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Anhörungsbogen

Hallo,
ich habe die Tage einen Anhörungsbogen bekommen mit Verstoß außerorts 65 kmh zu schnell 🙄
Auf dem Blitzerfoto verdeckt einen Handyhalterung meinen ganzen Mund und meine halbe Nase.
Soll ich mich dazu äußern, dass ich mich damit nicht genau identifizieren kann und den Vorfall nicht zugebe oder soll ich den Bogen einfach ignorieren und hoffen, dass innerhalb der 3 Monate Frist nichts mehr kommt?
Und kommt dann noch ein Anhörungsbogen wenn ich ihn ignoriere oder direkt der Bußgeldbescheid?

Vielen Dank schonmal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. November 2018 um 10:28:57 Uhr:


Edel sein, hilfreich und gut.

und teuer - hast du glatt vergessen.

Einfache Vorgehensweise:

Anhörungsbogen zurückschicken, keine Angaben zur Sache machen.
Die Behörde fordert dann im Regelfall ein Passfoto vom EMA an und vergleicht. Zu knapp 100 % werden die dich identifizieren. Ist übrigens vollkommen unabhängig von etwaigen Ähnlichkeiten der beiden Fotos. Dann wird der Bußgeldbescheid erlassen und gegen den legst du Einspruch ein. Dann kommt irgendwann ein Gerichtstermin. Entweder der Richter erkennt dich selbst oder er lässt ein entsprechendes Gutachten fertigen. Oder der Richter erkennt dich nicht, ist großzügig und stellt das Verfahren ein oder spricht dich frei.

Nun kommt es ein wenig auf die Örtlichkeiten an, ob der Verstoß überhaupt vorwerfbar ist. Richtig und erkennbar beschildert? Hatten wir hier einmal, 70er Schild war ziemlich verdeckt untergebracht und das führte dazu, dass das Gericht das Bußgeld von 880,- € (Vorsatz) auf 440,- € reduzierte.

Bußgeld wird bei 880 € liegen, denn 65 zu viel ist regelmäßig vorsätzlich. Die zwei Monate Fußgänger wurden schon erwähnt.

Mit einer RS-Versicherung im Rücken würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen, ohne RS-Versicherung musst du es selbst wissen. Anwaltstätigkeit kostet so um die 700-800,- €.

Ob ich deine Überschreitung für verwerflich halte? Kann ich nicht beurteilen, da ich sonst nichts von dem Vorfall weiß. Freie Autobahn, Warnbaken am Seitenrand und 50er Beschränkung, weil dort in drei Jahren mit Baumaßnahmen begonnen wird? Nicht okay, aber nicht tragisch.
30er Beschränkung wegen Kindergarten/Schule und morgens um 8 mit 50 dran vorbei ist gefährlicher.

Und sei ein Mann und steh das durch? Sagt sich immer gut, wenn es andere betrifft.

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Zitat:

@Lagebernd schrieb am 28. November 2018 um 13:16:23 Uhr:


In der Regel gibt es bei solchen Fällen eine Einladung zu Kreis Polizei Behörde.
Dort kann man sich alles genau ansehen....

wenn man denn hingeht (was ziemlich bescheuert wäre)

Bei Anhörungsbogen/Zeugenvernehmungsbogen wird die Verjährung nur unterbrochen wenn der Fahrer bereits eindeutig ermittelt ist.

Suchen oder ermitteln die Behörden noch den Fahrer wird hier nichts unterbrochen.
Weder Anhörungsbogen noch Zeugenvernehmungsbogen braucht vom Halter beantwortet zu werden.
Einfach zurücklehnen wann man selbst nicht gefahren ist.
Vor allem bei einem Verwandten sich nicht auf das Zeugenverweigerungsrecht berufen da ja die Behörden dann wissen dass sie im Umfeld des Halters ermitteln müssen.
Vorladungen zur Polizei brauchen auch nicht folgegeleistet werden.
Auch wenn die Polizei vor der Tür steht braucht nicht geöffnet oder geantwortet werden.
Achseln zucken und tschüs.

