit engen oder empfindlichen Straßen. Dafür nehmen wir oben ein Z. 250, setzen das Zusatzschild "Anlieger frei" drunter und montieren darunter ein Zeichen 262 "Verbot für Fahrzeuge über 7,5t". Ja, ich weiß, da ist nicht das zGG, sondern das tatsächhliche Fahrzeuggewicht gemeint, aber was besseres gibt es nicht, und der angestrebte Zweck sollte erreicht sein. Man kann ja auch kleinere Zahlen draufschreiben, um z. B. schon das Leergewicht eines Sattelzugs auszuschließen.
Zur Vermutung 1: Eben. Ist hier wohl nicht gewollt, denn dann hätte man die Zusatzzeichen in der anderen Reihenfolge montiert.
Zur Vermutung 2: So sollte es auch meiner Meinung nach gelten. Vor ein paar Minuten warst du da noch anderer Meinung.
Aber jetzt sind wir ja nach längerem Nachdenken einer Meinung.
Grüße vom Ostelch
Da freu' ich mich!
Und ich mich erst! Jetzt kann ich beruhigt einschlafen. 😉
Gut. Und da jetzt alle ausgeschlafen sind, hätte ich dies hier zu bieten:
http://www.fotos-hochladen.net/view/schildaswa0375w6vhrmot.jpg
...immer unter der Prämisse: Worauf beziehen sich einzelne Zusatzzeichen? 🙂