Anhörungsbogen bekommen was nun?

Hallo an alle,

Ich war vor kurzem in einer Innenstadt in einer Straße halb auf dem Gehsteig geparkt, die wohl auch noch eine Feuerwehranfahrtszone gewesen ist (schlecht beschildert). Ich stand nicht lange dort aus Gründen und bin dann dort wieder weggefahren.
Ich habe auch keine Polizei dort gesehen aber habe jetz einen Brief dazu bekommen, wo ich erst dachte das ist jetzt mein Bußgeld aber da ist ein Betroffenen Anhörungsbogen mit dabei und ich hatte sowas noch nie. Was muss ich jetzt genau machen? Muss ich den mit meinen Personalien zurücksenden. soll ich ankreuzen ich geb es zu oder soll ichs verneinen? Sind insgesamt wohl über 100€ die ich eigl nicht mal eben so hab.

Vielen dank für eure Antworten.

71 Antworten

"In unserem Rechtssystem steht es dir frei, zur Sache auszusagen, ggf. einen Anwalt hinzuzuziehen. Du musst dich nicht selbst belasten."

Nur sollte man daran denken, dass das Anwaltshonorar das Bußgeld deutlich überschreiten wird. Und selbst wenn man eine RS-Versicherung ohne SB hat, nutzt die (meist) nichts, weil (oft) der ruhende Verkehr ausdrücklich ausgenommen ist.

"Ich persönlich habe es anders gemacht, da ich nicht der Verursacher war und jemandem damit von Punkten, Fahrverbot und Nachschulung befreit habe."

Echt guter Tipp...Nur sollte man damit nicht auffallen, wird nicht so gerne gesehen (freundlich ausgedrückt).

Eine Fahrtenbuchauflage musst Du bei dem Verstoß nicht fürchten.

Vermutlich nicht, da ohne Behinderung von Einsatzfahrzeugen.

Was mich allerdings wundert, dass hier nicht von Tateinheit, sondern Tatmehrheit ausgegangen wurde.

Irgendwas stimmt da sowieso nicht. 141056 und 112454 sind zusammen 110 € (je 55 €) plus 28,50 € Verwaltungsgebühren ergibt 138,50 €.

Wieso überhaupt Verwaltungsgebühren? die werden nur erhoben, wenn die Verwarnung nicht gezahlt wird.

Der TE sollte den Anhörungsbogen nochmal genau lesen, es sollten "nur" 55 € zu überweisen sein.

Ach ja......die Beschilderung ist immer schlecht und entweder steht man auf dem Gehweg (auch teilweise) oder nicht, für "halb" draufstehen gibt es keine hälftige Ermäßigung des Verwarnungsgeldes.

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Ja, eigentlich sollte es für Tateinheit das teurere Verwarngeld geben, also 55 Euro.

Erst im Bußgeldbereich sollte das "angemessen erhöht" werden. Allerdings ist auch im Verwarngeldbereich zu prüfen, ob die Kombination der Verstöße in Summe noch geringfügig ist. Das scheint man getan zu haben und ist offensichtlich zu dem Ergebnis gekommen, dass das nicht der Fall ist und deswegen einen Satz von 85 Euro festgelegt. Da das über der Grenze von 55 Euro liegt ist das nicht mehr als Verwarngeld, sondern nur noch als Bußgeld möglich, deswegen halt das aufwändigere Verfahren mit den 28,50 EUR Kosten.

Wenn man das angreifen wollte, müsste die TE sich zuallererst als Fahrerin outen. Da hier aber eher nicht mit einer Fahrtenbuchauflage zu rechnen ist (so wirklich versprechen wird das natürlich niemand...) ist der Weg über die Halterhaftung deutlich kostengünstiger.

Zitat:

@MBauer schrieb am 18. Dezember 2022 um 21:22:54 Uhr:


Es geht um die Tatbestände 141056 parken in Feuerwehranfahrtszone & 112454 parken auf Gehweg (wobei das nur halb der fall war nur um korrekt zu sein)

Du bist schon drollig. Weil du nur halb drauf standest meinste jetzt auch nur zur Hälfte bestraft werden zu können.

Zitat:

@MBauer schrieb am 18. Dezember 2022 um 21:22:54 Uhr:


es steht auf meinem schreiben nichts von punkten oder fahrverboten dabei, es sind 85€ + zusätzliche kosten in der regel 28,50.

Da gibt es auch

keine Punkte

.

Zitat:

@MBauer schrieb am 18. Dezember 2022 um 20:29:47 Uhr:


Hallo an alle,

Ich war vor kurzem in einer Innenstadt in einer Straße halb auf dem Gehsteig geparkt, die wohl auch noch eine Feuerwehranfahrtszone gewesen ist (schlecht beschildert). Ich stand nicht lange dort aus Gründen und bin dann dort wieder weggefahren.
Ich habe auch keine Polizei dort gesehen aber habe jetz einen Brief dazu bekommen, wo ich erst dachte das ist jetzt mein Bußgeld aber da ist ein Betroffenen Anhörungsbogen mit dabei und ich hatte sowas noch nie. Was muss ich jetzt genau machen? Muss ich den mit meinen Personalien zurücksenden. soll ich ankreuzen ich geb es zu oder soll ichs verneinen? Sind insgesamt wohl über 100€ die ich eigl nicht mal eben so hab.

