Anhörungsbogen
Hallo,
ich habe die Tage einen Anhörungsbogen bekommen mit Verstoß außerorts 65 kmh zu schnell 🙄
Auf dem Blitzerfoto verdeckt einen Handyhalterung meinen ganzen Mund und meine halbe Nase.
Soll ich mich dazu äußern, dass ich mich damit nicht genau identifizieren kann und den Vorfall nicht zugebe oder soll ich den Bogen einfach ignorieren und hoffen, dass innerhalb der 3 Monate Frist nichts mehr kommt?
Und kommt dann noch ein Anhörungsbogen wenn ich ihn ignoriere oder direkt der Bußgeldbescheid?
Vielen Dank schonmal
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. November 2018 um 10:28:57 Uhr:
Edel sein, hilfreich und gut.
und teuer - hast du glatt vergessen.
Einfache Vorgehensweise:
Anhörungsbogen zurückschicken, keine Angaben zur Sache machen.
Die Behörde fordert dann im Regelfall ein Passfoto vom EMA an und vergleicht. Zu knapp 100 % werden die dich identifizieren. Ist übrigens vollkommen unabhängig von etwaigen Ähnlichkeiten der beiden Fotos. Dann wird der Bußgeldbescheid erlassen und gegen den legst du Einspruch ein. Dann kommt irgendwann ein Gerichtstermin. Entweder der Richter erkennt dich selbst oder er lässt ein entsprechendes Gutachten fertigen. Oder der Richter erkennt dich nicht, ist großzügig und stellt das Verfahren ein oder spricht dich frei.
Nun kommt es ein wenig auf die Örtlichkeiten an, ob der Verstoß überhaupt vorwerfbar ist. Richtig und erkennbar beschildert? Hatten wir hier einmal, 70er Schild war ziemlich verdeckt untergebracht und das führte dazu, dass das Gericht das Bußgeld von 880,- € (Vorsatz) auf 440,- € reduzierte.
Bußgeld wird bei 880 € liegen, denn 65 zu viel ist regelmäßig vorsätzlich. Die zwei Monate Fußgänger wurden schon erwähnt.
Mit einer RS-Versicherung im Rücken würde ich auf jeden Fall zum Anwalt gehen, ohne RS-Versicherung musst du es selbst wissen. Anwaltstätigkeit kostet so um die 700-800,- €.
Ob ich deine Überschreitung für verwerflich halte? Kann ich nicht beurteilen, da ich sonst nichts von dem Vorfall weiß. Freie Autobahn, Warnbaken am Seitenrand und 50er Beschränkung, weil dort in drei Jahren mit Baumaßnahmen begonnen wird? Nicht okay, aber nicht tragisch.
30er Beschränkung wegen Kindergarten/Schule und morgens um 8 mit 50 dran vorbei ist gefährlicher.
Und sei ein Mann und steh das durch? Sagt sich immer gut, wenn es andere betrifft.
103 Antworten
Hoffentlich nimmt Herr "Dellenzehler dies auch mal zur Kenntnis,bei diesem Te machste keine Einrede.
Wie war das mit den Krähen und den Augen ?
B 19
Zitat:
@Anna_Nass schrieb am 27. November 2018 um 17:51:33 Uhr:
wahrscheinlich hat er als Kind mal keine Werthers Echte von seinem Opa bekommen und bekommt jetzt natürlich mildernde Umstände
Was soll denn der schmarn bitte?
Wir sind hier im Kfz Forum und er hat eine einfache Frage gestellt.
Wenn du keinen sinnvollen Beitrag dazu leisten kannst - heißt es "klappe halten".
Er hat eine einfach frage gestellt. Ob/wie dies jetzt moralisch gut oder schlecht ist - spielt hier doch keinerlei Rolle. Und selbst wenn, bringen solche Provokationen nochweniger.
Die moralapolster kam ja oben schon, jetzt folgen schon die "oben drauf Hauer".
Traurig sowas echt.
Moral kann man noch vertreten, aber wie in der Vorschule noch provozieren.
