Anhörungsbogen

Hallo,
ich habe die Tage einen Anhörungsbogen bekommen mit Verstoß außerorts 65 kmh zu schnell 🙄
Auf dem Blitzerfoto verdeckt einen Handyhalterung meinen ganzen Mund und meine halbe Nase.
Soll ich mich dazu äußern, dass ich mich damit nicht genau identifizieren kann und den Vorfall nicht zugebe oder soll ich den Bogen einfach ignorieren und hoffen, dass innerhalb der 3 Monate Frist nichts mehr kommt?
Und kommt dann noch ein Anhörungsbogen wenn ich ihn ignoriere oder direkt der Bußgeldbescheid?

Vielen Dank schonmal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. November 2018 um 10:28:57 Uhr:


Edel sein, hilfreich und gut.

und teuer - hast du glatt vergessen.

Einfache Vorgehensweise:

Anhörungsbogen zurückschicken, keine Angaben zur Sache machen.
Die Behörde fordert dann im Regelfall ein Passfoto vom EMA an und vergleicht. Zu knapp 100 % werden die dich identifizieren. Ist übrigens vollkommen unabhängig von etwaigen Ähnlichkeiten der beiden Fotos. Dann wird der Bußgeldbescheid erlassen und gegen den legst du Einspruch ein. Dann kommt irgendwann ein Gerichtstermin. Entweder der Richter erkennt dich selbst oder er lässt ein entsprechendes Gutachten fertigen. Oder der Richter erkennt dich nicht, ist großzügig und stellt das Verfahren ein oder spricht dich frei.

Nun kommt es ein wenig auf die Örtlichkeiten an, ob der Verstoß überhaupt vorwerfbar ist. Richtig und erkennbar beschildert? Hatten wir hier einmal, 70er Schild war ziemlich verdeckt untergebracht und das führte dazu, dass das Gericht das Bußgeld von 880,- € (Vorsatz) auf 440,- € reduzierte.

Bußgeld wird bei 880 € liegen, denn 65 zu viel ist regelmäßig vorsätzlich. Die zwei Monate Fußgänger wurden schon erwähnt.

Mit einer RS-Versicherung im Rücken würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen, ohne RS-Versicherung musst du es selbst wissen. Anwaltstätigkeit kostet so um die 700-800,- €.

Ob ich deine Überschreitung für verwerflich halte? Kann ich nicht beurteilen, da ich sonst nichts von dem Vorfall weiß. Freie Autobahn, Warnbaken am Seitenrand und 50er Beschränkung, weil dort in drei Jahren mit Baumaßnahmen begonnen wird? Nicht okay, aber nicht tragisch.
30er Beschränkung wegen Kindergarten/Schule und morgens um 8 mit 50 dran vorbei ist gefährlicher.

Und sei ein Mann und steh das durch? Sagt sich immer gut, wenn es andere betrifft.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 29. November 2018 um 10:57:22 Uhr:



Sicherlich gibt es eine „Erfolgsquoute“, aber die dürfte nicht sehr hoch liegen.

Hier wird der Anwalt aber immer als sofortiges und unverzichtbares Allheimittel dargestellt, egal ob es nun um 10 kmh geht oder um 67.

Vllt. war das ja früher so, aber inzwischen dürften die Behörden auch viel gelernt haben. Auch hier dürfte es so sein wie im restlichen Leben, diejenigen die versuchen Gesetzeslücken zu nutzen sorgen dafür das diese geschlossen werden.

Ein Rechtsanwalt kann aus Scheiße keine Nutella machen. Stimmt. Sehr viele Bußgeldbescheide sind aber beanstandungsfrei. Natürlich kommt es vor, dass eigentlich glasklare Angelegenheiten eingestellt werden. Das kann eine verschwundene Ermittlungsakte oder ein großzügiger Sachbearbeiter / Richter sein, das ist aber nicht die Mehrzahl.

Aber was hat man zu verlieren? Geld? Wenn man nicht rechtsschutzversichert ist, ja. Man muss sich eben ausrechnen, ob es einem das Risiko wert ist. Ein Fahrverbot kann eine haarige Sache sein, ein Fahrerlaubnisentzug umso mehr.

Und Bernd, natürlich stehen Anwälte mit den Gerichten in (telefonischem) Kontakt. Wieso auch nicht?

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 29. November 2018 um 11:23:53 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 29. November 2018 um 10:57:22 Uhr:



Sicherlich gibt es eine „Erfolgsquoute“, aber die dürfte nicht sehr hoch liegen.

Hier wird der Anwalt aber immer als sofortiges und unverzichtbares Allheimittel dargestellt, egal ob es nun um 10 kmh geht oder um 67.

Vllt. war das ja früher so, aber inzwischen dürften die Behörden auch viel gelernt haben. Auch hier dürfte es so sein wie im restlichen Leben, diejenigen die versuchen Gesetzeslücken zu nutzen sorgen dafür das diese geschlossen werden.

.....

Aber was hat man zu verlieren? Geld? Wenn man nicht rechtsschutzversichert ist, ja.

Auch Rechtsschutzversicherungen nehmen nicht jeden Mist an, einer Erfolgsaussicht wird in jedem Fall geprüft.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 29. Nov. 2018 um 10:41:27 Uhr:


Wem wollt ihr denn hier solche Märchen erzählen?
Da ist doch NIX wahres dran.
Den gleichen Kram kann ich in anderen Foren auch lesen.
Das ist übertriebene Wichtigtuerei und hat für den Betroffenen gar keinen Sinn.

