Anhörungsbogen bekommen was nun?

Hallo an alle,

Ich war vor kurzem in einer Innenstadt in einer Straße halb auf dem Gehsteig geparkt, die wohl auch noch eine Feuerwehranfahrtszone gewesen ist (schlecht beschildert). Ich stand nicht lange dort aus Gründen und bin dann dort wieder weggefahren.
Ich habe auch keine Polizei dort gesehen aber habe jetz einen Brief dazu bekommen, wo ich erst dachte das ist jetzt mein Bußgeld aber da ist ein Betroffenen Anhörungsbogen mit dabei und ich hatte sowas noch nie. Was muss ich jetzt genau machen? Muss ich den mit meinen Personalien zurücksenden. soll ich ankreuzen ich geb es zu oder soll ichs verneinen? Sind insgesamt wohl über 100€ die ich eigl nicht mal eben so hab.

Vielen dank für eure Antworten.

71 Antworten

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Dezember 2022 um 13:26:34 Uhr:



Zitat:

@nogel [url=https://www.motor-talk.de/.../...en-bekommen-was-nun-t7387259.html?...]schrieb am 19. Dezember 2022 um 12:45:59 Uhr[

Fahrtenbuch, das kommt NIE beim ersten Verstoß,

Da irrst Du aber gewaltig.
Die Zahl der angeordneten Fahrtenbuch Auflagen nimmt stetig zu. Auch nach einem erstmaligen Verstoß

Hast du auch Belege für meinen "gewaltigen Irrtum"?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Dezember 2022 um 13:16:21 Uhr:



Um das für die Zukunft zu umgehen, bekommt der Halter ja dann ein Fahrtenbuch auferlegt. Dann muss man auch keine zeitraubenden Ermittlungen durchführen.

Selbst wenn das so wäre (was es bei einem Erstverstoss nicht ist), ist und bleibt das Fahrtenbuch ein Papiertiger. Ich hatte diese Auflage schon mal erteilt bekommen, aber komplett ignoriert. Die Wahrscheinlichkeit, in eine Verkehrskontrolle zu geraten und dass dann auch noch auf ein Fahrtenbuch geprüft wird, geht gegen Null.

Dafür , dass es ein Papiertiger ist , wehren sich die Halter ganz schön dagegen.

"Straße halb auf dem Gehsteig geparkt, die wohl auch noch eine
Feuerwehranfahrtszone gewesen ist (schlecht beschildert).
Ich stand nicht lange dort aus Gründen und bin dann dort wieder weggefahren."

Da wird ein aufmerksamer Passant wohl tätig geworden sein, zahlen
und es als Lehrgeld verbuchen.

Tom

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Zitat:

@nogel schrieb am 19. Dezember 2022 um 16:49:50 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Dezember 2022 um 13:26:34 Uhr:


Da irrst Du aber gewaltig.
Die Zahl der angeordneten Fahrtenbuch Auflagen nimmt stetig zu. Auch nach einem erstmaligen Verstoß

Hast du auch Belege für meinen "gewaltigen Irrtum"?

Was willst Du sehen? Die Fahrtenbücher?

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Dezember 2022 um 12:45:59 Uhr:


Zusammengefasst: Anhörungsbogen nur mit persönlichen Daten ausfüllen, fertig. Laß dich nicht kirre machen wegen Fahrtenbuch, das kommt NIE beim ersten Verstoß, Parkverstoß schon gar nicht.

Also doch ausfüllen und zurück schicken. Gar nicht reagieren und das Ding im Müll entsorgen - sollte man nicht. DAS ist doch schonmal ein hilfreicher Ansatz.

Zitat:

@augenauf schrieb am 19. Dezember 2022 um 15:18:36 Uhr:


Ich weiß gar nicht, was die Diskussion hier soll. In Beitrag #3 wurde eigentlich schon alles gesagt.
Die Sachlage ist eindeutig, er hat sein Vergehen hier im Thread auch zugegeben. Er soll bezahlen und gut ist.

