Anhörungsbogen
Hallo,
ich habe die Tage einen Anhörungsbogen bekommen mit Verstoß außerorts 65 kmh zu schnell 🙄
Auf dem Blitzerfoto verdeckt einen Handyhalterung meinen ganzen Mund und meine halbe Nase.
Soll ich mich dazu äußern, dass ich mich damit nicht genau identifizieren kann und den Vorfall nicht zugebe oder soll ich den Bogen einfach ignorieren und hoffen, dass innerhalb der 3 Monate Frist nichts mehr kommt?
Und kommt dann noch ein Anhörungsbogen wenn ich ihn ignoriere oder direkt der Bußgeldbescheid?
Vielen Dank schonmal
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. November 2018 um 10:28:57 Uhr:
Edel sein, hilfreich und gut.
und teuer - hast du glatt vergessen.
Einfache Vorgehensweise:
Anhörungsbogen zurückschicken, keine Angaben zur Sache machen.
Die Behörde fordert dann im Regelfall ein Passfoto vom EMA an und vergleicht. Zu knapp 100 % werden die dich identifizieren. Ist übrigens vollkommen unabhängig von etwaigen Ähnlichkeiten der beiden Fotos. Dann wird der Bußgeldbescheid erlassen und gegen den legst du Einspruch ein. Dann kommt irgendwann ein Gerichtstermin. Entweder der Richter erkennt dich selbst oder er lässt ein entsprechendes Gutachten fertigen. Oder der Richter erkennt dich nicht, ist großzügig und stellt das Verfahren ein oder spricht dich frei.
Nun kommt es ein wenig auf die Örtlichkeiten an, ob der Verstoß überhaupt vorwerfbar ist. Richtig und erkennbar beschildert? Hatten wir hier einmal, 70er Schild war ziemlich verdeckt untergebracht und das führte dazu, dass das Gericht das Bußgeld von 880,- € (Vorsatz) auf 440,- € reduzierte.
Bußgeld wird bei 880 € liegen, denn 65 zu viel ist regelmäßig vorsätzlich. Die zwei Monate Fußgänger wurden schon erwähnt.
Mit einer RS-Versicherung im Rücken würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen, ohne RS-Versicherung musst du es selbst wissen. Anwaltstätigkeit kostet so um die 700-800,- €.
Ob ich deine Überschreitung für verwerflich halte? Kann ich nicht beurteilen, da ich sonst nichts von dem Vorfall weiß. Freie Autobahn, Warnbaken am Seitenrand und 50er Beschränkung, weil dort in drei Jahren mit Baumaßnahmen begonnen wird? Nicht okay, aber nicht tragisch.
30er Beschränkung wegen Kindergarten/Schule und morgens um 8 mit 50 dran vorbei ist gefährlicher.
Und sei ein Mann und steh das durch? Sagt sich immer gut, wenn es andere betrifft.
103 Antworten
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 28. November 2018 um 16:37:27 Uhr:
Und du meinst bei 35 km/h zu schnell ist es weniger eindeutig?
Gut, das ist Deine
Frage.
Aber gemeint hat er das ja gar nicht.
Deshalb ist Dein Urteil ("Meine Fresse, gut, dass du nicht über andere Menschen entscheiden darfst."😉 nicht sehr fein. 🙁
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 28. November 2018 um 17:23:45 Uhr:
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 28. November 2018 um 16:37:27 Uhr:
Und du meinst bei 35 km/h zu schnell ist es weniger eindeutig?
Gut, das ist Deine Frage.
Aber gemeint hat er das ja gar nicht.
Deshalb ist Dein Urteil ("Meine Fresse, gut, dass du nicht über andere Menschen entscheiden darfst."😉 nicht sehr fein. 🙁Ciao
Ratoncita
Was hat er denn gemeint? Er meint, dass bei 65 drüber eindeutig sei, wer gefahren ist. Das ist derart absurd, dass man es nicht mehr höflich kommentieren kann.
Hast du hier ein Foto gesehen?
Oder hat hier einer nur was behauptet?
Bist du derjenige, der den Fahrer identifizieren muss?
Ich habe nicht behauptet, wer gefahren ist!
