Anhörungsbogen
Hallo,
ich habe die Tage einen Anhörungsbogen bekommen mit Verstoß außerorts 65 kmh zu schnell 🙄
Auf dem Blitzerfoto verdeckt einen Handyhalterung meinen ganzen Mund und meine halbe Nase.
Soll ich mich dazu äußern, dass ich mich damit nicht genau identifizieren kann und den Vorfall nicht zugebe oder soll ich den Bogen einfach ignorieren und hoffen, dass innerhalb der 3 Monate Frist nichts mehr kommt?
Und kommt dann noch ein Anhörungsbogen wenn ich ihn ignoriere oder direkt der Bußgeldbescheid?
Vielen Dank schonmal
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. November 2018 um 10:28:57 Uhr:
Edel sein, hilfreich und gut.
und teuer - hast du glatt vergessen.
Einfache Vorgehensweise:
Anhörungsbogen zurückschicken, keine Angaben zur Sache machen.
Die Behörde fordert dann im Regelfall ein Passfoto vom EMA an und vergleicht. Zu knapp 100 % werden die dich identifizieren. Ist übrigens vollkommen unabhängig von etwaigen Ähnlichkeiten der beiden Fotos. Dann wird der Bußgeldbescheid erlassen und gegen den legst du Einspruch ein. Dann kommt irgendwann ein Gerichtstermin. Entweder der Richter erkennt dich selbst oder er lässt ein entsprechendes Gutachten fertigen. Oder der Richter erkennt dich nicht, ist großzügig und stellt das Verfahren ein oder spricht dich frei.
Nun kommt es ein wenig auf die Örtlichkeiten an, ob der Verstoß überhaupt vorwerfbar ist. Richtig und erkennbar beschildert? Hatten wir hier einmal, 70er Schild war ziemlich verdeckt untergebracht und das führte dazu, dass das Gericht das Bußgeld von 880,- € (Vorsatz) auf 440,- € reduzierte.
Bußgeld wird bei 880 € liegen, denn 65 zu viel ist regelmäßig vorsätzlich. Die zwei Monate Fußgänger wurden schon erwähnt.
Mit einer RS-Versicherung im Rücken würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen, ohne RS-Versicherung musst du es selbst wissen. Anwaltstätigkeit kostet so um die 700-800,- €.
Ob ich deine Überschreitung für verwerflich halte? Kann ich nicht beurteilen, da ich sonst nichts von dem Vorfall weiß. Freie Autobahn, Warnbaken am Seitenrand und 50er Beschränkung, weil dort in drei Jahren mit Baumaßnahmen begonnen wird? Nicht okay, aber nicht tragisch.
30er Beschränkung wegen Kindergarten/Schule und morgens um 8 mit 50 dran vorbei ist gefährlicher.
Und sei ein Mann und steh das durch? Sagt sich immer gut, wenn es andere betrifft.
103 Antworten
Das komische ist, das Leuten empfohlen wird zum Anwalt zu gehen, aber hinterher hört man NICHTS mehr davon.
Da laufen Kosten von 700-800 € auf für ein Knöllchen von 30,- oder so.
Da werden Gerichte für bemüht, obwohl man das locker mit den Stellen klären kann.
Wenn du immer nur hörst -geh zum Anwalt- was glauben dann die Leute?
Ich habe meine eigenen Erfahrungen gemacht, und die sehen nunmal anders aus als das hier im Forum.
Wenn der Verstoß zutrifft und es keine offensichtlichen Fehler gibt, kann der Anwalt meistens eher wenig machen. Die messenden Beamten sind auch keine Idioten.
Die Vermeidung eines Fahrverbotes zwecks Erhalts der wirtschaftlichen Existenz, das ist gewiss nicht wenig. Ferner sind drohende heftige Konsequenzen immer ein guter Grund, sowas in fachlich kompetente Hände zu geben. Dass das manche nicht verstehen ändert nichts daran, dass es so ist.
Fehlerhafte Messungen oder Verfahrensabläufe bedeuten nicht, dass die ausführenden privaten oder polizeilichen Mitwirkenden Idioten sind. Wo gearbeitet wird, da werden eben auch Fehler gemacht. Wenn der Augsangsbescheid / Strafbefehl am Ende abgändert werden, führt das auch zu keinen personellen Konsequenzen.
rein statistisch sind es aber nur geringe Prozentwerte, in denen die Bußgeldbescheide tatsächlich angreifbar sind. Anwälte sind keine Magier. Wenn ein Bußgeldbescheid 200.- € kostet, die anwaltliche Vertretung aber 500.- und die dann mit 10%iger Wahrscheinlichkeit zu einem Erfolg führt, dann stehen mathematisch 200.- € 5.000.- € gegenüber.
Selbst bei vorhandener Rechtschutzversicherung muss man überlegen, ob sich das lohnt, denn wenn man zu viele Leistungen in Anspruch nimmt wird einen die RS-Versicherung früher oder später kündigen.
Auch die Umwandlung von einem Fahrverbot in eine verdoppelte Geldbuße aus berufsexistentiellen Gründen ist nichts, wo man unbedingt einen Anwalt für braucht.
Ich selber habe gerade zwei Fälle einem Anwalt gegeben, einen Geschwindigkeitsverstoß und eine Abwicklung eines unverschuldeten Verkehrsunfalls. Ich kann nicht sagen, dass ich solche Sachen künftig wieder über einen Anwalt laufen lassen werde.