Im Endeffekt wurde aber fast alles sinnvolle gesagt. Auch sind rechtsberatungen hier untersagt.
Von daher:
Vll ADAC (kostenlose erstberatung) oder Rechtsschutz?
Ansonsten gehört der Beitrag geschlossen bevor es noch weiter geht mit den Kinderlein.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. November 2018 um 15:14:42 Uhr:
Mit Rechtsschutzversicherung könnte der Gang zum Anwalt sinnvoll sein.
Es wäre besser wenn die Versicherungen das Geld für wirkliche Rechtsirrtümer ausgeben.
Ich konnte im Eröffnungsbeitrag nicht lesen, das der TE der Meinung ist, das ihm Unrecht geschieht.
Ich würde, was ich dem TE auch rate, den sauren Drops lutschen und die Sache dann schnell vergessen.
Da dem TE heftige Konsequenzen drohen, kann das schon sinnvoll sein, den ganzen Vorgang mal sehr genau unter die fachkundige Lupe zu nehmen. Wenn mildere Konsequenzen oder eine Einstellung erreichbar sein können, sollte man sich das schon wagen. Dafür gibt es dies RS-Versicherungen. Ohne eine solche kann es ebenso sinnvoll sein. Das muss jeder selbst wissen, wie er da rangehen mag.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. November 2018 um 18:20:06 Uhr:
Da dem TE heftige Konsequenzen drohen, kann das schon sinnvoll sein, den ganzen Vorgang mal sehr genau unter die fachkundige Lupe zu nehmen. Wenn mildere Konsequenzen oder eine Einstellung erreichbar sein können, sollte man sich das schon wagen. Dafür gibt es dies RS-Versicherungen. Ohne eine solche kann es ebenso sinnvoll sein. Das muss jeder selbst wissen, wie er da rangehen mag.
Ich würde in diesem Fall nie auf die Idee kommen zur Rechtsschutzversicherung zu rennen.
Ich dachte immer die brauche ich mal wenn Du mir hinten rein fährst und dann behauptest ich sei rückwärts gefahren.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. November 2018 um 15:14:42 Uhr:
Mit Rechtsschutzversicherung könnte der Gang zum Anwalt sinnvoll sein.
Das kann auch ohne RSV sinnvoll sein. Kommt drauf an, wieviel einem die Suche nach einem möglichen Ausweg wert ist.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. November 2018 um 18:20:06 Uhr:
... Wenn mildere Konsequenzen oder eine Einstellung erreichbar sein können...
Das sollte schon moeglich sein, da Geschwindigkeit ihm quasi im Blut liegt:
Zitat:
@FuttJupp schrieb am 13. Januar 2015 um 15:31:11 Uhr:
...und bin auch öfters mal auf der Nordschleife unterwegs.
Ciao
Ratoncita
Zitat:
@AMenge schrieb am 27. November 2018 um 18:28:16 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. November 2018 um 15:14:42 Uhr:
Mit Rechtsschutzversicherung könnte der Gang zum Anwalt sinnvoll sein.
Das kann auch ohne RSV sinnvoll sein. Kommt drauf an, wieviel einem die Suche nach einem möglichen Ausweg wert ist.
Stimmt. Schrobte ich auch grad. 🙂
@TE: Um Deine Frage zu beantworten: Nein, Du sollst Dich nicht äußern. Dann bekommst Du den Bussgeldbescheid mit allen dazugehörenden Nebenfolgen wie z. B. 2 Monate Fahrverbot, falls vorher noch nichts Einschlägiges in gleicher Richtung gegen Dich vorlag.
Und ja, ich glaube, dass zwei Monate als Fußgänger gut für Dich sind.
Ihr geht hier alle davon aus, dass der Staat schon alles richtig gemacht hat. Davon würde ich nicht ausgehen, dazu lagen die Behörden schon viel zu oft falsch. Gab ja sogar Fälle bei denen der ermittelnde Beamte die Beweise gefälscht hatte und etliche Leute zu Fußgängern gemacht hatte.