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Ich glaube das die ganze Chose vom TE eh nichts bringt ... ich lese aus dem Eingangspost heraus, das ihm die ganze Sache nur wegen der Geldstrafe, den Punkten bzw. dem Fahrverbot interessiert. 65 drüber wären bei 50 echte 118 oder bei 70 echte 138. Selbst wenn er da jetzt irgendwie rauskommt, mit diesem Fahrstil wird er irgendwann zum Fußgänger ... das ist ebenso wie die ganzen "sie wurden geblitzt, mit diesem Tricks zahlen sie nur Geld an uns und bekommen dafür keine Punkte"-Geschäfte. Damit verlagert man das dicke Ende nur noch nach hinten ...
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 28. November 2018 um 17:36:05 Uhr:
Was hat er denn gemeint? Er meint, dass bei 65 drüber eindeutig sei, wer gefahren ist. Das ist derart absurd, dass man es nicht mehr höflich kommentieren kann.
Letzteres koennte ich verstehen, falls es so gewesen waere.
Allerdings war es nicht so:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. November 2018 um 16:29:04 Uhr:
Die Sache ist mit 65 km/h zu schnell dermaßen einedutig, das da kein Richter für benötigt wird.
Ich kann da nix rauslesen, was Deine Antwort gerechtfertigt haette...
Aber gut, vielleicht wurde (aus irgendeinem Grund) zwischen den Zeilen gelesen. 🙄
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. November 2018 um 16:29:04 Uhr:
Die Sache ist mit 65 km/h zu schnell dermaßen einedutig, das da kein Richter für benötigt wird.
Dann erkläre mal, was so eindeutig ist, dass man keinen Richter braucht, sondern gleich verurteilen kann?
Die Gesetze.
Wenn du natürlich genung Geld hast kannst du alle auf die Beine stellen, was geht.
Macht aber keinen Unterschied.
Ich weiß, was du wlllst. Aber wir können hier nichts sehen und müssen mutmaßen.
Und wir haben nur den Text des Fahrers.
Zitat des Fahrers: Auf dem Blitzerfoto verdeckt einen Handyhalterung meinen ganzen Mund und meine halbe Nase.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 28. November 2018 um 17:19:24 Uhr:
65 drüber ist ne saftige Nummer.Das ist schwere Körperverletzung zB auch. Stell dir mal vor, vor deiner Haustür wird jemand zusammengeschlagen. Er ist schwer verletzt. Jetzt soll der Richter sagen: " Bei einem derart schweren Delikt müssen wir gar nicht genau schauen, wer das war, das war bestimmt der Bernd, der wohnt ja da?"
Sieh es mal andersrum: Wer ausser dem Fahrer ist daran interessiert, dass der Fahrer nicht erkannt wird ? Wer wird alle möglichen Ausflüchte suchen ?
Die Gesetze ermöglichen es einem Betroffenen aber auch, gegen einen (auch berechtigten) Bußgeldbescheid vorzugehen. Ob erfolgreich oder nicht, bleibt dann abzuwarten.
Ansonsten könnte man doch gleich alle Rechtsmittel abschaffen, denn die Behörden arbeiten doch immer fehlerfrei.
Mal zum Lachen:
In Bereich Köln wurde ein hiesiger Oldtimertreckerfahrer mit 118 km/h geblitzt. Da haben die Damen/Herren der Bußgeldstelle beim Kennzeichen leider den ersten Buchstaben nicht gesehen.
Ich erhielt mal einen Anhörungsbogen - schön mit Kennzeichen und Foto. Kennzeichen war von unserem Fahrzeug, damals ein Golf VR6 - auf dem Foto war aber ein Golf II abgebildet. Da kam der Ortssheriff extra vorbei und vergleich das Foto mit meinem Gesicht, dann erst war das Verfahren tot.
Aber alles immer korrekt...
Zitat:
@PeterBH schrieb am 28. November 2018 um 20:23:40 Uhr:
Die Gesetze ermöglichen es einem Betroffenen aber auch, gegen einen (auch berechtigten) Bußgeldbescheid vorzugehen. Ob erfolgreich oder nicht, bleibt dann abzuwarten.
Ansonsten könnte man doch gleich alle Rechtsmittel abschaffen, denn die Behörden arbeiten doch immer fehlerfrei.Mal zum Lachen:
In Bereich Köln wurde ein hiesiger Oldtimertreckerfahrer mit 118 km/h geblitzt. Da haben die Damen/Herren der Bußgeldstelle beim Kennzeichen leider den ersten Buchstaben nicht gesehen.