Auch das immer in den Bögen zitierte Fahrtenbuch das auferlegt werden kann, kann man in der Regel abhaken, wenn seit dem Verstoß mehr als 14 Tage bis zur Zusendung des Anhörungs-/Zeugenvernehmungsbogen vergangen ist.
Dann wird der Behörde unterstellt sich nicht ausgiebig genug mit der Ermittlung des tatsächlichen Fahrers befasst zu haben. Falls es nicht um Punkte in Flensburg geht ist das eh kein Thema.

Falls es nur um Verwarnungsgeld geht (z. Bsp. 30.- Euro) würde ich aber auch als Halter dann einfach zahlen (Fahrer gibt es mir bestimmt zurück) und die Sache ist aus der Welt.

Das wird bei den Anhörungsbögen/Zeugenvernehmungsbögen in der Regel von der Bußgeldstelle im Schreiben so angeboten. Irgendwie sollte man bei so geringen Beträgen zu seinem Vergehen stehen.

Haben wir schon so bei unserem Schwiegersohn so gemacht.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 28. November 2018 um 12:43:22 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. November 2018 um 11:48:02 Uhr:



Mit einer RS-Versicherung im Rücken würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen, ohne RS-Versicherung musst du es selbst wissen. Anwaltstätigkeit kostet so um die 700-800,- €.

Du würdest dich erschrecken, wie das tatsachlich gehandhabt wird.
Man kann mit seiner schrägen Wunsch-Philosophie ja glauben, was man will.
Aber so läuft das nicht!

Wie läuft es deiner Meinung nach?

Schon mal was vom RVG gehört? Dort sind die Gebührensätze für anwaltliche Tätigkeit aufgeführt. Da du ja Anwalt werden willst, solltest du dich mit den Tabellen schon mal vertraut machen.

Wenn wie hier der TE als wahrer Fahrer einen Anhörungsbogen als Beschuldigter bekommt, dann ist der Fahrer eindeutig ermittelt. Von daher geht der vorletzte Post am Fall des TE vorbei, weil nicht zutreffend. Er ist ja gerade selbst gefahren und kann sich selber auf dem Bild erkennen, also kann das auch ein Gutachter. Er dachte eben nur, dass er ggf. damit durch kommen würde, dass nicht sein ganzes Gesicht zu erkennen sei. Und bei 65 km/h geht es nicht nur um ein Verwarngeld, sondern Punkte und Fahrverbot.

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Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 28. November 2018 um 14:38:21 Uhr:


Bei Anhörungsbogen/Zeugenvernehmungsbogen wird die Verjährung nur unterbrochen wenn der Fahrer bereits eindeutig ermittelt ist.

bei einem Zeugenfragebogen wird die Verjährung sowieso nicht unterbrochen. Den gäbe es gar nicht, wenn der Fahrer bereits ermittelt wäre.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 28. November 2018 um 14:38:21 Uhr:


Auch das immer in den Bögen zitierte Fahrtenbuch das auferlegt werden kann, kann man in der Regel abhaken, wenn seit dem Verstoß mehr als 14 Tage bis zur Zusendung des Anhörungs-/Zeugenvernehmungsbogen vergangen ist.

Gilt nicht, wenn die Behörden ein Foto mitschicken

Im Übrigen sind diese Überlegungen hier gar nicht relevant, denn es gibt ja schon einen Anhörungsbogen gegen den wirklichen Fahrer.

Es ist recht einfach:

Lehne dich zurück und mache nichts. Irgendwann kommt ein Bußgeldbescheid. Dann legst du schriftlich Einspruch ein und wartest auf die Einstellung des Verfahrens oder (wahrscheinlicher) den Gerichtstermin. Am besten mit einem Anwalt. Falls du dir den nicht leisten möchtest und das Bild wirklich schlecht ist, bloß immer die Klappe halten.