Vielen dank für eure Antworten.

Wenn ein Anhörungsbogen verschickt wurde, gibts sicher ein Foto vom parkenden Auto.
Es kann auch jemand online gepetzt haben ...
Wenn der Anhörungsbogen nicht zurück geschickt wird, wird sicher ein Verfahren eröffnet und dann wirds richtig teuer. Parken auf dem Gehweg tät ich akzeptieren. Ob sich die schlechte Beschilderung der Feuerwehrzufahrt per Fotos (Handy!) belegen lässt, muss man vor Ort prüfen und dann entscheiden, wo man im Anhörungsbogen das Kreuzchen setzt.
Keine Ahnung, wie man glaubhaft nachweisen kann, an diesem Tag für diese Zeit ein Alibizu haben und das Auto nicht geklaut gemeldet zu haben (was steht denn im Versicherungsvertrag? fährt nur man selbst das Auto oder auch andere Leute? ...) Ich bin mir nicht sicher, ob sich die Gegenwehr wirklich "lohnt". Problem bleibt halt die Feuerwehrzufahrt ...

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 19. Dezember 2022 um 08:42:22 Uhr:


Wenn ein Anhörungsbogen verschickt wurde, gibts sicher ein Foto vom parkenden Auto.
Es kann auch jemand online gepetzt haben ...

Autos können keine Ordnungswidrigkeiten begehen

Zitat:

Wenn der Anhörungsbogen nicht zurück geschickt wird, wird sicher ein Verfahren eröffnet und dann wirds richtig teuer.

Unfug

Zitat:

Keine Ahnung, wie man glaubhaft nachweisen kann, an diesem Tag für diese Zeit ein Alibizu haben und das Auto nicht geklaut gemeldet zu haben

Irrelevant. Den Nachweis, wer gefahren ist, muss die Ordnungsbehörde führen. Da braucht man dann auch kein Alibi. Du fabulierst ein Zeugs zusammen ......

Um den Nachweis zu erbringen, hatte die Rennleitung unsere ganze Nachbarschaft befragt, wer mit bewussten Fahrzeug alles fährt. Das sollte man beachten.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 19. Dezember 2022 um 12:12:08 Uhr:


Um den Nachweis zu erbringen, hatte die Rennleitung unsere ganze Nachbarschaft befragt, wer mit bewussten Fahrzeug alles fährt. Das sollte man beachten.

Ja und? Selbst wenn ich 10 Jahre ganz allein mit dem Auto fahre. Wer sagt denn, dass ich nicht genau zu dem Zeitpunkt das Auto doch mal verliehen habe?
Bzw. wie sicher kann denn die Nachbarschaft bestimmen, dass niemand sonst das Auto fährt? Selbst, wenn immer ich derjenige bin, der das Auto vor der Tür parkt oder wegfährt?

Zusammengefasst: Anhörungsbogen nur mit persönlichen Daten ausfüllen, fertig. Laß dich nicht kirre machen wegen Fahrtenbuch, das kommt NIE beim ersten Verstoß, Parkverstoß schon gar nicht.

Zitat:

@Luke1637 schrieb am 19. Dezember 2022 um 12:25:49 Uhr:



Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 19. Dezember 2022 um 12:12:08 Uhr:


Um den Nachweis zu erbringen, hatte die Rennleitung unsere ganze Nachbarschaft befragt, wer mit bewussten Fahrzeug alles fährt. Das sollte man beachten.

Ja und? Selbst wenn ich 10 Jahre ganz allein mit dem Auto fahre. Wer sagt denn, dass ich nicht genau zu dem Zeitpunkt das Auto doch mal verliehen habe?
Bzw. wie sicher kann denn die Nachbarschaft bestimmen, dass niemand sonst das Auto fährt? Selbst, wenn immer ich derjenige bin, der das Auto vor der Tür parkt oder wegfährt?

Um das für die Zukunft zu umgehen, bekommt der Halter ja dann ein Fahrtenbuch auferlegt. Dann muss man auch keine zeitraubenden Ermittlungen durchführen.

Nicht bei Parkverstößen

Zitat:

@nogel [url=https://www.motor-talk.de/.../...en-bekommen-was-nun-t7387259.html?...]schrieb am 19. Dezember 2022 um 12:45:59 Uhr[

Fahrtenbuch, das kommt NIE beim ersten Verstoß,

Da irrst Du aber gewaltig.
Die Zahl der angeordneten Fahrtenbuch Auflagen nimmt stetig zu. Auch nach einem erstmaligen Verstoß

Ich weiß gar nicht, was die Diskussion hier soll. In Beitrag #3 wurde eigentlich schon alles gesagt.
Die Sachlage ist eindeutig, er hat sein Vergehen hier im Thread auch zugegeben. Er soll bezahlen und gut ist.

Und parken auf dem Gehweg (egal ob nur zu 1/10 oder mit der Hälfte) ist nun mal nicht erlaubt. Und in einer Feuerwehrzufahrt sowieso nicht. Diese Schilder kann man in der Regel nicht übersehen.

Und wenn er sich das Verwarnungsgeld nicht leisten kann, dann sollte er in Zukunft noch besser aufpassen, wo er parkt.

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