Anhörungsbogen bekommen was nun?
Hallo an alle,
Ich war vor kurzem in einer Innenstadt in einer Straße halb auf dem Gehsteig geparkt, die wohl auch noch eine Feuerwehranfahrtszone gewesen ist (schlecht beschildert). Ich stand nicht lange dort aus Gründen und bin dann dort wieder weggefahren.
Ich habe auch keine Polizei dort gesehen aber habe jetz einen Brief dazu bekommen, wo ich erst dachte das ist jetzt mein Bußgeld aber da ist ein Betroffenen Anhörungsbogen mit dabei und ich hatte sowas noch nie. Was muss ich jetzt genau machen? Muss ich den mit meinen Personalien zurücksenden. soll ich ankreuzen ich geb es zu oder soll ichs verneinen? Sind insgesamt wohl über 100€ die ich eigl nicht mal eben so hab.
Vielen dank für eure Antworten.
71 Antworten
Zitat:
@FTCK schrieb am 19. Dezember 2022 um 18:43:22 Uhr:
Zum TÜV habe ich mein Auto auf dem Anhänger gebracht und dem Amt davon Fotos geschickt.
Naja ob das nun einfacher war als das Lügenbuch auszufüllen sei mal dahingestellt. Aber man kann sich halt dran aufgeilen dem Staat einen ausgewischt zu haben.
also irgendwann muss ja mal das 1. mal sein, sonst bekommt man ja nie ein Fahrtenbuch auferlegt..... und ja, DANKE das mal die Nutzungsbestimmungen erwähnt werden..... wenn ich das lese, wenn hier dann noch zum Betrug aufgefordert wird: "Papier sei geduldig", " kann man auf der Couch ausfüllen" usw.....ich glaube noch an unsere Behörden und wer glaubt er ist schlauer als alle anderen, kann das doch gerne tun. Wenn im Versicherungsvertrag noch steht: Frau, 32 Jahre, ledig, keine Kinder usw. Glaubt ihr wirklich unsere Behörden sind so blöd, dass ein Fahrzeug schwebend seinen Standort wechselt ?? Was soll dieses Katz und Maus spielen, alles geht zu überprüfen und macht die Sache nur noch teurer. Da muss es schon die S-Klasse von Ali und seinen 30 Brüdern sein, um nicht feststellen zu können wer da gefahren ist. Und seht es mal POSITIV..... die Polizei hätte auch abschleppen können, dann wäre es aber richtig teuer geworden, dann hätte die gute Frau bezahlt bevor sie das Auto zurück bekommt und Ail mit 30 Brüdern eine Massenschlägerei angefangen. Kopfschütteln
@FroschCaddy was glaubst du denn, wieviel Aufwand da in die Ermittlungen gesteckt würde?
Ein tatsächliches Beispiel: Motorrad auf dem "Gehweg" abgestellt. Gemessene Restbreite 4,5m.
Strafzettel bekommen über 55€.
Auch ledig ohne Kinder. Versicherung mit nur dem Halter als Fahrer.
Der Behörde mitgeteilt, dass der Halter nicht gefahren ist. Keine Angaben zum Fahrer gemacht.
Ergebnis: der Halter hat die Kosten von 23,50€ zu zahlen, weil der Fahrer nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln wäre.
Also nix: "die Behörde glaubt doch nicht, dass das Fahrzeug schwebend den Standort wechselt."
Und teurer wurde es genau um -31,50€... Statt 55€ Bußgeld nämlich nur die 23,5€ Verwaltungskosten.
Und das alles ohne Fahrtenbuchauflage.
Zitat:
@FroschCaddy schrieb am 19. Dezember 2022 um 19:07:04 Uhr:
wenn ich das lese, wenn hier dann noch zum Betrug aufgefordert wird:…
Es wurde nicht zum Betrug aufgefordert, sondern nur die legalen rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt.
Als Richter Hold und Richterin Salesch Kenner (Klick mich), musst du das doch wissen.
Gruß
Uwe
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1. und wer will das Wissen, ich sag ja..... Abschleppen, man bekommtt es nur über die Brieftasche hin, um Menschen zu erziehen.....2. als "Kenner" hab ich nicht geschrieben was ich Wissen muss, sondern das jeder Richter auch noch anders urteilen KANN.....
wenn schon "Profilschleicher" dann auch richtig lesen können und verstehen.....
In beiden TV-Richterserien wird es immer gleichbehandelt, dass Beschuldigte nicht die Wahrheit sagen müssen, Zeugen hingegen schon. Also ist es kein Betrug, wenn ein Falschparker nicht zugibt, dass er den Wagen dort abgestellt hat.
