Anhörungsbogen
Hallo,
ich habe die Tage einen Anhörungsbogen bekommen mit Verstoß außerorts 65 kmh zu schnell 🙄
Auf dem Blitzerfoto verdeckt einen Handyhalterung meinen ganzen Mund und meine halbe Nase.
Soll ich mich dazu äußern, dass ich mich damit nicht genau identifizieren kann und den Vorfall nicht zugebe oder soll ich den Bogen einfach ignorieren und hoffen, dass innerhalb der 3 Monate Frist nichts mehr kommt?
Und kommt dann noch ein Anhörungsbogen wenn ich ihn ignoriere oder direkt der Bußgeldbescheid?
Vielen Dank schonmal
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. November 2018 um 10:28:57 Uhr:
Edel sein, hilfreich und gut.
und teuer - hast du glatt vergessen.
Einfache Vorgehensweise:
Anhörungsbogen zurückschicken, keine Angaben zur Sache machen.
Die Behörde fordert dann im Regelfall ein Passfoto vom EMA an und vergleicht. Zu knapp 100 % werden die dich identifizieren. Ist übrigens vollkommen unabhängig von etwaigen Ähnlichkeiten der beiden Fotos. Dann wird der Bußgeldbescheid erlassen und gegen den legst du Einspruch ein. Dann kommt irgendwann ein Gerichtstermin. Entweder der Richter erkennt dich selbst oder er lässt ein entsprechendes Gutachten fertigen. Oder der Richter erkennt dich nicht, ist großzügig und stellt das Verfahren ein oder spricht dich frei.
Nun kommt es ein wenig auf die Örtlichkeiten an, ob der Verstoß überhaupt vorwerfbar ist. Richtig und erkennbar beschildert? Hatten wir hier einmal, 70er Schild war ziemlich verdeckt untergebracht und das führte dazu, dass das Gericht das Bußgeld von 880,- € (Vorsatz) auf 440,- € reduzierte.
Bußgeld wird bei 880 € liegen, denn 65 zu viel ist regelmäßig vorsätzlich. Die zwei Monate Fußgänger wurden schon erwähnt.
Mit einer RS-Versicherung im Rücken würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen, ohne RS-Versicherung musst du es selbst wissen. Anwaltstätigkeit kostet so um die 700-800,- €.
Ob ich deine Überschreitung für verwerflich halte? Kann ich nicht beurteilen, da ich sonst nichts von dem Vorfall weiß. Freie Autobahn, Warnbaken am Seitenrand und 50er Beschränkung, weil dort in drei Jahren mit Baumaßnahmen begonnen wird? Nicht okay, aber nicht tragisch.
30er Beschränkung wegen Kindergarten/Schule und morgens um 8 mit 50 dran vorbei ist gefährlicher.
Und sei ein Mann und steh das durch? Sagt sich immer gut, wenn es andere betrifft.
103 Antworten
Zitat:
@gardiner schrieb am 27. November 2018 um 22:47:06 Uhr:
Zitat:
Ihr geht hier alle davon aus, dass der Staat schon alles richtig gemacht hat.
So wie ich das lese, geht der @TE auch davon aus, dass er mit 65 km/h agO zu schnell war. Seine Frage war doch nur, ob er wegen des vermeintlich schlechten Foto's was zugeben soll oder nicht. Oder hab ich was falsch verstanden??
Nein, aber es wäre jetzt für die Eggschberden des Forums keine Herausforderung, nur diese Frage zu beantworten. Da ist immer mehr drin im Thema. 😉
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 27. November 2018 um 20:54:06 Uhr:
Zitat:
65 km/h zu schnell ist im Ergebnis zu langsam, um einen Anwalt zu beauftragen? Interessante Theorie. Wo liegt denn da die Schallmauer?
Grüße vom Ostelch
Aus meiner Sicht ist die Schallmauer relative. Ich spreche da für mich.
Wenn durch ein Delikt der Führerscheinentzug droht, würde ich den Anwalt-Joker einsetzen.
Und was soll der Anwalt dann machen?