Zitat:

@hydrou schrieb am 28. November 2018 um 14:52:14 Uhr:


Wenn wie hier der TE als wahrer Fahrer einen Anhörungsbogen als Beschuldigter bekommt, dann ist der Fahrer eindeutig ermittelt. Von daher geht der vorletzte Post am Fall des TE vorbei, weil nicht zutreffend. Er ist ja gerade selbst gefahren und kann sich selber auf dem Bild erkennen, also kann das auch ein Gutachter. Er dachte eben nur, dass er ggf. damit durch kommen würde, dass nicht sein ganzes Gesicht zu erkennen sei. Und bei 65 km/h geht es nicht nur um ein Verwarngeld, sondern Punkte und Fahrverbot.

Genau so hab ich das auch gelesen. Ala Anwalt wäre mein Verdienst 0 (Null). Mein Ruf wär A ...och

Immer wieder erstaunlich wie schlau manche Menschen sein wollen.

Natürlich erkennt man sich in der Regel selbst. Darum geht es aber nicht. Der Richter muss persönlich zu der Überzeugung kommen, dass der Mensch links von ihm auf dem Foto zu sehen ist. Und da viele Richter sehr gewissenhaft arbeiten, stellen die die Sache bei Zweifeln eben ein. Wie es ihre Aufgabe ist.

Die Sache ist mit 65 km/h zu schnell dermaßen einedutig, das da kein Richter für benötigt wird.

Und du meinst bei 35 km/h zu schnell ist es weniger eindeutig?

Meine Fresse, gut, dass du nicht über andere Menschen entscheiden darfst.

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 28. November 2018 um 16:41:38 Uhr:


Ja, so ist es.

Sag mal Lagebernd,
was würdest du denn unternehmen, wenn dir der Führerscheinentzug mit saftiger Geldstrafe droht?
Wie ich dich so schreiben lese, ist alles hoffnungslos, weil Anhörungsbogen schon raus ist?
Du würdest Zahlen und dein Führerschein abgeben, weil weitere Aktionen schon zu spät sind oder eh zu keinem gewünschten Ergebnis führen und nur kosten entstehen?!

Was willst du uns eigentlich mitteilen? Oder noch besser was willst du dem betroffen Themenersteller mitteilen?

Du legst nur Kontras ein bietest aber keinen potentiellen Ausweg an...

Oder bist du der eine von 10 der NEIN sagen muß und alle anderen müssen an ihrer aussage zweifeln...

Versteh mich nicht falsch, ich will dir nicht an den Karren pissen, jeder darf in diesem Forum sein Meinung äußern.

Jeder darf natürlich seine Meinung äußern, ich auch meine!
Aber wenn den Leuten hier so ein Mist erzählt wird, dann kann ich mich auch dazu äußern.

Das ist ein Forum, kein Streichelzoo.
Ich lege auch nicht nur Kontras ein, ich gebe Hinweise und Links, die man sich mal ansehen kann.

Lass uns bitte bei den Themen bleiben. Aber nicht nur Wunschkonzert.

Auf deine Frage kann ich nur antworten: ich war auch schon in der Situation, das mir eine Strafe drohte.
Ich musste zur Kreispolizei und habe meine Aussage gemacht.
Danach war die Sache klar und ich durfte einen Monat zu Fuß gehen.

Das hätte mir MIT oder OHNE Anwalt gedroht.

65 drüber ist ne saftige Nummer.

Das ist schwere Körperverletzung zB auch. Stell dir mal vor, vor deiner Haustür wird jemand zusammengeschlagen. Er ist schwer verletzt. Jetzt soll der Richter sagen: " Bei einem derart schweren Delikt müssen wir gar nicht genau schauen, wer das war, das war bestimmt der Bernd, der wohnt ja da?"

Prima, kann ich damit angeben?

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