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Es wird statistisch bereits gar nicht erfasst, wieviele Bescheide mit Erfolg angreifbar wären. Das ist auch nicht notwendig, weil die Rennleitung keine Fehler macht. Zum Autofahren braucht man allerdings die Rennleitung ebenfalls nicht. Halten sich ja alle an alle Regeln. Deshalb gibts die ja. [Ironie OFF]
Alle Bescheide sind von Hause aus angreifbar. Nur die wenigsten Betroffenen nutzen diese Möglichkeiten.
Kündigungen seitens der RS nach Leistungsfall sind sehr sehr selten. Davon abgesehen lässt sich das auch elegant umgehen.
„Und das schlimmste ist, man kann nichts dagegen machen!“ - „Das ist doch das beste. Dann kann man sagen, dass man nichts dagegen machen kann!“
Nein, Anwälte sind keine Magier. Der Betroffene kennt sich aber noch weniger damit aus. Kann ja jeder machen wie er mag. Auch wenn hier alle zu ihren Fehlern stehen (wenn sie auffallen, wenn nicht natürlich nicht).
Um die doch empfindlichen Konsequenzen zu vermeiden oder zumindest abzumildern. Wer das selber kann - gerne. Steht jedem frei. Manche können/wollen das. Manche nicht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. November 2018 um 09:44:57 Uhr:
Alle Bescheide sind von Hause aus angreifbar. Nur die wenigsten Betroffenen nutzen diese Möglichkeiten.
Das halte ich mal für ein ganz großes Gerücht!
Aber es würde erklären, warum du immer wieder den selben Spruch zum Thema Anwalt rauslässt.
Die Antwort ist ganz anders, in den allemeisten Fällen ist ein Anwalt gar nicht erforderlich!
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 29. November 2018 um 10:26:20 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 29. November 2018 um 09:44:57 Uhr:
Alle Bescheide sind von Hause aus angreifbar. Nur die wenigsten Betroffenen nutzen diese Möglichkeiten.Das halte ich mal für ein ganz großes Gerücht!
Aber es würde erklären, warum du immer wieder den selben Spruch zum Thema Anwalt rauslässt.Die Antwort ist ganz anders, in den allemeisten Fällen ist ein Anwalt gar nicht erforderlich!
Nein Bernd, das liegt nur an deinen Wissenslücken. Das meine ich nicht despektierlich. Es ist einfach so.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 29. November 2018 um 06:51:31 Uhr:
Das komische ist, das Leuten empfohlen wird zum Anwalt zu gehen, aber hinterher hört man NICHTS mehr davon.
Da laufen Kosten von 700-800 € auf für ein Knöllchen von 30,- oder so.
Da werden Gerichte für bemüht, obwohl man das locker mit den Stellen klären kann.Wenn du immer nur hörst -geh zum Anwalt- was glauben dann die Leute?
Ich habe meine eigenen Erfahrungen gemacht, und die sehen nunmal anders aus als das hier im Forum.
Wegen eines 30,- € Knöllchen raten hier wohl die Wenigsten zu einem Anwalt. Natürlich kann man einiges selbst versuchen, formelle Fehler zu finden, ist ohne Erfahrung aber etwas schwierig.
Versuch doch mal "locker das mit den Stellen" zu klären. Fällt mir immer der alte Witz ein "nehmen Sie doch Vernunft an" - "bin Beamter, darf nichts annehmen".
Und erinnert mich an ein Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Bußgeldstelle eine Kopie des PA des tatsächlichen Fahrers zugesandt, dessen schriftliche Bestätigung. Nein, der Sachbearbeiter nahm keine Vernunft an - und dem Richter beim Amtsgericht reichte ein einfacher Blick und der Betroffene wurde freigesprochen. Kosten zu Lasten der Staatskasse, weit über 1.000,- € verschwendet.
Wird der Bußgeldbescheid akzeptiert, erhält die Behörde das Geld. Wird der Bescheid erfolgreich angefochten, zahlt der jeweilige Land die Verfahrenskosten. Also kann die Behörde nur gewinnen.
Wem wollt ihr denn hier solche Märchen erzählen?
Da ist doch NIX wahres dran.
Den gleichen Kram kann ich in anderen Foren auch lesen.
Das ist übertriebene Wichtigtuerei und hat für den Betroffenen gar keinen Sinn.
Stimmt. Alles gelogen. Sorry. Habe noch nie erlebt, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zur Einstellung geführt hat.
Oder vielleicht doch? 🙄
Ich denke, man kann mittlerweile meinen nicht immer höflichen Umgangston in diesem Thema spätestens jetzt nachvollziehen.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 29. November 2018 um 10:44:34 Uhr:
Stimmt. Alles gelogen. Sorry. Habe noch nie erlebt, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zur Einstellung geführt hat.Oder vielleicht doch? 🙄
Sicherlich gibt es eine „Erfolgsquoute“, aber die dürfte nicht sehr hoch liegen.
Hier wird der Anwalt aber immer als sofortiges und unverzichtbares Allheimittel dargestellt, egal ob es nun um 10 kmh geht oder um 67.
Vllt. war das ja früher so, aber inzwischen dürften die Behörden auch viel gelernt haben. Auch hier dürfte es so sein wie im restlichen Leben, diejenigen die versuchen Gesetzeslücken zu nutzen sorgen dafür das diese geschlossen werden.
Genau!
Ich kenne die 2 Rechtsvertreter unseres Kreises, die kegeln bei uns.
Die arbeiten mit dem Gericht zusammen.
Wenn man sich deren Geschichten anhört bekommt man es mit der Angst....
Kann nicht sein...... doch, die Leute glauben das.
Und dann tut es weh!
Vielleicht schreibt hier mal einer was Wahres.....