Selbst der TE scheint sich ja sicher zu sein so schnell gefahren zu sein. Leider wissen wir nicht, welches Limit bestanden haben soll und ob das permanent oder nur temporär bestand. Dann wäre von einem Fachmann zu prüfen, ob das angebliche Tempolimit überhaupt zum Tatzeitpunkt so bestanden hatte und vom TE auch hat wahrgenommen werden können (Schild zugewachsen, verdreckt). Sollte es sich um eine temporäre Beschränkung handeln, kann es gut sein, dass es nicht gültig war - siehe den Fall in Köln: da sollte 60 in einer BAB Baustelle sein, war aber blöd beschildert und galt nicht, also überhaupt kein Limit. Da hatten Hunderte gezahlt usw und sollten das erst nicht erstattet bekommen.
Wenn natürlich dauerhaftes Limit und fest installierter Blitzer, dann 'isch over'.
Ich würde innerhalb der 14 Tage, also am vierzehnten Tag, rechtzeitig den Widerspruch zurück schicken mit Begründung, dass du auf dem Foto niemanden erkennst. Dann kommt eventuell ein paar Tage später die Polizei zu dir, 10 Uhr morgens, Samstag oder Sonntag, fragen nach deinem Namen und und halten dir das Gleiche Foto vor die Nase. Sie fragen dich, "sind Sie das auf dem Foto"?
Du sagst natürlich, dass du auf dem Foto niemanden erkennst.
Dann wünschen dir die Beamten einen schönen Tag, entschuldigen sich für die Störung und gehen.
Im besten Fall bekommst du nochmal Post, weil das verfahren gegen dich eingestellt wurde, da man den Fahre nicht eindeutig ermitteln konnte.
Ja ich weiß, das klingt sehr ideal, was ich da so von mir gebe. . .
So ähnlich erging es mir, nur habe ich einen Fehler gemacht, (eswar noch zu früh am Morgen). ich hätte NEIN sagen sollen.
Im nachhinein denke ich, das den Polizisten diese Antwort gereicht hätte obwohl ich erkennbar auf dem Foto war.
Du musst halt serber wissen, ob du pokerst.
Hast du eine KFZ-Rechschutz, dann geh damit zum Awalt, wobei 65kmh zu langsam ist, um einen Anwalt damit zu beauftragen. Die Versicherung macht solche Dinger auch nur 1x oder 2x mit bevor Sie deinen Beitrag erhöhen. Also den Freifahrtsschein zum Anwalt würde ich mir für ernstere KFZ-Delikte aufheben.
Zitat:
@AMCooper schrieb am 27. Nov. 2018 um 20:12:29 Uhr:
Hast du eine KFZ-Rechschutz, dann geh damit zum Awalt, wobei 65kmh zu langsam ist, um einen Anwalt damit zu beauftragen.
65 km/h zu schnell ist im Ergebnis zu langsam, um einen Anwalt zu beauftragen? Interessante Theorie. Wo liegt denn da die Schallmauer?
Grüße vom Ostelch
Selbst wenn der TE - oder sonst jemand - keine RSV hat, dann sollte er trotzdem bei Bedarf rechtlichen Rat einholen, Kosten sind auch ohne die RSV gering, da die Beiträge von 10 Jahren oder so ja gespart wurden. Eine RSV erhöht nicht die Beiträge, die setzen einen nach ein paar Fälllen einfach vor die Tür - und es ist egal, ob gewonnen oder verloren.
Zitat:
Ihr geht hier alle davon aus, dass der Staat schon alles richtig gemacht hat.
So wie ich das lese, geht der @TE auch davon aus, dass er mit 65 km/h agO zu schnell war. Seine Frage war doch nur, ob er wegen des vermeintlich schlechten Foto's was zugeben soll oder nicht. Oder hab ich was falsch verstanden??
Die Behörde kann ihm ja schreiben, er müsse noch zum Frisör und anschließend schminken.
Dann schnell umziehen, ab zum Amt und ein schönes Foto gemacht -> fertich.