Wir leben in einem Rechtssystem, dass jedem den Versuch erlaubt, sich vor einer Zahlung zu drücken. Es gut so, dass jemand nicht einfach bestraft werden kann, sondern ihm eine Tat auch nachgewiesen werden muss und daher ist unser Rechtssystem dem anderer Staaten überlegen, in denen so ein Nachweis nicht erforderlich ist. Wir bekommen ja tagtäglich mit, wie es in solchen Rechtssystemen vor sich geht. 🙁

So, da dem TE nun nachgewiesen werden muss, dass er das Fahrzeug dort abgestellt hat, sehen die Chancen mit dem sich Drücken recht gut aus.

@MBauer
Ich hatte das Thema vor einiger Zeit auch. Ich habe in der Walachei geparkt und die Straße war für Kraftfahrzeuge gesperrt, daher 55,- €. Zettel war am Auto, nix gemacht, dann kam ein Anhörungsbogen ohne Zustellungsnachweis, nix gemacht, dann ein Bußgeldbescheid mit Zustellungsnachweis gekommen, kurz und knapp geantwortet, dass ich den Wagen in dem Zeitraum nicht gefahren habe, Verfahren wurde eingestellt und ich musste nur die Verwaltungsgebühren und Auslagen zahle, was ich dann auch gemacht habe.

Gruß

Uwe

Sorry, ich schreibe das so ein bisschen provokant, weil mir dieses ständige Moralaposteln, man solle hier nicht rummaulen, sondern zu dem stehen, was man gemacht hat, langsam auf die Nerven geht. Im Übrigen verstößt es auch gegen die Nutzungsbestimmungen des Forums:

Zitat:

Für das Unterforum Verkehr & Sicherheit gelten daher ab sofort die folgenden Spielregeln:

    […]
  • Wenn ein User eine konkrete Frage zu einem Bußgeld, Punkten oder Fahrverboten hat, ist „Tja, wärste mal lieber langsam gefahren“ genauso wenig zielführend wie bloßes „Sei ein Mann und steh dazu!“

.

augenauf, du hast gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen, also stehe auch du zu deinem Fehlverhalten hier und handle so, wie du es von anderen verlangst, indem du dazu stehst und dir z.B. eine freiwillige Schreibsperre auferlegst. Machst du dies nicht, misst du mit zweierlei Maß.

....und nochmal. Auch durch ständiges Wiederholen wird es nicht richtiger. Niemand muss einen Anhörungsbogen ausfüllen und zurückschicken, auch keine Angaben zur Person, nichts, man braucht überhaupt nicht darauf reagieren. Und es wird dadurch auch keinen Cent teurer, auch völliger Blödsinn. Lediglich die Auslagen wie der Kollege @Mettmann geschrieben hat, können dann dazu kommen.

Zitat:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 19. Dezember 2022 um 13:16:21 Uhr:



Um das für die Zukunft zu umgehen, bekommt der Halter ja dann ein Fahrtenbuch auferlegt. Dann muss man auch keine zeitraubenden Ermittlungen durchführen.

Selbst wenn das so wäre (was es bei einem Erstverstoss nicht ist), ist und bleibt das Fahrtenbuch ein Papiertiger. Ich hatte diese Auflage schon mal erteilt bekommen, aber komplett ignoriert. Die Wahrscheinlichkeit, in eine Verkehrskontrolle zu geraten und dass dann auch noch auf ein Fahrtenbuch geprüft wird, geht gegen Null.

Tatsächlich bekommt man auch beim Erstverstoss ein Fahrtenbuch. Ich hatte auch nicht damit gerechnet. Und bei den Verwaltungsgebühren hat das Amt einen erheblichen Ermessensspielraum nach oben und der wird auch gnadenlos bei unterlassener Hilfe des Halters genutzt. Das ist aber keine Strafe, sondern lediglich eine Gebühr. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Das Fahrtenbuch selber ist tatsächlich ein Papiertiger. Ich habe 2 Jahre nie was ausgefüllt; man muss nur Argumente haben. Ich bin in der Zeit gut 40.000km gefahren. Zum TÜV habe ich mein Auto auf dem Anhänger gebracht und dem Amt davon Fotos geschickt. Die haben mich ab dann ganz in Ruhe gelassen. Wenn man in der Zeit natürlich Verstöße hat, für die Tage müssen natürlich Eintragungen vorgenommen werden.

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