Ich erhielt mal einen Anhörungsbogen - schön mit Kennzeichen und Foto. Kennzeichen war von unserem Fahrzeug, damals ein Golf VR6 - auf dem Foto war aber ein Golf II abgebildet. Da kam der Ortssheriff extra vorbei und vergleich das Foto mit meinem Gesicht, dann erst war das Verfahren tot.Aber alles immer korrekt...
Natürlich machen Behörden Fehler, Gerichte fällen Fehlurteile etc. Und wenn ich es nicht gewesen bin, dann versteht doch jeder, dass man sich auch gegen ein Verwarngeld wehrt, obwohl das den wenigsten finanziell wirklich weh tut.
Hier liegt der Fall aber doch etwas anders. Der TE ist - nach aller Wahrscheinlichkeit vorsätzlich - viel zu schnell gefahren. Natürlich erlaubt ihm der Rechtsstaat, die gleichen Mittel zu nutzen, die dem zu Unrecht Angeschuldigten zustehen. Es ist sein Recht, dass er die Strafe zu vermeiden sucht. Er wird aber eben nicht zu Unrecht verdächtigt, sondern er ist schuldig und verdient somit gemäß Gesetz eine Strafe. Ob es sich lohnt, eine Tat einfach aus Prinzip abzustreiten, ist mehr als zweifelhaft. Es bleibt also in diesem Zusammenhang nur die Frage, wie hoch man die Wahrscheinlichkeit einschätzt, auf dem Foto erkannt zu werden und ob einem die Klärung dieser Frage weiteres Geld wert ist. Und natürlich kann man unter dem Aspekt der Strafvermeidung auch versuchen, die Gültigkeit der Messung anzuzweifeln - macht der Anwalt gegen finanzielle Zuwendung gerne. Kann aber auch alles komplett nach hinten losgehen und man zahlt am Ende doppelt und dreimal so viel. Muss der TE selber wissen - Mitleid haben ich jedenfalls so oder so nicht.
Der Themenstarter spricht von einem Foto, auf dem er selbst bei einer Überschreitung um 65mk/h zu sehen ist.
Warum kommen jetzt immer mehr Berichte, wo etwas ganz anderes vorgefallen sein soll?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. November 2018 um 21:54:00 Uhr:
Der Themenstarter spricht von einem Foto, auf dem er selbst bei einer Überschreitung um 65mk/h zu sehen ist.
Warum kommen jetzt immer mehr Berichte, wo etwas ganz anderes vorgefallen sein soll?
Sag mal, wo siehst Du diese Berichte? Oder schreibst Du einfach irgendwas?
Wahrscheinlich hat Bernd eine andere Lage! 😁
Es ist wohl eher unwahrscheinlich, dass die Handyhalterung den Fahrer auch gutachterlich unkenntlich gemacht hat. Insofern ist alles Wesentliche gesagt. Man sollte also als fotografiertes Objekt der Begierde schon mal anfangen zu sparen und Urlaubstage zu bunkern
Finde es aber erstaunlich.
In fast jeden anderen thread (Vorsicht Verallgemeinerung) wird immer zum Anwalt geraten. Ob 10 Euro knöllchen bis zum selbstverschuldeten Unfall.
Aber ist man in der Schuld und dass bei einer moralisch fragwürdigen Sache - kommen die Gegensprecher alias "steh zu deiner Sache" und "dass hat absolut kein Sinn".
Auch wenn ich hier absolut dass fahrverhalten des TE nicht unterstütze - sehe ich hier trotzdem - vorallem wenn der Entzug des Führerschein auch im Zusammenhang mit eine eventuellen Job Verlust steht - alle Möglichkeiten und darunter einen Anwalt zu nutzen.
Wie man in vielen anderen Fällen schon sah, und oben auch schon einmal geschrieben wurde - kann ein Anwalt eventuelle berechtigte Zweifel geltend machen und das Verfahren wird eingestellt.
Dass ist zwar oft eher glückssache - aber wir reden hier auch von einer sehr harten Strafe. Und einige Menschen sind auch im Beruf auf den Führerschein angewiesen und die Konsequenzen sind dann umso härter.
Trotzdessen, heiße ich die Aktion nicht für gut.