Außerdem bin ich nicht deinem Profil nachgeschlichen, sondern habe ganz einfach den aktuellen anderen Thread gelesen, an dem du dich beteiligt hast. Hätte ich das nicht gedurft?
Zu 1.
Ich wohnte mal in einer Stadt, da wurde Fahrzeuge einfach abgeschleppt und woanders wieder abgestellt. Den Ort, an dem man das Fahrzeug finden konnte, wurde einem nur mitgeteilt, wenn man die Abschleppgebührt bezahlt hat. Gut, dass ich den Standort meines Autos mit dem Handy abfragen kann. 🙂
Gruß
Uwe
Zitat:
Zitat:
@FTCK schrieb am 19. Dezember 2022 um 18:43:22 Uhr:
Zum TÜV habe ich mein Auto auf dem Anhänger gebracht und dem Amt davon Fotos geschickt.Naja ob das nun einfacher war als das Lügenbuch auszufüllen sei mal dahingestellt. Aber man kann sich halt dran aufgeilen dem Staat einen ausgewischt zu haben.
Ich habe mich nicht dran aufgegeilt, sondern einmalig auf den Anhänger und 3km zum TÜV, da ist der Aufwand bei 2 Jahren Fahrtenbuch und Eintragungen für etwa 650 Tage Nutzung wesentlich größer. Und man hat noch das Risiko, dass die Behörde eine nicht korrekte Führung des Fahrtenbuches feststellt. Mir waren bei jeder Zuwiderhandlung jeweils 400€ erhöhtes Zwangsgeld angedroht. Da hätten also bei mehrmaligen Kontrollen Tausende an Euronen fällig werden können. Da darf sich die Behörde ja nicht wundern, dass man sich bei einem Verkehrsanwalt schlau macht und den Spieß herumdreht.
Ich kann allerdings nicht verhehlen, dass ich mich nach den 2Jahren plus 6 monatiger Aufbewahrungsfrist (ich hatte ja nichts zum Aufbewahren) diebisch gefreut habe. Aufwand war null und die Verwaltungskosten von 200€ sind mir vom Verursacher erstattet worden und der hat auch freundlicherweise die TÜV- Fahrt erledigt.
Zitat:
@FTCK schrieb am 19. Dezember 2022 um 21:51:45 Uhr:
Ich habe mich nicht dran aufgegeilt, sondern einmalig auf den Anhänger und 3km zum TÜV, da ist der Aufwand
Verstehe ich nicht, du bist doch trotzdem 40.000Km gefahren
Was verstehst du nicht?
"die Polizei hätte auch abschleppen können"
Sehe ich etwas anders, bei Parken in der Feuerwehrzufahrt, auf Behindertenparkplätzen, auf Gehwegen, das niemand mehr vorbei passt usw., hätte man auch abschleppen sollen. Erzielt den höchsten Lerneffekt, und der ist nötig, denn diese Ordnungswidrigkeiten werden oftmals vorsätzlich begangen. Oder soll die Feuerwehr im Einsatz erst warten, bis sich der Fahrer zu seinem Fahrzeug bequemt und dieses weg fährt?
Zitat:
@MBauer schrieb am 18. Dez. 2022 um 20:29:47 Uhr:
Ich war vor kurzem in einer Innenstadt in einer Straße halb auf dem Gehsteig geparkt, die wohl auch noch eine Feuerwehranfahrtszone gewesen ist
Jetzt komm ich durcheinander.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 19. Dezember 2022 um 22:57:02 Uhr:
"die Polizei hätte auch abschleppen können"Sehe ich etwas anders, bei Parken in der Feuerwehrzufahrt, auf Behindertenparkplätzen, auf Gehwegen, das niemand mehr vorbei passt usw., hätte man auch abschleppen sollen. Erzielt den höchsten Lerneffekt, und der ist nötig, denn diese Ordnungswidrigkeiten werden oftmals vorsätzlich begangen. Oder soll die Feuerwehr im Einsatz erst warten, bis sich der Fahrer zu seinem Fahrzeug bequemt und dieses weg fährt?
Die Polizei hätte dann abschleppen können, wenn der Parkverstoß durch Polizei oder Ordnungsamt festgestellt worden wäre. Ich gehe weiter eher davon aus, dass hier ein Anwohner oder Passant verpetzt hat. Unser hiesiges Ordnungsamt liest die Post auch nur 1-2x pro Woche. Ich war vor Jahren auch mal so dämlich und meldete den Schnarchnasen (in der Hoffnung, dass sie die 150m Fußweg mal eben schaffen ...), dss direkt gegenüber vom Haus eine Wagenladung mit Kühlschrank, Mikrowelle etc ins Gebüsch geworfen wurde. Am Wochenende der übernächsten Woche kamen sie gucken ... Kleinstadt.