Komm mal wieder auf den Teppich. Die Wahrheit liegt wie immer in der Mitte. Hier geht es um eine Ordnungswidrigkeit, die neben Geld auch ein Fahrverbot kosten wird. Wer das wegstecken kann, braucht nicht zum Anwalt. Wer nicht, sollte es tun. Hier so zu tun, als würde die Ordnungsbehörde mit mir als Betroffenen ein proaktives Beratungsgespräch führen und mir Tipps geben, wie ich am glimpflichsten aus der Sache herauskomme, ist auch ein Märchen. Dazu ist die Behörde nicht da und dazu haben die auch keine Zeit. Es kennt sich ja icht jeder so gut wie du mit den grenzen und Möglichkeiten, sich im Owi-Verfahren optimal zu verhalten. Manche Leute verstehen mit Mühe den Bescheid. Über das Verfahren haben die keinen blassen Schimmer. Ein Besuch beim Anwalt muss auch nicht immer und unbedingt zum Geld sparen führen. Mancher will auch einfach mehr Information. Ob man die beim Lesen des V+S-Forums zuverlässig erhalten kann, bezweifele ich, je länger ich hier mitlese. Zuverlässig funktioniert hier nur die Verwirrung durch mit Nachdruck vertretenes Halbwissen.

Es ist auch merkwürdig, dass es für manchen unvorstellbar ist, auch mal "nur" für eine anwaltliche Beratung Geld auszugeben. Das Seminar zum Spanferkelgrillen darf schon etwas teurer sein. Man gönnt sich ja sonst nichts. Bevor man sich ein neues Smartphone kauft, kauft und liest man so lange Testzeitschriften bis dieses Smartphone nicht mehr am Markt ist. Häuser und Wohnungen werden gekauft als ginge es um eine Tube Zahnpasta. Nur hinterher, da soll dann der Anwalt "zaubern". Kann er es dann nicht, ist der Anwalt eben unfähig.

Grüße vom Ostelch

Und danach sollen sich Verkehrsteilnehmer richten?

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Es genügt, sich nicht nach deiner Ansicht zu orientieren.

Das erwarte ich auch nicht, ich sage nur: wozu einen Anwalt?
Für eine Ordnungswidrigkeit? Die ich auch noch ganz klar begehe, aber bestreite?
Das ist nun mal Hirnverbrannt. Das macht keinen Sinn.

Sorry aber dein Beitrag macht keinen Sinn. Das ist im übrigen ein fester Bestandteil unseres Rechtssystems. Egal was du für eine Tat begeht, du hast das Recht den Versuch zu unternehmen, mit rechtlichen Schritten und Ressourcen unbeschadet aus der Sache rauszukommen.

Ich glaube du vermischst dein Verständnis von Ethik und Moral hiermit.

Dann verfolge mal was ich antworte und lies das, was andere schreiben.
Und jetzt weißt d, was keinen Sinn macht.

Und du willst wissen, was das bedeuted, was du so schreibst?
Verständnis von Ethik und Moral ?
Was hat das mit den Verkehrsrechtlchen Dingen zu tun?

Das weiß er bereits und deshalb schrobte er es ja.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 29. November 2018 um 14:10:52 Uhr:


Dann verfolge mal was ich antworte und lies das, was andere schreiben.
Und jetzt weißt d, was keinen Sinn macht.

Und du willst wissen, was das bedeuted, was du so schreibst?
Verständnis von Ethik und Moral ?
Was hat das mit den Verkehrsrechtlchen Dingen zu tun?

Na wenn es das nicht ist hast du wohl generell ein Verständnisproblem. Damit kann ich dir dann nicht helfen. Dass sich ein Beschuldigter, egal ob schuldig oder nicht, egal ob einsichtig oder nicht, einen Anwalt nehmen mag (und sei es nur für eine Beratung) ist absolut in Ordnung und macht Sinn. Gehört zudem wie gesagt zum absoluten Kern unseres Rechtssystems. Wenn du das nicht kapierst ist das dein Problem, aber bestimmt nicht das des TE.

Ich hab jetzt oft genug gesagt, das ist nicht mein Problem.
Und ihr dürft denken und machen was ihr wollt.
Nur: wenn ihr anderen so einen Mist vorschlagt, dürft ihr nicht glauben, das ich das so hinnehme.

Das wissen wir sogar.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 29. November 2018 um 15:13:38 Uhr:


Ich hab jetzt oft genug gesagt, das ist nicht mein Problem.
Und ihr dürft denken und machen was ihr wollt.
Nur: wenn ihr anderen so einen Mist vorschlagt, dürft ihr nicht glauben, das ich das so hinnehme.

Was ist denn dein Problem? Da es an dem Vorschlag absolut nichts auszusetzen gibt, würde mich interessieren, was genau du daran auszusetzen hast. So ein bisschen denke ich geht es nämlich in die Ethikschiene. Also, warum ist das Mist?

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 29. November 2018 um 15:13:38 Uhr:


Ich hab jetzt oft genug gesagt, das ist nicht mein Problem.
Und ihr dürft denken und machen was ihr wollt.
Nur: wenn ihr anderen so einen Mist vorschlagt, dürft ihr nicht glauben, das ich das so hinnehme.

Allerdings habe ich das alles inklusive Antworten jetzt relativ häufig schon gelesen.
Alles, inklusive aller Wiederholungen und das von allen hier beteiligten.
Sollte dann langsam genug sein.
Moorteufelchen
MT-Moderation.

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