Ankaufbedingungen Händler

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei einen Neuwagen bei Mercedes zu bestellen. Im Zuge dessen möchte ich mein derzeitiges Auto in Zahlung geben.

In den Ankaufbedingungen des Händlers steht:

"Verschiebt sich der Liefertermin um mehr als 4 Wochen, so hat der Käufer die Möglichkeit den Ankaufpreis neu zu verhandeln."

Eine solche Klausel kenne ich bisher nicht. Bei Audi, VW oder Peugeot hatte ich eine solche Klauses nicht im Ankaufvertrag.

Mir macht die Klauses ein wenig Bauchschmerzen, da sie meiner Meinung nach für mich ein unkalkulierbares Risiko birgt. Verschiebt sich der Liefertermin nach hinten, will der Händler neu verhandeln. Im Worst Case verschiebt sich die Lieferung um 2 Monate und er will einige Tausend Euro weniger bezahlen.

Ich verstehe ja das der Händler sich absicher will, schließlich ist das Auto dann auch weniger Wert. Aber dann alles neu zu verhandeln steht für mich in keinem Verhältnis. Wer weiß schon, auf welchen Preis er das Auto dann drücken will. Außerdem habe ich dann keinerlei Druckmittel mehr, schließlich habe ich verbindlich bestellt.

Darüber hinaus ist das meines Erachtens nach eine einseitige Benachteilung, denn kommt das Auto früher, kann ich den Preis ja auch nicht neu verhandeln.

Da derzeit alle Hersteller massive Probleme mit der Auslieferung haben aufgrund der WLTP Zertifizierung und geringen Verfügbarkeit von Partikelfiltern ist eine Verzögerung auch durchaus wahrscheinlich.

Wie seht ihr das? Bin ich zu pessimistisch? Kenn ihr solche Klauseln?

Danke für eure Meinugen!

Beste Antwort im Thema

Für alle die es interessiert:

Falls sich der Neuwagen deutlich verzögern sollte, kauft der Händler meinen Wagen zum vereinbarten Preis zum jetzt geplanten unverbindlichen Liefertermin an und ich bekomme für die Übergangszeit ein Auto vom Händler bis zur Auslieferung zur Verfügung gestellt.

Damit kann ich sehr gut leben!

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Zitat:

@User64 schrieb am 13. Aug. 2018 um 15:35:04 Uhr:


und ich bekomme für die Übergangszeit ein Auto vom Händler bis zur Auslieferung zur Verfügung gestellt.

Nu lass dir das ja schriftlich geben, nicht das dir nachher sowas hier passiert.

Zitat:

@User64 schrieb am 13. August 2018 um 14:35:04 Uhr:


Für alle die es interessiert:

Falls sich der Neuwagen deutlich verzögern sollte, kauft der Händler meinen Wagen zum vereinbarten Preis zum jetzt geplanten unverbindlichen Liefertermin an und ich bekomme für die Übergangszeit ein Auto vom Händler bis zur Auslieferung zur Verfügung gestellt.

Damit kann ich sehr gut leben!

So ist das doch voll in Ordnung, oder ?

Absolut! Warte nur noch auf die schriftliche Bestätigung, dann ist alles super und ich kann unterschreiben.

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