Wobei - beim Verteilen von Parkknöllchen sind sie seit langem fit. Beim Spaziergang nebenbei entdeckt und als fleißige Tagesarbeit abgehakt ...
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 19. Dezember 2022 um 21:24:05 Uhr:
In beiden TV-Richterserien wird es immer gleichbehandelt, dass Beschuldigte nicht die Wahrheit sagen müssen, Zeugen hingegen schon. Also ist es kein Betrug, wenn ein Falschparker nicht zugibt, dass er den Wagen dort abgestellt hat.Außerdem bin ich nicht deinem Profil nachgeschlichen, sondern habe ganz einfach den aktuellen anderen Thread gelesen, an dem du dich beteiligt hast. Hätte ich das nicht gedurft?
Zu 1.
Ich wohnte mal in einer Stadt, da wurde Fahrzeuge einfach abgeschleppt und woanders wieder abgestellt. Den Ort, an dem man das Fahrzeug finden konnte, wurde einem nur mitgeteilt, wenn man die Abschleppgebührt bezahlt hat. Gut, dass ich den Standort meines Autos mit dem Handy abfragen kann. 🙂Gruß
Uwe
warum liest du die "Ironie" in meinen Worten nicht.....schon Geil, wie man mit einem Wort ein neues Thema eröffnen kann..... die TV-Richter sind doch total Latte dabei.....es geht nur darum " 10 Leute 11 verschiedene Meinungen "..... es gibt sooooooo viele Möglichkeiten was wie abgestraft werden kann......
ja Du darst mein Profil besuchen, um andere THEMEN zu lesen, an welchen ich teilgenommen habe..... Aber Du darfst damit hier nicht Werbung machen.....Datenschutz.... ( Ironie Ende )
Auto mit Handy Orten ist ja im Zeitalter der heutigen Technik kein "Hexenwerk" mehr..... darum auch nicht mehr das Fahrzeug "UMSETZEN", sondern in "VERWAHRUNG" nehmen !!
Und wenn dann alles nichts mehr hilft: "dann 1x so schlau sein wie Du und dann sterben".......Ironie Ende !!
Zitat:
@FroschCaddy schrieb am 20. Dezember 2022 um 09:48:57 Uhr:
warum liest du die "Ironie" in meinen Worten nicht.....schon Geil, ...
Ja, es ist schon geil, dass die anderen das Nichterkennen von Ironie vorwerfen, sie selbst nicht erkennen. Glaubst du wirklich, dass der Verweis von mir auf deinen Beitrag mit Salesch und Hold voll ernst gemeint war?
Kann sein, dass ich auch in dein Profil geschaut habe, aber erst nachdem ich auf deinen Salesch und Hold Beitrag gestoßen bin. Ich wollte halt wissen, was du sonst noch geschrieben hast. Ist das verboten?
Egal, bleiben wir beim Thema und lenke bitte nicht damit ab, wo ich was verstanden habe oder rumgeschnüffelt habe, denn das ist wirklich OT.
Deine Aussage in diesem Beitrag, dass es Betrug ist, wenn man sich gegen ein Bußgeld wehrt, indem man einfach im Anhörungsbogen oder im Bußgeldbescheid angibt, die Ordnungswidrigkeit nicht begangen zu haben, ist falsch. Das ist vielmehr die legale Ausnutzung der rechtlichen Möglichkeiten.
Ein Beschuldigter ist im Gegensatz zu einem Zeugen nicht der Wahrheit verpflichtet. Somit ist auch diese immer wieder gepriesene „Aussage gegen Aussage“ in einem Strafrechts- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren falsch. Die Aussage eines Zeugen wird oft mehr geklaubt als der Aussage eines Beschuldigten, denn für den Beschuldigten hat eine falsche Aussage keine strafrechtlichen Konsequenzen, für einen Zeugen hingegen schon, und zwar empfindliche.
Klar ist aber natürlich auch, dass die Würdigung der Aussagen dem Richter oder der Richterin überlassen ist.
Gruß
Uwe
Interessant finde ich die Diskussion über die Vermeidung der Strafzahlung. Sicherlich ist der Hinweis auf die Rechtsstaatlichkeit richtig und das auch eine "Verfehlung" immer bewiesen werden muss- keine Frage. Aber wo bleibt der Erziehungseffekt? Die möglichen Auswirkungen beim Abstellen von Fahrzeugen in einer Feuerwehrzone/-zufahrt scheinen mir da nicht wirklich berücksichtigt und schon fast verharmlost.