Edel sein, hilfreich und gut.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. November 2018 um 10:23:42 Uhr:
Und was soll der Anwalt dann machen?
Es soll ja schon vorgekommen sein, dass das Messgerät falsch aufgestellt war, das die Eichung des zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzten Messgerätes abgelaufen war..........usw.
Das ist dann so, wie wenn du den Einbrecher auf öffentlichem Grund filmst und der dann freigesprochen wird, weil du damit seine Persönlichkeitsrechte verletzt hast und deshalb diese - illegale - Aufnahme nicht verwendet werden darf. 😉
Jetzt weiß ich es - Ich werde Anwalt.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. November 2018 um 10:28:57 Uhr:
Edel sein, hilfreich und gut.
und teuer - hast du glatt vergessen.
Einfache Vorgehensweise:
Anhörungsbogen zurückschicken, keine Angaben zur Sache machen.
Die Behörde fordert dann im Regelfall ein Passfoto vom EMA an und vergleicht. Zu knapp 100 % werden die dich identifizieren. Ist übrigens vollkommen unabhängig von etwaigen Ähnlichkeiten der beiden Fotos. Dann wird der Bußgeldbescheid erlassen und gegen den legst du Einspruch ein. Dann kommt irgendwann ein Gerichtstermin. Entweder der Richter erkennt dich selbst oder er lässt ein entsprechendes Gutachten fertigen. Oder der Richter erkennt dich nicht, ist großzügig und stellt das Verfahren ein oder spricht dich frei.
Nun kommt es ein wenig auf die Örtlichkeiten an, ob der Verstoß überhaupt vorwerfbar ist. Richtig und erkennbar beschildert? Hatten wir hier einmal, 70er Schild war ziemlich verdeckt untergebracht und das führte dazu, dass das Gericht das Bußgeld von 880,- € (Vorsatz) auf 440,- € reduzierte.
Bußgeld wird bei 880 € liegen, denn 65 zu viel ist regelmäßig vorsätzlich. Die zwei Monate Fußgänger wurden schon erwähnt.
Mit einer RS-Versicherung im Rücken würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen, ohne RS-Versicherung musst du es selbst wissen. Anwaltstätigkeit kostet so um die 700-800,- €.
Ob ich deine Überschreitung für verwerflich halte? Kann ich nicht beurteilen, da ich sonst nichts von dem Vorfall weiß. Freie Autobahn, Warnbaken am Seitenrand und 50er Beschränkung, weil dort in drei Jahren mit Baumaßnahmen begonnen wird? Nicht okay, aber nicht tragisch.
30er Beschränkung wegen Kindergarten/Schule und morgens um 8 mit 50 dran vorbei ist gefährlicher.
Und sei ein Mann und steh das durch? Sagt sich immer gut, wenn es andere betrifft.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 28. November 2018 um 11:48:02 Uhr:
Mit einer RS-Versicherung im Rücken würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen, ohne RS-Versicherung musst du es selbst wissen. Anwaltstätigkeit kostet so um die 700-800,- €.
Du würdest dich erschrecken, wie das tatsachlich gehandhabt wird.
Man kann mit seiner schrägen Wunsch-Philosophie ja glauben, was man will.
Aber so läuft das nicht!
Ich muss meine Posts von zuvor korrigieren.
Kleines Missverständnis meiner Seitz . Ich dachte irgendwie, dass die Max.-geschwindigkeit 50kmh war und er mit 65kmh geblitzt wurde. Dann wären es ja nur 15 kmh drüber. Er hat ja 65 kmh drüber, da würde ich auf jeden Fall einen Anwalte nehmen, vor allem weil dein halbes Gesicht mehr oder weniger verdeckt ist! Ich schätze, das dieser Umstand eine gute Vorlage für deinen Anwalt ist um aus der Sache ohne Strafe und ohne Führerscheinentzug raus zu kommen. Die Erfolgschancen erscheinen mir durch das schlechte Foto sehr hoch.
Bei 65kmh drüber Außer- oder Innerorts ist dann glaube ich egal. Der Führerscheinentzug ist somit, glaub ich, garantiert.
Ich hab jetzt nicht in den Bußgeldkatalog geschaut aber wenn ich mich recht entsinne, beginnt der potentielle Führerscheinentzug ab ca. 31kmh Außerorts.
Die Anwaltskosten waren bei mir damals um 550€. Das hat aber alles die KFZ-Rechtsschutz bezahlt.
bei einem verdeckten Gesicht kann man sich den Anwalt zunächst sparen. Einfach aussagen, dass man nicht der Fahrer war. Entweder akzeptiert es die Behörde oder es kommt ein Bußgeldbescheid. Dann kann man immer noch über den Anwalt nachdenken.
In der Regel gibt es bei solchen Fällen eine Einladung zu Kreis Polizei Behörde.
Dort kann man sich alles genau ansehen....
Zitat:
@Kai R. schrieb am 28. November 2018 um 13:12:13 Uhr:
bei einem verdeckten Gesicht kann man sich den Anwalt zunächst sparen. Einfach aussagen, dass man nicht der Fahrer war. Entweder akzeptiert es die Behörde oder es kommt ein Bußgeldbescheid. Dann kann man immer noch über den Anwalt nachdenken.
Über diese Schien könntest du bestimmt gefühlte 4 Wochen vor der 3 Monatsfrist verbrauch.
Schön die Frist abwarten und auf den letzten Drücker Antworten. Da hast du dann knapp 14 Tage gut gemacht. Bis die Antworten, und das darf so lang dauer wie es geht und die brauchen, vergehen nochmal +- 1 bis 2 Wochen. Wenn es dann weiter geht nimmst du dir den Anwalt und der macht auch nix anderes als die Fristen erstmal abzuwarten. Was dann noch so passiert, steht in den Sternen.
Durch die 3 Monate steht die Behörde immer unter druck und muss rechtzeitig Antworten, was nicht immer klappt. Fristen Aussitzen ist die erste Strategie der Anwälte.
Und das soll funktionieren? Und das sollen Anwälte "leisten"?
Und wofür néhme ich dann einen Anwalt?
Da regelmäßig die Verjährung durch Verwaltungsakte wie Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid etc. unterbrochen wird, ist es aussichtslos, jetzt noch auf Verjährung zu spielen, da bereits gegen den wahren Fahrer ermittelt wird.
Und nicht zu antworten bringt nichts, da die Behörde nicht auf die Antwort warten muss, bevor der nächste Schritt passiert. In dem Fall kommt so oder so der Bußgeldbescheid, egal ob vorher auf den Anhörungsbogen geantwortet wird. Und nach dem Bußgeldbescheid wird es automatisch rechtskräftig, wenn man nicht widerspricht. Und beim Widerspruch geht es automatisch fristgerecht ans Amtsgericht. Einzig wenn gegen den wahren Fahrer nicht ermittelt werden würde, hätte man mit Spiel auf Zeit eine Chance.
Und zum Thema Gutachter vor Gericht: Eine früherer Kollege hatte sein Auto an seinen Bruder verliehen, der prompt bei Rot an der Ampel geblitzt wurde. Mein Kollege nahm zunächst die Schuld auf sich, um dann nach Ablauf der Verjährung seinen Bruder zu benennen. Das Ganze ging dann vor Gericht und der Gutachter erkannte meinen Kollegen, obwohl ja in der Realität sein Bruder gefahren war. Mein Kollege hatte dann nur dadurch Glück, dass er durch mehrere Zeugen nachweisen konnte, dass er zur Tatzeit mehrere 100 km entfernt gewesen war, sonst hätte er für seinen Bruder die Strafe abbekommen. So viel zu vor Gericht und auf hoher See...
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. November 2018 um 13:31:05 Uhr:
Und das soll funktionieren?
Nicht unbedingt...
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. November 2018 um 13:31:05 Uhr:
Und das sollen Anwälte "leisten"?
Die gehen immer den Weg des geringsten Aufwands.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. November 2018 um 13:31:05 Uhr:
Und wofür néhme ich dann einen Anwalt?
Wenn du als Normalo ohne Hilfe nicht weiter kommst, um dich selbst zu schützen.